Reifen pflichtkauf?

Tolle Einstellung. Und Definiton von Moral.

juristen in der familie schädigen fürs leben ;)

@supastar
wenns hart auf hart kommen sollte, dann geb ich dir recht, pech für den TE.
im moment ist es aber doof gelaufen für den verkäufer, da er keinerlei absicherungen über den kaufvertrag
gemacht hat und außer der handynr. nichts vom kunden hat. bei einem rechtlichen streit über einen mündlichen vertrag gewinnt der bessere anwalt, solange es keine zeugen gibt. und im zweifelsfall wird zugunsten des angeklagten entschieden.
 
Zuletzt bearbeitet:
juristen in der familie schädigen fürs leben

Zumindest scheinen sie keinen Einfluss auf das Wissen in rechtlichen Dingen zu haben, denn was du schreibst, ist Humbug.

im moment ist es aber doof gelaufen für den verkäufer, da er keinerlei absicherungen über den kaufvertrag
gemacht hat und außer der handynr. nichts vom kunden hat.

Da gibt es im Streitfall sicherlich noch andere Wege, das Bestehen eines Vertrages zu beweisen.

bei einem rechtlichen streit über einen mündlichen vertrag gewinnt der bessere anwalt, solange es keine zeugen gibt.

Wieso sollte der Anwalt gewinnen, der ist ja gar nicht Prozesspartei?

und im zweifelsfall wird zugunsten des angeklagten entschieden.

Im Zivilprozess gibt es keinen Angeklagten und demzufolge auch keinen in dubio pro reo Grundsatz
 
Man sollte einen Menschen in einer schlechten rechtlichen Situation nicht zu solch einem Verhalten raten.

Man könnte manche Leute hier nach lesen des Threads sogar zur Beihilfe des Betrugs gezichtigen.

Was der Händer beweisen kann, kann letztendlich nur ein Gericht klarstellen. Oder weist du, wen der Händler z. B. als Zeugen benennen könnte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumindest scheinen sie keinen Einfluss auf das Wissen in rechtlichen Dingen zu haben

eher schmeiß ich dinge gerne auch mal durcheinander ^^

@supastar

im bestenfall natürlich einen unabhängigen zeugen, oder aber ein mitarbeiter der das mitbekommen hat.

solch ein streit kann viele nerven kosten und eine außergerichtliche lösung ist in jedem fall natürlich die beste lösung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Schiedsstelle der Innung (an dessen Urteil sich ja nur der Händler halten muss) würde, das kann ich aus eigener Erfahrung berichten, zugunsten des Händlers sprechen.

Es ist üblich, das Reifenverkäufe mündlich getätigt werden und auch üblich, das für diesen Zweck Telefonnummern hinterlassen werden für die es sonst keinen Grund gäbe.

Also Plichtkauf = ja, weil gültiger Kaufvertrag.

Was man daraus macht und wie es ausgeht, steht auf einem anderen Blatt.

Manche sollten mal ernsthaft ihr Verhalten überdenken und sich mal vor Auge führen, wie es wäre wenn sie selbst der Händler wären...
 
@FidelZastro

Beispiel 1 zieht nicht da du im Kaufhaus durch "eindeutiges handeln" einen Kaufvertrag abschliesst

@Topic

Den Mist den ich hier gelesen habe, dass ein mündlicher Kaufvertrag nur unter Kaufmännern gültig ist habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört.

Und zu guter letzt...
kein einigermaßen normal denkender Menshc wird wegen sowas zum Anwalt rennen!
Weder der TE zur verteidigung noch der Reifenverkäufer zum einklagen.
Das widerspricht ja jeglicher Verhältnismäßigkeit.

Einfach ruhen lassen. Der Reifenhändler muss die dinger wohl an ne andere Karre schrauben, oder schrauben lassen.
Dumm geloffen für den Reifenhändler weil du TE, nix unterschrieben hast und man den mündlichen Kaufvertrag ohne Zeugen nicht nachweisen kann.

Im Zweifel für den Angeklagten.

EDIT: Achja und noch was... sollte der Reifenhersteller hier tatsächlich gewinnen dann sagt mir Bescheid! Hab hier nämlich en fettes Telefonbuch rumliegen.
Und da es laut diesem Thread ja eindeutig klar ist dass wenn mir jemand seine Telefonnummer gegeben hat er auch automatisch Reifen bestellt hat...

Da start ich doch dann glatt erstmal nen schicken Reifenhandel!
Reifen für die WELT!
Oder zumindestens erstmal für das örtliche Telefonbuch :DDD
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Cpt. Subtext

Chepre schrieb:
ich weiß,es ist ein wenig doff gelaufen,:(
die reifen wurden bestehlt und am nächsten Tag hab ich reifen geschenkt bekommen

edit.
es gibt ja nichts schriftliches,Bestellung und Co

Evtl hab ich das flasch verstanden, es hat sich für mich aber so angehört als hätte er die Reifen eben tatsächlich bestellt. Was mündlich vereinbart wurde, weiß aber natürlich nur der TE und die Firma...
 
Hallo Cpt. Subtext:

Beispiel 1 zieht nicht da du im Kaufhaus durch "eindeutiges handeln" einen Kaufvertrag abschliesst

Ja und? Was soll das mit einem Formzwang zu tun haben?

Dumm geloffen für den Reifenhändler weil du TE, nix unterschrieben hast und man den mündlichen Kaufvertrag ohne Zeugen nicht nachweisen kann.

Das kommt letztlich auf die Überzeugung des Gerichts an.

Im Zweifel für den Angeklagten.

Gibt es im Zivilprozess nicht! (s.o.)

Und da es laut diesem Thread ja eindeutig klar ist dass wenn mir jemand seine Telefonnummer gegeben hat er auch automatisch Reifen bestellt hat...

Nein, ein gegenseitiger Vertrag liegt dann vor, wenn 2 Parteien 2 übereinstimmende Willenserklärungen abgeben.
Die Bestellung der Reifen und damit das Vorliegen des Vertrages hat der TE ja schon bestätigt.

Den Mist den ich hier gelesen habe, dass ein mündlicher Kaufvertrag nur unter Kaufmännern gültig ist habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört.

Vermutlich weil es Quatsch ist (im Rechtsverkehr ist der Plural von Kaufmann übrigens Kaufleute).

kein einigermaßen normal denkender Menshc wird wegen sowas zum Anwalt rennen!
Weder der TE zur verteidigung noch der Reifenverkäufer zum einklagen.
Das widerspricht ja jeglicher Verhältnismäßigkeit.

Es soll schon Prozesse mit geringeren Streitwerten gegeben haben.
 
Doc Foster schrieb:
Hallo Cpt. Subtext:
Ja und? Was soll das mit einem Formzwang zu tun haben?
Ich wollte nur verdeutlichen, dass in diesem Fall nur schwer nachzuweisen ist dass überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.

Doc Foster schrieb:
Das kommt letztlich auf die Überzeugung des Gerichts an.
Wohl wahr.

Doc Foster schrieb:
Gibt es im Zivilprozess nicht! (s.o.)
Mag sein, dennoch verurteilen auch hier die gerichte nicht willkürlich.

Doc Foster schrieb:
Nein, ein gegenseitiger Vertrag liegt dann vor, wenn 2 Parteien 2 übereinstimmende Willenserklärungen abgeben.
Die Bestellung der Reifen und damit das Vorliegen des Vertrages hat der TE ja schon bestätigt.
Natürlich tut er das. Man beachte die Ironie in meinem vorangegangenen Beispiel mit dem Telefonbuch.

Doc Foster schrieb:
Vermutlich weil es Quatsch ist (im Rechtsverkehr ist der Plural von Kaufmann übrigens Kaufleute).
Danke, meinte ich doch ;)

Doc Foster schrieb:
Es soll schon Prozesse mit geringeren Streitwerten gegeben haben.
Von Leuten die zuviel Geld hatten oder in Amerika. Ja.
 
ich bedanke mich bei allen für eure (hilfreiche)Antworten,;)
aber die Reifen wurde auch fast einen Tag später von dem Händler weiter verkauft,da er mich Telefonisch nicht erreichen könnte.
somit hat es sich für mich erledigt.

thx all.
 
Ich hatte quasi den selben Fall und bei einer kleinen Werkstatt Winterreifen geordert. Allerdings hab ich dann später gemerkt, dass ich bereits den ganzen Sommer welche drauf hatte. Nun hätte ich mich natürlich bei dem melden können, aber hab`s nicht gemacht. Sicher, das ist nicht die feine englische Art, aber ich wollte auch genau solche Diskussionen vermeiden. Das den das sicher nicht freut, das ist mir auch klar. :( Aber wenn ich die eben nicht brauche und auch kein Geld zu verschenken habe (Schulden), was soll ich machen. Ob ich mich bei dem noch Mal bei dem blicken lassen sollte, wenn ich was am Auto hab, da bin ich noch am Überlegen. ;)
 
nur mal soviel: ich weiß nicht was der TE genau zum Verkäufer gesagt hat, aber ein KAufvertrag kann auch mündlich zusatndekommen. Dazu muss nichts schriftlich festgelegt sein. Siehe BGB.
Natürlich ist es schwer einen nicht-schriftlichen Verrtrag zu beweisen.
 
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