Radio Aufnahmen sind legal aber wie zu beweisen ?

Wie kann zwischen aufgenommen und runter geladen unterschieden werden???
Die MP3 die ich vom Radio mitschneide unterscheidet sich doch kein bisschen von der, die in Tauschbörsen gehandelt wird.

Tja erstmal vom MP3 her gar nicht, es sei denn du hats dir nen präparieres MP3 (Wasserzeichen) geladen ... aber wenn du runterladest kann es sein das du von MI Servern ladest, die fleissig deine IP mitschneiden inkl. deiner runtergeladenen Dateien ...
und dann haben sie dich und dann gehn die natürlich auch davon aus das deine anderen Musikstücke auch nicht legal sind, aber ist ja auch egal verknackt / bezahlen tust ja dann auch nicht wegen den geladenen Dateien sondern weil die ja auch automatisch hochgeladen hast und das wird teuer ...
 
@serra.avatar
Eben DAS geht nicht bzw. ist nicht strafbar. Da die vom MI ja nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers die Lieder anbieten dürfen. Wenn dieser die Erlaubnis gibt, kannst du es auch NICHT illegal laden, weil ja gerade die Erlaubnis erteilt hat!
Unrechtmäßig heißt eben OHNE Recht des Inhabers.
Wenn Sie die Musik dagegen ohne Erlaubnis anbieten, machen sie sich selbst strafbar - egal welche Absicht dahinter steckt.

Du kannst auch nicht einfach losgehen und Verbotenes verkaufen mit dem Argument, damit Straftäter dingfest zu machen. Du wirst selbst bestraft.

@kointa
Das ist das, was die Verwerter draus gemacht und viele Medien brav nachgeplappert haben - aber es stimmt so nicht.
§53 UrhG lesen, was geht und unter welchen Bedingungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@serra.avatar
Eben DAS geht nicht bzw. ist nicht strafbar. Da die vom MI ja nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers die Lieder anbieten dürfen. Wenn dieser die Erlaubnis gibt, kannst du es auch NICHT illegal laden, weil ja gerade die Erlaubnis erteilt hat!
Unrechtmäßig heißt eben OHNE Recht des Inhabers.
Wenn Sie die Musik dagegen ohne Erlaubnis anbieten, machen sie sich selbst strafbar - egal welche Absicht dahinter steckt.

Du kannst auch nicht einfach losgehen und Verbotenes verkaufen mit dem Argument, damit Straftäter dingfest zu machen. Du wirst selbst bestraft.

Tja aber eben das ist auch Gang und Gebe ... du kannst es ja nicht beweisen! und die MI wird kaum zugeben das sie die selbst angeboten haben ...

rauskommen tuts aber trotzdem immer mal wieder ... ich sag nur Zussex ;) oder noch viel viel älter: die Susi Angi etc. von Herrn von Grafen****
 
Beweislast liegt ganz klar beim Kläger (Staat). Das heißt, dass der dir für all deine Musikstücke, die der dir vorwirft illegal beschafft zu haben vorweisen muss, dass du diese illegal erhalten hast.

Was mich aber viel eher interessieren würde (und noch in der Grauzone des Topics liegt^^):
Es ist ja legal, wenn man CDs rippt. Es ist auch legal für Freunde nicht kopiergeschützte CDs ohne Entgeld zu brennen. Aber ist es auch legal MP3s zu Freunden weiter zu leiten, wenn man diese zuvor von einer CD gerippt hat? Oder wie ist es, wenn man sich bei MUsicload oä. Musik gekauft hat. Darrf man die dann an Freunde weiter geben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, und auch nein, ich hab das nicht ironisch gemeint. Ich meine mitbekommen zu haben, dass wenn sie dich schon persönlich aufsuchen, sie dich dann auch wegen dem rest dranbekommen können, da du zwar nicht geloggt wurdest im netzwerk, aber das ja irgendwoher kommen muss, und du dann in erklärungsnot stehst. Und ich bezweifle, dass sich ein Richter da dumm volllabern lässt.
 
man kann dann aber massenhaft sachen sagen:
CDs ausgeliehen -> legal
CDs besessen, aber verkauft -> legal
von Freunden bekommen, die es wiederum legal haben -> legal
im Internetradio aufgenommen -> legal
und in all diesen Fällen müsste der Staat dir das gegenteil beweisen. Du kannst ja auch nicht für alle ungeklärten Banküberfälle verantwortlich gemacht werden, weil dir einer nachgewiesen wurde...
 
Wie sieht es eigentlich momentan mit der Gesetzteslage für Onlineradio aus?
Darf ich noch aufnehmen?
 
Zonte_Von_Mott schrieb:
Ich meine mitbekommen zu haben, dass wenn sie dich schon persönlich aufsuchen, sie dich dann auch wegen dem rest dranbekommen können, da du zwar nicht geloggt wurdest im netzwerk, aber das ja irgendwoher kommen muss, und du dann in erklärungsnot stehst.
Für den Fall gibt es immer noch das Recht zu schweigen.
Wenn also bei der Durchsuchung jemand fragt, wo her man das hat, dann antwortet man einfach: "ich habe Ihnen darüber keine Auskunft zu erteilen."

Bobbson schrieb:
Wie sieht es eigentlich momentan mit der Gesetzteslage für Onlineradio aus?
Darf ich noch aufnehmen?
Ich wollte selber mal ein eigenes Internetradio betreiben und meine verstanden zu haben, dass das ganz darauf ankommt, welchen Vertrag der Betreiber mit der GEMA und GVL geschlossen hat.
Eine Variante sieht vor, dass der Betreiber dem Nutzer das Aufnehmen verbieten muss (dafür sind seine Gebühren geringer, die er für die Ausstrahlung abzudrücken hat).
Bei der anderen Variante ist das Aufnehmen erlaubt.

Aber auch im ersten Fall müsste man dir nachweisen, dass du unerlaubter Weise
aufgenommen hast und das ist nicht möglich.
 

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