Hallo,
ich weiß, dass Computerbase eigentlich keine Rechtsforum ist, aber ich habe bisher immer sehr kompetente Antworten aus allen Bereichen hier erhalten und denke werde auch mit diesem Problem hier fündig.
Mein Anliegen:
Ich habe durch eine Arbeitskollegin über eine Wohnung bescheid bekommen die ich gerne mieten möchte. Der alte Vermieter hat die Wohnung verkauft, die neuen Vermieter wollen mir die Wohnung nun vermieten. So weit so gut. Meine Kollegin hat mir noch ein paar Einrichtungsgegenstände mitsamt Küche für 3500 Euro verkauft (bzw. Sie hat einen Kaufvertrag gemacht, den ich dummerweise unterschrieben habe, da ich dachte alles top).
Nun nachdem die Möbel raus waren haben wir erhebliche Mängel festgestellt (ich habe zu diesem Zeitpunkt den Mietvertrag noch nicht unterschrieben). Am liebsten würde ich es sein lassen, meine Arbeitskollegin hat mir aber jetzt gedroht, dass wenn ich die Küche nicht bezahle Sie den rechtlichen weg geht.
Ich habe mal die PDF mit der Mängelliste hochgeladen und wollte fragen, was muss ich machen, was ich Pflicht des Vermieters "VOR" Einzug. Eigentlich würde ich da ja sehr gerne einziehen (auch weil ich an die Küche gebunden bin), aber nicht in dem Zustand. Vielleicht kennt sich jemand aus (vielleicht ja selbst Vermieter) und kennt ein paar Gesetzestexte.
Hier gehts zur PDF!
ich weiß, dass Computerbase eigentlich keine Rechtsforum ist, aber ich habe bisher immer sehr kompetente Antworten aus allen Bereichen hier erhalten und denke werde auch mit diesem Problem hier fündig.
Mein Anliegen:
Ich habe durch eine Arbeitskollegin über eine Wohnung bescheid bekommen die ich gerne mieten möchte. Der alte Vermieter hat die Wohnung verkauft, die neuen Vermieter wollen mir die Wohnung nun vermieten. So weit so gut. Meine Kollegin hat mir noch ein paar Einrichtungsgegenstände mitsamt Küche für 3500 Euro verkauft (bzw. Sie hat einen Kaufvertrag gemacht, den ich dummerweise unterschrieben habe, da ich dachte alles top).
Nun nachdem die Möbel raus waren haben wir erhebliche Mängel festgestellt (ich habe zu diesem Zeitpunkt den Mietvertrag noch nicht unterschrieben). Am liebsten würde ich es sein lassen, meine Arbeitskollegin hat mir aber jetzt gedroht, dass wenn ich die Küche nicht bezahle Sie den rechtlichen weg geht.
Ich habe mal die PDF mit der Mängelliste hochgeladen und wollte fragen, was muss ich machen, was ich Pflicht des Vermieters "VOR" Einzug. Eigentlich würde ich da ja sehr gerne einziehen (auch weil ich an die Küche gebunden bin), aber nicht in dem Zustand. Vielleicht kennt sich jemand aus (vielleicht ja selbst Vermieter) und kennt ein paar Gesetzestexte.
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