Rechtsaufgabe zu lösen: Eltern verschulden Sohn

JµleZ schrieb:
Die Eltern haben sich doch schon strafbar gemacht, indem sie Urkundenfälschung betrieben haben. Darf ein 4-Jähriges Kind einen "Kaufvertrag" eingehen/abschließen? Ich glaube nicht. Er muss das doch nur nachweisen und dann ist er aus der Sache raus.
Oder irre ich mich?

Ein 4 jähriges Kind ist garnicht/bedingt Geschäftsfähig. Ich glaube erst ab 7 oder 8 Jahren ist das Kind befugt, soviel Geld auszugeben, wie es an Taschengeld bekommt(Aber nicht über eine bestimmte Summe) .. ab 18 Jahren ist man dann uneingeschränkt Geschäftsfähig ..
Mit anderen Worten hätten die Kaufhäuser dem Kind nichts verkaufen dürfen .. zumindest wenn die Eltern das richtige Geburtsdatum des Kindes angegeben haben.

Ist leider schon etwas her, als ich das Thema hatte .. Ich hoffe, dass ich damit einigermaßen richtig liege. Wenn nicht, bitte aufklären :)
 
Airbag schrieb:
Ab 7Jahren beginnt die Geschäftsfähigkeit glaube ich erst.

edit:
Scheint unter 7 Jahre nicht rechtswirksam zu sein . Ist nach kurzen Googlen § 104 BGB

Ja eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit. Aber es scheinen ja schon ein Batzen schulden zu sein.
Ich meine aber gehört zu haben, dass prinzipiell es mitlerweile sein kann, das Kinder auch für ihre Eltern haften. Aber in diesem Fall bestimmt nicht. Die haben den Betrug begangen.

Ohnehin ne Frechheit auf sein Kind zu kaufen lol.
 
Glaube kaum, dass ein unternehmen 24 Jahre lang Mahnschreiben verschickt, ohne irgendwann dan gerichtlichen Weg einzuschreiten.
 
Ich danke schon einmal für die zahlreichen Antworten. Das ging ja richtig schnell. ECHT TOP. :) Damit kristallisiert sich schon einmal heraus, was denn in diesem Fall zu tun ist.


für die "ungläubigen": Diesen Fall gibt es tatsächlich. Er ist nicht fiktiv. Erstaunlicherweise hat dieses Versandhaus, über Jahrzehnte nur Mahnungen verschickt. Manchmal auch mit jahrelanger Pause, und dann wieder im Monatlichen Zyklus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schulden verjähren meines wissens erst nach 30 Jahren.

Die Eltern sind doch erziehungsberechtigt und dürfen an sich doch für ihre kinder (aber in ihrem namen) unterschreiben...!?
 
@ulkor:
Sie dürfen/müssen für ihre Kinder entscheiden, aber nicht unterschreiben. Kleiner Unterschied.
(Oder ist aufm Perso mit 16 Jahren dann die Unterschrift vom Vater drauf?
Oder unterschreibt der Vater aufm Zettel fürn Klassenausflug mit "Sohn"?)

EDIT: Du meinst schon mit dem Elternnamen. Aber warum hat dann der Verkäufer nicht bemerkt, dass die Unterschift falsch ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Darksim schrieb:
Diesen Fall gibt es tatsächlich. Er ist nicht fiktiv. Erstaunlicherweise hat dieses Versandhaus, über Jahrzehnte nur Mahnungen verschickt. Manchmal auch mit jahrelanger Pause, und dann wieder im Monatlichen Zyklus.

Dann haben sich da zwei Deppen gefunden. Einerseits das Versandhaus, andererseits die entsprechende Familie.

Nach wie vor glaube ich das aber nicht, schon alleine deswegen;
http://www.inkassobuero.de/verjaehrung.php

Es gab wohl vor 2001 eine andere Regelung, allerdings bezweifel ich, dass diese bei 30 Jahren lag...

Aber sicher kannst du uns eine Quelle oder so liefern, du musst das ja irgendwo her haben.
 
Ja klar mit dem Namen der Eltern. Is vielleicht bissl schwer zu beschreiben.


Kenne das aus dem näheren verwanten kreis und da geht das seit knapp 30 Jahren
 
Darksim schrieb:
Folgende Rechtsaufgabe die einer Lösung Bedarf:

Die Eltern bestellen auf den Namen des Sohnes (4 Jahre alt) in einem Versandhaus Waren, die sie nicht bezahlen. Es häufen sich über Jahre Schulden bei dem Sohn an, die zu einer Zwangsvollstreckung führen. Der Sohn ist aber mittlerweile 28 Jahre alt. Wie kann der Sohn die Zwangsvollstreckung abwenden und die Schulden auf die eigentlichen Schuldner übertragen?

Son Sachverhalt is natuerlich brockich, weil an wichtigen Stellen nicht komplett und weil der Sachverhalt suggeriert, dass da schon unendlich viel falschgelaufen ist...

Also:
Zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gibt eine sog. Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO, in der materielle Gruende vorgetragen werden koennen, die die Unzulaessigkeit der Vollstreckung begruenden (allerdings unter Voraussetzungen), unter anderem Einwendunge/Einreden, d.h. auch bzgl. Geschaeftsunfaehigkeit oder Verjaehrungsfristen (die separat zu pruefen sind).

Was hier komplett fehlt ist eine Angabe darueber, was fuer ein Titel ueberhaupt gegen den Schuldner besteht bzw. ob vorher schon irgendwelche Beschluesse/Vergleiche/Urteile ergangen sind und ob der Schuldner ueberhaupt von der ganzen Sache wusste, bevor die Vollsteckung angekuendigt wurde.

Und mal angenommen (...steht da auch nix von :ß) die Eltern sind einverstanden mit dem Schuldenuebertrag, dann kommt ggf. § 414 BGB in frage (Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer).

Zu mehr Denkarbeit kann ich mich gerade nich hinreissen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, ich gebe noch weitere eventuelle wichtige Details an. Ein Titel ist meines Wissens nach vorhanden, kann aber hier Leider nichts genaues sagen. Leider findet sich der Titel auch im Schreiben des Gerichtsvollziehers nicht, wo er die Durchführung der Vollstreckung ankündigt.
Seltsamerweise stammt das Schreiben direkt vom Gerichtsvollzieher, ist also kein direkter Vollstreckungsbescheid. Diesen hat es bisher auch noch nicht gegeben, was umso überraschender war. Ein Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht entgeht wohl niemanden so leicht, denke ich. ;) Der Schuldner hat übrigens Mahnbescheide erhalten, gegen die Leider kein Widerspruch eingelt wurde, keine Ahnung warum.

Ich zitiere mal aus dem Schreiben des Gerichtsvollziehers:

Zwangsvollstreeckungsache

Firma X vertr.d. Rechtsanwalt Y gegen Z

Sehr geehrter Herr Z,

in oben genannter Sache bin ich mit der Zwangsvollstreckung gegen Sie beauftragt.

Ich werde sie am 30.09.2010 ->uhrzeit<- aufsuchen, um den Vollstreckungsauftrag durchzuführen.
Wenn Sie Forderung von insgesamt ->Betrag<- bis einen Tag vor dem Terminstage auf mein Dienstkonto [...]

Sollte ich niemanden antreffen, werde ich dies in meinem Protokoll vermerken.

WICHTIGER HINWEIS:
Diese Bescheinigung ist dann auch Grundlage für das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung!
Der Gläubiger ist auch berechtigt, einen richterlichen Durchsuchungsbefehl beim Vollstreckungsgericht zu beantragen.
Aus diesem Grund stelle ich Ihnen anheim, sich zwecks Vereinbarung eines Termins [...]


Jetzt ist halt die Frage beim wem die mögliche Klärung beginnt. Beim, übrigens insolventen Gläubiger, bei der Rechtsanwaltskanzlei oder beim Gerichtsvollzieher selber?

Wenn es noch Fragen geben sollte, lasst es mich wissen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssiges Komplettzitat entfernt.)
was zum henker.. soll das heissen, es handelt sich hier nicht um eine uebung,sondern einen REALEN fall ?!?

falls keine kohle vorhanden:
anrufen beim amtsgericht, termin abmachen zur beratungshilfe, hilfsweise gibts einen rechtsberatungsschein, mit dem man dann zu einem anwalt geht. das scheint mir hier unerlaesslich.
 
Er soll mal beim Gerichtsvollzieher anrufen und das klären.
Mal fragen, von wann die offenen Beträge sind und mit dem Alter winken.
Man kann recht gut mit denen reden, meine Ex-Freundin hatte mal eine anstehende Pfändung.
Kommt natürlich auf den Gerichtsvollzieher an.

Andere Frage: Lebt er noch bei seinen Eltern?
Normalerweise kommen vor der Ankündigung noch andere Schreiben an ihn.
Da hätte er schon intervenieren können/müssen.
 
Ja, Morgen wird rumtelefoniert. Bin auch gespannt, was da raus kommt. Wie ich bereits erwähnte, gab es einige Mahnungen, wo Leider nie Einspruch eingelegt wurde. Ist natürlich blöd, lässt sich aber nun wohl nicht mehr ändern.
 
Ich meinte keine Mahnungen.
Sondern Schreiben vom Gericht.
Irgendwo muß der Titel ja herkommen.
 
PS die Verjährung würde nach 2 Jahren greifen. Aber nur wenn sich der Gläubiger nicht meldet. Sobald eine Mahnung geschrieben wird, beginnt die Verjährungsfrist erneut!
 
Ja, genau dies ist ja das überraschende. Gerichtliche Schreiben, hat es nämlich darunter nicht gegeben. Es ist demnach auch kein direkter Vollstreckungsbescheid (Amtsgericht) angekommen. Der letzte Brief in dieser Sache war vom November 2009. Damals noch verschickt von einem Inkasso-Unternehmen, mit der Zahlungsaufforderung.
 
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