McDuc
Lt. Commander
- Registriert
- Dez. 2008
- Beiträge
- 1.482
Also mal ehrlich: der ganze Fall ist kompletter Nonsense!
Und zur anfänglichen Skepsis zur Realität des Falles: das würde in keinem Juraexamen als Exempelfall Platz finden, weil einfach kompletter Blödsinn!
Punkt 1 und viel. der Wichtigste: der Gläubiger muss (selbstverständlich auch, wenn er insolvent ist und alle Daten "verkauft" hat) nachweisen, wann ein Anspruch entstanden ist. Nach diesem Datum kann man ja wohl zweifelsfrei nachvollziehen, dass der angebliche Schuldner NICHT (noch nicht mal eingeschränkt - und selbst da gilt "ohne dass für den Minderjährigen finanzielle Nachteile entstehen" - Taschengeldklausen mal aussen vor) geschäftsfähig war. Automatisch sind dann die Erziehungsberechtigten die Haftenden.
Punkt 2: wenn tatsächlich die Eltern die Besteller sind, und aber für den Sohn (dessen Namen u. nicht IN dessen Namen) unterschrieben haben, dann besteht, neben der Forderung der Bezahlung, auch noch der Verdacht auf Urkundenfälschung.
Sollte das Kind (k.A. Frühzünder, Genie ...) die Bestellung selber gemacht haben, dann besteht die Frage, woher er/sie die Kto.daten hat und ob die Eltern in diesem Fall die Aufsichtspflicht vernachlässigt haben (was bei einem Lastschrifteneinzug vmtl. sogar der Fall wäre). Aber das tut zur Sache an sich nichts zur Sache.
Punkt 3: die verjährung sollte eig. 10 Jahre sein (wobei sich die Frist da immer erneuern kann, wenn ein neues Mahnschreiben kommt), wenn ich mich recht erinnerer.
Das alles ist natrülich weder verbindlich noch 100% richtig (hatte nur ein paar Semester und das ist auch schon ne ganze Ecke her
und Du solltest Dich nicht darauf berufen - aber ganz im Ernst: wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik, in der jeder Hinz und Kunz einen "Schläger" vorbeischickt, der Deine Sachen mitnimmt. Und ich halte es für ziemlich "gefährlich", in einem Forum wie hier solche Fragen "rechtswirksam" zu diskutieren ... bei dem im schlimmsten Fall sowas wie eine Meinung gebildet wird, die jeglicher Grundlage entbehrt! Und wenn schon eine Vorabmeinung (abgesehen von PC, Hardware etc. Fragen - da ist CB ungeschlagen
) erfragt werden muss, dann empfehle ich eher Foren wie "wer-weiß-was" 
Die Sache ist so offensichtlich, dass sich (wenn es sich wirklich so darstellt!) kein Gericht damit beschäftigen wird! Also: einen Anwalt nehmen (bei eintsprechender Versicherung und/oder sozialer "Schwäche" ist/kann eine Konsultation sogar gratis/sein) und fertig.
Und zur anfänglichen Skepsis zur Realität des Falles: das würde in keinem Juraexamen als Exempelfall Platz finden, weil einfach kompletter Blödsinn!
Punkt 1 und viel. der Wichtigste: der Gläubiger muss (selbstverständlich auch, wenn er insolvent ist und alle Daten "verkauft" hat) nachweisen, wann ein Anspruch entstanden ist. Nach diesem Datum kann man ja wohl zweifelsfrei nachvollziehen, dass der angebliche Schuldner NICHT (noch nicht mal eingeschränkt - und selbst da gilt "ohne dass für den Minderjährigen finanzielle Nachteile entstehen" - Taschengeldklausen mal aussen vor) geschäftsfähig war. Automatisch sind dann die Erziehungsberechtigten die Haftenden.
Punkt 2: wenn tatsächlich die Eltern die Besteller sind, und aber für den Sohn (dessen Namen u. nicht IN dessen Namen) unterschrieben haben, dann besteht, neben der Forderung der Bezahlung, auch noch der Verdacht auf Urkundenfälschung.
Sollte das Kind (k.A. Frühzünder, Genie ...) die Bestellung selber gemacht haben, dann besteht die Frage, woher er/sie die Kto.daten hat und ob die Eltern in diesem Fall die Aufsichtspflicht vernachlässigt haben (was bei einem Lastschrifteneinzug vmtl. sogar der Fall wäre). Aber das tut zur Sache an sich nichts zur Sache.
Punkt 3: die verjährung sollte eig. 10 Jahre sein (wobei sich die Frist da immer erneuern kann, wenn ein neues Mahnschreiben kommt), wenn ich mich recht erinnerer.
Das alles ist natrülich weder verbindlich noch 100% richtig (hatte nur ein paar Semester und das ist auch schon ne ganze Ecke her
Die Sache ist so offensichtlich, dass sich (wenn es sich wirklich so darstellt!) kein Gericht damit beschäftigen wird! Also: einen Anwalt nehmen (bei eintsprechender Versicherung und/oder sozialer "Schwäche" ist/kann eine Konsultation sogar gratis/sein) und fertig.