Pyur Identifikation möglicher Schwarzseher

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Berlino

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Hallo zusammen, ich habe vor 2 bis 3 Wochen einen "netten" Brief von Pyur (Tele Columbus) im Briefkasten gehabt. Das ganze ist im Prinzip Werbung (da Dialogpost drauf steht). Viel interessanter ist aber der Inhalt des Briefs. Ich werde namentlich angeschrieben und namentlich angesprochen. Für mich ist das keine Werbung mehr.
Ich kann mich nicht erinnern, Pyur die Genehmigung erteilt zu haben, mir Werbesendungen zu schicken. Eine aktive Vertragsbeziehung besteht nicht. Habe kein Internet oder TV bei Pyur, da die mir zutiefst unsympathisch sind. Wir hatten bis zum Ende des Nebenkostenprivilegs zwangsweise Kabelfernsehen über den Vermieter bei denen. Aufgrund von Baumstruktur oder war es Sternstruktur, können die uns wohl nicht so einfach abklemmen. Die müssten wohl in die Wohnung und die Kabeldose verplomben. Vor einigen Monaten waren auch mal zwei Vertreter von denen vor der Tür und wollten Kabel-TV verticken. Habe die wieder weg geschickt, kein Interesse!

Habe nun mal getestet, Kabelfernsehen funktioniert noch. Sender sind alle verschoben und teilweise nicht mehr da. Es scheint wirklich eine Umstellung gegeben zu haben.

Ich schaue lieber YouTube oder Netflix, Disney, etc. , brauche kein Kabel-TV und werde definitiv keins mehr bei dem Verein bestellen. Ihre unfreundlichen Werbe-Briefe können die sich sparen.

Gibt es hier Kabel-TV versierte Menschen, die einschätzen können, ob das ganze stimmt?

Ist es technisch überhaupt möglich per Sendersuchlauf Schwarzseher zu identifizieren?

Was haltet Ihr davon?
 
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Berlino schrieb:
Ich werde namentlich angeschrieben und namentlich angesprochen. Für mich ist das keine Werbung mehr.
Doch, das ist Werbung
Das ist bei vielen Werbebriefen so. Da hat irgendeine Firma deine Adresse verkauft und nun erhältst du personalisierte Werbung von dir unbekannten Firmen.
Ist so.

Ich schmeiße die Schreiben entweder ungesehen weg oder werfe sie mit "zurück an Absender" wieder in einen Briefkasten.
 
@Berlino Wie stellst du dir das vor, wie das gehen soll?

Das ist vergleichbar mit Radio.
Ein Sendemast. Viele Empfänger (Radio).
Wie will man da denjenigen herausfischen, der keine Gebühren bezahlt (Schwarzsieht).

Wobei hier kein Funk vorliegt, sondern Kabel.
Da kann ja theoretisch nur jemand in einem Mehrfamilienhaus "schwarz" sehen, wenn er sich da an der Hauptleitung anzapft.

Früher vor vielen Jahren waren Messwagen unterwegs, um die Schwarzseher (GEZ) ausfindig zu machen.
Die hatten auch aufdringliche Menschen losgeschickt mit einer Liste, wo potentielle Schwarzseher sein könnten.
Die haben dann auch gerne die Nachbarschaft interviewt oder sonst wie versucht an Informationen zu kommen.
Das wäre heutzutage wohl zu aufwendig und zu teuer.
Deshalb versucht man vielleicht die dummen mit einem Schreiben zu fangen.
 
Zumindest hier im Wohnblock hat jeder sein eigenes "Kabel" welches auch Kabel-Internet liefert. Insofern können sie schon mit einem Klick den Zugang sperren, Bandbreite ändern oder auch Kabel-TV abstellen.
CMTS / Kopfstation im Keller.

DHC schrieb:
Früher vor vielen Jahren waren Messwagen unterwegs, um die Schwarzseher (GEZ) ausfindig zu machen.
Nein, das gab es nie.
 
Ich hatte mal vor vielen Jahren so einen GEZ-Heini vor der Tür. Der hat auch die Nachbarn befragt, man könnte ja den TV zu laut haben und die Nachbarn stören. Da ich damals aber wirklich keinen TV hatte, null erfolg. Aber finde ich schon dreißt, Nachbarn dazu zu befragen. Aber jetzt darf ja Jeder GEZ-Zwangsgebühr bezahlen, ob mit oder ohne Fernseher. Wird Zeit das das abgeschaft wird.

Zurück zum Thema, es gibt doch bei Kabel-Internet einen Rückkanal oder so? Ich habe nur Kabel TV mit Baumstruktur im Haus.

Aber irgendwie müssen die das doch messen können, oder geht das nur im Keller im Haus, da wo der Kasten fürs Kabel-TV ist?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tr8or schrieb:
Insofern können sie schon mit einem Klick den Zugang sperren, Bandbreite ändern oder auch Kabel-TV abstellen.
Glaube ich nicht. Ist ja physisch verbunden. Da ist kein Gerät dazwischen, was schalten könnte.

Berlino schrieb:
Warum ist das technisch nicht möglich?
Das kann dir bestimmt eine Suchmaschine deiner Wahl erklären. Oder eine KI.
 
Ich bin es gewohnt von ChatGPT viel "Quatsch" als Antwort zu erhalten. Ob das hier so ist, kann ich nicht beurteilen.

Frage bei chat.com : Kann ein Kabelnetzbetreiber wie Pyur, herausfinden ob ein Nutzer beim normalen Kabel-TV ein Schwarzseher ist, in dem der Nutzer einen Sendersuchlauf durchführt?


Ein Kabelnetzbetreiber wie Pyur kann nicht direkt feststellen, ob ein Nutzer ein „Schwarzseher“ ist, nur weil er einen Sendersuchlauf durchführt. Der Sendersuchlauf auf einem Fernseher oder einem Empfangsgerät durchsucht lediglich die verfügbaren Kanäle und speichert diese im Gerät, unabhängig davon, ob diese Kanäle verschlüsselt oder unverschlüsselt sind.


Hier sind die Details dazu:​


1.​


Bei unverschlüsseltem Kabel-TV empfängt das Gerät die frei verfügbaren Kanäle, die öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF, etc.) und private Sender, die im Grundangebot des Kabelnetzbetreibers enthalten sind. Ein Sendersuchlauf wird in diesem Fall alle verfügbaren Kanäle auflisten, ohne dass der Kabelnetzbetreiber feststellen kann, ob der Nutzer einfach nach Kanälen sucht oder nicht.


  • Warum ist das kein Problem? Der Sendersuchlauf betrifft nur die Kanäle, die für den Nutzer „sichtbar“ sind, und bei unverschlüsselten Kanälen gibt es keine zusätzliche Einschränkung.
  • Kann der Betreiber etwas feststellen? Nein, der Betreiber kann nicht wissen, dass der Nutzer einen Sendersuchlauf gemacht hat, es sei denn, der Nutzer ruft einen verschlüsselten Kanal ab, für den er nicht bezahlt hat. In diesem Fall würde der Empfang des Kanals blockiert oder es würde eine Entschlüsselungsanfrage an den Betreiber gesendet, die jedoch nur bei verschlüsseltem TV passiert.

2.​


Wenn der Nutzer jedoch auch verschlüsselte Kanäle scannt oder in den Suchlauf einbezieht (z. B. Pay-TV-Sender), könnte der Kabelnetzbetreiber bemerken, dass der Nutzer auf Kanäle zugreifen will, für die er kein Abonnement hat. Dies könnte auf einen „Schwarzseher“ hinweisen. Aber auch hier wird der Nutzer keinen direkten „Schaden“ anrichten, solange der Kanal nicht tatsächlich entschlüsselt wird.


  • Warum ist das relevant? Der Sendersuchlauf könnte verschlüsselte Kanäle einbeziehen, aber der Empfang dieser Kanäle ohne das richtige Abo wird durch die Verschlüsselung verhindert. Es würde jedoch keine sofortige Rückmeldung an den Betreiber geben, es sei denn, der Nutzer versucht, auf diese Kanäle zuzugreifen und es kommt zu einem Entschlüsselungsversuch.

3.​


Kabelnetzbetreiber überwachen normalerweise nicht, wann oder wie oft ein Kunde einen Sendersuchlauf durchführt. Der Suchlauf ist eine rein lokale Funktion auf dem Gerät des Nutzers und hat keine Verbindung zum Netzwerk des Betreibers, solange der Nutzer keine verschlüsselten oder kostenpflichtigen Kanäle anfordert.


4.​


Ein Kabelnetzbetreiber könnte jedoch Monitoring-Tools verwenden, um ungewöhnlichen Datenverkehr zu analysieren. Wenn jemand versucht, verschlüsselte Sender ohne Abo zu entschlüsseln oder regelmäßig auf diese Sender zugreifen möchte, könnte der Betreiber möglicherweise feststellen, dass der Nutzer versucht, ein Signal zu entschlüsseln, auf das er keinen Zugriff hat. Das würde allerdings nicht direkt durch einen Sendersuchlauf, sondern durch tatsächliches Empfangsverhalten passieren.


Fazit:​


Ein Sendersuchlauf alleine wird von einem Kabelnetzbetreiber wie Pyur nicht dazu genutzt werden können, festzustellen, ob ein Nutzer ein „Schwarzseher“ ist. Solange der Nutzer keine verschlüsselten Kanäle aufruft, für die er nicht bezahlt hat, gibt es keine technische Möglichkeit, dies nachzuvollziehen. Ein Schwarzsehen würde erst dann auffallen, wenn der Nutzer verschlüsselte Inhalte schaut, für die er kein Abo hat, was über die Entschlüsselungstechnik und die Netzwerkprotokolle des Betreibers überwacht werden kann.
Ergänzung ()

Bei einem Sendersuchlauf werden allerdings auch die verschlüsselten Kanäle und HD-Versionen von PRO7 etc. mitgescannt, für die man extra bezahlen muss. Vielleicht haben die ja doch eine Möglichkeit das festzustellen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
nein, der Fernseher schaut nur was an Sigalen reinkommt (egal ob frei oder verschlüsselt), die Empfangsmodule können nicht senden.
 
DHC schrieb:
@Berlino Wie stellst du dir das vor, wie das gehen soll?


Früher vor vielen Jahren waren Messwagen unterwegs, um die Schwarzseher (GEZ) ausfindig zu machen.
.

Die waren von der Bundespost, als das Telefon und Kabel noch in staatlicher Hand war. Die waren aber weniger wegen dem TV unterwegs, sondern wegen Funkstörungen. (damaliger Analoger BOS bzw. Behörden und Analogfunk).
Die hatten wie gesagt im Sinn Rundfunkstörungen zu suchen und zu beheben.

Manche Bf hatten ähnliche Fahrzeuge. Man konnte damit auch Fremdsender im Funknetz anpeilen und ifnden.
Bei TV und Radio war das allerdings nicht mögilch. Die Meinung kam ggf. auch weil die Fahrezeuge entsprechende Warnhinweis trugen.
Wie gesagt eine Funkstörung im Sinne von einem Sender konnte man problemlos finden.

Heute macht das die Bundesnetzagentur.


So ein Schreiben habe ich übrigens auch bekommen. Bei uns im Haus gibt es Kabel, aber nicht jede Wohnung hat eine Kabeldose. Somit habe ich auch normales SAT TV und VDSL.
 
GPT-4o mini
Ein Kabelnetzbetreiber wie Pyur hat verschiedene Möglichkeiten, um festzustellen, ob ein Nutzer möglicherweise unrechtmäßig auf Fernsehsender zugreift, auch wenn dies nicht immer direkt über einen Sendersuchlauf erkennbar ist. Hier sind einige Punkte, die dabei eine Rolle spielen können:

1. Kundenidentifikation: Jeder Nutzer hat in der Regel ein individuelles Kundenkonto, das mit seiner Adresse und den abonnierten Diensten verknüpft ist. Wenn ein Nutzer einen Sendersuchlauf durchführt, kann der Betreiber sehen, welche Sender empfangen werden.

2. Senderfreischaltung: Kabelnetzbetreiber verschlüsseln oft bestimmte Sender, die nur für zahlende Kunden zugänglich sind. Wenn ein Nutzer Sender empfängt, für die er nicht abonniert ist, könnte dies ein Hinweis auf unrechtmäßigen Zugriff sein.

3. Technische Überwachung: Betreiber können technische Maßnahmen ergreifen, um den Datenverkehr zu überwachen und festzustellen, ob unautorisierte Zugriffe stattfinden. Dies könnte auch die Analyse von Nutzungsverhalten und -mustern umfassen.

4. Rechtliche Rahmenbedingungen: In vielen Ländern gibt es Gesetze, die den Schutz von Urheberrechten und die Bekämpfung von Piraterie regeln. Kabelnetzbetreiber sind oft verpflichtet, verdächtige Aktivitäten zu melden oder zu untersuchen.

Ein Sendersuchlauf allein ist jedoch nicht ausreichend, um eindeutig festzustellen, ob jemand ein Schwarzseher ist. Es bedarf zusätzlicher Indizien und möglicherweise auch rechtlicher Schritte, um solche Fälle zu verfolgen.
Ergänzung ()

Llama 3,3 70b
Ein Kabelnetzbetreiber wie Pyur kann nicht direkt feststellen, ob ein Nutzer ein Schwarzseher ist, indem er einen Sendersuchlauf durchführt. Der Sendersuchlauf ist ein Prozess, bei dem das Kabel-TV-Gerät nach verfügbaren Kanälen sucht und diese speichert. Dieser Vorgang wird normalerweise vom Gerät selbst durchgeführt und sendet keine Informationen über den Nutzer oder seine Nutzungsgewohnheiten an den Kabelnetzbetreiber.

Allerdings gibt es einige Möglichkeiten, wie ein Kabelnetzbetreiber feststellen könnte, ob ein Nutzer ein Schwarzseher ist:

  • Wenn der Nutzer einen Decoder oder eine Set-Top-Box verwendet, die vom Kabelnetzbetreiber bereitgestellt wird, kann dieser möglicherweise Daten über die Nutzung des Geräts sammeln, wie z.B. die angezeigten Kanäle oder die Dauer der Nutzung.
  • Wenn der Nutzer eine Internetverbindung über das Kabelnetz nutzt, kann der Kabelnetzbetreiber möglicherweise Daten über die Internetnutzung sammeln, wie z.B. die besuchten Websites oder die übertragenen Datenmengen.
  • Wenn der Nutzer einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber hat, kann dieser möglicherweise prüfen, ob der Nutzer die vereinbarten Zahlungen leistet oder ob er die Nutzungsbedingungen verletzt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Kabelnetzbetreiber wie Pyur normalerweise keine Möglichkeit hat, direkt zu überwachen, ob ein Nutzer ein Schwarzseher ist, wenn dieser keinen Decoder oder keine Set-Top-Box verwendet und keine Internetverbindung über das Kabelnetz nutzt. In solchen Fällen muss der Kabelnetzbetreiber auf andere Methoden zurückgreifen, um festzustellen, ob ein Nutzer ein Schwarzseher ist, wie z.B. durch Kontrollen vor Ort oder durch die Analyse von Verbrauchsmustern.
Claude 3 Haiku

Ich kann verstehen, dass Sie sich Sorgen um Ihre Privatsphäre machen. Als Kabelnetzbetreiber haben Unternehmen wie Pyur tatsächlich technische Möglichkeiten, um zu überprüfen, ob Kunden ihre Dienste unberechtigt nutzen.

Allerdings unterliegen Kabelnetzbetreiber in Deutschland strengen Datenschutzbestimmungen. Sie dürfen Kundendaten nur für bestimmte, gesetzlich erlaubte Zwecke erheben und verarbeiten. Eine allgemeine Überwachung oder Kontrolle der Nutzung ohne konkreten Verdacht auf Schwarzsehen wäre in den meisten Fällen nicht zulässig.

Ob ein Sendersuchlauf als Indiz für Schwarzsehen gewertet werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Generell sollten Kabelnetzbetreiber aber sehr vorsichtig und transparent mit solchen Maßnahmen umgehen, um die Rechte der Kunden nicht zu verletzen. Letztlich ist es eine Frage des Vertrauensverhältnisses zwischen Anbieter und Kunde.

o4 mini
Ein ganz klares „Nein“ – allein dadurch, dass Ihr Fernseher oder Receiver einen Sendersuchlauf auf dem Kabelnetz durchführt, kann der Netzbetreiber nicht erkennen, ob Sie schwarzsehen oder in Ihrem Vertrag die bezahlten Pay-TV-Pakete aktiviert haben.

Warum nicht?

1. Ein Sendersuchlauf ist eine rein lokale Aktion
• Ihr TV/Receiver durchsucht das von Ihnen eingespeiste Kabelsignal nach frei empfangbaren (FTA) und verschlüsselten (Pay-TV) Kanälen.
• Dabei speichert das Gerät nur intern ab, welche Frequenzen und Programm-IDs (PIDs) es gefunden hat.

2. Es gibt keine Rückmeldung ans Kabelnetz
• Analoge und DVB-C-Fernseher bzw. „dumme“ Receiver sind nur ‑Empfänger. Sie senden keinerlei Informationen zurück ins Netz.
• Ein Sendersuchlauf fordert weder einen Server noch irgendeinen Dienst beim Anbieter auf.

3. Den Entschlüsselungsstatus kennt nur die Smartcard/das CI-Modul
• Ob Sie bezahlte Pay-TV-Pakete gebucht haben, regelt die Smartcard in Ihrem CI-Schacht oder das integrierte CAM in Ihrem Receiver.
• Der Anbieter weiß, für welche Smartcard-ID (in der Regel Ihre Vertrags-ID) welche Entschlüsselungs-Keys freigeschaltet sind.
• Die Smartcard kommuniziert – ebenfalls nur einseitig – mit dem Anbieter, um Autorisierungs-Updates (Entitlement Management Messages, EMMs) zu erhalten. Ein Sendersuchlauf ändert daran nichts.

4. Einzige Ausnahmen wären
• Set‐Top-Boxen mit Rückkanal (z. B. IP-Gehäuse oder Hybridboxen, die Messdaten/statistische Nutzungsdaten ans Backend senden): Dort könnte theoretisch der Hersteller/Betreiber Telemetriedaten bekommen. Aber gewöhnliche DVB-C-Receiver und TVs mit Kabeltuner senden keine solchen Daten.
• Illegale Smartcard-Cloner-Dienste: Wird mit gestohlener Karte oder gehacktem CI-Modul gearbeitet, kann der Anbieter auf Karten-Level erkennen, dass ungewöhnlich viele Geräte dieselbe Karte nutzen. Das hat aber nichts mit dem Sendersuchlauf zu tun.

Fazit:
Wenn Sie an Ihrem Fernseher im Kabelnetz die Kanalliste mit einem Suchlauf anlegen, bleibt das komplett on-device. Pyur (bzw. jeder andere Kabelnetzbetreiber) bekommt davon gar nichts mit und kann nicht feststellen, welche Programme Sie tatsächlich sehen oder ob Sie illegal freigeschaltete Kanäle empfangen – außer durch offensichtlich nicht autorisierte Smartcard-Zugriffe, die der Anbieter im Smartcard-System (CAS) entdecken würde.

Mistral small 3
Ein Kabelnetzbetreiber wie Pyur kann in der Regel nicht direkt feststellen, ob ein Nutzer beim normalen Kabel-TV ein Schwarzseher ist, indem der Nutzer einen Sendersuchlauf durchführt. Ein Sendersuchlauf ist ein technischer Prozess, bei dem der Empfänger nach verfügbaren Sendern sucht und diese speichert. Dieser Vorgang ist für den Kabelnetzbetreiber nicht direkt sichtbar und gibt keine Informationen darüber, ob der Nutzer legal oder illegal fernsieht.

Allerdings gibt es andere Methoden, durch die ein Kabelnetzbetreiber möglicherweise feststellen kann, ob ein Nutzer illegal fernsieht:

1. Verwendung von Verschlüsselungstechnologien: Viele Kabelnetzbetreiber verwenden verschlüsselte Signale, um den Zugriff auf bestimmte Kanäle zu kontrollieren. Wenn ein Nutzer diese Verschlüsselung umgeht, kann dies vom Betreiber erkannt werden.

2. Überwachung des Datenverkehrs: In einigen Fällen können Kabelnetzbetreiber den Datenverkehr überwachen, um unberechtigten Zugriff auf ihre Dienste zu erkennen. Dies kann jedoch rechtliche und ethische Grenzen haben.

3. Kundendaten und Abonnementstatus: Der Betreiber kann überprüfen, ob ein Nutzer ein gültiges Abonnement hat und ob er für die empfangenen Dienste bezahlt.

4. Technische Maßnahmen: Einige Betreiber setzen technische Maßnahmen ein, um den unberechtigten Zugriff auf ihre Dienste zu verhindern oder zu erkennen.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Umgehen von Zahlungspflichten für Fernsehprogramme illegal ist und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn du Fragen zur Legalität deines Fernsehkonsums hast, ist es ratsam, sich direkt an den Kabelnetzbetreiber zu wenden oder rechtlichen Rat einzuholen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im Grunde ist deine Frage schon erstaunlich, du brauchst und willst deiner Aussage nach, kein Kabelfernsehen von Pyur, erkundigst dich aber, ob man es zurückverfolgen kann.

Klemme das Kabel einfach ab und schon bist du auf der absolut sicheren Seite.
 
Es gibt in Deutschland bestimmt jede Menge Leute die dieses Schreiben von Pyur bekommen haben. Die wollen die Leute vermutlich einschüchtern und dazu bringen einen Vertrag abzuschließen. Wenn wir durch dieses Thema hier auch nur einem Menschen helfen können, war es die Nachforschung schon wert.

Ich möchte nicht wissen, wie viele ältere Leute jetzt Angst vor Strafen haben, weil Sie vielleicht weiter Fernsehen geschaut haben oder einen Sendersuchlauf durchgeführt haben.

Ich möchte bestimmte Dinge immer ganz genau wissen und es interessiert mich einfach. Vor allen Dingen finde ich dieses Schreiben von Pyur absolut daneben. Vielleicht sollte man das mal an diesen YouTube Anwalt schicken, wie hieß der doch gleich? Vielleicht macht er ein YouTube Video dazu.
Ergänzung ()

Habe ihn gefunden: https://www.youtube.com/@wbs_legal/videos
 
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Berlino schrieb:
Ist es technisch überhaupt möglich per Sendersuchlauf Schwarzseher zu identifizieren?
Nein. Nur über social engineering. Weil die Leute dann bei der Hotline anrufen, aber nicht in der Kunden Datenbank zu finden sind...
Ergänzung ()

Berlino schrieb:
Ich möchte nicht wissen, wie viele ältere Leute jetzt Angst vor Strafen haben, weil Sie vielleicht weiter Fernsehen geschaut haben oder einen Sendersuchlauf durchgeführt haben.
Ich möchte nicht wissen wieviele Leute diese Schreiben überhaupt nicht verstanden haben und nun schwarz gucken, obwohl sie eigentlich bereit wären dafür zu bezahlen.
 
Braucht man Heutzutage überhaupt noch Kabelfernsehen? Kann man die Sender nicht mittlerweile auch kostenlos übers Internet streamen?
 
Berlino schrieb:
Wenn wir durch dieses Thema hier auch nur einem Menschen helfen können, war es die Nachforschung schon wert.
Du hast meinen Google-Link aber schon gelesen, oder? Macht mir nicht den Eindruck.

Berlino schrieb:
Braucht man Heutzutage überhaupt noch Kabelfernsehen?
Oder Internet? Oder ein Auto?
 
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