Putzfrau nimmt Staubsauger mit nach Hause

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@Heretic Novalis:
Wieso vors AG? Das ist doch totaler Quatsch, er kann kündigen, wann immer er will. Er muss lediglich die gesetzlichen Vorschriften beachten, s. §622 BGB, dass heißt, es müssen die Kündigungsfristen eingehalten werden.
Man bekommt jeden raus.
 
Heretic Novalis schrieb:
wenn du das nur schaffst, indem du ihr kündigst, bin ich heilfroh, dass du (offensichtlich) keine führungsposition innehast...
Noch ist es nicht so weit ;)
So sollte das aber nicht rüber kommen. Natürlich würde ich sie nicht sofort feuern. Aber das Gespräch sollte auch nicht nach dem Motto "bla bla, das war nicht so nett von dir, tätschel tätschel" verlaufen. Man muss ihr das vernünftig klar machen, so dass sie das nicht mehr macht.

Aber irgendwie sehe ich es auch nicht ein, dass sie ungeschoren davon kommt. Es ist ein klarer Vertrauensbruch (wenn sie das wirklich getan hat, so wie es der TE schildert). Das sollte Konsequenzen nach sich ziehen.
 
Sprich die Frau an das das Arbeitsmaterial in der Firma bleibt und gut ists. Es ist euer Staubsauger und die Frau könnte ihn tatsächlich woanders nutzen was du ihr aber erstmal nicht beweisen kannst. Evtl. liegt auch ein Missverständnis vor sodaß die Frau dachte das sie den Staubsauger mit nach Hause nehmen dürfte.

Sollte der Staubsauger nach dem Gespräch nochmal abhanden kommen wäre eine Abmahnung gerechtfertigt. Warum man bei einer solchen Bagatelle gleich Kündigen muss, wie es manche vorschlagen, ist mir unbegreiflich.
 
Warum man bei einer solchen Bagatelle gleich Kündigen muss, wie es manche vorschlagen, ist mir unbegreiflich.

und was ist mit der frau die wegen 1,30 euro gekündigt wurde ? wer eine büroklemmer mitgehen lässt riskiert bereits eine kündugung.

ich würde die frau fragen was das soll - und dann im widerhohlungsfall die kündigung aussprchen.
 
lool^^
echt genial. Reicht es eigentlich nicht langsam mal?
Das Thema ist schon 2 Seiten lang und es kommt immer die selbe Antwort:
Die Reinigungskraft darauf ansprechen was das soll und bei Wiederholung eine Kündigung aussprechen.

So, kurz und knackig. Ich hoffe mal es kommen nicht nochmal 10 Beiträge die das selbe beinhalten wie die letzten. Wartet halt mal auf seine Antwort, danach könnt ihr euch weiter darüber aufregen :lol:
 
surfix schrieb:
und was ist mit der frau die wegen 1,30 euro gekündigt wurde ? wer eine büroklemmer mitgehen lässt riskiert bereits eine kündugung.

ich würde die frau fragen was das soll - und dann im widerhohlungsfall die kündigung aussprchen.

habe schon erwartet das so ein Vergleich kommt.

Einige sollten sich mal überlegen wie Diebstahl definiert ist.
 
Nunja, nachdem ich ja hier schon mal als dumm tituliert wurde, was genauso wenig feststeht wie die genauen Umstände, möchte ich eins noch ergänzen.
Viele vermischen hier munter Moral und Arbeitsrecht. Aus Arbeitsrechtlicher Sicht, kann die Frau wohl ohne weiteres gekündigt werden. Auch wenn eine ausserordentliche Kündigung vor Gericht nicht standhalten würde, ordentlich geht ja schließlich immer.
Moralisch sollte man natürlich immer eine zweite Chance geben und den Sachverhalt ansprechen. Iteressieren tut mich der Ausgang aber mittlerweile wirklich!
 
surfix schrieb:
und was ist mit der frau die wegen 1,30 euro gekündigt wurde ? wer eine büroklemmer mitgehen lässt riskiert bereits eine kündugung.

Das ist ein Fall für sich. Wenn man Jemanden kündigen möchte findet sich früher oder später immer ein Grund der vor Gericht stand hält.
Scheinbar ist der TE aber mit der Servicekraft zufrieden, also kann man es bei einem Bugschuß belassen.
 
wenn ich etwas nehme das mir nicht gehört dann ist das diebstahl. ganz egal was es ist.
 
surfix schrieb:
wenn ich etwas nehme das mir nicht gehört dann ist das diebstahl. ganz egal was es ist.

Das wiederum ist nicht korrekt. Diebstahl ist nach dem Gesetz:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: § 242 Abs. 1 StGB

Wichtig ist hier das Wörtchen zueignen, das den Umstand bezeichnet, erstens dem Eigentümer die Sache wegzunehmen und zweitens dies dauerhaft zu tun.

Da die Putze den Staubsauger aber immer wieder zurückbringt, ist es somit kein Diebstahl.
 
Is doch völlig wayne wie das gesetzlich aussieht. Tatsache ist, dass hier aus einer Ameise ein Elefant gemacht wird. Ich arbeite als Fachinformatiker und habe schon des öfteren das Firmennotebook mit nach Hause genommen. Wenn ich beispielsweise am nächsten morgen zum Kunde fahre, oder am Abend direkt vom Kunden heimfahre. Oder wenn ich das Notebook Schlicht und Ergreifend im Auto vergesse, oder wenn ich grad keine externe Platte dabeihab und das Notebook dafür missbrauche, oder oder oder.
Ich hab schon nen gutes Duzent mal was mit nach Hause genommen und am nächsten Tag wieder gebracht. Das Telefon wurde schon bestimmt 5x in der Tasche "übersehen" und mit nach Hause genommen, Netzwerkkabel die ich in meine Tasche gesteckt hab, weil ich am nächsten Tag zum Kunden ging getreu dem Motto "Dabei is Dabei" und das dann doch nicht gebraucht habe, und ne Woche vergessen habe, zurückzugeben. Und und und und und
Geklaut hab ich bisher noch gar nichts, es ist alles innerhalb kürzester Zeit wieder zurückgekommen.

Mein Gott, dass sind versehen oder vielleicht sogar begründete Tatsachen. Vielleicht ist sie schonmal arbeiten gekommen und der Staubsauger war weg, oder beschädigt. Daher hat sie ihn mit nach Hause genommen.

Erst fragen und danach reagieren.
 
das mit deinem notebook ist was anderes. ich nehme auch manchmal sachen von der arbeit mit nach hause - ich sag aber immer vorher bescheid. vondaher hat mein chef nix dagegen.
 
@eXEC-XTX
Das ist was völlig anderes. Wenn du dein Notebook zum arbeiten mit nach Hause oder zu einem Kunden nimmst, hat dein Arbeitgeber ja auch was davon. Nämlich dass du deine Arbeit schaffst.
Wenn Choco2's Reinigungskraft den Staubsauger mit nach Hause nimmt um eventuell bei einem anderen Kunden sauber zu machen, dann hat Choco2 nichts davon, außer dass sie auf seine Kosten (nämlich Wertverlust und Abnutzung des Staubsaugers) anderweitig Geld verdient.
 
Du saugst mit Deinem Notebook auch nicht den Dreck von anderen Leuten auf oder aus welchem anderen Grund sollte die geringverdienende Reinigungsfachkraft das klobige Ding jedesmal aus'em Büro schleifen?!

Den Mann würde ich mir übrigens auch mal genauer unter die Lupe nehmen...

Ansonsten einfach mit einem wohlwissenden Grinsen auf dem Gesicht die Dame ansprechen
"Ach, Entschuldigung, wo ich Sie gerade sehe..."
und unmissverständlich klar machen das das Kärcher-Saugkraft-Moped ab genau jetzt die Büroräume nicht mehr verlässt und ihr Macker in den Firmenräumlichkeiten nix mehr zu suchen hat (vorausgesetzt im Arbeitsvertrag steht nur diese eine weibliche Person), sonst kann sie demnächst auch suchen, nämlich einen neuen Job! Endepeng!

Nix schriftliche Abmahnung, nix fragen was das soll, Unsinn... einfache Ansage von Cheffe muss langen! Entweder das funktioniert oder wenn's so weiter geht fristlose Kündigung! Das war ja einfach.

Dann stehst Du auch nicht als Idiot da falls die gute Frau plötzlich meint aber aber Ihr Kollege hat doch gesagt... usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde folgende Möglichkeiten in Betracht ziehen

a) Putzfrau/mann darauf ansprechen und klarstellen (auch schriftlich mit Unterschrift von ihr/ihm) dass dies zu unterbleiben hat
b) Für jedes "Ausleihen" eine Gebühr von 20€ verlangen (dann habt ihr das Geld für den Sauger hoffentlich bald wieder drin *g
c) sonstige Regelung finden

falls alles nicht fruchtet: Fristlose Kündigung
 
Irgendwie finde ich diese Rufe nach Kündigung und "Mißbrauch von Eigentum", "Materialverschleiß auf Kosten des Arbeitgebers", "typisch Putzfrau klaut" so richtig deutsch.

Leute man kann mit Menschen auch reden, BEVOR man sich vor dritten das Maul über Fremde zerreißt, deren

.Existenz man nicht kennt
.Deren Wesen und Person und Umstände man nicht kennt
.Deren Beweggründe nur spekulativ sind

So long, lasst die Kirche im Dorf.
 
War es nicht Choco2, der um unsere Meinung gebeten hat?
nopla31x18v6pk.gif
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben