Problem mit Ebayer

Barkeeper schrieb:
Schreib ihm einfach, das du das Handy verloren hast.

Dann muss er aber beweisen, dass er es verloren hat!
 
Tyler654 schrieb:
Ja, sofern diese auch normal abgeschlossen wurde. Wenn die Gebote gestrichen werden, ist dies eben nicht mehr der Fall. Die Funktion, um Gebote zu streichen, wurde ja eingeführt, um diesen Klagewellen Einhalt zu gebieten.
Genau, aber "Auktion vorzeitig beendet" und "Gebote gestrichen" sind völlig verschiedene Sachen.
 
2. Unverschuldete Beschädigung oder Verlust des Artikels während der Angebotsdauer

Gemäß den eBay-Grundsätzen dürfen Sie ein Angebot auch dann vorzeitig beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht (z.B. Verlust, Diebstahl). Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10)

Kein Grund zur vorzeitigen Beendigung des Angebots liegt vor, wenn Sie den Artikel während der Angebotsdauer anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben (siehe dazu AG Nürtingen, Urt. V. 16.01.2012, Az.: 11 C 1881/11).

Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Quelle: http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

Du hast dein Handy natürlich verloren ;)
 
(Not)Lüge... tztztztztz...

Ob's am Ende dann ausreicht, wer weiß...

"Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand"
 
Wenn er ganz abgewixt ist erfindet er ne Story, meldet das handy bei der Polizei als gestohlen, das geht idR auch online. Dann hat man eine Bearbeitungsnummer bei der Polizei. wartet 6 Wochen und das Verfahren wird wegen unfindbarem Täter eingestellt.

Der Bieter will offensichtlich nur eins. 25€ abzocken und die gesetzlichen Grenzen ausreizen, weil er sich ärgert das Telefon nicht bekommen zu haben.
 
Tarnatos schrieb:
Wenn er ganz abgewixt ist erfindet er ne Story, meldet das handy bei der Polizei als gestohlen, das geht idR auch online. Dann hat man eine Bearbeitungsnummer bei der Polizei. wartet 6 Wochen und das Verfahren wird wegen unfindbarem Täter eingestellt.

Der Bieter will offensichtlich nur eins. 25€ abzocken und die gesetzlichen Grenzen ausreizen, weil er sich ärgert das Telefon nicht bekommen zu haben.

http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html
 
Das Ding ist doch defekt.

Backcover defekt, Homebutton defekt.

Dazu muss man nichts erfinden oder so.
 
JamesFunk schrieb:
Backcover defekt, Homebutton defekt.

Ohne es zuvor in der Artikelbeschreibung erwähnt zu haben. Unverständlich, so ein Verhalten hier noch zu unterstützen. Aber ist ja nur ebay. Ist ja nicht das echte Leben.
 
Blubbs nun mach mal halblang!

Ich finde Regellungen viel schlimmer, die einen Verkäufer für die Dauer einer Auktion binden, viel schlimmer! Wenn ich heute der Meinung bin, ich müsse mein NB auf Ebay verkaufen, mir es morgen aber wieder anders überlege, dann sollte dies mein gutes Recht sein.

Die Gebote streichen Funktion ist hier ein wirksames Mittel, um alle Parteien von einer Verpflichtung zu befreien. Es ist für mich daher völlig unverständlich, wie ein BGH Urteil da etwas anderes aussagen kann.

Letzendlich, wird ein Bieter ja nur zweierlei Dinge beraubt, der CHANCE, dass er selbst wenn er jetzt Höchstietender ist, das Handy bekommt und dem vermeindlichen "Nervenkitzel" der letzten Auktionssekunden.

Unterm Strich verliehrt er nachdem ein Anbieter eine Auktion beendet hat, nur digitale nicht vorhande Güter, die zu diesem Zeitunkt keinerlei Wert besitzen, denn dieser entstünde erst bei einem rechtgülltigen Kaufvertrag.
 
@Tarnatos

deinen Einwand kann man nicht Ernst nehmen,. Vielleicht merkst Du es selbst, wenn Du ihn Dir selbst noch ein oder zwei mal durch liest. eBay ist kein Spielplatz. Man hat auch da Rechte und Pflichten. Ganz einfach. Was Du da willst, kannst Du mit einer (digitalen) Kleinanzeige lösen.
 
powerfx schrieb:
Genau, aber "Auktion vorzeitig beendet" und "Gebote gestrichen" sind völlig verschiedene Sachen.

Die Beendigung des Angebots resultiert doch aus der Streichung der Gebote :D Wenn keine Gebote vorliegen, kann man sich den Schritt mit der Streichung einsparen, man kann absolut ohne Einschränkung das Angebot beenden.

@ nobk1ll3r

Wenn du ganz sicher gehen möchtest, Fechte die Auktion an sich in Form einer ebay-Nachricht an, dass es aufgrund XYZ nie zu einer Auktion hätte kommen können, z.B die bereits genannte Beschädigung. Lass dich bloß nicht verrückt machen, ich meine wir reden hier von ein paar Euro, die der Bieter mit 99,99%iger Wahrscheinlichkeit sowieso nicht von dir bekommen kann. Das einzige, was der Bieter in der Hand hat, ist deine potentielle Angst. Mal abgesehen davon, dass dieser nicht im Ansatz einen Sachschaden erlitten hat...

Tarnatos schrieb:
Ich finde Regellungen viel schlimmer, die einen Verkäufer für die Dauer einer Auktion binden, viel schlimmer! Wenn ich heute der Meinung bin, ich müsse mein NB auf Ebay verkaufen, mir es morgen aber wieder anders überlege, dann sollte dies mein gutes Recht sein.

BlubbsDE schrieb:
@Tarnatos
deinen Einwand kann man nicht Ernst nehmen

BlubbsDE schrieb:
eBay ist kein Spielplatz.


Doch, da ist schon etwas dran, weshalb solche Klagen auch abgenommen haben.
 
Wo kommen wir denn hin, wenn einfach jeder zweite Verkäufer einfach seine Auktion abbricht? Die Regelung gibt es nicht umsonst, ansonsten würde einfach jeder die Sache auf verschiedenen Portalen einstellen und sucht sich das für sich günstigste aus.

Auf der anderen Seite ist die Schadenersatzforderung schon ein wenig dreist. Bezahlen würde ich auf keinen Fall.
 
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