@FidelZastro
Beispiel 1 zieht nicht da du im Kaufhaus durch "eindeutiges handeln" einen Kaufvertrag abschliesst
@Topic
Den Mist den ich hier gelesen habe, dass ein mündlicher Kaufvertrag nur unter Kaufmännern gültig ist habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört.
Und zu guter letzt...
kein einigermaßen normal denkender Menshc wird wegen sowas zum Anwalt rennen!
Weder der TE zur verteidigung noch der Reifenverkäufer zum einklagen.
Das widerspricht ja jeglicher Verhältnismäßigkeit.
Einfach ruhen lassen. Der Reifenhändler muss die dinger wohl an ne andere Karre schrauben, oder schrauben lassen.
Dumm geloffen für den Reifenhändler weil du TE, nix unterschrieben hast und man den mündlichen Kaufvertrag ohne Zeugen nicht nachweisen kann.
Im Zweifel für den Angeklagten.
EDIT: Achja und noch was... sollte der Reifenhersteller hier tatsächlich gewinnen dann sagt mir Bescheid! Hab hier nämlich en fettes Telefonbuch rumliegen.
Und da es laut diesem Thread ja eindeutig klar ist dass wenn mir jemand seine Telefonnummer gegeben hat er auch automatisch Reifen bestellt hat...
Da start ich doch dann glatt erstmal nen schicken Reifenhandel!
Reifen für die WELT!
Oder zumindestens erstmal für das örtliche Telefonbuch

DD