Probleme mit Base Inkasso

Der erste Brief vom Inkasso waren über 200 Euro.ICh geh den Brief mal holen.Dann kann ich das genau sagen.
 
du hast einen monat nicht bezahlt und musst jetzt 310 nachzahlen? erklär das doch bitte! ich hatte es so verstanden das du 12,50€ base schuldest.

der erste brief war 200€. wie schafft man sowas?
 
spacestar1982 schrieb:
Zur Unfreundlichkeit bei Base muss ich wohl nichts weiter sagen.

Du bist Schuldner(einer von vielen)bei denen,da kommt niemand mit Samthandschuhen...
 
Base ist wie jede andere Firma auch, wenn der Kunde nicht zahlt werden die dementsprechenden Schritte eingeleitet.
 
Sorry, aber Du hast vermutlich eine Leistung im Wert von 12,50 in Anspruch genommen und sie bisher nicht bezahlt. Base kann nun wirklich nichts für Deine vergesslichkeit (auch wenn das vielleicht mal passieren kann). Dann musst Du Dir diesen Fehler einfach eingestehen und zahlen. Dass nach erfolgloser Abbuchung kein erneuter Versuch gestartet wird ist eigtl. auch ziemlich normal - da musste selber aktiv werden und überweisen.

310 Euro sind allerdings n stattlicher Betrag - kaum zu glauben, dass es vorher nur eine Mahnung gegeben hat? Aber ich meine mich zu erinnern, dass es diverse Inkassounternehmen mit den Gebühren maßlos übertreiben.
Ruf nochmal an, lass Dir erklären wie der Betrag so schnell wachsen konnte und versuch einen Kompromiss auszuhandeln. Dass Du mit den nur 12,50 davon kommst ist äußerst unwahrscheinlich (auch bei noch so viel Kulanz), aber Ratenzahlung oder geringere Mahngebühren sind oftmals drin.

Ein weiterer Tipp: Anstatt in nem Computerforum so eine Frage zu stellen mit Leuten die seltenst vom Fach sind, wäre ein Anruf bei der Verbraucherzentrale sicherlich einen Versuch wert... Zumal die Dir auch sagen können ob so enorme Zuschläge überhaupt rechtens sind


Grüße
 
Wenn Base dir gekündigt hat, dann machen sie vermutlich auch noch die Grundgebühr für die zukünftigen Monate geltend. Sprich, wenn du noch 12 Monate Restvertragslaufzeit hattest, werden sie dir die Grundgebühren dafür auch noch aufgeschlagen haben.

Aber ich verstehe noch immer nicht so ganz den Zusammenhang... Ich fasse mal zusammen:


  • Es kam zu einer Rückbuchung, vermutlich wegen nicht Deckung des Kontos in Höhe von 12,50€
  • Danach hast du eine Mahnung erhalten, diese aber nicht bezahlt - Vergessen
  • Base hat dir den Vertrag gekündigt?
  • Erster gelber Brief vom Inkassounternehmen mit einer Forderung von 200€
  • Zweiter gelber Brief vom Inkassounternehmen mit Forderungen von 310€
So weit richtig?

/edit Huch seid ihr alle schnell im schreiben

@TE Wenn du den ersten Brief des Inkassounternehmens auch ignoriert hast, dann schlagen sie dir natürlich auch noch Gebühren auf und das summiert sich sehr sehr schnell. Also setze dich mit denen in Verbindung, erkläre deine Lage und versuch den Betrag zu zahlen und zwar so schnell wie möglich, sonst hast du bald den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stell dir mal vor du hast 1Mio Kunden.
Wenn jetzt nur 0,1% nicht bezahlen, dann hast du schon 1.000 Kunden denen du nachrennen kannst um dein Geld einzufordern für die Leistung die du schon erbracht hast. Glaubste du wärst da noch all zu gutmütig?

Gruß
 
Sind Gelbe Briefe nicht vom Gericht?
 
gelbe briefe kann jeder schicken ;D ich auch. das ganze auch gepolstert

-ich rate dir auch als nächstes die verbraucherschutzzentrale mal anzurufen und wenn vorhanden deinen rechtsschutz in anspruch zu nehmen

-ratenzahlung anbieten!
 
Also da es sich ja schon um einen gelben Brief handelt,kann ich wohl das Ganze schonmal lassen.ICh hab nur 2 Möglichkeiten Anwalt oder zahlen,wie imemr halt zahlen.
 
Tippe auch auf Einforderung der restlichen monatlichen Grundgebühren nach Kündigung des Anbieters...Dazu halt Inkassokosten
 
Verzichte auf den 1866 MHz RAM, bezichtige andere nicht der Leichtfertigkeit (siehe deine älteren Posts) und biete eine Ratenzahlung an. Für deinen Fall das Beste!
 
Für was eine Rechtschutz in anspruch nehmen?

Die Schuld ist eindeutig!

Das einzige was für Ihn noch Interessant wäre,ob die Inkassogebühren in solche höhen schiessen können?!
 
Genau darum geht es mir ja.Die Höhe der Inkassokosten finde ich als nicht angebracht.
 
..aber schön mit dem super smartphone angeben...

ich fühle mich immer so..naja, alle kids im bus klimpern auf ihren smartphones,

ich denke immer wow, machst du was falsch?

aber wahrscheinlich möchte ich keine gelben briefe...alles gut :)
 
Sind es nun extreme Inkassogebühren, oder die Forderung nach den monatlichen Grundgebühren?
 
spacestar1982 schrieb:
Genau darum geht es mir ja.Die Höhe der Inkassokosten finde ich als nicht angebracht.

Dann frag doch beim Inkassounternehmen nach,wie sich die Gebühren zusammen setzen?

Ist doch nicht so schwer!
 
sind die 12,50 Euro schon die Forderung aus der ersten Mahnung? Das würde ja nach

Gerichte setzen, soweit nicht andere Kosten nachgewiesen werden, Mahngebühren regelmäßig pauschal bei etwa 2,5 Euro an. Werden höhere Mahngebühren verlangt, kann es sein, dass diese in einem streitigen Verfahren vom Gericht zurückgewiesen werden. Bei der Bewertung der Angemessenheit von derartigen Gebühren bestehen jedoch zwischen den Gerichten Bewertungsspielräume.

bedeuten, das man etwa ne 10 Euro Monatsgrundgebühr nicht bezahlt hat. Für die Inkassogebühren gilt:

Wie hoch dürfen die Gebühren sein?
Der Schuldner muss entstandene Inkassokosten nur bis zur Höhe der üblichen
Anwaltsvergütung übernehmen. Die Kostenhöhe orientiert sich daher nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebührenhöhe richtet sich nach
der Höhe der nicht gezahlten Forderung (dem sog. Gegenstandswert) und dem
Gebührensatz. Der Gebührensatz kann sich im Rahmen von 0,5 bis 2,5 Gebühren
bewegen, wobei es darauf ankommt, wie aufwendig und schwierig die Angelegenheit
ist. In außergerichtlichen Angelegenheiten kann die Gebühr zwischen
Anwalt und Mandant inzwischen (innerhalb gewisser Grenzen) frei vereinbart
werden. Bis sich hierzu weitere Rechtsprechung herausgebildet hat,
kann aber für die Ermittlung der angemessenen Anwaltsgebühren weiterhin auf
die im RVG festgelegten Gebührensätze zurückgegriffen werden. Inkasso ist
eine einfache und leicht abzuwickelnde Tätigkeit, so dass innerhalb des Gebührenrahmens
von 0,5 – 2,5 Gebühren in der Regel nur eine Gebühr von 0,5 bis
0,8 angemessen erscheint. Keinesfalls sollte mehr als eine volle Gebühr (1,0)
gezahlt werden. Dies entspräche bereits einer durchschnittlichen anwaltlichen
Tätigkeit. Gebührensätze von mehr als einer 1,3 Gebühr darf der Anwalt nur bei
einer überdurchschnittlich schwierigen, bedeutsamen oder aufwändigen Angelegenheit
berechnen.

hier kann man sich für einen beliebigen Streitwert die entsprechende Gebühr ausrechnen lassen.

Dann komm ich bei einer Forderung von 10 Euro aber niemals auf 310 Euro sondern wenns hochkommt vielleicht auf 100.

mfg
TheMiB
 
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