• ComputerBase erhält eine Provision für Käufe über eBay-Links.

Probleme mit Onlinekauf, wie vorgehen?

Ich kenne den deutschen Paragraphen nicht aber in Österreich ist es ganz klar geregelt:
http://www.jusline.at/932_ABGB.html
(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.

(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten
Ich denke nicht das eine Verbesserung hier unmöglich ist.
Ich würde in einem eingeschriebenen Brief auf die Gewährleistung bestehen.
 
Ja eine Nachbesserung ist möglich, es ist nur die Frage wer jetzt mein Verkäufer/Händler genau war.
 
Ilsan schrieb:
Steht doch überhaupt nicht zur Debatte. Wer hat hier gesagt ich hab ein Recht auf ein Neugerät? Vielleicht wäre es einfacher nur auf das einzugehen was auch gesagt wurde und nicht stumpf irgendwas rauszuhauen an Wissen was hier aber nicht hinpasst.
Ich habe das niemals gesagt, sondern ausschließlich Bogeyman, der wohl meinte, zwischen den Zeilen lesen zu müssen.

Sorry aber wo habe ich gesagt ich will ein neues Gerät? Ich will das wofür ich bezahlt habe, nicht mehr und nicht weniger. Mit einem 6monatigen alten "Ersatzgerät" wo die Tasten schon halb abgenudelt sind würde ich mich aber ebenso wenig zufrieden geben.
Das steht nicht zur Debatte, denn du hast Anspruch auf ein Gerät in gleicher Ausstattung und Zustand.

Es wurde mir angeboten das komplette Geld zurückzubekommen. Obendrein bieten "die" (wer auch immer jetzt genau mein Geschäftspartner ist) 1Monat statt nur 14Tage Widerruf. Ist mir aber egal weil ich das Gerät haben möchte und von dem Widerrufsrecht eh keinen Gebrauch machen möchte.
Laut den Geschäftsbedingungen sind es 2 Wochen.

Lenovo hat BEHAUPTET ich hätte das Gerät schon 3 Wochen, als ich da hingeschickt wurde von DR. Was aber so oder so Bullshit ist, weil zu dem Zeitpunkt das Gerät grade noch in China war. Es kam am 30.12 an. Sind das jetzt für dich 3 Wochen oder wie?
Obendrein nochmal, Interesiert mich Widerruf nach wie vor nicht.

Ok!!!, dass mit den 3 Wochen habe ich aber auch verwechselt. Dachte, du hättest das Gerät eben schon 3 Wochen und DR hätte aber gerade damit gegen einen Widerruf argumentiert. Sorry.

Dass ein gültiger Kaufvertrag besteht solltest du eher DR sagen. Sie sind doch diejenigen die ihn Rückgängig machen wollen und nicht ich.
Momentan ist die Lage so dass man sich der Nachbesserung weigert, bzw mich auf die Garantie verweist. Sage mir doch mal bitte wo das Gesetzeskonform jetzt sein soll.
Das ist mir schon klar. Deswegen ja das ganze richtig kommunizieren.

dann kannst du mir ja auch sicher sagen warum jetzt als Geschäftspartner Lenovo auf meiner Rechnung steht, obwohl der Shop angeblich von DR betrieben wird.
Laut meinem Kenntnisstand ist der Händler auch der Geschäftspartner. Das steht aber in Widerspruch jetzt.
Rechnungssteller:
Digital River Ireland, Ltd.
Unit 153 Shannon Free Zone
Shannon
IRLAND
USt-IdNr.: DE246495190

Geschäftspartner:
Lenovo Deutschland GmbH
Gropiusplatz 10
70563 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Du hast doch selbst das hier gepostet. Ich weiß auch nicht, was du dauern mit deinem "Geschäftspartner" hast? Damit ist der die Beziehung zwischen DR und Lenovo gemeint. Außerdem versieht nur der Händler eben seine Rechnung als nötige Pflichtangabe mit seiner Ust-IdNr.

Glaub mir mal ich habe dem Mitarbeiter von DR die Sache mehr als klar gemacht dass ich die Abwicklung nicht über die Garantie wünsche sondern über die Gewährleistung. Es war ein pures abwimmeln, am Ende gabs ne Nummer die natürlich von Lenovo war, da wollte er mich auch schon ganz zu Anfang hinschicken.
Gut, da du das so hartnäckig verdeutlichst, glaube ich dir das schon. Aber du wirst du nicht immer den gleichen Mitarbeiter an der Strippe haben? Entweder ist es diesem Mitarbeiter nicht bewusst, dass es einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie gibt (im Volksmund ist es leider für viele immer noch das gleiche) oder eben sie scheuen sich wirklich davor. Die sollten dann wohl mal einen Blick in ihre eigenen Geschäftsbedingungen werfen.

Ich schätze mal am Ende ist das nur ne dreckige Masche aus dem Kaufvertrag herauszukommen. Die wollen warscheinlich erst dass ich vom Kauf zurücktrete und dann heißt es "oh können ihnen leider den gleichen Preis nicht machen, tut uns Leid"
Klar, mündliche Aussagen haben wenig Beweiskraft. Wenn du diesbezüglich sichern gehen möchtest, dann lasst dir das vor Rücktritt schriftlich geben. Dann wären sie schadensersatzpflichtig. Würde mich interessieren, was der Mitarbeiter dann darauf antwortet. ;)

Daher werd ich nicht drauf eingehen denke ich und bei Nachbesserung bleiben, was nach wie vor verweigert wird.[\QUOTE]Klar, kannst du machen. Aber das kostet Zeit, Stress und wird in Kosten für einen Anwalt enden, wenn sie sich weiter querstellen.

...

Mir ist jetzt noch eine Lösung in den Sinn gekommen, die dich 5€ und weniger Stress kostet: hier Das Problem mit dem "nicht hochfahren" kannst du selbst per Wiederherstellung bzw. Neuinstallation in den Griff bekommen (wenn es eine reine Software-Sache seien sollte).
 
Zuletzt bearbeitet:
DR hätte aber gerade damit gegen einen Widerruf argumentiert. Sorry.
DR wäre es ganz lieb wenn ich von dem Widerruf Gebrauch mache und keine Nachbesserung verlange. Zumindest war das mein Eindruck nach dem Telefonat. Glaube die würden mir auch nach 6 Wochen noch den Kaufpreis zurückerstatten wenn ich denen dann nicht mehr mit Nachbesserung auf die Eier gehe.

Das Problem mit dem "nicht hochfahren" kannst du selbst per Wiederherstellung bzw. Neuinstallation in den Griff bekommen (wenn es eine reine Software-Sache seien sollte).
Wiederherstellung geht nicht. Da ist irgendwas mit den Recovery Partitionen zerschossen glaube ich. Klar könnte ich einfach stumpf Windows neu draufmachen, hätte aber schon gern den "Original" Zustand den ich dann 1:1 mit Clonezilla kopieren würde und bei einem Verkauf irgendwann wieder einspielen kann. Aber das nur am Rande, wirklich stören tut mich mehr das mit der Tastatur und der Deckel ist auch leicht schief, steht links etwas weiter ab als rechts wenn man es zugeklappt hat. Schön ist das nicht, aber sicherlich nen Streitpunkt ob das nun ein Defekt, Mangel oder sonst was ist. Die Taste der Tastatur ist es aber definitv für mich.
Wenns 5euro nur werden okay, aber ich weiß nicht ob das wirklich damit getan wäre oder ob es vielleicht doch eher das Teil unter der Taste ist was defekt ist.
Bei Dell gabs zumindest vor Jahren dann noch mehr Entgegenkommen wenn man mal nen "Montagsgerät" erwischt hatte. Da haben sie einem dann nen Zweites zugeschickt und man konnte sich dann noch aussuchen welches man von denen behalten wollte. Zumindest bei TFTs haben sie das damals oft gemacht, da musste man auch nicht um Nachbesserung kämpfen sondern es wurde einem direkt angeboten als man das Problem geschildert hat.


Klar, mündliche Aussagen haben wenig Beweiskraft. Wenn du diesbezüglich sichern gehen möchtest, dann lasst dir das vor Rücktritt schriftlich geben. Dann wären sie schadensersatzpflichtig. Würde mich interessieren, was der Mitarbeiter dann darauf antwortet.
Ja das sowieso. Allerdings habe ich es schon x-mal erlebt bei Dingen die einem am Telefon versprochen wurden, man aus irgendwelchen Gründen dann nicht eben schriftlich per Email noch bestätigen konnte.

Du hast doch selbst das hier gepostet. Ich weiß auch nicht, was du dauern mit deinem "Geschäftspartner" hast? Damit ist der die Beziehung zwischen DR und Lenovo gemeint. Außerdem versieht nur der Händler eben seine Rechnung als nötige Pflichtangabe mit seiner Ust-IdNr.
Mir ist das halt unklar und es verwirrt mich, deswegen war ich irritiert. Aber nun gut dann scheint wohl DR "mein" Händler zu sein. Der Mitarbeiter meinte auch irgendwas davon, allerdings fing er wieder an rumzufasseln als ich dann gesagt habe wenn DR mein Händler sei, ich dann ja auch Gewährleistungansprüche gegenüber DR geltend machen möchte. Wollte mir dann verklickern dass dies nicht gehen würde.
Er hat das Wort Garantie auch immer versucht zu vermeiden, weil er recht schnell gemerkt hat dass ich dann wieder nicht so wollte wie er. Er meinte dann noch was ich bräuchte sowieso ne RMA Nummer, die bekäm ich sowieso nur bei Lenovo. RMA ist aber doch wieder Garantie, glaube den Scheiß hat der sich dann wirklich nur spontan aus den Fingern gesaugt damit er mir endlich die Tel. Nummer geben konnte die er mir schon die ganze Zeit geben wollte, welche mich natürlich dann genau dahin führte wo ich nicht hinwollte.

Werd dann nochmal anrufen die nächsten Tage und mir zur Not den Vorgesetzen geben. Das war das Einzigste was ich bei dem letzten Anruf nicht getan habe.

Sieht aber stark nach einer Masche für mich aus, dass DR die Kunden einfach abwimmelt und zu Lenovo schickt wo die dann alles über die Garantie regeln sollen. Ist einfacher und günstiger für DR.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Berechnung, ob Nachlieferung mit Verweis auf Nachbesserung abgelehnt werden darf, ist allerdings zu berücksichtigen, dass das potenziell nachbesserbare Gerät ja wieder in das Vermögen des Verkäufers gelangt, wie du, Eisbrecher, ja selbst schon richtig anmerkst: dass eine einzelne Taste vllt ein Billigteil ist, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das als Kriterium nicht genügt. Und der Verkäufer ist sehr wohl auch in der Nachweispflicht, will er sich darauf berufen, dass die gewählte Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig sei.
 
Droitteur schrieb:
will er sich darauf berufen, dass die gewählte Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig sei.
Aber ich glaube nicht das er damit vor Gericht durchkommen würde, in der Regel ist es ja genau umgekehrt, da wird die Gewährleistung oft abgelehnt auch ein Austausch wird oft abgeleht und auf die Garantie wird verwiesen und Nachgebessert.

Mir wurde selbst unlängst ein Austausch trotz Gewährleistung von einem Händler abgelehnt, erst ein eingeschriebener Brief mit einer Klagsdrohung hat geholfen, man darf sich nur nicht abwimmeln lassen, dann kommt man auch zu seinem Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir wurde selbst unlängst ein Austausch trotz Gewährleistung von einem Händler abgelehnt, erst ein eingeschriebener Brief mit einer Klagsdrohung hat geholfen, man darf sich nur nicht abwimmeln lassen, dann kommt man auch zu seinem Recht.
Leider ist das heute wohl so. Hab ich bei Mindfactory auch schon erlebt, und im "letzten Moment" geben sie dann kleinbei und faseln einen voll von wegen aus Kulanz würde man das doch jetzt machen.
Finde solche Vorgehensweisen kriminell, da sie bei der Mehrheit der Kunden sicherlich damit durchkommen.
 
Digital River ist nen Drecksladen. Hab ähnlichen scheiß durch. Auch wenne bei Lenovo Deutschland kaufst ist das Problem das Digital River Ireland dein Händler ist, klag mal wen in Ireland an, viel Spaß.

Mir wollten sie auch nur das Geld zurückgeben statt Nachbesserung, zum Anwalt hatte ich weder Bock plus nerven, so hab ich denen ihr defektes Gerät zurückgeschickt "dummerweise;)" ist mir dann kleines Malör passiert und das Gerät hatte daraufhin noch nen weiteren Defekt ;) Geld gabs zurück, und die haben von mir in Gerät bekommen was noch ein defekt mehr nun hat als es bei mir ankam.

Letztendlich kann Lenovo da eigentlich nichts für dass DR so ein Drecksladen ist, aber immerhin lassen die ihren Kram ja darüber verkaufen. Wer Lenovo Produkte kaufen will sollte das auf keinen Fall bei DR also im Lenovo Shop machen sondern lieber bei einem deutschen Händler und auch aufpassen dass der Händler wirklich in Deutschland sitzt und nicht wieder hintenrum irgendwie verschleiert wird dass er im Ausland sitzt.

Ne Deutsche Domain und Deutscher Text auch wenn er in sauberen Deutsch verfasst wird sagt nichts aus. Ich für mein Teil schicke kein Geld mehr wenn der Laden nicht eindeutig in Deutschland liegt und ein Konto bei einer Deutschen Bank hat. Alles andere ist am Ende doch nur irgendwie Betrug wo man sich aus der Verantwortung ziehen will.

Mein Tipp, gib dem Gerät nochmal ein mit und schick denen ihren Müll zurück und kauf dir von dem Geld was anderes. Kannst Bios Passwort vorsetzen, manche Passwörter bekommen die nur noch weg mit nem kompletten Platinentausch, steht zumindest im Handbuch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kronos60 schrieb:
Ich kenne den deutschen Paragraphen nicht aber in Österreich ist es ganz klar geregelt:

das österreichische Gewährleistungsrecht unterscheidet sich vom deutschen.
In Österreich kann der Übergeber die Verbesserung / den Austausch grundlos verweigern, in Deutschland nur unter Berufung auf die Unverhältnismäßigkeit.

Die ist hier nicht gegeben, außer der gute Händler möchte eine einzelne Taste durch eine eigene Kunststoffmaschine herstellen.
Was natürlich nicht gerechtfertigt wäre :)
In diesem Sinne - Einschreiben, dann werden die Guten schon ihren Pflichten nachkommen und lernen, ein Unternehmen zu führen - man hofft es.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aufgrund dessen, dass das Gewährleistungsrecht beider Länder auf EU-Recht zurückgeht, sind die auch sehr vergleichbar. Sollte Österreich das wirklich so vorsehen, wäre ich ganz schön überrascht; aber ich will es mal nicht völlig ausschließen :)

Nur zu Irland wollte ich eigentlich wiederholen: man kann problemlos trotzdem in Deutschland klagen :)
 
thompson004 schrieb:
In Österreich kann der Übergeber die Verbesserung / den Austausch grundlos verweigern, in Deutschland nur unter Berufung auf die Unverhältnismäßigkeit.

Das ist in Österreich genauso? Wie kommst du auf die Idee, dass das anders sein sollte?
 
932 Abs. 4 ABGB:
(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.
 
Also DR hat ne Postanschrift in Köln. Digital River Gmbh. Allerdings steht auf der Rechnung immer Ireland Ltd und son kack. Bringt es also überhaupt was ein Einschreiben nach Köln zu schicken?
 
thompson004 schrieb:

hm, ich kann aber schon auf Erfüllung bestehen, auch in Österreich. Ich sehe das als zusätzliches Recht an, dass ich eben mit einer Preisminderung Druck auf den Übergeber ausüben kann, indem ich zum Beispiel nur die Hälfte zahle oder er bessert nach usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naya, man kann ihn natürlich "nur" so "zwingen", wie das auch sonst der Fall ist: in letzter Instanz halt verklagen^^
 
Zurück
Oben