Recht auf aktuelle Ware/Auslaufmodelle

ja, der hersteller verspricht.
hat trotzdem nichts mit deinem fall zu tun.
was TStarGermany hier verlinkt hat ist toal anders gelagert.
ehrlich gesagt, weis ich nichtmal ob er dieses gerichtsurteil überhaupt selber verstanden hat.
 
micha2 schrieb:
ich muss sagen, das ich eine solche frage hier im forum wohl eher nicht gestellt hätte.

wieso? unter der Rubrik "Wirtschaft, Recht und Forschung" passt das doch thematisch hervorragend?
 
so hab ichs wohl eher nicht gemeint.

eher in die richtung-> " ich hab ne kaffeefahrt mitgemacht, ne lamafelldecke gekauft................"
 
@micha2: du nimmst eine gegenposition zu tstargermany ein, aber argumentierst nicht, du gibst immer nur deine meinung zur sache ab.Tstargermany schein juristisch etwas mehr ahnung zu haben/argumentiert mit quellen und gibt kaum seine eigene meinung ab.

dann behauptest du noch, tstargermany hätte das Urteil nicht verstanden. Selbst nimmst du dazu aber nie stellung/beschreibst was meinen fall und den musterfall unterscheidet. für mich bist du nicht sehr glaubwürdig!
 
er argumentiert mit quellen, welche dein thema überhaupt nicht betreffen.
mal ganz abgesehen davon, das du wohl eher das problem hast, nicht damit leben zu können, das dein kauf halt ein kauf war, der erst nach information zum "fehlkauf" wurde.
da nützt es auch nichts wenn du einen vermeintlichen mitstreiter honig ums maul schmierst.
 
du bleibst mal wieder nicht sachlich, stellst behauptungen auf, die du nicht belegen kannst ("tstargermanys quellen haben nichts mit meinem fall zu tun").

für diesen fall ist es auch absolut unerheblich, wer mit welcher kaufentscheidung leben kann/muss. das spielt keine rolle. ich kann auch mit dem kauf sehr zufrieden sein und das recht einklagen, sie zurückzugeben sofern ich es habe... es geht um fakten, die du nicht bringen kannst, die man letztendlich vor gericht vortragen muss. und mit aussagen wie "du kannst nicht mit dem kauf leben und suchst mitstreiter, die dir honig um das maul schmieren" disqualifizierst du dich ja letztendlich selber.
 
Zuletzt bearbeitet:
dann vergleich mal deinen fall mit dem verlinkten urteil. was ist an meiner aussage nicht sachlich?irgendwie scheinst du den grund der vielen posts hier garnicht zu verstehen.

werd endlich mal sachlich und öffne deine augen gegenüber der realen welt.

mehr wollen dir hier die meisten überhaupt nicht sagen.
 
VsteckdoseV schrieb:
@TStarGermany: danke, endlich mal jemand der sich mit dem Problem beschäftigt und nicht mit der Standartantwort "du verstehst wohl unsere Marktwirtschaft/bösen Kapitalismus nicht" daherkommt.

du scheinst es immer noch nicht zu verstehen dass es hier nicht um Realisten vs. Idealisten geht. Wenn du nichts mehr produktives zu dem Fall beizutragen hast, bitte ich dich, hier nicht mehr rumzuflamen.
 
du solltest den thread schließen lassen, da du ja augenscheinlich beratungsresisdent bist.
 
micha2 schrieb:
irgendwie scheinst du den grund der vielen posts hier garnicht zu verstehen.

werd endlich mal sachlich und öffne deine augen gegenüber der realen welt.

die menge der posts wäre vor gericht ebenfalls unerheblich
zur realen Welt: siehe oben.
Ergänzung ()

micha2 schrieb:
du solltest den thread schließen lassen, da du ja augenscheinlich beratungsresisdent bist.

ich lasse mich von dem beraten, der argumente bringt, nicht von dem, der seine unqualifizierte meinung herumposaunt
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Entscheidende wurde bereits gepostet:

Dieses neue Urteil hat der BGH zwar nur für den Bereich der Unterhaltungselektronik gefällt, es ist aber eindeutig, daß die Entscheidung z.B. auch auf Küchengeräte und Autos anzuwenden sein wird. Wie die Rechtslage bei gekauften Sachen ist, bei denen der Modellwechsel lediglich das Design oder die Farbe betrifft, ist noch nicht geklärt.

Im Moment können wir also noch nicht davon ausgehen, daß Sie auch bei Bekleidung und Sportausrüstung auf einen Modellwechsel hingewiesen werden müssen.

Quelle: http://www.ra-kassing.de/kaufrech/auslauf.htm

Und ich glaube nicht, daß es bei Kletterschuhen einen dermaßen großen technologischen Fortschritt gibt, wie bei Computern oder der Unterhaltungselektronik.
Sprich: Auch in 2 Jahren wird die Sohle nicht aus einem Sci-Fi Material bestehen, das den Abrieb völlig verhindert, dich am Fels kleben läßt und dazu noch deine Klettergeschwindigkeit verzehnfacht.
 
@VsteckdoseV : Trolle wie "micha2" fuettert man nicht, man ignoriert sie.

@CHAOSMAYHEMSOAP : Ganz genau deswegen kann man probieren, eine entsprechende Entscheidung herbeizufuehren. Auch im Technikbereich sind beim Nachfolgemodell nicht zwingend immer irgendwelche Verbesserungen vorgenommen worden, aber man nimmt es als Aussenstehender prinzipiell erstmal an, weils fuer diese Produktgattung halt ueblich ist. Was den Fall des TE angeht : Bei einer sauberen Argumentation ist man zumindest nicht chancenlos. MEHR hab ich nie behauptet.
 
CHAOSMAYHEMSOAP schrieb:
Das Entscheidende wurde bereits gepostet:



Und ich glaube nicht, daß es bei Kletterschuhen einen dermaßen großen technologischen Fortschritt gibt, wie bei Computern oder der Unterhaltungselektronik.
Sprich: Auch in 2 Jahren wird die Sohle nicht aus einem Sci-Fi Material bestehen, das den Abrieb völlig verhindert, dich am Fels kleben läßt und dazu noch deine Klettergeschwindigkeit verzehnfacht.

das sehe ich wohl auch so.

nebenbei bemerkt, hat der TE das teil gekauft und sich erst anschließend beim fachverkäufer gemeldet.
von daher hat die ganze diskussion über das gerichtsurteil überhaupt keine relevanz!

selbst wenn der fortschritt so groß wäre, das ein gericht auf grundlage des verlinkten urteils in diesem produktbereich ebenfalls so entscheiden würde, wäre der TE überhaupt nicht von dem urteil betroffen bzw. hätte dadurch irgendeine rechtsgrundlage.
weil eben schon die grundvoraussetzung fehlt. die falschberatung durch den Fachverkäufer

das scheinen hier TStarGermany und der TE selbst nicht zu verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ VsteckdoseV

Dann ist die Sache doch eigentlich ganz einfach. Schalte einen Anwalt an und lass' ihn ein gebührend bedrohliches Schreiben aufsetzen. Wenn Du Glück hast, knickt der Laden ein und tauscht die Schuhe gegen das neueste Modell um.

Solltest Du Pech haben, weigert sich der Laden, Du musst vor Gericht gehen und ein Richter beschäftigt sich damit -- was dann garantiert nicht binnen einer Woche erledigt ist.

Aber, Du willst ja für Deine Rechte einstehen, und mit Sicherheit hast Du eine Rechtschutzversicherung, die solche Sachen komplett bezahlt.

Also, auf zum Anwalt, dann hat die liebe Seele ihre Ruhe und hier kann das Rumgeeiere eingestellt werden.

Wie die Chancen stehen, dass Du Recht bekommst, kann Dir hier kein Aas sagen. Eben nur ein Fachmann. Also: Hörer abheben, Anwalt anrufen.
 
Wenn das ganze vor Gericht entschieden wird, hätte ich gern das Aktenzeichen. Interessiert mich, was ein Richter und zwei Anwälte dazu zu sagen hätten.
 
jetzt mal ganz ruhig, leute.

ich zieh doch wegen sonem furz nicht vor gericht...

ich hab mich lediglich kurz aufgeregt dass ich ein auslaufmodell zum alten neupreis gekauft habe und fand anschließend die fragestellung ganz interessant, welche rechte man bzgl auslaufmodellen hat.

tstargermany hat dann dankenswerterweise ein urteil ausfindig gemacht, bei dem es aber um elektronikartikel ging, das bei "mode" nicht anwendung finden kann.
da es sich bei sportschuhen aber um "funktions"schuhe handelt, bei denen es sehr wohl darauf ankommt, welches modell man hat, könnte man durch eine einwandfreie argumentation vllt recht bekommen. vllt aber auch nicht...

interessant fand ichs allemal und gelernt hab ich auch was;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also doch keine Eier in der Hose.

Erst nach unmöglichen Fällen suchen, dann werden dir die Ergebnisse präsentiert, und dann kannst du weder mit der Meinung derer nicht leben, die dir schon auf der ersten Seite geschrieben haben, dass du deine Schuhe die du ausgesucht hast tragen sollst, noch mit diesem echten Fall, auch wenn er sich nicht direkt auf deinen Fall bezieht, vor Gericht ziehen.

Was genau wolltest du dann mit diesem Thread erfahren? Ob es möglich ist vor Gericht zu ziehen? Das kannst du nämlich immer, ob du da Recht bekommst wegen ein paar popeligen Sportschuhen oder nicht.

Alles in Allem hast du jetzt von vielen Leuten dasselbe gehört und behälst die Schuhe ja doch. Siehe erster Satz.
 
Onkelhitman schrieb:
Was genau wolltest du dann mit diesem Thread erfahren? Ob es möglich ist vor Gericht zu ziehen? Das kannst du nämlich immer, ob du da Recht bekommst wegen ein paar popeligen Sportschuhen oder nicht.

ich habe eine argumentationsbasis für den fall, dass mir so etwas nochmal passiert;)

ich hab interessante sachen erfahren und es wurden argumente über eine unsichere tatsache ausgetauscht, was ja der sinn eines forums ist/sein sollte...
 
schön wie du die posts immerwieder aus dem zusammenhang reist.:freak:

vielleicht solltest du den sinn eines solchen forums erstmal erfassen, bevor du nach argumenten schreist, welche du ja vehement ignorierst.
 
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