Kronos60
Commander
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Ich kenne den deutschen Paragraphen nicht aber in Österreich ist es ganz klar geregelt:
http://www.jusline.at/932_ABGB.html
Ich würde in einem eingeschriebenen Brief auf die Gewährleistung bestehen.
http://www.jusline.at/932_ABGB.html
Ich denke nicht das eine Verbesserung hier unmöglich ist.(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten
Ich würde in einem eingeschriebenen Brief auf die Gewährleistung bestehen.