Reifen pflichtkauf?

C

Chepre

Gast
hi Leute ich hab eine wichtige frage.

vor einigen Wochen wahr ich bei einem Reifenhändler um mich zur erkundigen wegen Winterreifen.
durch den kommenden schnell fahl musste ich schnell handeln und hab mir somit woanders Winterreifen besorgt(genau gesagt,hab ich welche geschenkt bekommen).
da ich so freundlich wahr,hab ich natürlich den Reifenhändler informiert,da ich keinen bedarf mehr habe bei ihm die Reifen zukaufen,doch dieser drohte mir gleich mit Transportkosten für Bestellung und Rücktransportkosten(wahr keine online Bestellung von meiner Seite).

der Händler betonte mir noch (in einem sehr Kunden unfreundlichenton),dass ich nicht mehr machen kann und bin verpflichtet die Räder zukaufen.

jetzt stehle ich mir die frage,bin ich wirklich verpflichtet die Reifen/Räder bei ihm zukaufen?
schließlich wurde kein Kaufvertrag oder des gleichen ausgemacht,bis auf meine Handynummer hat der Händler nichts bekommen.
und wie ist es dann auch mit Rückgabe recht,wenn ich verpflichtet sein sollte die Räder doch noch bei ihm zukaufen?

ich weiß, es ist nicht gerade freundlich von mir,aber wenn ich Reifen/Räder geschenkt bekommen,wieso soll ich dann noch +400€ ausgeben.
 
Die rechtliche Sachlage liegt auf der Hand: Wenn du dich wirklich nur informiert hast und keinen Auftrag erteilt hast brauchst du die Reifen auch nicht abnehmen.
 
so lange du dich nur erkundigt hast und keine mündliche Abmachung getroffen hast von wegen bestellen und aufziehen, dann sollte es kein Problem sein die reifen nicht zu nehmen.
 
Wenn er dem Händler seine Handynummer gegeben hat, dann hat er auch die Reifen bestellt. ( der Händler sollte ihn anrufen wenn die da sind.

Damit ist der Händler berechtigt Versand/ Stornokosten zu berechnen.
 
Du bist nicht dazu verpflichtet, die Reifen zu kaufen. Es ist zwar doof, dass du dir erst Reifen bestellst, diese dann zwar nicht nimmst, aber dein Recht. Nur das Porto etc. wirst du vermutlich bezahlen müssen.
 
Ich denke auch, das du die Reifen kaufen musst.
Durch herausgabe deiner Handynummer ist von einer Bestellung auszugehen und der Händler hat die Reifen geordert.

Keiner hier der sich genau auskennt?

Nachtrag: Er muss die Versand/Stornogebühren zahlen, meinte ich.
 
Solange Du keinen schriftlichen Vertrag gemacht hast
bist Du wohl auf der sicheren Seite. Aber ob Du richtig
gehandelt hast ist eine andere Frage. Versetze Dich mal
in seine Lage, Du bestellst was und hinterher bleibt er
darauf sitzen. Würdest Du so was mit mir machen, müsstet
Du mit Konsequenzen rechnen. Ich finde es nicht OK.
Aber wie gesagt rechtlich wird er Probleme haben das
durch zu setzen.

Und wenn Du etwas in einem Laden kaufst hast Du
kein Rückgabe Recht. Dies besteht nur beim Onlinehandel.

Und besorge Dir doch ein Tool zur besseren Rechtschreibung.
 
ich weiß,es ist ein wenig doff gelaufen,:(
die reifen wurden bestehlt und am nächsten Tag hab ich reifen geschenkt bekommen,wo ich auch den Händler informierte.
also muss ich die Transportkosten jetzt übernehmen?:freak:

edit.
es gibt ja nichts schriftliches,Bestellung und Co
 
Rechtliche Lage:
Du hast einen mündliche Vereinbarung getroffen. Du hast aber das Recht 14 Tage lang, die Reifen zurück zu geben oder deine Vereinbarung zu wiederrufen. Da du noch keine Unterschrift gegeben hast bzw. einen Kaufvertrag schriftliche abgeschlossen hast, ist die Lage für dich noch ein wenig besser :)
Also:
Du kannst ihm ein wenig Geld geben(aus Kolanz), musst du aber nicht!

Rückgaberecht besteht immer, außer bei Privatverkauf!
 
Normalerweise kann der Händler eine sogenannte "Wiedereinlagerungsgebühr" verlangen!
Trotzdem sollte der Händler stehts freundlich bleiben und wenn es einen gängige Größe und Marke ist, sollte er auch kompromissbereit sein, da es bei diesem Wetter kein Problem sein dürfte Winterreifen auch an jemand anderen zu Verkaufen!
 
Hast du den so exotisch Reifengrößen das diese kein anderer Kunde nehmen würde?
Weil fast jeder 2te Reifenhändler derzeit eh keine Reifen mehr auf Lager hat, da diese ausverkauft sind.

Ich sollte auch eine Woche warten, da der Händler auf einmal doch keine mehr hatte. Obwohl laut seiner Liste schon.
Und mein Auto stand schon auf der Bühne.
Bin dan wo anders hingefahren und die Sache war erledigt.
Hatte keine lust die Reifen wieder einzulagern und in den keller zu schleppen.
 
Hast du die Teile bei ihm bestellt so nach dem Motto "Ja, bestell mir die, die kauf ich" oder hast du nur gefragt ob er welche da hat und er hat ne Äußerung abgelassen wie "die kommen in X-Tagen wieder rein".

Bei letzterem bist du sicherlich in keinem Fall zum kauf verpflichtet. Wenn du aber eine art Vertrag eingegangen bist (Auch mündliche Verträge können Rechtskräftig sein), dann sieht das schon wieder anderst aus.

Bin zwar kein Jurist, aber so würde ich das mal annehmen...
 
Soweit ich weiß haben wir in Deutschland ein 14 Tägiges Rückgaberecht, das sollte auch Reifen betreffen. Du hättest dir die Reifen aufziehen lassen können 13 Tage damit fahren und sie dann ohne Angabe von Gründen wieder zurückgeben können, der Händler muss sie dann zurücknehmen und darf lediglich die Abnutzung von der Rückerstattung des Kaufbetrages abziehen. Also in meinen Augen musst du ihm auch keinen Versand oder so bezhalen, er kann die Reifen auch ohne Wertverlust an einen anderen Kunden verkaufen, da du sie ja nicht benutzt hattest. Einfach locker bleiben und im Notfall zum Anwalt gehen, der regelt das für dich und du schonst deine Nerven.
 
Guten Tag bin selber im KFZ und bekomme immer ein bisshen von der Büro sache so am rande mit.

Ich weiß das wir für den Transport so gut wie nichts zahlen, auf der menge gerechnet.
Wie bekommen 2 mal ware am tag.
Ich weiß auch das es üblich war und teilweise noch ist ein Kostenvoranschlag in rechnung zu setzten, hörte sich aber bei dir nicht so an.

Die KFZ Firmen haben es inmoment nicht sehr leicht und sind schnell unfreundlich, leider immer mehr die kleinen Händler.
Ich weiß das wenn du dir was Bestellst und es nicht abholst es auch nicht bezahlen musst.
Und das ist ja hier das endscheidene, undere Firme hat bissher immer alles doch noch an jemand verkauft.

Solte der Fall sein das du dir was sehr teueres bestellt hast, Reifen von der marke F1 oder so. Kann die firma es immer noch zurück schicken. Die kosten liegen bei der Firma ist halt das risiko.

Dafür ist aber auch knapp 45-55% der eigendliche einkaufs preis, das heist die überleben das schon mit ihren preisen. Ich würde jetzt mal im Büro nachfragen aber ich bin mit Magendarm Grippe Krankgeschrieben und das kommt dann nicht so gut.

Wie gesagt so weit wie ich es mitbekommen habe musst du das nicht bezahlen.

Gruß Michael
 
die Reifengröße ist 195/65 R15
ja,ich sagte,der kann die teile bestellen,aber tag später hab ich mich noch ein mal gemeldet und weiste ihn drauf hin dass bei mir kein bedarf mehr besteht.
 
HiHo,

Wenn du keinen kaufvertrag abgeschlossen hast, eine Unterschrift getätigt oder bereits gezahlt hast, musst du die Reifen nicht nehmen.

Aus rechtlicher Sicht, sind mündliche Verträge lediglich zwischen 2 kaufmännern rechtens und nicht zwischen Kaufmann und Privatperson.

Selbst wenn du eine Anzahlung getätigt hättest, könntest du diese zurückverlangen.

Wichtig hierbei ist allerdings das keine Unterschrift deinerseits erfolgte.

Porto und Storno darf er dir allerdings auferlegen ;)
 
das ist doof wenn du gesagt hast das die bestellt werden können.

Aber sry die größe ist Standart im Golf 4,5,6 - Audi A3 - Seat Leon etc.....
Wenn der die nicht auch so weg bekommt, dann sollte er sich mal einen anderen Job suchen.
 
Dr. MaRV schrieb:
Soweit ich weiß haben wir in Deutschland ein 14 Tägiges Rückgaberecht, das sollte auch Reifen betreffen. Du hättest dir die Reifen aufziehen lassen können 13 Tage damit fahren und sie dann ohne Angabe von Gründen wieder zurückgeben können, der Händler muss sie dann zurücknehmen und darf lediglich die Abnutzung von der Rückerstattung des Kaufbetrages abziehen. Also in meinen Augen musst du ihm auch keinen Versand oder so bezhalen, er kann die Reifen auch ohne Wertverlust an einen anderen Kunden verkaufen, da du sie ja nicht benutzt hattest. Einfach locker bleiben und im Notfall zum Anwalt gehen, der regelt das für dich und du schonst deine Nerven.

Das wage ich doch mal zu bezweifeln, ob das so einfach geht.
Du darft die Sachen soweit testen, wie es dir im Laden auch möglich ist. Du musst aber alles unterlassen, was den Wert der Ware senkt. Also 13 fahren und dann zurückgeben ist wohl nicht so einfach.

Im Fall des TE würde ich ganz ruhig bleiben, solange der Händler keine Unterschrift hat, kann der eh nichts machen, außer drohen vielleicht. Das er die Handynummer hat, sag gar nichts aus. Die könnte er auch aufgrund zahlreicher andere Gründe haben.

Die Reifen in 195/65 R15 wird in innerhalb von 1h wieder los, wahrscheinlich will er einfach doppelt abkassieren.
 
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