Rechte beim Einzug - Wieviel Renovierung?

Lord-D

Lieutenant
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Okt. 2009
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791
Hallo,

ich weiß, dass Computerbase eigentlich keine Rechtsforum ist, aber ich habe bisher immer sehr kompetente Antworten aus allen Bereichen hier erhalten und denke werde auch mit diesem Problem hier fündig.
Mein Anliegen:

Ich habe durch eine Arbeitskollegin über eine Wohnung bescheid bekommen die ich gerne mieten möchte. Der alte Vermieter hat die Wohnung verkauft, die neuen Vermieter wollen mir die Wohnung nun vermieten. So weit so gut. Meine Kollegin hat mir noch ein paar Einrichtungsgegenstände mitsamt Küche für 3500 Euro verkauft (bzw. Sie hat einen Kaufvertrag gemacht, den ich dummerweise unterschrieben habe, da ich dachte alles top).

Nun nachdem die Möbel raus waren haben wir erhebliche Mängel festgestellt (ich habe zu diesem Zeitpunkt den Mietvertrag noch nicht unterschrieben). Am liebsten würde ich es sein lassen, meine Arbeitskollegin hat mir aber jetzt gedroht, dass wenn ich die Küche nicht bezahle Sie den rechtlichen weg geht.

Ich habe mal die PDF mit der Mängelliste hochgeladen und wollte fragen, was muss ich machen, was ich Pflicht des Vermieters "VOR" Einzug. Eigentlich würde ich da ja sehr gerne einziehen (auch weil ich an die Küche gebunden bin), aber nicht in dem Zustand. Vielleicht kennt sich jemand aus (vielleicht ja selbst Vermieter) und kennt ein paar Gesetzestexte.


Hier gehts zur PDF!
 
Meine Meinung dazu: Du bist in keinster weise verpflichtet, bei Einzug zu renovieren. Das ist Sache des Eigentümers. Zur Küche: Die wirst du wohl zahlen dürfen, es sei denn, du einigst dich mit deiner Arbeitskollegin anders. Falls du die Küche nicht kaufst, ist der Vermieter nur zur Stellung eines Herdes und einer Spüle verpflichtet, mehr muss dieser nicht in die Küche stellen.
 
bei dem zustand würd ichs mir ehrlich gesagt auch überlegen. normalerweise sollte aber der vermieter die renovierung übernehmen (laut vertrag halt, aber wer unterschreibt denn soeinen ohne solche dinge zuklären), bzw zumindestens dann die rechnung zahlen (so wars bei mir, entweder die genossenschaft renoviert. hätte damals gut 2 wochen gedauert, oder ich übernehme es und schicke die rechnung, die mängel wurden mit dem vermieter zusammenerfasst - ja die zahlen die standardpreis also nicht den luxushandwerker mit nem stundenlohn von 300€ antanzen lassen!)
asber wie das nun ist zwischen dir und deiner kollegin ist fraglich. am besten mal rechtsberater fragen
 
Aubacke

Pflichten hat der Vermieter keine - wenn er dir die Wohnung so anbietet - vermietet wie gesehen - hast du es akzeptiert. (in Hamburg renoviert immer der Nachmieter, wenn es nicht zu doll ist)
Wenn du nicht unterschreibst läufst du aber Gefahr, dass er an jemand anderen Vermietet. Dann hast du ja aber noc hdie Küche dort - ist ja dein eigentum - müsstest du dann mit dem neuen Mieter klären.


Bin ebenfalls in eine solche Wohnung gezogen und habe das meiste selbst tragen müssen - allerdings sind Risse in Wänden oder an der außenverkleidung des Hauses eine Beschädigung der Mietsache. Also der PArt des Vermieters und dadrauf kannst du bestehen.

Gespräch mit dem Vermieter suchen - die Liste ausdrucken und vorlegen. Eine Wohnung ohne Küche zu vermiete ndie so aussiehst wird nicht einfach - vielleicht lässt er sich drauf ein.


zu der Küche:

Wenn du blind einen Vertrag unterschreibst und dann feststellst das die Wohnung nicht so toll ist in der die Küche steht hast du keine Chance aus dem Vertrag zu rutschen. Du hast nun eine Küche und rechtlich ist das unabhängig von der heruntergekommenen Wohnung drumrum.
 
Wenn ich ganz fies bin Frage ich:
Gibt es über die Küche und die Möbel einen Kaufvertrag? Falls nein, gibt es Zeugen für den mündlichen Kaufvertrag? Du ahnst worauf ich hinaus will...

Zur Frage der Renovierung ist immer der Mietvertrag ausschlaggebend. Vielleicht findet ihr einen Weg und du renovierst die Wohnung bekommst dafür aber eine gewisse Anzahl an Nettokaltmieten erlassen, damit deine Renovierungskosten zumindest gedeckt sind. Ist die Frage wie sehr du die Wohnung gerne haben möchtest.
 
Ich denke, das viele Dinge sowieso vom Vermieter zu renovieren sind. Fenster streichen etc. ist wohl nicht die Aufgabe eines Mieters.
Anders würde es bei Farbe/ Tapete etc sein. Einige Vermieter sagen wie oben auch schon gesagt worden ist, dass entweder bei Ein- oder Auszug zu renovieren ist. Bei anderen steht halt im Vertrag dass alles wieder so wie beim Einzug sein soll zB. weiß gestrichen.



Das ein Vermieter nen Herd und Spüle stellen muss hab ich so auch noch nicht gehört.
 
Birfan schrieb:
Das ein Vermieter nen Herd und Spüle stellen muss hab ich so auch noch nicht gehört.

kommt aufs land/bundesland/mietvertrag darauf an!

bei mir muss ein funktionierender herd, eine spüle und eine waschmaschine in der wohnung sein!
 
M0sk1t0 schrieb:
Wenn ich ganz fies bin Frage ich:
Gibt es über die Küche und die Möbel einen Kaufvertrag? Falls nein, gibt es Zeugen für den mündlichen Kaufvertrag? Du ahnst worauf ich hinaus will...

Er hat doch geschrieben, dass die Vormieterin/Kollegin einen Vertrag aufgesetzt hat und er hat ihn unterschrieben.
 
Entweder mann bekommt eine Wohnung renoviert, oder eben nicht renoviert übergeben. Genaus so verlässt man die Wohnung dann auch wieder. (<-- zumindest solange nichts anderes im Mietvertrag steht)

Ausserdem Renovieren /= Sanieren!
 
wie schon gesagt, das sind zwei paar schuhe, sofern die die verträge nicht "gekoppelt" sind. den kaufvertrag für die küche wirst du einhalten müssen, da du die kpche ja auch abbauen könnest und in einer anderen wohnugn aufstellen kannst.

was deine mängelliste angeht: vieles ist ganz normale abnutzung bzw. auch offensichtlich wenn möbel in der wohnung sind. solche renovierungsarbeiten sind deine deine sache, wenn es dich stört.

ob der fensterrahmen lackiert werden muss, beeinträchtigt die funktion nicht. sollte das holz morschwerden und wegfaulen weils nicht mehr geschützt ist, muss der vermieter sich drum kümmern. wasserflecken auf dem laminat/parkett sollten dokimentiert werden, damit der vermieter dir das nicht anlastet. wenn der gesamteindruck des bodens zu abgenutzt ist, kannst du mit dem vermieter reden ob er den boden abschleifen und neu versiegeln lässt.
 
Im Mietvertrag steht bei mir nichts von Renovieren (nur was von Schönheitsreperaturen <= 50 Euro).
 
... u.a. alles was sich ausserhalb befindet (Balkon, Fensterrahmen etc.) ist Sache des Vermieters. Alles innerhalb bis auf einige Ausnahmen (Armaturen, Gasöfen, Boiler, Heizung etc.) ist deine Sache. Also z.B. Tapeten oder Tapezieren, Streichen. Den Vertrag kannst du nur Anfechten. Dies setzt aber arglistige Täuschung oder Irrtum (allerdings nicht wegen des gezahlten Preises) voraus. Aber 3500,- Euro für eine gebrauchte Küche. Müsste schon eine Luxusküche sein.

Lord-D schrieb:
Im Mietvertrag steht bei mir nichts von Renovieren (nur was von Schönheitsreperaturen <= 50 Euro).

du kannst auch ohne zu Renovieren in die Wohnung einziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde mir an deiner Stelle Rat bei einem Anwalt (im besten Fall für Miet-Recht) holen. In der Regel ist eine erste Einschätzung kostenlos. Davon hast du definitiv mehr, als hier im Forum zig Meinungen aus unterschiedlichen (Bundes-)Ländern einzuholen.
 
Deine Mängelliste wirkt zum Teil doch echt total lächerlich. Du hast wohl noch nicht viele Wohnungen in deinem Leben angeschaut oder?
-Verschumutzter Balkon: kann man doch putzen oder nicht? Sollte aber wohl der Vermieter vorher machen, seh ich ein.
-Das matte Holz an den Fenstern kommt bei den Bildern nicht richtig zur Geltung, sehe da kein Problem.
-Spalten im Mauerwerk: Spannungsrisse können immer mal auftreten, gerade bei älteren Gebäuden.
-Loch in der Balkondecke: sieht eher nach einem kleinen Abplatzer aus, finde ich jetzt nicht so schlimm
-schmutziger Allgemeinzustand: hab ich glaube ich schon erwähnt oder? Sollte der Vermieter vorher halt sauber machen. Sags ihm einfach.
-Bodenleisten mit spalten: geht teilweise durch Spannungen und krumme Wände gar nicht anderst; seh ich jetzt auch nicht als tragisch an. Hast wohl noch nie selber was renoviert oder?
-Kratzer, Dellen im Parket: Ist halt der normale Gebrauch, lässt sich nun mal nicht vermeiden, dass mal was runterfällt oder Kinder darauf spielen
-Verspachtelung im Bad ist normal, oder willste gleich das komplette Bad neu gefliesst haben?
-Löcher unverspachtelt: Hähh wie jetzt. Auf der einen Seite beschwerst dich, dass Löcher zugespachtelt sind auf der anderen Seite stört es dich wenn das nicht er Fall ist...
-Sprünge in den Fliesen: Ist normal, sind Spannungsrisse. Lässt sich zum Teil nicht vermeiden. Treten mit der Zeit einfach auf.
-Keller sehr schmutzig: Hmm wie war das noch, äh ja richtig sollte der Vermieter mal sauber machen. Sehe da kein Problem. Man muss halt mit ihm reden.

Also wenn du wirklich so penibel bist, dann such dir eine neue Wohnung die vermietet wird. Da kannst du dann aber dafür mit einem ordentlichen Aufschlag bei den Mietkosten rechnen.

Also ich kann viele Dinge verstehen die du hier monierst. Und viele Sachen würden mich auch stören. Aber bei einigen Sachen muss ich mich dann doch erst mal wundern. Wenn du solche Dinge nicht möchtest, miete dir eine neue Wohnung wie schon gesagt.

Der Vermieter muss nicht renovieren wenn nichts bestimmtes vereinbart wurde. Er sollte ggf. kleinere Dinge ausbessern und natürlich alles sauber machen. Aber muss dir garantiert nicht das Bad neu fliesen oder einen neuen Boden wegen ein paar Dellen reinmachen. Wenn du was neu haben willst musst du das aus eigener Tasche bezahlen ohne weitere Vereinbarungen.

Und grundsätzlich gilt immer noch: Wenn dir die Wohnung so nicht gefällt, zwingt dich ja keiner dort einzuziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Birfan schrieb:
Ich denke, das viele Dinge sowieso vom Vermieter zu renovieren sind. Fenster streichen etc. ist wohl nicht die Aufgabe eines Mieters.


doch, ist es solange nix anderes vereinbart wurde. gilt aber NUR für innen, außén ist sache des vermieters udn der legt auch fest wann es nötig ist und wann nicht.
genauso sind türen & heizkörper vom mieter zu lackieren, bodenbelag usw. ist ebenso sache des mieters.
und auch kleinere risse in wänden (innen) usw. sind idr. selber zu reparieren.
alles was außen ist, ist saches des eigentümers.

wieso kommen heutzutage eigentlich viele auf die idee, das wäre sache des vermieters? nur weils ein paar wenige machen um die wohnung besser los zu werden?


wir haben auch eine wohnung vermietet. die potentiellen neumieter wollten doch tatsächlich komplett alles neu.
Laminat in der kompletten bude, alles neu tapeziert, gestrichen usw.
hätte alle in allem knapp 3000EUR gekostet. die miete beträgt knapp 600EUR/monat, wovon nach abzug von sämtlichen kosten knapp 130EUR/monat übrig bleiben.
nachher teilte uns der interessent mit, wir könnten ihm das geld ja auszahlen und er würde es selber machen....:freak: :lol::freaky:



zu der mängelliste fällt mir nicht soviel ein...
außer: wenn es dir nicht passt, dnan renoviere die bude doch einfach? ein eimer farbe, ne packung moltofill für die löcher, ne tube acryl für die spalten usw...
das sind alles absolute kleinigkeiten, die man sowieso machen muss wenn man renoviert.
evtl. kannste dem Vermieter mal wegen dem boden ansprechen....aber der rest ist seine sache. vor allem was den außenbereich angeht. solange es nur sichtmängel sind und durch die wahnsinnsspalten im mauerwerk (eher im putz!) kein wasser eindringt auch kein problem.
matte fenster und geländer....so ist das halt wenn gebäudeteile der witterung ausgesetzt sind.

alles in allem sehe ich da jetzt überhaupt keinen handlungsbedarf.
die löcher kannste allesamt selber zuschmieren, die spalten ebenso.
du hast aber auch jeden furz dokumentiert oder?
der arme vermieter xD
 
Zuletzt bearbeitet:
Klikidiklik schrieb:
Deine Mängelliste wirkt zum Teil doch echt total lächerlich. Du hast wohl noch nicht viele Wohnungen in deinem Leben angeschaut oder?
-Verschumutzter Balkon: kann man doch putzen oder nicht? Sollte aber wohl der Vermieter vorher machen, seh ich ein.
-Das matte Holz an den Fenstern kommt bei den Bildern nicht richtig zur Geltung, sehe da kein Problem.
-Spalten im Mauerwerk: Spannungsrisse können immer mal auftreten, gerade bei älteren Gebäuden.
-Loch in der Balkondecke: sieht eher nach einem kleinen Abplatzer aus, finde ich jetzt nicht so schlimm
-schmutziger Allgemeinzustand: hab ich glaube ich schon erwähnt oder? Sollte der Vermieter vorher halt sauber machen. Sags ihm einfach.
-Bodenleisten mit spalten: geht teilweise durch Spannungen und krumme Wände gar nicht anderst; seh ich jetzt auch nicht als tragisch an. Hast wohl noch nie selber was renoviert oder?
-Kratzer, Dellen im Parket: Ist halt der normale Gebrauch, lässt sich nun mal nicht vermeiden, dass mal was runterfällt oder Kinder darauf spielen
-Verspachtelung im Bad ist normal, oder willste gleich das komplette Bad neu gefliesst haben?
-Löcher unverspachtelt: Hähh wie jetzt. Auf der einen Seite beschwerst dich, dass Löcher zugespachtelt sind auf der anderen Seite stört es dich wenn das nicht er Fall ist...
-Sprünge in den Fliesen: Ist normal, sind Spannungsrisse. Lässt sich zum Teil nicht vermeiden. Treten mit der Zeit einfach auf.
-Keller sehr schmutzig: Hmm wie war das noch, äh ja richtig sollte der Vermieter mal sauber machen. Sehe da kein Problem. Man muss halt mit ihm reden.

Also wenn du wirklich so penibel bist, dann such dir eine neue Wohnung die vermietet wird. Da kannst du dann aber dafür mit einem ordentlichen Aufschlag bei den Mietkosten rechnen.

Also ich kann viele Dinge verstehen die du hier monierst. Und viele Sachen würden mich auch stören. Aber bei einigen Sachen muss ich mich dann doch erst mal wundern. Wenn du solche Dinge nicht möchtest, miete dir eine neue Wohnung wie schon gesagt.

Der Vermieter muss nicht renovieren wenn nichts bestimmtes vereinbart wurde. Er sollte ggf. kleinere Dinge ausbessern und natürlich alles sauber machen. Aber muss dir garantiert nicht das Bad neu fliesen oder einen neuen Boden wegen ein paar Dellen reinmachen. Wenn du was neu haben willst musst du das aus eigener Tasche bezahlen ohne weitere Vereinabrungen.

Und grundsätzlich gilt immer noch: Wenn dir die Wohnung so nicht gefällt, zwingt dich ja keiner dort einzuziehen.

Es geht mir nicht darum was der Vermieter tun muss, sondern was gemacht werden könnte von Ihn. Ich meine, klar das mit den Dübellöchern, ich als Laie würde die Dübellöcher halt ohne Dübel verspachteln oder wenigstens die Dübel rausziehen.

Für mich ist halt am wichtigsten, dass der Vermieter bescheid weiß was für Schäden vorhangen sind. Eigentlich wünschte ich nur er versiegelt mir das Parkett und bring einen Anschluss für die Waschmaschine an und behebt den Fehler mit dem Erdkabel im Bad (dort fehlt die komplette Isolierung und ein der Isolierung des anderen Kabels).
 
Also die "Mängel" sind größtenteils keine Mängel. Schmutz, Löcher mit Dübel in der Wand oder Kacheln, gestrichene Rahmen, etc... ist alles nicht interessant. Sogar ein Türspion muss nicht dabei sein.
Für ~100 Euro würde ich mir einfach 2-3 Farbeimer kaufen, Lasur/Lack, ggf. billige höhere Bodenleisten, Spachtelmasse und ggf. ne Zange um die alten Dübel rauszuziehen. Falls noch 2-3 Euro übrigbleiben ein Schwamm und Putzmittel. Ein guter Vermieter gibt da sogar paar Euro dazu oder hat noch Farbe/Lack rumstehen.
Im Bad kommt i.d.R. eh ein Spiegelschrank über die Löcher in den Kacheln, ansonsten halt irgendwas drübermachen wie z.B. ein Haken.
 
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