Probleme mit Onlineshop, will nicht liefern

d00d schrieb:
@TE: Übrigens kannst du eine 3. Nacherfüllung vergessen, die Nacherfüllung gilt nach dem 2. Versuch als gescheitert -> § 440 S. 2 BGB.
Das "Fehlschlagen der Nacherfüllung" macht aber nur die Fristsetzung für Rücktritt und Schadensersatz entbehrlich. Der Anspruch auf Nacherfüllung entfällt deswegen nicht.
 
Zu der Festplattenreihe:
z.B WD hat bei der WD1002FAEX drei unterschiedlichen Modelle: 00z3a0, 00y9a0 und „habe es gerade vergessen“. Wenn ich bei der Bestellung zB 00z3a0 bekommen habe und beim 1. Umtausch die 00y9a0, dann gilt das für mich als „falsche Ware wurde geliefert“. Dennoch handelt es sich immer noch um die Festplatte wd1002faex.

Tschuldigung aber... HÄÄÄÄ? Was genau, außer die Bezeichnung, soll bitte der Unterschied sein? Das ist die gleiche Platte nur ggf. mit anderer Firmware, sogar die gleiche Artikelnummer. Du kannst keinen Artikel ablehnen, nur weil er in Thailand gebaut wurde anstatt in Soul. Klär mich bitte auf :)
 
d00d schrieb:
Tschuldigung aber... HÄÄÄÄ? Was genau, außer die Bezeichnung, soll bitte der Unterschied sein? Das ist die gleiche Platte nur ggf. mit anderer Firmware, sogar die gleiche Artikelnummer. Du kannst keinen Artikel ablehnen, nur weil er in Thailand gebaut wurde anstatt in Soul. Klär mich bitte auf :)

Google hilft!!!

PS. Es gibt änderungen bei der sata geschwindigkeit. der kunden support hat es bestätigt!!!
 
@D00D

Der TE hat aber den Kaufvertrag über die HDD xyz abgeschlossen und wenn der Händler eine HDD dergleichen Baureihe aber mit unterschiedlicher Bezeichnung liefert.7Xyn)...dann muss der TE dies nicht akzeptieren.....weil der Kaufvertrag über XYZ abgeschlossen wurde....
 
Wobei man das kaum mitbekommt, denn selbst die schnellsten Festplatten sind gerade erst dabei die Schallmauer von SATA1 zu durchbrechen.

Ob eine mechanische Festplatte nun ein SATA3 statt einem SATA2 Anschluß hat, kann einem ruhig am Ar$ch vorbeigehen.

Aber Hauptsache man kann klugschei$$en und sich den ganzen Stress geben, nicht wahr? :rolleyes:
 
Ribery88 schrieb:
@D00D

Der TE hat aber den Kaufvertrag über die HDD xyz abgeschlossen und wenn der Händler eine HDD dergleichen Baureihe aber mit unterschiedlicher Bezeichnung liefert.7Xyn)...dann muss der TE dies nicht akzeptieren.....weil der Kaufvertrag über XYZ abgeschlossen wurde....

Ich lasse mich zwar gerne belehren, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass beim Kauf im Shopsystem explizit ausgewiesen wurde, dass es sich eben um jene xyz Typen handelt. Auch auf der Rechnung könnte dies nicht angegeben sein, vermutlich steht dort nur sowas wie "Western Digital WD1002FAEX".

Sollte ich mich aber irren, dann handelt es sich natürlich um eine konkretisierte Schuld, dann muss der Händler natürlich genau diesen Typ liefern. Üblich ist das aber mit Sicherheit nicht.
 
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