Hi,
im Januar 2009 kaufte ich mir für ca. 90€ eine Seagate 1TB 31000333AS. Leider ist diese jetzt defekt. Also dachte ich mir ist ja 5Jahre Herstellergarantie darauf. Also beim Onlineversand eingeschickt und jetzt kam diese E-Mail.
Hallo Kunde,
bezüglich Ihrer Reklamation möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die von Ihnen reklamierte Ware konnte vom Hersteller leider weder zeitnah repariert
noch ausgetauscht werden. Wir möchten daher für Sie eine interne Gutschrift
zur Verrechnung mit einer Neubestellung erstellen.
Der Gutschriftenbetrag nach Abzug des Gebrauchsvorteils beträgt:
40,26 Euro
Bei der Erstattung des Kaufpreises wurde ein Abzug für gezogene Gebrauchsvorteile
berücksichtigt. Durch die tatsächliche Nutzung des Artikels über einen gewissen Zeitraum
wurde von Ihnen ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt, der nun durch den Abzug der
Gebrauchsvorteile wieder ausgeglichen wurde. Dieser Abzug errechnet sich aus dem Verhältnis
der üblichen Nutzungsdauer des Artikels gegenüber der aufgrund des Mangels tatsächlich kürzeren
Nutzungsdauer. Die entsprechende gesetzliche Regelung hierzu findet sich in § 346 BGB.
Natürlich können Sie sich das Guthaben auch auszahlen lassen. Es besteht hier die Wahl
zwischen einem Verrechnungsscheck oder einer Überweisung auf ein deutsches Girokonto.
Bitte beachten Sie, dass der Kontoinhaber dabei aber mit dem Rechnungsnehmer identisch sein muss.
Viele Grüße
Wofür 5 Jahre Garanitie?
Was soll ich machen?
Danke im voraus.
im Januar 2009 kaufte ich mir für ca. 90€ eine Seagate 1TB 31000333AS. Leider ist diese jetzt defekt. Also dachte ich mir ist ja 5Jahre Herstellergarantie darauf. Also beim Onlineversand eingeschickt und jetzt kam diese E-Mail.
Hallo Kunde,
bezüglich Ihrer Reklamation möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die von Ihnen reklamierte Ware konnte vom Hersteller leider weder zeitnah repariert
noch ausgetauscht werden. Wir möchten daher für Sie eine interne Gutschrift
zur Verrechnung mit einer Neubestellung erstellen.
Der Gutschriftenbetrag nach Abzug des Gebrauchsvorteils beträgt:
40,26 Euro
Bei der Erstattung des Kaufpreises wurde ein Abzug für gezogene Gebrauchsvorteile
berücksichtigt. Durch die tatsächliche Nutzung des Artikels über einen gewissen Zeitraum
wurde von Ihnen ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt, der nun durch den Abzug der
Gebrauchsvorteile wieder ausgeglichen wurde. Dieser Abzug errechnet sich aus dem Verhältnis
der üblichen Nutzungsdauer des Artikels gegenüber der aufgrund des Mangels tatsächlich kürzeren
Nutzungsdauer. Die entsprechende gesetzliche Regelung hierzu findet sich in § 346 BGB.
Natürlich können Sie sich das Guthaben auch auszahlen lassen. Es besteht hier die Wahl
zwischen einem Verrechnungsscheck oder einer Überweisung auf ein deutsches Girokonto.
Bitte beachten Sie, dass der Kontoinhaber dabei aber mit dem Rechnungsnehmer identisch sein muss.
Viele Grüße
Wofür 5 Jahre Garanitie?
Was soll ich machen?
Danke im voraus.