So, ich möchte mal den aktuellen Zwischenstand durchgeben:
Es hat heute die ersten Telefonate in der Sache gegeben. Der Gerichtsvollzieher, hat sich wie zu erwarten Stur gestellt. Er könne nichts tun, solange die Rechtsanwaltskanzlei den Auftrag nicht zurück nimmt, verständlich eigentlich.
Also folgte darauf der Anruf bei der besagten Rechtsanwaltskanzlei, die sich auch sehr hilfsbereit zeigte. Es wurde schnell klar, warum es überhaupt so weit kommen konnte. Denn ihren Akten nach, war der Sohn bereits 47 (!) Jahre alt, und konnte daher natürlich problemlos die Bestellung beim Versandhaus in der Vergangenheit aufgeben. Das bedeutet, die Eltern haben ihr Kind bei der Bestellung mal eben so volljährig gemacht. Das Versandhaus, hat dies offenbar nicht nach geprüft, uns so ging alles seinen Lauf.
Es soll tatsächlich genügen die Kopie des Personalausweises an die Rechtsanwaltskanzlei zu schicken. Die beauftragte Zwangsvollstreckung soll demnach sofort bis auf weiteres ausgesetzt werden. Was danach passiert wird man sehen müssen.