Rechte beim Einzug - Wieviel Renovierung?

Jetz ma Butter bei die Fische...was soll die Bude kosten in Monat (im Vergleich zu anderen Wohnungen in der Lage/Größe/Alter....
Das is doch der wesentliche Punkt.

Wir sind selbst Vermieter (Einfamilienhaus, geerbt, anderes Thema)....und wir sind billig, damit wir uns um so Kleinscheiss nicht kümmern müssen. ;)

Ich würd mal mit dem Vermieter reden. Da sollte man sich doch einigen können.
Aber vernünftig. Wenn du ihm blöd kommst wird er sich einfach nen anderen Mieter suchen...und du kannst dir deine Küche einsalzen :D
 
Wenn die Möbel der Vormieterin wie besehen gekauft wurden, ist auch der Kaufpreis zu bezahlen. Die Vormieterin hat mit dem Mietobjekt selbst ja nur indirekt etwas zu tun. Ob und in welchem Umfang die Wohnung nun vorher renoviert werden muss, wäre dann wohl mit dem Vermieter zu klären.

Interessant wäre natürlich was die Vormieterin in ihrem Mietvertrag stehen hat, insbesondere ob sie beim Auszug irgendwelche Pflichten hat, die Wohnung zu säubern, etc. Das kann man aber vielleicht in einem unverbindlichen Gespräch mit Vormieterin und Vermieter klären.

Schlussendlich ist aber der Kaufpreis für die Möbel fällig, ich wüsste keinen Grund, warum man ohne besonderen Grund von diesem Kaufvertrag zurücktreten könnte. "Gebrauchsspuren" in der Wohnung muss ein Mieter wohl bis zu einem gewissen Umfang akzeptieren - man kann nicht erwarten, dass Böden und Wände "wie neu" sind, wenn man nicht gerade Erstmieter ist.
 
Naja,
wenn es dir nur darum geht, dass der Mieter über die vorherigen Mängel bescheid weiß ist das gar kein Problem. Man sollte immer eine Übernahmeprotokoll anfertigen. An dem Tag an dem dir die Wohnung übergeben wird, gehst du mit der alten Mieterin und dem Vermieter durch die Wohnung. Dabei werden alle Mängel aufgeschrieben, damit man später nicht sagen kann, dass du das warst.
Aber so ein Übernahmeprotkoll ist heutzutage gänig.
 
das einzige wozu der vermieter versplichtet ist, das der fi schalter nachgerüstet wird bzw, die komplette elektrick ein schutzleiter vorhanden ist

alles andere wenn es nicht im mietvertrag geregelt ist muss er gar nicht
 
Also die Wohnung kostet 590 Euro warm (Größe etwas 70m²).
 
Was das Übernahmeprotokoll betrifft, stimme ich Arch-Angel vollkommen zu. Selbiges sollte man auf jeden Fall anfertigen, fügt man Fotos hinzu ist das um so besser. Zieht man später wieder aus der Wohnung aus, steht man ja selbst vor dem Problem, dass ein Nachmieter sich Gebrauchsspuren ansieht und vielleicht auf deren Beseitigung besteht.

Als ich seinerzeit aus meiner damaligen Wohnung auszog, gab es eine Besichtigung mit Ver- und Nachmieter, wo eine kurze Bestandsaufnahme gemacht wurde, damit jeder wusste, woran er ist. Das hat allen Beteiligten viel Mühe und Ärger erspart. Das dauert nicht lange und allfällige Fragen können sofort vor Ort geklärt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also um es kurz zu sagen für die Renovierungsarbeiten kommt der Miete auf es sei denn im Mitvertrag steht renovierte Wohnung.
Für alle Schäden an Teilen die fest mit dem Haus Verbunden sind Zum Beispiel der Riss in der Scheibe oder Risse im MAuerwerk fällt und LAckierung der Fenster fällt nicht mehr unter Renovierung sondern unter Sanierung und ist Sache des Eigentümmers (Vermieters).
Ähnlich verhält es sich bei Schäden am Parkett das Parkett wird wie Fließen gehandhabt und sollte vom Vermieter abgeschliffen und neu versiegelt werden.

Mit denn Dübeln und schlecht ausgeführte Schalter verlegungen insofern sie vom Vormieter gemacht wurden muss er dann aufkommen bzw der Vermieter der sich dann die Kosten vom Vormieter erstatten lassen kann.

Die Feuchtigkeitsschäden da in der Küche sind denke ich mal das Sie vom Vormieter verursacht worden sind und somit hat er bzw seine Versicherung dafür aufzukommen.

Wie es sich mit der fehlenden Rollade verhält kann ich nicht sagen da ich nicht weiß ob die ein muss in ner Wohnung ist wo die Vorrichtungen da sind.

Mit nicht Isolirten Kabeln finde ich auch wenn nur Erdungskabel ist eine Unverschämtheit und sollte auf jeden Fall besitigt werden vom Vermieter da er für eine Ordnungsgemäße Elektroinstallation verantwortlich ist.

Und zu dem Algemein schmutzigen Zustand hilft nur putzen von dir selber.

Ich hoffe das ich dir ein wenig helfen konnte.

Gruß
Michael
 
:D Deine Mängelliste ist echt ne Lachnummer...

- Die Fenster sind ein wenig matt, muss lackiert werden... das zig mal.
- Risse / gesprunge Tapete? Wohl eher nicht fachgerecht tapeziert und nun löst sich das gute Stück, eventuell auch noch unter Feuchtigkeitseinwirkung vom Fensterbereich.
- Der Boden... ist nicht dein Ernst? Das ist Parkett, da sieht man nach ein paar Jahren ein paar Spuren. Schaut doch relativ gut aus. Würde es verstehen wenn es nun billiger Laminat ist, der beschädigt wäre. Mal kurz 150-300€ und fertig is... aber hier... tzzz
- In dem Bereich des Bads, dort stören ja die Verspachtelungen, hängt man doch sowieso einen Spiegel oder Spiegelschrank auf -> zack Löcher weg...

Sorry, aber wie alt bist du und ist das deine erste Wohnungsbesichtigung gewesen? Oder vom Elternhaus "Luxus" verwöhnt? Mich würden die "Mängel" nicht stören, eher ist der offentsichtliche Altbau ein KO Kriterium. Das Bad kann man nicht wirklich schön nennen, diese Fliesen + grünes Waschbecken. Du machst dir so viele Gedanken, aber schon mal an Heizkosten und die Befeuerung nach gedacht? WDVS vorhanden? usw... :evillol:

Naja... kleinere Mängel sollten wohl vom Vermieter erledigt werden, muss aber nicht. Ob nun gestrichen wird oder nicht, ist Sache des Vertrags. Hier wurde schon zig mal geklagt, stets entscheiden die Gerichte unterschiedlich. Ich habe eine nicht renovierte Wohnung übernommen, gestrichen beim Einzug und beim Verlassen muss ich nichts machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
GameOC schrieb:
gestrichen beim Einzug und beim Verlassen muss ich nichts machen
Was an sich eh das beste ist. So kannst du dir die Bude so herrichten, wie du es willst und wenn du ausziehst ist dann auch gut.

Spart man sich ein zweites mal streichen - nämlich das für den Nachmieter.
 
die einzig korrekten antworten kamen hier von cyberpirate...
bei 29 beiträgen doch ein ernüchterndes ergebnis ;)

hier noch ein stichwort, zusätzlich zu den korrekten infos von cyberpirate: übergabeprotokoll

google einfach mal danach.
 
Ihr Leichenfledderer, ich denke der TE ist nun schon eingezogen ;-).
 
Heretic Novalis schrieb:
die einzig korrekten antworten kamen hier von cyberpirate...

... davon abgeshen, dass sich die Sache wahrscheinlich inzwischen geregelt hat: deine Feststellung ist eine pers. Einschätzung.
 
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