Rechtliche Frage Studiovertrag...

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Cadet 1st Year
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März 2007
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Hallo Leute,

hoffe hier ist jemand belesenes oder gar ein Studiobetreiber selbst unterwegs, der mir eine fundierte und ehrliche Antwort geben kann.

Folgende Situation:

Ich habe mich letztes Jahr am 1.10.2009 in einem Injoy Studio angemeldet. Da ich mich in der Ausbildung befinde, habe ich einen Azubitarif bekommen, welcher 10EUR günstiger ist als der normale Tarif - genauer beziffert - 59,90EUR monatlich ink. Sauna, Solarium und Getränken. Zusätlich kommen bei Injoy noch 2x jährlich Servicepauschalen hinzu, welche insgesamt ca. 100EUR betragen.

Wichtiger Punkt 1: Ich habe den Gesamtbetrag für das komplette Jahr BAR im Voraus bezahlt, am 3.10.09 - 682EUR - habe also ca. 120EUR Rabatt durch die Barzahlung erhalten.

Wichtiger Punkt 2: Ich wohne etwa 21km vom Studio entfernt, was per Auto oder auch Zug/Bus noch ok ist für einen Anfahrtweg. Meine Arbeit liegt etwa 24km genau in die entgegengesetzte Richtung des Studios - also Anfahrtweg zum Studio von der Arbeit ca. 45km - noch relativ egal, da mein Wohnsitz ja in der Mitte liegt.


Nun zum eigentlichen Thema:

Durch die aktuelle Trennung meiner Freundin ist mir die Wohnung hier zu groß/teuer und ich werde am 1.3.2010 in eine Wohnung umziehen, die nicht weit von meinem Arbeitsplatz entfernt ist. Die neue Wohnung ist ca. 47km vom Studio entfernt - was meines Erachtens VIEL zu weit ist, um weiter dort Mitglied zu sein.

Ich habe mir schon einige Rechtstexte bezüglich Kündigung aufgrund von Umzug durchgelesen und soweit ersichtlich ist das "alles kein Problem" - hatte deshalb gestern ein Gespräch mit dem Studiobesitzer, welcher mich aber NICHT aus dem Vertrag rauslassen will - WEIL - ich habe den gesamten Betrag ja bereits Bar bezahlt, auf diesen Betrag wären Steuern bezahlt worden und daher ist eine Restauszahlung oder Ähnliches nicht möglich... Ja spinne ich denn!? Ist doch völlig egal ob monatliche Zahlung oder Zahlung auf einmal, oder nicht?

Wäre wirklich super, wenn jemand Ahnung von dem Thema hat oder gar Ähnliches erlebt hat und mir berichten kann - mag wegen so ner Sache nicht extra zum Anwalt rennen - sowas muss doch wirklich nicht sein und sollte sich doch sicher so klären lassen!?

VIELEN DANK für eure Hilfe!!

LG
 
Das ist eine ärgerliche Situation, aber mir fällt auf Anhieb ein gutes Argument ein, dich NICHT aus dem Vertrag zu lassen:

Stell' dir einen normalen Tag vor, an dem du zur Arbeit fährst und anschließend in's Studio. Dann fährst du, über den ganzen Tag verteilt, erst 2 x 24 km in die eine Richtung und danach 2 x 21 km in die andere. Das sind, für den ganzen Tag, 90 km.

In deiner neuen Wohnung hättest du nur einen Katzensprung zur Arbeit, aber anschließend 2 x 47 km zum Studio, was dann pro Tag 94 km sind. Also nur ein kleines bischen mehr als jetzt schon.

Und vom zeitlichen Faktor macht das ganze keinen Unterscheid.

Dazu kommt der Aspekt, dass du nunmal einen Vertrag mit Laufzeit abgeschlossen hast, aus dem dich der Betreiber nicht rauslassen muss wenn er nicht will. Siehe Handy-, DSL-. Aboverträge. Das ist eigentlich alles das gleiche. Ich fürchte, da wirst du wohl keine Chance haben.

Allerdings hat dir der Studiobetreiber absoluten Mist erzählt, denn es ist völlig egal ob der schon Steuern abgeführt hat oder sonstwas, eine Gutschrift könnte er immer erstellen. Das ist absolut kein Aufwand. Er will es nur nicht, das ist der Punkt. Und dass er nicht den Mumm hat dir das direkt so zu sagen ist auch das Miese daran.
 
Möglicherweise wird man dir aber die 120€ für die Vorauszahlung wieder in Rechnung stellen.

Aber das kann nicht sein, das du deswegen nicht aus dem Vertrag kommst. Soll er doch eine Korrekturrechnung erstellen und fertig.
 
Ich trainiere unter der Woche in nem kleinen privaten Gym in Arbeitsnähe und nutze das "teure" Studio nur am Wochende inkl. dem kompletten Wellnesspaket was es anbietet, quasi als Entspannung... Das ich von der Arbeit mal durchfahre ist extrem selten...

Danke schon mal für eure Antworten! Hab mir sowas schon gedacht, dass das mit den Steuern hohle Faselei ist..
 
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