Rechtsaufgabe zu lösen: Eltern verschulden Sohn

Darksim

Lieutenant
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Aug. 2007
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Folgende Rechtsaufgabe die einer Lösung Bedarf:

Die Eltern bestellen auf den Namen des Sohnes (4 Jahre alt) in einem Versandhaus Waren, die sie nicht bezahlen. Es häufen sich über Jahre Schulden bei dem Sohn an, die zu einer Zwangsvollstreckung führen. Der Sohn ist aber mittlerweile 28 Jahre alt. Wie kann der Sohn die Zwangsvollstreckung abwenden und die Schulden auf die eigentlichen Schuldner übertragen?
 
Rechtsanwalt lässt grüßen
 
Die Eltern haben sich doch schon strafbar gemacht, indem sie Urkundenfälschung betrieben haben. Darf ein 4-Jähriges Kind einen "Kaufvertrag" eingehen/abschließen? Ich glaube nicht. Er muss das doch nur nachweisen und dann ist er aus der Sache raus.
Oder irre ich mich?
 
Verjährung dauert aber deutlich länger, meines Wissens nach...


@JµleZ

Das ist halt die Frage, ist das nachweisen überhaupt noch möglich? da müssen nun Experten ran. weiß einer genaueres?
 
D.h. die Eltern haben 24 Jahre lang auf den Namen des Sohns bestellt? Kann das ganze nicht so ganz nachvollziehen.
Spätestens wenn er volljährig war werden sich doch die Gläu8biger bei ihm melden.
 
bitte was???!
ich hoffe, das ist eine fiktive aufgabe...
sofern der sohn nicht sein einverständnis gab und auch nicht davon wusste und dies im zweifel auch beweisen kann, so denke ich nicht, dass er etwas zu befürchten hat.
 
Ein Anwalt wäre hier deine beste Wahl.
 
Darf ein 4-Jähriges Kind einen "Kaufvertrag" eingehen/abschließen?

Ab 7Jahren beginnt die Geschäftsfähigkeit glaube ich erst.

edit:
Scheint unter 7 Jahre nicht rechtswirksam zu sein . Ist nach kurzen Googlen § 104 BGB
 
- Verjährung Prüfen
- Prüfen ob die Käufe auch Rechtskräftig sind, meines Wissens darf man unter 7 noch gar keine Kaufverträge schließen. (Danach nur mit Zustimmung bzw. im Rahmen des Taschen Geldes)
http://www.artikles.at/wann-ist-ein-kaufvertrag-rechtskraeftig/
- Urkundenfälschung, da die Eltern ohne Genehmigung sich als jemand anderes Ausgegeben haben.

=> Er ist draußen!
 
Zuletzt bearbeitet: (8 auf 7 verbessert nach googeln)
Eraz schrieb:
D.h. die Eltern haben 24 Jahre lang auf den Namen des Sohns bestellt? Kann das ganze nicht so ganz nachvollziehen.
Spätestens wenn er volljährig war werden sich doch die Gläu8biger bei ihm melden.

Nein, es gab EINE Bestellung. Darauf sind dann 24 Jahre vergangen.
 
Ein Kind ist bis zum 7. Lebensjahr gar nicht geschäftsfähig, deswegen wären jegliche Ansprüche unwirksam und es würde eh auf die Eltern zurückfallen. Link

Edit: zu langsam
 
Darkwonder schrieb:
- Verjährung Prüfen
- Prüfen ob die Käufe auch Rechtskräftig sind, meines Wissens darf man unter 8 noch gar keine Kaufverträge schließen. (Danach nur mit Zustimmung bzw. im Rahmen des Taschen Geldes)
- Urkundenfälschung, da die Eltern ohne Genehmigung sich als jemand anderes Ausgegeben haben.

=> Er ist draußen!

Ok, klingt schon sehr nachvollziehbar. Danke schon einmal.
 
Die Fragestellung ist meiner Meinung nach dermaßen unlogisch und utopisch, dass es darauf keine sinnvolle Antwort gibt. Man könnte das natürlich jetzt auseinanderpflaumen, aber das wäre viel Arbeit für nichts.
Ergänzung ()

Darksim schrieb:
Nein, es gab EINE Bestellung. Darauf sind dann 24 Jahre vergangen.

Verjährung. Und niemand mahnt 24 Jahre lang, ohne zu handeln. Und überhaupt würde recht schnell auffallen, dass der "Käufer" das wohl kaum selbst getan hat - mit 4 Jahren.
Ergänzung ()

Darksim schrieb:
....Es häufen sich über Jahre Schulden bei dem Sohn an....

Darksim schrieb:
Nein, es gab EINE Bestellung. Darauf sind dann 24 Jahre vergangen.

Und entscheide dich mal. Deine "Aufgabe" ist nicht nur löchrig und unlogisch, sondern du scheinst selbst den Überblick verloren zu haben.
 
"Nach § 106 BGB ist man beschränkt Geschäftsfähig, wenn man zwischen 7 und 18 Jahren alt ist."
Also war er zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht lt. dem Gesetz dazu "fähig" diesen Vertrag abzuschließen.
 
Airbag schrieb:
Ab 7Jahren beginnt die Geschäftsfähigkeit glaube ich erst.

edit:
Scheint unter 7 Jahre nicht rechtswirksam zu sein . Ist nach kurzen Googlen § 104 BGB

Geschäftsfähigkeit beginnt wie du richtig gesagt hast ab 7 Jahren,
ist allerding eine art beschränkte Geschäftsfähigkeit.

Zum Beispiel darf ein 8 jähriger mit seinem Taschengeld ein Buch kaufen gehen -> wird auch Taschengeldparagraph genannt; ->Wert des Einkaufs hängt von seinem zumutbaren/verfügbaren Taschengeld ab
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch eine Schulaufgabe oder nicht ?
 
Darksim schrieb:
Das ist halt die Frage, ist das nachweisen überhaupt noch möglich? da müssen nun Experten ran. weiß einer genaueres?

Nachweisen, dass der Junge zum Zeitpunkt der Bestellung 4 war? Wo ist das Problem, der kleine hat ein Geburtsdatum und auf der Rechnung steht ein Datum...
-> Mit 4 sind so Kaufverträge nichtig und der Junge ist aus dem Schneider, mehr bedarf es hier imho nicht.
Aber das wurde ja schon gesagt...
 
C3rone schrieb:
Die Fragestellung ist meiner Meinung nach dermaßen unlogisch und utopisch, dass es darauf keine sinnvolle Antwort gibt. Man könnte das natürlich jetzt auseinanderpflaumen, aber das wäre viel Arbeit für nichts.
Ergänzung ()

Verjährung. Und niemand mahnt 24 Jahre lang, ohne zu handeln. Und überhaupt würde recht schnell auffallen, dass der "Käufer" das wohl kaum selbst getan hat - mit 4 Jahren.
Ergänzung ()

Und entscheide dich mal. Deine "Aufgabe" ist nicht nur löchrig und unlogisch, sondern du scheinst selbst den Überblick verloren zu haben.

Die Schuldenansammlung entstand natürlich durch andauernde Mahnschreiben, die den anfangs geringen Betrag haben ordentlich anwachsen lassen. Das meinte ich mit "schulden ansammeln". Es war wohl unvorteilhaft ausgedrückt.
 
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