Rechtsaufgabe zu lösen: Eltern verschulden Sohn

Also mal ehrlich: der ganze Fall ist kompletter Nonsense!
Und zur anfänglichen Skepsis zur Realität des Falles: das würde in keinem Juraexamen als Exempelfall Platz finden, weil einfach kompletter Blödsinn!

Punkt 1 und viel. der Wichtigste: der Gläubiger muss (selbstverständlich auch, wenn er insolvent ist und alle Daten "verkauft" hat) nachweisen, wann ein Anspruch entstanden ist. Nach diesem Datum kann man ja wohl zweifelsfrei nachvollziehen, dass der angebliche Schuldner NICHT (noch nicht mal eingeschränkt - und selbst da gilt "ohne dass für den Minderjährigen finanzielle Nachteile entstehen" - Taschengeldklausen mal aussen vor) geschäftsfähig war. Automatisch sind dann die Erziehungsberechtigten die Haftenden.

Punkt 2: wenn tatsächlich die Eltern die Besteller sind, und aber für den Sohn (dessen Namen u. nicht IN dessen Namen) unterschrieben haben, dann besteht, neben der Forderung der Bezahlung, auch noch der Verdacht auf Urkundenfälschung.
Sollte das Kind (k.A. Frühzünder, Genie ...) die Bestellung selber gemacht haben, dann besteht die Frage, woher er/sie die Kto.daten hat und ob die Eltern in diesem Fall die Aufsichtspflicht vernachlässigt haben (was bei einem Lastschrifteneinzug vmtl. sogar der Fall wäre). Aber das tut zur Sache an sich nichts zur Sache.

Punkt 3: die verjährung sollte eig. 10 Jahre sein (wobei sich die Frist da immer erneuern kann, wenn ein neues Mahnschreiben kommt), wenn ich mich recht erinnerer.

Das alles ist natrülich weder verbindlich noch 100% richtig (hatte nur ein paar Semester und das ist auch schon ne ganze Ecke her :) und Du solltest Dich nicht darauf berufen - aber ganz im Ernst: wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik, in der jeder Hinz und Kunz einen "Schläger" vorbeischickt, der Deine Sachen mitnimmt. Und ich halte es für ziemlich "gefährlich", in einem Forum wie hier solche Fragen "rechtswirksam" zu diskutieren ... bei dem im schlimmsten Fall sowas wie eine Meinung gebildet wird, die jeglicher Grundlage entbehrt! Und wenn schon eine Vorabmeinung (abgesehen von PC, Hardware etc. Fragen - da ist CB ungeschlagen :)) erfragt werden muss, dann empfehle ich eher Foren wie "wer-weiß-was" :D

Die Sache ist so offensichtlich, dass sich (wenn es sich wirklich so darstellt!) kein Gericht damit beschäftigen wird! Also: einen Anwalt nehmen (bei eintsprechender Versicherung und/oder sozialer "Schwäche" ist/kann eine Konsultation sogar gratis/sein) und fertig.
 
@e-Laurin: finde ich nicht, aber ich finde solche Threads immer extrem interessant - vor allem die ganzen:" ... meiner Meinung nach ... das gibts doch gar nicht ... das KANN doch gar nicht sein ... vielleicht ... manchmal ... ich finde etc. ...". Das ist meistens solcher Humbug, der aus moralisch-etisch-emotionalen Auffassungen rühren, und die dem TE dann das Gefüh geben können, im vermeindlichen Recht zu sein ... was aber juristisch nicht oder nur teilweise tragbar ist.

Und das einzige was da wirklich Hand und Fuss hat, sind entweder Antworten wie "Such Dir einen Anwalt", wie ja schon zuhauf vorhanden! oder aber fundierte Rechtsberatungen, die in Foren (soweit mir bekannt) aber gar nicht erlaubt sind. Also ist der Thread ansich zwar ganz nett, man kann sich drüber aufregen (dafür empfehle ich ausserdem bild.de :)) aber grundsätzlich eigentlich nur "gefährlich" für den TE.
 
Nun, alles was er schreibt, wurde hier bereits x-Mal erwähnt und durchgekaut.
Darum meinte ich, dass er den halben Thread ignoriert hat.
 
@mattew
Es wäre schön, wenn Du Dich vom Unterforum "Recht" hier auf cb zukünftig fernhalten würdest, anstatt falsch qualifizierten Unsinn zu schreiben (1.-3.).
..Die Sache ist so offensichtlich, dass sich (wenn es sich wirklich so darstellt!) kein Gericht damit beschäftigen wird! Also: einen Anwalt nehmen (bei entsprechender Versicherung und/oder sozialer "Schwäche" ist/kann eine Konsultation sogar gratis/sein) und fertig.
Die Krönung Deines Ergusses: Festelllen dass sich kein Gericht jemals mit so einer Sache beschäftigen wird und dann gleich im nächsten Satz dem TE raten, schon einmal einen RA aufzusuchen!

Bevor Du jetzt wie wild beleidigst anwortest: erst einmal Thread komplett lesen !
Der Fall ist bereits im real life vernünftig geklärt worden und für den Fall einer Verschärfung alle notwendigen Tipps richtig qualifiziert gegeben worden.
 
@ThomasK_7: dann passts doch :) und sry. Du hast vmtl. Recht - selbst bei so offensichtlicher Rechtslage wird/würde es ein Gericht geben, das den Fall aufnimmt/aufnehmen würde. Der Anwalt ist eher für den Vollzieher gedacht, als für ein tatsächliches Verfahren (das ich nach wie vor für mehr als unwahrscheinlich halte!).

Und warum beleidigt: bin immer offen für Kritik/Anregungen/Tatsachen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aktueller Zwischenstand:

Die Kopie des Personalausweises ist mittlerweile in der Rechtsanwaltskanzlei angekommen (Einschreiben). Telefonisch wurde nun nach Informationen gefragt. Die Rechtsanwaltskanzlei sagte am Telefon, dass die Kopie erst elektronisch erfasst werden müsse (einscannen), bevor man weitere Schritte tun könnte.

Da der Stichtag des Gerichtsvollziehers aber der 30.09.2010 ist, wird die Zeit nun einmal sehr knapp. Sollte der vermeintliche Schuldner die Eidesstattliche Versicherung nicht unterschreiben? Man ist aber doch dazu verpflichtet. Da ist nun die Frage, wie sich der Schuldner am besten verhalten sollte gegenüber dem Gerichtsvollzieher, wenn die Angelegenheit bis zum 30.09. noch nicht geklärt sein sollte.
 
meine Empfehlung:
Morgen früh noch einmal beim Gläubiger RA anrufen und nachfragen, ob Auftrag zurückgezogen wurde.

Falls nicht, zum Termin beim GV erscheinen, Sachlage schildern und um Zeitaufschub von mind. 1-2 Wochen bitten. Das sollte erfahrungsgemäß zu erreichen sein. Auf keinen Fall die eidest. Versicherung am 30.9.2010 unterschreiben. Am besten der GV füllt sein Pfändungsprotokoll aus und schickt es dem Gläubiger wieder zu. Ansonsten siehe u.a. #42.

Am besten Du informierst Dich schon einmal, wie das mit der Prozesskostenhilfe läuft und welcher Anwalt kurzfristig zur Verfügung stehen kann. Gib ihm einen Wink, um was es geht und frage ob er sich fit in so etwas fühlt.

Falls der GV bereits Antrag zum Haftbefehl wegen Erzwingung der EV vorliegen hat, kurzfristig eigenen RA beauftragen!
 
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Ergänzung ()

Heute war der Stichtag. Gerichtsvollzieher musste aufgrund der falschen Daten (Geburtsdatum) unverrichteter Dinge abziehen, und bestätigte, dass der Schuldner nun aus der Sache raus ist.
Die Eltern, bekommen aber jetzt wohl Probleme. Dies hat der Gerichtsvollzieher schon deutlich gemacht.

Damit gilt die Sache jetzt als abgeschlossen. Ich Danke noch einmal für die vielen hilfreichen Beiträge.
 
öhm will dir die vorfreude nicht nehmen aber ein titel besteht ja noch oder? Und der Gerichtsvollzieher hat garnicht das recht einen titel für unwirksam zu erklären.
 
Der Titel wird nichtig, sobald man die Eltern zufassen bekommt. Bis dahin dürfte der Titel ruhen und keine negativen auswirkungen darstellen.

mfg
fire
 
firexs schrieb:
Der Titel wird nichtig, sobald man die Eltern zufassen bekommt. Bis dahin dürfte der Titel ruhen und keine negativen auswirkungen darstellen.

mfg
fire


Den Eltern kann man garnichtsmehr die sache ist verjährt, der titel besteht weiterhin und solange das gericht ihn nicht aufhebt (wobei ich da schwarz sehe)

Mein Tip wäre sich mit den gläubiger in verbindung setzten und einen vergleich auszuhandeln
 
Ich meinte den Titel gegenüber dem Sohn. Was die Eltern anbelangt, die werden wohl den Mist weiter durchziehen, bis sie wirklich einen rechtskräftigen Titel haben und ihn evtl sogar behalten aus purer dummheit.
 
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