Rechtliche Frage zu einer Domain

CleFe

Cadet 4th Year
Registriert
Feb. 2007
Beiträge
87
Ein Freund hat sich die Domain "potsdamer-stadtschloss.de" und "potsdam-stadtschloss.de" registriert...
In Potsdam wird ja das Stadtschloss wieder aufgebaut.
Darf man das überhaupt ?
 
Klar darf er das. Solange niemand Anspruch darauf erhebt, kann er die Domain durchaus führen. Allerdings sollte er sich einen Internet-Rechtsschutz besorgen, denn Abmahnungen können einen durchaus hohen Streitwert haben.

Siehe dazu auch:

Beachten Sie deshalb die Sieben Goldenen Domain-Regeln:

1. keine Marken, keine Namen von Unternehmen
2. keine Namen von Prominenten
3. keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
4. keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
5. keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen
6. keine Tippfehler-Domains
7. Handel nur mit "ungefährlichen" Domains

Quelle: http://www.domain-recht.de/recht/index.php
 
Gar nichts, denn damit kann man nicht handeln. Die Stadt Potsdam oder die Verwaltung des Schlosses wird die Löschung beim Denic beantragen und auch Recht bekommen.
 
Prinzipiell schon. Schwierig wird's dort aber unter Umständen, wenn das Stadtschloss Potsdam eine eingetragene Marke ist.
 
Zurück
Oben