Barkeeper schrieb:Schreib ihm einfach, das du das Handy verloren hast.
Dann muss er aber beweisen, dass er es verloren hat!
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Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Barkeeper schrieb:Schreib ihm einfach, das du das Handy verloren hast.
Sun-Devil schrieb:Dann muss er aber beweisen, dass er es verloren hat!
Genau, aber "Auktion vorzeitig beendet" und "Gebote gestrichen" sind völlig verschiedene Sachen.Tyler654 schrieb:Ja, sofern diese auch normal abgeschlossen wurde. Wenn die Gebote gestrichen werden, ist dies eben nicht mehr der Fall. Die Funktion, um Gebote zu streichen, wurde ja eingeführt, um diesen Klagewellen Einhalt zu gebieten.
2. Unverschuldete Beschädigung oder Verlust des Artikels während der Angebotsdauer
Gemäß den eBay-Grundsätzen dürfen Sie ein Angebot auch dann vorzeitig beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht (z.B. Verlust, Diebstahl). Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10)
Kein Grund zur vorzeitigen Beendigung des Angebots liegt vor, wenn Sie den Artikel während der Angebotsdauer anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben (siehe dazu AG Nürtingen, Urt. V. 16.01.2012, Az.: 11 C 1881/11).
Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig.
Tarnatos schrieb:Wenn er ganz abgewixt ist erfindet er ne Story, meldet das handy bei der Polizei als gestohlen, das geht idR auch online. Dann hat man eine Bearbeitungsnummer bei der Polizei. wartet 6 Wochen und das Verfahren wird wegen unfindbarem Täter eingestellt.
Der Bieter will offensichtlich nur eins. 25€ abzocken und die gesetzlichen Grenzen ausreizen, weil er sich ärgert das Telefon nicht bekommen zu haben.
JamesFunk schrieb:Backcover defekt, Homebutton defekt.
powerfx schrieb:Genau, aber "Auktion vorzeitig beendet" und "Gebote gestrichen" sind völlig verschiedene Sachen.
Tarnatos schrieb:Ich finde Regellungen viel schlimmer, die einen Verkäufer für die Dauer einer Auktion binden, viel schlimmer! Wenn ich heute der Meinung bin, ich müsse mein NB auf Ebay verkaufen, mir es morgen aber wieder anders überlege, dann sollte dies mein gutes Recht sein.
BlubbsDE schrieb:@Tarnatos
deinen Einwand kann man nicht Ernst nehmen
BlubbsDE schrieb:eBay ist kein Spielplatz.