JµleZ schrieb:Die Eltern haben sich doch schon strafbar gemacht, indem sie Urkundenfälschung betrieben haben. Darf ein 4-Jähriges Kind einen "Kaufvertrag" eingehen/abschließen? Ich glaube nicht. Er muss das doch nur nachweisen und dann ist er aus der Sache raus.
Oder irre ich mich?
Ein 4 jähriges Kind ist garnicht/bedingt Geschäftsfähig. Ich glaube erst ab 7 oder 8 Jahren ist das Kind befugt, soviel Geld auszugeben, wie es an Taschengeld bekommt(Aber nicht über eine bestimmte Summe) .. ab 18 Jahren ist man dann uneingeschränkt Geschäftsfähig ..
Mit anderen Worten hätten die Kaufhäuser dem Kind nichts verkaufen dürfen .. zumindest wenn die Eltern das richtige Geburtsdatum des Kindes angegeben haben.
Ist leider schon etwas her, als ich das Thema hatte .. Ich hoffe, dass ich damit einigermaßen richtig liege. Wenn nicht, bitte aufklären