Aber offenbar nicht gemäß der Anleitung die in jedem Mainboardhandbuch steht.Idon schrieb:Die Montage wurde aber durch einen Laien durchgeführt.
Was im Zweifel so wenig zählt wie die Auffassung jedes anderen hier. Ich würde es nicht als Neuware akzeptieren, ich kaufe aber auch kaum etwas online, sondern allenfalls in Ladengeschäften großer Onlinehändler (nicht dem ganz großen mit A) und prüfe da vorab ob bei der CPU das Herstellersiegel intakt ist, sonst kann er sich die gleich sonstwo hineinschieben.Idon schrieb:denn ich vertrete die Auffassung, dass es sich nach wie vor um Neuware handelt.
Um deinen Bauchnabel dreht sich vielleicht deine kleine Welt in der du den Leute offenbar vor allem nach dem Mund redest, aber auch nur diese kleine Welt.Idon schrieb:Weil ich beispielsweise nicht der Gerichtsbarkeit des Saarlandes unterliege.
Weil die Argument schwachsinnig sind.Idon schrieb:Warum gehst du nicht auf die vielen Argumente ein
Ein seriöser Händler wird diese CPU nur noch mit Nachlass als B-Ware oder als Tray CPU verkaufen können und den Schaden ersetzt haben wollen. Der Kunde im stationären Handel keine eine CPU nicht in seinem System ausprobieren, wieso sollte der im Online Handel dazu ein Recht haben? Der TE hat hier offenbar das OC Potential der CPU ausgelotet und war mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Wer besonders gut übertaktbare CPUs haben will, der kann sich preselected CPUs kaufen, die kosten aber mehr, denn es lässt eben nicht jede CPU gleich gut übertakten. Die nicht so gut übertaktbare einfach so zurückgeben zu können wäre wie die Nieten in der Lotterie einfach zurückzugeben und den Preis erstattet zu bekommen.
Im übrigen finde ich dieses BGH Urteil immer noch für sehr gut auf den Fall von CPUs übertragbar:
Denn auch ein Katalysator sollte viele Hunderttausend Kilometer aushalten, ist aber mit den Einbauspuren eben nicht mehr als Neuware zu verkaufen. Ebenso wie man bei einem Katalysator beim Kauf im stationären Handel nicht ausprobieren kann wie das eigene Auto mit dem fährt, kann man auch bei einer CPU nicht ausprobieren wie gut diese im eigenen System performt und übertaktbar ist.BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 55/15
Amtlicher Leitsatz:
Der Verbraucher, der im Fernabsatz einen Katalysator gekauft, diesen anschließend in sein Kraftfahrzeug eingebaut und mit diesem eine (kurze) Probefahrt durchgeführt hat, schuldet im Falle des Widerrufs dem Verkäufer Ersatz für die Verschlechterung, die dadurch an dem Katalysator eingetreten ist. Solche Maßnahmen gehen über die in [URL='https://www.jurion.de/gesetze/bgb/357/?from=1%3A7682426%2C0']§ 357 Abs. 3 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung vorgesehene Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise der Sache hinaus, denn diese Vorschrift soll den Verbraucher nicht gegenüber einem Käufer im stationären Handel begünstigen, sondern nur einen Ausgleich dafür schaffen, dass ihm die im stationären Handel zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten entgangen sind[/URL] (Fortführung von Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23).
TheDarkness, sei froh mit 10% davon zu kommen, andere haben mehr akzeptiert. Es ist eben nicht so das Händler akzeptieren müssen das die Kunden die CPUs ausprobieren und dann einfach so zurückschicken, dies ist auch nicht der Sinn des Widerrufrechts, auch wenn andere Händler dies vielleicht dulden. Aber dies kostet Geld und dann sollte man vielleicht nicht bei allerbilligsten Händler kaufen, denn der kann die Preise nur halten, wenn er eben nicht überall ein Auge zudrückt.