Radio Aufnahmen sind legal aber wie zu beweisen ?

Wieso musst du anderen etwas beweisen? Erstmal gilt die Unschuldsvermutung nach deutschem Recht. Wenn du irgendwelche Sachen auf PC oder Cd hast, müssen Sie dir nachweisen, das du es illegal bezogen hast. Das geht natürlich nur über deine IP Adresse oder email Adressse mit der du im Netz bist.

Kein Beweis vom Ankläger = Unschuldig
 
Naja, sie haben keinen DRM-Schutz und Du hast wahrscheinlich ein passendes Programm auf dem PC, um Radio aufzunehmen.
Außerdem kannst Du sie ja auch von CD kopiert haben (Freunde/Familie).

Außerdem musst Du idR. ja nur mit einer Hausdurchsuchung rechnen, wenn Du illegal herunter lädst, man Dich also über entsprechende Tauschbörsen her identifiziert und mittels Auswertungen o. Mitschnitte überführt hat.
Kann man das nicht, gilt die Unschuldsvermutung.
 
Wieso solltet dafür jemand deine Wohnung durchsuchen?

Du kannst und darfst "Ausgestrahltes" - also sowohl TV als auch Radio selbstverständlich für den EIGENEN Bedarf aufzeichnen. Das Urheberrecht - und darum geht es bei den meisten Problemen - verletzt du dann, wenn du die aufgezeichnete Musik, den Filme oder das Video ohne Erlaubnis des Rechteinhabers, sprich des Urhebers, wiederum anderen Personen anbietest oder womöglich sogar verkaufst.

Also: Musik, TV aufzeichnen und selbst konsumieren ist erlaubt. Aufgezeichnete Musik, Filme irgendwo anbieten, aufführen, vorführen (öffentlichem Personenkreis) stellt in den meisten Fällen einen Urheberrechtsverstoß dar.

DJ's entrichten für ihre Musik an die GEMA Gebühren und erwerben sich somit das Recht.
 
@ timido:

Ich glaub das hat der Fred-Ersteller schon gewusst.

Ist aber trotzdem ne interessante Fragestellung für den Fall, dass man aufgenommen UND geklaut (Mordkopien) hat.
Die Aufnahmeproggies geben den Kopien glaube keine Wasserzeiche o.ä. mit, die die Herkunft der Songs (Stream) belegen.
 
Ebenso interessant ist, wer derzeit eine Hausdurchsuchung erlaubt nur auf den Verdacht hin, dass eine gehörte (gestreamte) Musik eventuell dauerhaft speichert - ich vermute mal, dass das derzeit ein Ding der Unmöglichkeit ist. Wobei zu hoffen ist, dass das zukünftig auch so bleibt. ;-)

Wenn du Musik öffentlich anbietest, dann spielt das WOHER keine Rolle - sondern nur DAS du die Musik ohne Erlaubnis angeboten hast. Du zahlst die gleiche Strafe, auch wenn du im Besitz z.B. der gekauften CD bist.

@kointa
Eben das ist das Problem - je nach Auslegung durfte er das nicht. Genausowenig wie die polnischen Cousins auf der Baustelle unentgeldlich aushelfen. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist, das du prinzipiell kein Lied illegal downladen kannst. Woher willst du denn wissen, dass derjenige nicht das Recht hat, das Lied anzubieten?

Das Problem ist, dass du bei P2P-Tauschbörsen im Moment des herunterladens ZUGLEICH das Lied auch anbietest. Und DAS ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht erlaubt und wird bestraft.

Du kannst du bei Itunes, Musicload jede Menge Lieder herunterladen - und die sind nicht deswegen legal, weil du dafür bezahlst.
 
Das ist der genau der Punkt!
Das weiß ich eben nicht. Soweit mir bekannt ist, lassen Staatsanwälte sowieso alles fallen, das unter einer "Menge" von ca. 100 Songs/Videos/u.a. liegt, da bis dahin kein allgemeines Interesse besteht...

Haben halt genug zu tun die Leute.
Aber ob du für den Besitz verknackt werden kannst, nur weil du nicht beweisen kannst, dass alle zehntausend deiner MP3s aus dem Radio stammen oder u.U. deine Freunde regelmäßig zum schenken vorbeischauen...keine Ahnung. Blöd sieht´s halt schon aus.

Aber wie oben schon erwähnt, muss erstmal ein "Geschädigter" dir beweisen das du tatsächlich eine "Mordkopie" (ich liebe diesen Begriff) besitzt. Selbst wenn dies bewiesen ist, musst du diese anderen (-> Fremden!) zugänglich gemacht haben.
 
Manche sind päpstlicher wie der Papst - warum sollte bei einem normalen PC Nutzer welcher nicht in emule oder torrent Netzen erwischt wurde der Staatsanwalt vorbeischauen?

Das Internet Radio ist immer noch eine gesetztliche Grauzone, also aufnehmen und genießen. Ich denke solche Fragen haben meist einen illegaleren Hintergrund wie zuerst herauszulesen ist.
 
Tja, wie soll ein Geschädigter dies beweisen können?

Variante A: Das Lied wurde nie veröffentlich, dann kann es nur gestohlen sein. Dann ist aber der Besitz nicht das Problem sondern die Tat.

Variante B: Das Lied wurde veröffentlicht. Entweder im Radio - dann darf man noch (mitschneiden) oder in einer Tauschbörse. Nun kann derjenige, von dem man es kopiert nicht das Recht haben - dann wird er natürlich nichts melden, da er sich ja selbst strafbar macht. Oder aber er durfte es, weil der Urheber dieser Veröffentlichung zugestimmt hat - dann liegt aber beim downloaden kein Vergehen vor, da ja der Urheber gerade dies über den Anbieter erlaubt hat.
Also so etwas wie: "Ich erlaube eine Veröffentlichung und diejenigen, die es dann hören/speichern werden bestraft." geht nach geltendem Recht nicht.
 
@kointa
Um es mal auf den Punkt zu bringen:
Das Aufzeichen von öffentlichen Sendungen ist nicht illegal (solange der Inhalt legal ist).

Sonst wären Dikitiergeräte, Video-, Festplatten-, DVD- Rekorder sowie digitale Receiver mit Aufnahmemöglichkeit längst in DE verboten.
 
noch ist es legal aus Radio TV aufzunehmen ... aber die MI arbeitet auch daran ;) nur weitergeben darfst die nicht oder hochladen etc. dann machst dich strafbar ... und wenn der Staatsanwalt bzw seine Handlanger vor der Tür stehen wegen sowas, brauchts dich auch nicht mehr interessieren, dann haben die auch was in der Hand gegen dich ... sonst stehen die auch nicht vor der Türe ...
 
Wie kann zwischen aufgenommen und runter geladen unterschieden werden???
Die MP3 die ich vom Radio mitschneide unterscheidet sich doch kein bisschen von der, die in Tauschbörsen gehandelt wird.
Wenn es zu einer Durchsuchung kommt sehen alle MP3s gleich aus!

Die folgende Unterstellung--> Du bist Deutschland äh Raubkopierer!:(
 

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