Proxy des Wohnheimes umgehen

h00bi schrieb:
Und wie kommt das VPN am Proxy vorbei?
Da ist ja nicht nur ein Proxy, sondern i.d.R. auch eine Firewall die alle anderen Packete droppt.
Muss man schauen und probieren. Ich hab gute Erfahrungen damit gemacht den VPN über 443 umzuleiten. Die wenigsten machen sich die Mühe https komplett auf dem Proxy laufen zu lassen denn es gibt sehr oft Login Probleme da "Gute" Webseiten es schon als Man in the Middle Angriff sehen.
 
habichtfreak schrieb:
wieso sollte es nicht erlaubt sein, sein eigenes Subnetz aufzuspannen?
Das ist, je nach Verwaltung, eben verboten. Hier an der Uni darfst du nicht mal einen Switch betreiben. Kannst halt, wenns dumm läuft, zumindest das Subnetz lahmlegen. Haben wir hier schon erlebt ;)
 
1. Egal was deren Nutzungsbedingungen sagen - ein Router ist NICHT illegal. Du verstößt maximal gegen deren AGBs, die teilweise oder auch vollständig ungültig sein können. Je restriktiver die Regeln sind (im Thread wurde ja SSL-Inspection als Beispiel gennannt), desto wahrscheinlicher sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Protokollierungen sind ohnehin nur in einem sehr engen Rahmen gestattet. Hier kann ein Auskunftsersuchen nach DSGVO helfen, da ja IP-Adressen auch zu den persönlichen Daten gerechnet werden.

Damit gilt:
Man kann hier hart Gruselstimmung verbreiten oder die Konsequenzen abwägen. In keinem Fall steht jemand wegen eines AGB Verstoßes bei dir vor der Tür und darf rein, denn es gibt zugangsrechtlich KEINEN Unterschied zwischen deinem Wohnheimzimmer und einer Wohnung.

2. Umgekehrt halte ich den Betrieb eines Routers um sich hinter dem NAT zu verstecken für die erste Bürgerpflicht; so nutzte Wannacry ja bekanntermaßen eine Lücke im SMB-Protokoll um von Client zu Client zu wandern. Einer Softwarefirewall würde ich da persönlich nicht vertrauen wollen und sowieso man will ja auch niemanden in Versuchung führen.

3. Router mit 802.1x
AFAIR gibt es von ASUS auch im Consumerbereich welche die das OoB können. Ansonsten hilft OpenWRT auf Consumerroutern oder OPNSense/PFSense auf diverser ausgemusterter Hardware oder auch einem RaspberryPi. Die Konfiguration ist dabei relativ einfach und mit den verschiedenen Tutorials gut machbar. Wie das Wohnheim erkennen möchte, ob sich hinter der einen sichtbaren IP ein Router oder ein Client verbirgt ist auch spannend. Vendor des LAN-Interfaces? Anzahl und Art der offenen Ports?

4. Der Proxy macht mich etwas skeptisch. Zensur wäre rechtlich nicht haltbar und eine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung besteht atm nicht. Möchtest du diesen zweifelhaften Wohnheimservice nicht nutzen, kann ein VPN oder auch ein SSH-Tunnel helfen. Beides funktioniert je nach Ausführung auch auf verschiedenen Ports und gerade SSH-Tunnel werden längst nicht von jedem System erkannt.
 
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emulbetsup schrieb:
Zensur wäre rechtlich nicht haltbar und eine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung besteht atm nicht.
Das sind ja auch nicht die einzigen Szenarien für einen Proxy.
Möchtest du diesen zweifelhaften Wohnheimservice nicht nutzen, kann ein VPN oder auch ein SSH-Tunnel helfen.
Je nachdem wie das System konfiguriert ist, kann das auch ausgefiltert werden, wenn die Nutzungsregeln dies vorsehen.
Je restriktiver die Regeln sind (im Thread wurde ja SSL-Inspection als Beispiel gennannt), desto wahrscheinlicher sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.
Diese Annahme ist nicht korrekt. Ein Diensteanbiter kann sich auf bestimmte Dienste beschränken. Der Nutzer kann das Angebot annehmen, wenn er möchte. Wichtig ist nur, dass er darüber vorher informiert wird.
Wie das Wohnheim erkennen möchte, ob sich hinter der einen sichtbaren IP ein Router oder ein Client verbirgt ist auch spannend.
z.B. durch die Dekrementierung der TTL. Dazu muss man nicht in die Pakete der Nutzer schauen.
In keinem Fall steht jemand wegen eines AGB Verstoßes bei dir vor der Tür und darf rein, denn es gibt zugangsrechtlich KEINEN Unterschied zwischen deinem Wohnheimzimmer und einer Wohnung.
Zum Abschalten des Ports müssen die auch nicht in die Wohnung oder das Zimmer.
 
Zuletzt bearbeitet:
emulbetsup schrieb:
1. Egal was deren Nutzungsbedingungen sagen - ein Router ist NICHT illegal. Du verstößt maximal gegen deren AGBs, die teilweise oder auch vollständig ungültig sein können. Je restriktiver die Regeln sind (im Thread wurde ja SSL-Inspection als Beispiel gennannt), desto wahrscheinlicher sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Protokollierungen sind ohnehin nur in einem sehr engen Rahmen gestattet. Hier kann ein Auskunftsersuchen nach DSGVO helfen, da ja IP-Adressen auch zu den persönlichen Daten gerechnet werden.

Damit gilt:
Man kann hier hart Gruselstimmung verbreiten oder die Konsequenzen abwägen. In keinem Fall steht jemand wegen eines AGB Verstoßes bei dir vor der Tür und darf rein, denn es gibt zugangsrechtlich KEINEN Unterschied zwischen deinem Wohnheimzimmer und einer Wohnung.

Nein, in deine Bude kann sicher keiner.
Darum ging es ja auch nicht.
Das Problem in den restriktiven Wohnheimen ist ja, dass die das auch nicht aus Spaß machen. Die bekommen eben das Internet von der Uni quasi für lau bereit gestellt - und auch noch eine schön dicke Leitung, hier haben alle Wohnheime direkt Glasfaser zum Rechenzentrum der Uni - und die Uni hat halt bestimmte Regeln. Die stammen wie oben schon geschrieben teilweise aus Nutzungsbedingungen des DFN etc.
Und wenn das DFN merkt, das im Uninetz etwas nicht Regelkonform läuft, dreht das DFN der Uni den Zugang ab. Wäre für die Uni halt katastrophal. Also dreht die Uni einem Wohnheim das Internet ab, sobald sie merken, dass da was schief läuft. Wollen natürlich die Wohnheime nicht. Also wird da einerseits "Gruselstimmung" verbreitet, und andererseits werden auch dort den Leuten die Ports abgeschaltet, wenn etwas bemerkt wird - dafür muss keiner in deine Wohnung.
Dazu laufen die Mietverträge meist nur ein Semester lang, man kann also alle 6 Monate rausfliegen, wenn die den nicht verlängern.

Ja, niemand wird wie die Stasi durch deine Bude maschieren. Fieße Konsequenzen kann es trotzdem haben, wenn man solche AGBs missachtet.
 
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