News RedTube-Abmahnungen: Gutachten verstärkt Zweifel

Das Gutachten ist ja wirklich schlimm.
Vor allem, dass der Gutachter anscheinend keine Qualifikationen in diese Richtung hat. (was hat ein Physiker mit Medieninformatik/Netzwerktechnologie zu tun?)
Würde ich sowas beim Studium abgeben würde man mich in der Luft zerreißen.

Ich hoffe U+C bekommen ihr Fett ab, bezweifle es aber leider.
Zumindenst sollten die Geldbeträge zurückerstattet werden. (von denjenigen die das Geld schon überwiesen haben)
Aber juristisch habe ich nunmal keine Ahnung und man wird ja sehen wie sich das entwickelt...

Diese Abmahnmaschen sind krank :grr:
 
marco_f schrieb:
Ich würde mal sagen eher Titelgläubigkeit war das Problem. Diese Gutachten wird ja seit ein paar Tagen in den Medien zerrissen, und ich habs mir mal durchgelesen(ist wirklich extrem wenig Text):
Das habe ich auch gemacht und mir ist folgendes aufgefallen:
1.) In 6.4.2 wird behauptet "Daraufhin startet die Darstellung des Videos durch einen in der Seite des Medien-Hosters integrierten Video-Player." Seid wann das? Wozu aktualisiere ich laufen den Flash-Player auf meinem Rechner, wenn der Player auf der Seite des Medien-Hosters ist? Das kann ja wohl nicht stimmen, zumal wenn es stimmen würde, ja nicht das Video sondern nur die Folger der Einzelbilder bei dem Betrachter ankommen würde.

2.) Die zeitliche Abfolge in 7.4 kann so nicht stimmen. Die Hauptseite soll um 21:15:27 Uhr angestuert und in der gleichen Sekunde das Video ausgewählt worden sein? Dann wird das Video um 21:15:59 gestoppt und 4 Sekunden später die Wiedergabe vorgesetzt. Wenn ich ein Video im Internet streame, dann geht das puffern weiter, wenn ich auf Pause drücke. Da kann der Server zumindest nicht wissen, dass ich Pause drücke, deshalb wird ja gepuffert und das Puffern wurde ja auch als illegaler Download angesehen, nicht das Betrachten selbst. Außerdem ist zumindest der Server von xvideos in den USA (New York), dort müsste also die Zeitverschiebung bei den Zeiten zu sehen sein, denn ein Server in den USA hat kaum MEZ.

3.) Es fehlt jeder Hinweis, wo das Programm GLADII 1.1.3 installiert bzw nicht installiert war. Es ist nur von einem Web-Interface die Rede, das kann aber auch ein lokal laufendes Programm bieten. Die in 2.) genannten Ungereimtheiten der zeitlichen Abfolge wäre erklärbar, wenn diese SW auf dem lokalen Rechner der Kanzlei installiert wäre, was dann aber bedeuten würde, dass es auch auf den Rechnern der abgemahnten User installiert gewesen sein müsste. Wenn dem so wäre, haben diese der Installation wohl kaum zugestimmt.

marco_f schrieb:
Und komplett unzureichend dokumentiert, s.o.

Mein Verdacht nach dem Lesen des Gutachtens ist, dass die begutachtete SW auf dem Rechner der Kanzlei selbst lief und dort natürlich die beschriebenen Aufzeichnungen anfertigen konnte. Damit wäre die SW aber nicht für den Zweck geeignet, da wohl kaum anzunehmen ist, dass alle potentiellen "Abnahmopfer" die SW freiwillig zur Selbstkontrolle installierten werden. Dies wird und muss dem Gutachter auch bewusst gewesen sein, so dass alle Hinweise darauf im Gutachten unterblieben sind. Das Gutachten ist damit vermutlich nicht wirklich anzufechten, vom in 1.) genannten Fehler einmal abgesehen, nur kann es nicht als Beleg für die Ermittlungen des IP Adressen der Abgemahnten herangezogen werden.

Zu beurteilen, welche Licht die wahrscheinliche Unterlassung der Information, dass die SW vermutlich lokal auf dem Testrechner seiner Kanzlei gelaufen ist, auf den Gutachter wirft, überlasse ich mal jedem selbst. Für mich spielt es auch keine Rolle, ob dies mit oder ohne sein Wissen geschehen ist.
Ergänzung ()

In dem [URL=http://www.youtube.com/watch?v=Wogl0ekmCRI]Video aus #2 wird übrigens die Annahme, die SW würde auf einem Server laufen und die Webseite von GLADII von dort laufen. Dafür gibt es keinen Hinweis in dem Gutachten! Dort steht nichts darüber, wo die Webseite von GLADII aufgerufen wurde, es gibt also keinen Hinweis, dass die GLADII SW nicht lokal auf dem Rechner gelaufen ist.
 
Robby655 schrieb:
Kann mich mal bitte jemand bzgl "Streamen" aufklären?

Datei liegt aufm Server vom Anbieter. Ich fange an diese Datei zu Streamen, also wird sie in meinen Cache geladen. Dann ist die Datei auf meinem Rechner vorhanden und auf dem Server auch. Also ist das doch ein vervielfältigung?

Es wird i.d.R. nicht die ganze Datei in den lokalen Cache geladen sondern nur der Teil den man gerade guckt und nachdem man geguckt hat ist der Film auch weg. Es findet also keine dauerhafte Speicherung statt und damit auch im rechtlichen Sinne keine Vervielfältigung.

Wie auch immer...das Kartenhaus fällt zusammen und hoffentlich werden alle Beteiligten umfangreich Bestraft! Da muss mal ein Example statuiert werden damit sich die nächsten Penner, sorry ich meinte "Abmahn"-Anwälte gut überlegen was Sie tun.
 
Hammer, ich habe mir gerade mal den Seiten-Code von Redtube Angeschaut, und habe herausgefunden, dass sie selber Überhaupt keine Videos bei sich haben, sondern die kommen direkt von Brazzers.com!

Das ganze wird immer wie Lustiger! Lächerlich sowas!
 
Dieses "Gutachten" ist doch absolut nichtssagend, nutz- und wertlos! :skull_alt:
Ich gehe sogar so weit, dass ich behaupte dies ist ein gekauftes und/oder
bestelltes "Gefälligkeitsgutachten". :kotz:
Die ganze Angelegenheit ist doch offensichtlich bandenmäßig organisierter
Betrug. :stock:
 
Robby655 schrieb:
Datei liegt aufm Server vom Anbieter. Ich fange an diese Datei zu Streamen, also wird sie in meinen Cache geladen. Dann ist die Datei auf meinem Rechner vorhanden und auf dem Server auch. Also ist das doch ein vervielfältigung?

Jein. Der entsprechende Passus ist nicht eindeutig ausformuliert; so wird eine technisch erforderliche, kurzfristige (Zwischen)Speicherung explizit ausgenommen, aber nicht geklärt was denn "kurzfristig" sei. Außerdem könnte man auf der Basis argumentieren, dass bereits das Ansehen einer kopiergeschützten DVD eine illegale Vervielfältigung sei - da die Inhalte auch beim direkten Betrachten entschlüsselt im RAM zwischengespeichert werden. Eine klare Grenze wird da leider nicht gezogen.

Die ganze Redtube-Abmahn-Geschichte stinkt jedenfalls gewaltig; ich als Laie sehe hier eine ganz klare Betrugsabsicht. Es wurde offenbar gezielt nicht zwischen den Begriffen Streaming und Download unterschieden; außerdem ist die rechtliche Situation unklar, des weiteren werden wieder einmal überhöhte Gebühren verlangt, Nutzer werden in eine moralische Zwangssituation gebracht (nennt es Erpressung, wenn ihr wollt), es ist noch nicht einmal klar ob den überhaupt ein Rechtsanspruch des vermeintlichen Rechteinhabers besteht, selbiger verschwindet urplötzlich von der Bildfläche, das Abmahnschreiben enthält klar gesetzeswidrige Formulierungen...
Es bleibt wirklich nur zu hoffen, dass es in diesem Fall zu einer lückenlosen Aufklärung dieser Geschichte kommt. Sollte das alles korrekt ablaufen, dann haben die betroffenen Personen ja nichs zu befürchten. Dass die anfangs äußerst großen Töne des werten Anwalts Urmann mittlerweile immer kleinlauter werden, ist allerdings kein gutes Zeichen...

mfg
 
Urheberrecht!
Ihr seid alle schon Gehirngewaschen...
Kopien in geringer Menge sind erlaubt! Ich darf mir meine Cds zuhause 5 mal sichern und das legal. Genauso darf ich diese Cds an all meine Freunde weiterborgen, ja sogar weiterverkaufen. Gewerblich darf ichs nicht betreiben.
Kopien sind erlaubt!
 
wer weiss ob es diese Software Glatt xxx überhaupt gibt...ich denke eher nicht

wenns die wirklich gäbe wieso gibt's keine Informationen im netzt oder irgendwelche bilder davon.... ??


alles rechtmerkwürdig das ganze...

da wurde von anfang an mit gespielt nur leute abzuzocken und reihbach zu machen...mehr nicht
:cool_alt:
 
@Sukrim: Wie kommst Du denn auf diese hoch interessante Idee?
Das ist doch das Geschäftsprinzip. Richter, die von der dahinter ablaufenden Technik absolut NICHTS verstehen, werden mit Anträgen so dermassen zugemüllt, so dass sie in einer Art vorwärtsverteidigung einfach alles durchlaufen lassen. + Natürlich der "Tatsache", dass eine IP-Adresse IMMER, ZWINGEND und in jedem Fall korrekt dem Täter zugeordnet worden ist.

Erst in letzter Zeit wurde dieser unsägliche Zustand (IP == Täter UND korrekt), dass sogar Personen OHNE Anschluss --- rechtskräftig --- verurteilt wurden, vom BGH ein wenig aufgebrochen.

Und jetzt wurde halt ein neuer Ansatz probiert. Immerhin, die Initiatoeren waren so dermassen technisch (!) böd, dass man sie jetzt schön auseinander nehmen kann. Und zwar in einer Art und weise, die sogar Richter und Staatsanwaltschaften verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@KLEMSI: Richtig. Und das Umgehen von vorhandenen Kopierschutzsperren ist nicht erlaubt.
Wenn Du also eine CD hast, die ein, auch wirkungsloses (!), DRM hat, dann darf diese nicht kopiert werden.
Völlig absurd und an der Lebenswirklichkeit vorbei, jedoch leider Gesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:
tja, wie ich zu meinem kollegen gesagt hab.. abmahnung nehmen und in müll werfen.. aber stattdessen hat er jetzt geld für nen anwalt rausgeworfen.. war klar, dass das alles unrechtmäßig ist ^^
 
Wenn jeder mit Dr. oder Dipl-Ing.-Titel schwer reproduzierbar behaupten kann:
Die bei den Tests durchgeführten Aktionen beruhen technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in den verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen.
.. dann Mahlzeit.. dann sollte man sich auch ein Gutachten geben lassen, um etwaige Hacks rechtfertigen zu dürfen/können. Da werden auch 'übliche Internet-Technologien' genutzt ^-^
Ohne zweite reproduzierbare zweite Meinung ist doch das Gutachten wirklich sehr schwammig aufgebaut...

@offtopic:
Betrifft jetzt die ganze Abmahnwelle eigentlich nur Deutschland? Es werden ja nicht nur die Deutschen etwaige Schmuddelfilme auf redtube gesehen haben ^-^. Wie sieht in anderen Ländern eigentlich aus? Gibt's da auch solche Probleme / Abmahnwellen?
 
KLEMSI schrieb:
Urheberrecht!
Ihr seid alle schon Gehirngewaschen...
Kopien in geringer Menge sind erlaubt! Ich darf mir meine Cds zuhause 5 mal sichern und das legal. Genauso darf ich diese Cds an all meine Freunde weiterborgen, ja sogar weiterverkaufen. Gewerblich darf ichs nicht betreiben.
Kopien sind erlaubt!

An der Aussage ist so ziemlich alles falsch, bis auf den Satz, daß Kopien in geringer Menge erlaubt sind. Die Zahl ist aber nicht festgelegt. Deswegen ist die Aussage mit 5 mal sichern falsch.
Weiterborgen darfst Du sie, aber keineswegs verkaufen. verkaufst Du die Orignal-CD, mußt Du auch Deine Sicherungskopien vernichten, weil Du nicht mehr das Original besitzt und damit kein Recht an der Privatkopie hast.
Fakt ist, was genau Privatkopie ist, ist nirgends genau definiert. Außer dem Teil, daß man für eine Privatkopie einen Kopierschutz nicht umgehen darf.
 
Cerbaruz schrieb:
Das Streamen von Filmen die gerade erst im Kino laufen ist offensichtlich Illegal aber bei erotischen Inhalten ist es für einen normalen Bürger oft nicht ersichtlich.

Es geht ja nicht mal um Porno oder nicht Porno, sondern darum, dass Redtube offensichtlich eine legale Plattform ist (vergleichbar mit Youtube) die eindeutig in den Nutzungsbestimmungen festlegt, dass sie jeden illegalen Upload löscht und den Uploader sperrt.
Dadurch kann der Nutzer von Redtube grundsätzlich davon ausgehen, hier eben keine illegal hochgeladenen Inhalte zu sehen.

Deshalb ist die Behauptung von U+C, dass die Nutzer einen "offensichtlich rechtswidrigen" Stream geschaut hätten, von Anfang an völlig aus der Luft gegriffener Blödsinn.
Wenn beim Elektronikmarkt geklaute Hehlerware verkauft wird, wenn macht man denn dafür verantwortlich? Die Kunden, die das Zeug brav an der Kasse bezahlen? Oder den Marktleiter, der nicht gemerkt hat, dass er hier Hehlerware verkauft? So einfach ist das doch!
Ergänzung ()

trekschaf schrieb:
beim streaming wird auch das vid bei dir auf deinen rechner gespeichert auch wenn nur temporär. Grundsätzlich wird es also vervielfäöötigt auch wenn "nur" temporär.
Für nen Informatiker wird da ganz kalr was gespeichert zum Glück wird das zurzeit in der Juristerei noch niht so gesehen bzw. es ist noch ein grau Bereich der noch nciht geregelt wurde.

Das darf auch auf gar keinen Fall von Juristen als Kopie gesehen werden, weil sonst in Zukunft jeder Fernseher illegale Kopien erstellt: jedes moderne Gerät hat einen Framebuffer und speichert mindestens ein bis zwei Bilder zwischen. Das ist wegen der ganzen Verarbeitung wie Upscaling, Deinterlacing usw. auch nötig!

D.h. wenn die Juristen einen temporären Cache als vollwertige Kopie definieren, dann können wir in Zukunft nicht mehr Fernsehen, und auch in der IT wird's schwierig. Ein Programm, was beim Start in den RAM geladen wird, wäre dann ja auch schon eine illegale Kopie... das würde groteske Züge annehmen, wenn nicht eine gute juristische Lösung gefunden wird, wie man solch einen Zwischenspeicher definiert.
 
Was jetzt eigentlich noch fehlt, ist eine Anzeige des wirklichen Rechteinhabers gegen die Initiatoren der Abmahnwelle. :D
 
Das Streamen einer Datei ist technisch gesehen das Gleiche wie das Anschauen einer DVD / BluRay.
Ein Teil der Informationen wird zur Wiedergabe vom "Original" kopiert und abgespielt. Nach der Definition Einiger mache ich also beim Anschauen meiner DVD-Sammlung schon eine illegale Kopie, was jedoch nicht der Fall ist!

Bin echt gespannt wie das hier endet, der Stoff wird langsam echt kinoreif...
 
An meiner Aussage ist nichts falsch, ich habs zu schnell geschrieben und nicht anwaltskorrekt formuliert. Mir ists aber nur ums Prinzip gegangen.
Noch als Ergänzung:
5 war eine Beispielzahl.
Mit weiterverkaufen meinte ich die OriginalCds. Das war ungeschickt geschrieben. Hatte aber net viel Zeit. So wie jetzt...
Noch als weitere Ergänzung:
Vorführen darf ich diese auch... Noch nie einen Dvd-Abend gemacht?
 
In der Schweiz und in Deutschland laufen bereits Ermittlungen gegen die Firma. [...]
Die Schweiz gewährt den deutschen Behörden Rechtshilfe, um die strafrechtlichen Ermittlungen zu führen.
Ich sagte ja, der Schweizer Firmensitz nützt denen nichts. Genausowenig wird ihnen die Rechtsform GmbH etwas nützen, wie manche hier spekulieren, die ist in solchen Fällen absolut belanglos. Die können die Firma auch genausogut auflösen. Sollte es zu Strafverfahren kommen, geht es den Verantwortlichen eh persönlich an den Kragen. Bleibt zu hoffen, dass es dazu kommt.
 
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