emulbetsup schrieb:
1. Egal was deren Nutzungsbedingungen sagen - ein Router ist NICHT illegal. Du verstößt maximal gegen deren AGBs, die teilweise oder auch vollständig ungültig sein können. Je restriktiver die Regeln sind (im Thread wurde ja SSL-Inspection als Beispiel gennannt), desto wahrscheinlicher sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Protokollierungen sind ohnehin nur in einem sehr engen Rahmen gestattet. Hier kann ein Auskunftsersuchen nach DSGVO helfen, da ja IP-Adressen auch zu den persönlichen Daten gerechnet werden.
Damit gilt:
Man kann hier hart Gruselstimmung verbreiten oder die Konsequenzen abwägen. In keinem Fall steht jemand wegen eines AGB Verstoßes bei dir vor der Tür und darf rein, denn es gibt zugangsrechtlich KEINEN Unterschied zwischen deinem Wohnheimzimmer und einer Wohnung.
Nein, in deine Bude kann sicher keiner.
Darum ging es ja auch nicht.
Das Problem in den restriktiven Wohnheimen ist ja, dass die das auch nicht aus Spaß machen. Die bekommen eben das Internet von der Uni quasi für lau bereit gestellt - und auch noch eine schön dicke Leitung, hier haben alle Wohnheime direkt Glasfaser zum Rechenzentrum der Uni - und die Uni hat halt bestimmte Regeln. Die stammen wie oben schon geschrieben teilweise aus Nutzungsbedingungen des DFN etc.
Und wenn das DFN merkt, das im Uninetz etwas nicht Regelkonform läuft, dreht das DFN der Uni den Zugang ab. Wäre für die Uni halt katastrophal. Also dreht die Uni einem Wohnheim das Internet ab, sobald sie merken, dass da was schief läuft. Wollen natürlich die Wohnheime nicht. Also wird da einerseits "Gruselstimmung" verbreitet, und andererseits werden auch dort den Leuten die Ports abgeschaltet, wenn etwas bemerkt wird - dafür muss keiner in deine Wohnung.
Dazu laufen die Mietverträge meist nur ein Semester lang, man kann also alle 6 Monate rausfliegen, wenn die den nicht verlängern.
Ja, niemand wird wie die Stasi durch deine Bude maschieren. Fieße Konsequenzen kann es trotzdem haben, wenn man solche AGBs missachtet.