Recht auf Internet, Glasfaser und die Sache mit dem Vermieter

Einfallslos2023

Lt. Commander
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Moin.
Mal aus Interesse in die "Rechtsabteilung" hier gefragt wie ihr das so einschätzt.
Ausbau Glasfaser geht los, Hausanschluß kostenlos, aber eben nicht bis zur Wohnung.
Es gibt wohl Anbieter die auch die Wohnungen kostenlos verkabeln sobald nur ein Mieter bestellt.
Dem ist bei dem Ausbaupartner der Stadt hier leider nicht so, 49 Euro je Meter ab Hausanschluß.
Der Vermieter hat keine Lust auf die umlagefähigen Kosten, mag man verstehen.
Nun wird DSL irgendwann mal zu Grabe getragen und Glasfaser "Pflicht"?
Dann kostet der nicht jetzt mitgenommene Hausanschluß auch noch, es wird in der Summe also noch teurer, der Vermieter muss das Geld erst mal raustun und darf wohl je Mieter maximal 5 EUro davon mtl. umlegen.
Wenn er jetzt schon nicht will, "dank" Recht auf Internet muss er dann wenn es kein DSL mehr gibt weil sonst ein Mangel oder könnte man auch 2025 und später argumentieren sucht euch halt mobiles Internet, Bandbreite/Ping/Überlastung doch nicht mein Problem?
 
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Einfallslos2023 schrieb:
Recht auf Internet
Von einer Glasfaserpflicht habe ich bisher noch nichts gehört.
Und dein Aussage, mit Recht auf Internet ist ja gegeben. Du hast DSL und funktioniert.

Es gibt auch einen Glasfaserausbau der bis zum Verteilerkasten auf der Straße geht. Heißt DSL wird die nächste Zeit auch noch verfügbar sein und dein DSL wird zuhause auch schneller. Kupfer geht dann bis in den Verteilerkasten und von dort aus weiter mit Glasfaser.
 
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Also "Recht auf Internet" (Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten) ist dahingehend zu verstehen, dass Dir der Vermieter eine Zugangsmöglichkeit genehmigen muss, aber nicht zwingend dafür finanziell aufkommen muss.
Ein Recht auf drahtgebundenen Zugang besteht nicht, wenn über Funk die Mindestwerte (1. TKMVÄndV) erfüllt werden können.
Die Verbraucherzentrale meint dazu generell dies.

Tipp: Mit den anderen Mietern reden und Bedarf ermitteln. Ggf. Selbstausbau bis in die Wohnung prüfen. Vielleicht geht das sehr preiswert und einfach. Kommt ganz auf die konkrete Situation an. Beim Ausbau durch Vermieter bis in die Wohnung können es auch befristet bis zu 9,-€/monatlich an Glasfaserzuschlag sein (=108€/Jahr).
 
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Ausbau bis in die Wohnung durch die Mieter aber nur mit Zustimmung des Vermieters/Eigentümers.
 
Mir geht es ja nur darum wenn DSL wirklich mal abgeschaltet wird.
Bei Glasfaser gilt wohl laut Gesetz sobald nur ein Mieter im Objekt will muss er zustimmen kann aber eben die Kosten dann mtl. umlegen.

Wie versteht man die Anschlussphase? Wird eh durch den ganzen Strassenzug gelegt nur ohne Bestellung eben nicht die 1-2m bis zum Hausanschluß ?
 
Du bist nicht fähig, meine gebrachten links durchzulesen.
Alle Deine Fragen werden darin kompetent beantwortet.
 

Rechtsgrundlage für Glasfaser in einer Mietwohnung​

Im Telekommunikationsgesetz (TKG) wurden Regelungen festgelegt, die es Mieter:innen erleichtern sollen, in einer Mietswohnung eine schnelle Internetverbindung per Glasfaser zu nutzen. Bei uns erfahren Sie, welche Rechtslage für Sie als Mieter:in gilt.

Rechtslage beim Bau des Hausanschlusses​

Im Telekommunikationsgesetz wird ausdrücklich festgelegt, dass der Anschluss eines Hauses an das Glasfasernetz von den Eigentümer:innen zu dulden ist (§ 134 TKG). Das bedeutet, dass die Vermieter:innen die Baumaßnahmen zur Herstellung des Glasfaseranschlusses auf dem Grundstück nicht verweigern können.
Zu den Baumaßnahmen gehören:
  • die Verlegung der Glasfaserleitung von der Straße bis zum Haus
  • die Einführung der Glasfaserleitung in den Keller- oder Technikraum
  • die Installation des Hausübergabepunkts, auch Abschlusspunkt Linientechnik (APL) genannt
Die Einzelheiten der Hauseinführung werden bei einem Begehungstermin zwischen Hausverwaltung bzw. Eigentümer:innen und TNG-Mitarbeiter:innen festgelegt und protokolliert.

Rechtslage beim Leitungsweg im Haus​

Im Haus selbst gilt ebenfalls eine Duldungspflicht (§145 TKG): Wenn im Haus noch keine Glasfaser-Innenhausverkabelung vorhanden ist, können die Mieter:innen verlangen, dass der Innenausbau bis in die Wohnung gestattet wird. Voraussetzung ist, dass vorher ein Glasfaseranschluss durch die Mieter:innen beauftragt wurde.
 
Wo hast Du diese Informationen gefunden?
Mir scheinen diese Aussagen zu §§ 134 und 145 TKG stark vereinfacht und rechtlich unvollständig.

Deinem Eingangspost nach geht es doch dem Vermieter um die damit verbundenen Kosten.
Wenn der Mieter den Glasfaseranschluss beauftragt, dann hat auch der Mieter die damit verbundenen Kosten (Haus- und Wohnungsanschluss) zu tragen. Im Gegenzug entfällt die Umlagemöglichkeit der 5 oder 9 Euro/Monat zu Gunsten des Vermieters für seinen (nicht statt gefundenen) finanziellen Aufwand.

Noch Fragen offen?
 
Das sagt due Deutsche Glasfaser dazu:

Kann ich als Mieter einen Glasfaser-Anschluss beantragen?​

Ja, die Beantragung des Glasfaser-Anschlusses fällt dem Mieter zu. Sie stellt den wichtigen Startschuss für den kommenden Glasfaser-Ausbau und die Verlegung der Kabel dar. Da Sie als Mieter den neuen FTTH-Anschluss nutzen werden und dazu einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser schließen, kann der Eigentümer diesen Schritt nicht für Sie übernehmen.

Dennoch wird für die notwendigen Arbeiten natürlich das Einverständnis des Eigentümers benötigt. Dieser muss dazu seinerseits einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser eingehen, einen sogenannten Gestattungsvertrag, der die Bauverfahren möglich macht. Als erfahrener Partner erklären wir dem Eigentümer gerne die Vorzüge eines FTTH-Anschlusses und kommunizieren Ihr Anliegen.

Und das die Verbraucherzentrale:

Als Mieter:in müssen Sie sich mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin bzw. mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen. Diese können aber auch den Bau eines Glasfaser-Anschlusses verweigern.
 
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Aus eigener Erfahrung mit meinen versch. lokalen Glasfasernetzbetreibern kann ich nur sagen, die informieren nur unzureichend über die rechtliche Gesamtsituation und sind hauptsächlich auf den Verkauf (=Beauftragungsanträge) Ihrer eigenen Anschlüsse aus.
Auf keinen Fall sollte man deren webseiten oder Broschüren als rechtlich verbindliche Aussagen werten.
Das sind Werbematerialien mit genau dem typischen Wahrheitsgehalt von Werbeaussagen.
 
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ThomasK_7 schrieb:
Wo hast Du diese Informationen gefunden?
Das würde mich auch mal intressieren. Wenn die Gerichte das mittlerweile so Eigentümerunfreundlich auslegen (was sie in anderem Zusammenhang tun, als Eigentümer wird man mittlerweile in D nahezu enteignet) ist das ein Punkte mehr sich gegen die Vermietung einer ETW zu entscheiden. Also verkauft man besser an große Gesellschaften, dann dürfen die sich mit sowas herum ärgern.

Einfallslos2023 schrieb:
Nun wird DSL irgendwann mal zu Grabe getragen und Glasfaser "Pflicht"?
Wo wird LWL als hausinterne Verkabelung pflicht? Für den Hausanschluss mag das etwas anderes sein. LWL als Hausanschluss in den Keller und von dortaus z.B. mittles CAT6/7 durch ggf. vorhandene (dann leer-) Rohre für den ehemaligen Telefonanschluss bis in die Wohnung. Nicht jedes Leerrohr für Kupfer ist auch für LWL geeinet.

Einfallslos2023 schrieb:
Dem ist bei dem Ausbaupartner der Stadt hier leider nicht so, 49 Euro je Meter ab Hausanschluß.
Das sind die Kosten für die reine Infrastruktur. Was da u.U. noch hinzu kommt, kannst nur Du mit Deinem Wissen über das konkrete Haus abschätzen. Wenn da schon glasfaserfähige Leerrohre liegen ist das was anderes wie das Treppenhaus aufgestemmt und danach wieder zu sanieren (weil z.B. die vorhandenen Schornsteine noch für die Heizung benötigt und damit nicht zweckentfremdet werden können). Aber klar, Dir wären auch für LWL nutzbare Aufputz-Kabelkanäle egal, muss ja nach nichts aussehen und Sicher vor Manipulation sein.

Kabel für Kabel-TV gibt es sicher bei euch keine, die für DSL sind auch nur exakt dafür nutzbar, sonst wäre für mich über beides u.U. auch eine hausinterne Anbindung "ohne spürbare Qualitätseinbußen" denkbar, wie es nach §145 TKG gefordert ist.

Einfallslos2023 schrieb:
Bandbreite/Ping/Überlastung doch nicht mein Problem?
Das hast Du sicher alles getestet und kannst dies bei Deiner persönlichen Situation belegen. M.W.n. sind im Recht auf Internet kein Ping-Zeiten definiert und selbst ein 1000/1 Anschluss gilt als "Gigabit"-Anschluss.
 
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