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Morhaith
Lieutenant
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Dr. MaRV schrieb:Soweit ich weiß haben wir in Deutschland ein 14 Tägiges Rückgaberecht, das sollte auch Reifen betreffen.
das stimmt nicht... das was du meinst, ist das fernabgabegesetz, dass beim direkten kauf im laden nicht greift....
dieses gesetz soll es dem kunden ermöglichen im internet/katalog usw. bestellte ware so zu prüfen, wie es in einem Ladenlokal üblich wäre.
viele gewerbetreibende räumen ihren kunden zwar auf freiwilliger basis eine 14 tägige rückgabefrist ein, aber ein "Recht" darauf hat man nicht.
webmi
Lieutenant
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TosBujaka schrieb:Aus rechtlicher Sicht, sind mündliche Verträge lediglich zwischen 2 kaufmännern rechtens und nicht zwischen Kaufmann und Privatperson.
Somit bist Du zu garnichts verpflichtet, selber schuld wenn er Reifen bestellt ohne das mit Dir schriftlich festzuhalten
Dr. MaRV
Admiral
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Ich würde ihm auch keine Stornokosten oder Versand bezahlen, das ist sein unternehmerisches Risiko, es kann immer jemand etwas erst wollen und dann abspringen, dafür ist das 14 Tägige Rückgaberecht ja da. Um den Kunde vor Fehlkäufen zu schützen. Mach einfach garnichts, lass ihn reden und drohen. Da wird mit 99%iger Sicherheit überhaupt nichts passieren und wenn doch, ab zum Anwalt wie ich schon gesagt hatte.
supastar
Fleet Admiral
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obi-hoernchen1 schrieb:Rechtliche Lage:
Du hast einen mündliche Vereinbarung getroffen. Du hast aber das Recht 14 Tage lang, die Reifen zurück zu geben oder deine Vereinbarung zu wiederrufen. Da du noch keine Unterschrift gegeben hast bzw. einen Kaufvertrag schriftliche abgeschlossen hast, ist die Lage für dich noch ein wenig besser
Also:
Du kannst ihm ein wenig Geld geben(aus Kolanz), musst du aber nicht!
Rückgaberecht besteht immer, außer bei Privatverkauf!
Totaler Bullshit.
Er hat NICHT per Fernabsatz-Geschäft gekauft, also hat er auch kein 14-tägiges Rückgaberecht.
Alles andere nennt sich Kulanz, dazu ist niemand verpflichtet.
Ich denke, der Händler darf die Kosten in Rechnung stellen, wenn du bei ihm mündlich bestellt hast.
Schon mal ein Auto gekauft und nach 14 Tagen zurückgegeben? Wenn das so einfach wäre, würde sich wohl niemand mehr ein Auto kaufen...
Oder man stelle sich das beim Hausbau vor...
Zuletzt bearbeitet:
Dr. MaRV schrieb:... ab zum Anwalt wie ich schon gesagt hatte.
sei da vorsichtig.
das 14 tägige "rückgaberecht", an das wir alle so gewont sind, existiert bei solchen käufen nicht.
die meisten händler nehmen es zwar zurück, aber das ist KULANZ, keine pflicht!!
das fällt unter kundenfreundlichkeit und kundenbindung.
das rückgaberecht gilt für onlinekäufe usw.
wenn ich aber einen anruf und sag: kauf mir das, dann ist das ein mündlicher kaufvertrag.
und der gilt auch. und nicht nur zwischen geschäftsleuten.
er muss es im endeffekt zwar nachweisen, aber er könnte dich trotzdem verklagen. nicht du ihn!!
Der Händler darf keine kosten in Rechnung stellen da kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und es sich um eine Privatperson handelt.
Zudem wurde keine Ware bestellt die Außergewöhnlich ist, das heißt er hat Standard Ware bestellt. (keine extra Anfertigung für den Kunden)
Und die kann der Händler schnell wieder verkaufen oder sogar wieder zurück schicken.
Zudem wurde keine Ware bestellt die Außergewöhnlich ist, das heißt er hat Standard Ware bestellt. (keine extra Anfertigung für den Kunden)
Und die kann der Händler schnell wieder verkaufen oder sogar wieder zurück schicken.
Also hier ist klar ein Auftrag erteilt worden und es bedarf nicht der Schriftform.
Wenn er nachweisen kann dann das er die Reifen zurückgeschickt hat kann er die Kosten auch verlangen.
Aber dann würde ich mir die Entsprechenden Schriftstücke sprich Rechnungen auch zeigen lassen.
Direktkauf hat andere Gesetze wie Onlinehandel vermengt das bitte hier nicht so.
MFG
Wenn er nachweisen kann dann das er die Reifen zurückgeschickt hat kann er die Kosten auch verlangen.
Aber dann würde ich mir die Entsprechenden Schriftstücke sprich Rechnungen auch zeigen lassen.
Direktkauf hat andere Gesetze wie Onlinehandel vermengt das bitte hier nicht so.
MFG
Dr. MaRV
Admiral
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Gut wenn es so ist dann hab ich was falsches geschrieben, wir sind ja alle nur Menschen. Aber hätte der Händler dem Kunde dann nicht im Vorfeld seine AGB vorlegen müssen um ihn darauf hinzuweisen das bei einer Nichtabnahme der Reifen evtl. Gebühren für Versand und Stono anfallen würden, die der Kunde dann zahlen müsse?
Zuletzt bearbeitet:
StuffedLion
Lt. Commander
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Hallo,
echt immerweider zum staunen, wie viel unsinn bei solchen fragen verbreitet wird.
Es gibt überhaupt kein Rückgaberecht. Vielmehr gibt es bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Das ist ein großer Unterschied! Man darf die Ware prüfen (das beinhaltet uach einen Test oder eine Anprobe zB) und sich den Kauf in Ruhe überlegen, aber man darf sie nicht nutzen. Wertverlust durch unsachgemäßes Handhabung oder durch Nutzung, die über ein in Augenschein nehme hinausgeht kann der Händler in Rechnung stellen, wenn zB die Verkaufsverpackung zerstört ist oder Teile fehlen/abgenutzt sind.
Bei Ladengeschäften gibt es weder ein Widerrufs- noch ein Rücktrittsrecht.
@Topic: Bei einem solchen Standardreifen kann wohl kaum von einer Sonderbestellung nur für den Kunden ausgegangen werden. Nur weil der Händler seinen Vorrat wieder auffüllt, ist der Kunde kaum zu einer Abnahme zu verpflichten und auch wenn - er wird dich sicher nicht klagen deswegen.
echt immerweider zum staunen, wie viel unsinn bei solchen fragen verbreitet wird.
Es gibt überhaupt kein Rückgaberecht. Vielmehr gibt es bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Das ist ein großer Unterschied! Man darf die Ware prüfen (das beinhaltet uach einen Test oder eine Anprobe zB) und sich den Kauf in Ruhe überlegen, aber man darf sie nicht nutzen. Wertverlust durch unsachgemäßes Handhabung oder durch Nutzung, die über ein in Augenschein nehme hinausgeht kann der Händler in Rechnung stellen, wenn zB die Verkaufsverpackung zerstört ist oder Teile fehlen/abgenutzt sind.
Bei Ladengeschäften gibt es weder ein Widerrufs- noch ein Rücktrittsrecht.
@Topic: Bei einem solchen Standardreifen kann wohl kaum von einer Sonderbestellung nur für den Kunden ausgegangen werden. Nur weil der Händler seinen Vorrat wieder auffüllt, ist der Kunde kaum zu einer Abnahme zu verpflichten und auch wenn - er wird dich sicher nicht klagen deswegen.
Alienate.Me
Captain
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Das 14-tägige rückgaberecht besteht NICHT beim ladenkauf.
im wiki nachzulesen:
Fernabsatzgesetz
der link ist vl. auch interessant:
Rücktritt
ich würde es einfach mal auf die reaktion des verkäufers ankommen lassen. mündliche verträge
sind schwer nachzuweisen und der rechtliche streit wird wesentlich teurer, als das bisschen geld, dass
er an dir verdienen würde. doof gelaufen und sein pech, dass er sich nicht schriftlich abgesichert hat.
es dürfte jetzt auch kein problem sein, diese weiterzuverkaufen.
im wiki nachzulesen:
Fernabsatzgesetz
der link ist vl. auch interessant:
Rücktritt
ich würde es einfach mal auf die reaktion des verkäufers ankommen lassen. mündliche verträge
sind schwer nachzuweisen und der rechtliche streit wird wesentlich teurer, als das bisschen geld, dass
er an dir verdienen würde. doof gelaufen und sein pech, dass er sich nicht schriftlich abgesichert hat.
es dürfte jetzt auch kein problem sein, diese weiterzuverkaufen.
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IceDragon87
Lieutenant
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@Alienate.Me danke
Ich wollte es gerade sagen hört doch mal auf mit dem 14 tagen scheiß der greift hier garnicht.
Der verkäufer hört sich nach einem Auslander oder einem alten Dorf Opa mit werkstatt an, das sind die einzigen wo ich sowas bissher gehört habe.
Fakt ist er muss sie nicht kaufen oder irgendwas dazu bezahlen, ich würde mich stumpf nicht mehr bei den melden.
Wenn er dich verklagen will kann er das ja machen. Wenn er gewinnt bekommst von mir 50€. Er wird dich aber nicht mal anschreiben können ohne Adresse.
Die Reifen Session ist zwar fast vorbei aber wir habe vor 1 monate 3 Tage aktion gehabt mit Wintercheck und Reifen wechsel. Da ging pro Bühne in 15 minuten ein Wagen mit neuen Reifen runter, gewuchtet.
Die wird der schon los. Bei uns es folgt ist es eingebaut zahlt der kunde oder das auto bleibt in der Werkstatt. PUNKT
Hat der Kunde eine Kupplungs scheibe bestellt und meldet sich nicht, Pech gehabt. Firmen die es sicher mögen nehmen eine Anzahlung.
Ich wollte es gerade sagen hört doch mal auf mit dem 14 tagen scheiß der greift hier garnicht.
Der verkäufer hört sich nach einem Auslander oder einem alten Dorf Opa mit werkstatt an, das sind die einzigen wo ich sowas bissher gehört habe.
Fakt ist er muss sie nicht kaufen oder irgendwas dazu bezahlen, ich würde mich stumpf nicht mehr bei den melden.
Wenn er dich verklagen will kann er das ja machen. Wenn er gewinnt bekommst von mir 50€. Er wird dich aber nicht mal anschreiben können ohne Adresse.
Die Reifen Session ist zwar fast vorbei aber wir habe vor 1 monate 3 Tage aktion gehabt mit Wintercheck und Reifen wechsel. Da ging pro Bühne in 15 minuten ein Wagen mit neuen Reifen runter, gewuchtet.
Die wird der schon los. Bei uns es folgt ist es eingebaut zahlt der kunde oder das auto bleibt in der Werkstatt. PUNKT
Hat der Kunde eine Kupplungs scheibe bestellt und meldet sich nicht, Pech gehabt. Firmen die es sicher mögen nehmen eine Anzahlung.
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supastar
Fleet Admiral
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Der Kunde wollte hier aber wohl selbst bauen und nicht bauen lassen.
Ich dfenke aber auch, dass das nur eine Androhung ist. Die feine Art ist es vom TE aber auch nicht. Und anlegen würde ich mich mit ihm auch nicht.
Sonst kann der Händler eventuell auch auf Abnahme der Reifen pochen!
Denn bestellt ist bestellt!
Ich dfenke aber auch, dass das nur eine Androhung ist. Die feine Art ist es vom TE aber auch nicht. Und anlegen würde ich mich mit ihm auch nicht.
Sonst kann der Händler eventuell auch auf Abnahme der Reifen pochen!
Denn bestellt ist bestellt!
Alienate.Me
Captain
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die feine art ist es nicht, aber moralisch auch nicht verwerflich. da passt halt einfach ein "doof gelaufen".
ich würde die reifen auch nicht mehr kaufen wollen, wenn ich welche geschenkt bekommen hätte.
wenn der verkäufer unfreundlich wird, wäre ich auch nicht mehr bereit einen kompromiss zu schließen.
einfach nichts machen und sich nicht mehr bei dem blicken lassen. zur not handynr. wechseln, wenn er nervt.
ich würde die reifen auch nicht mehr kaufen wollen, wenn ich welche geschenkt bekommen hätte.
wenn der verkäufer unfreundlich wird, wäre ich auch nicht mehr bereit einen kompromiss zu schließen.
einfach nichts machen und sich nicht mehr bei dem blicken lassen. zur not handynr. wechseln, wenn er nervt.
IceDragon87
Lieutenant
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Ja mein Kumpel sagt zu mir bestell mir mal ne Graka ohne mir geld zugeben ich bestelle und er sagt dann brauch ich nicht mehr.
Fazit: Mein kumpel wär ein Arsch und ich doooooof wenn ich mir nicht die mücken vorher geben lasse.
Doofer vergleich ich weiß aber ist nicht viel anders die Firma macht es als vertauen ohne anzahlung, anzahlung macht man mit der Kunde auch wieder kommt also Pech gehabt.
Wir nehmen auch keine Anzahlungen weil wir aber wissen das wir es eh wegbekommen. Oder es stumpf zurück schicken.
Beispiel mogens bekommen wir 6 satz reifen und diverse andere artikel, abends kommt der normal dann bekommt der die Reifen wieder mit und gut ist.
Wer nicht bei groß firmen einkauft hat dann selber schult. Gerade für was was jeder bekommen kann ich meine 12 Zoll reifen für ein MINI hat sogar jeder
mal als kurze info
Normal hat jedes autohaus ein groß händler bei dem es bestellt der kommt ab und an mal vorbei ( habe ihm bei uns nur 2 mal gesehen in 3 jahren ). Darüber bestellen wir alles Loctit ( schrauben sicherungsmittel der name Loctit ist die Firma) schrauben oile rostöser erstatzteile und und und und und. Wenn wir wünsche haben macht er das schon für uns machbar
Ich habe jetzt keine lust mich fuselig zu labbern weil einige meinen die wüsste es so genau. Also mach was draus.
Gruß Michael
Fazit: Mein kumpel wär ein Arsch und ich doooooof wenn ich mir nicht die mücken vorher geben lasse.
Doofer vergleich ich weiß aber ist nicht viel anders die Firma macht es als vertauen ohne anzahlung, anzahlung macht man mit der Kunde auch wieder kommt also Pech gehabt.
Wir nehmen auch keine Anzahlungen weil wir aber wissen das wir es eh wegbekommen. Oder es stumpf zurück schicken.
Beispiel mogens bekommen wir 6 satz reifen und diverse andere artikel, abends kommt der normal dann bekommt der die Reifen wieder mit und gut ist.
Wer nicht bei groß firmen einkauft hat dann selber schult. Gerade für was was jeder bekommen kann ich meine 12 Zoll reifen für ein MINI hat sogar jeder
Ergänzung ()
mal als kurze info
Normal hat jedes autohaus ein groß händler bei dem es bestellt der kommt ab und an mal vorbei ( habe ihm bei uns nur 2 mal gesehen in 3 jahren ). Darüber bestellen wir alles Loctit ( schrauben sicherungsmittel der name Loctit ist die Firma) schrauben oile rostöser erstatzteile und und und und und. Wenn wir wünsche haben macht er das schon für uns machbar
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Ich habe jetzt keine lust mich fuselig zu labbern weil einige meinen die wüsste es so genau. Also mach was draus.
Gruß Michael
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Doc Foster
Fleet Admiral
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- Mai 2008
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- 10.152
Verträge sind grds. formfrei, also sind natürlich auch mündliche Vereinbarungen bindend.
Wenn also ein Vertrag zustande gekommen ist, dann kann der Verkäufer Erfüllung verlangen.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es im Geschäft um die Ecke nicht.
Wenn also ein Vertrag zustande gekommen ist, dann kann der Verkäufer Erfüllung verlangen.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es im Geschäft um die Ecke nicht.
Zuletzt bearbeitet:
Schlimm was hier an Halbwahrheiten verbreitet wird.
http://www.autorecht24.de/Autokauf/Rucktritt/rucktritt.html
Aus eigener Erfahrung (verkaufe momentan natürlich auch viele Reifen) kann es selbst bei einer so gängigen Größe wie 195/65 R15 schwer werden diese loszuwerden.
Nämlich dann, wenn es sich um ein Fabrikat handelt was viele aus bestimmten Gründen nicht wollen, z. B. Conti (wegen der Firmenpolitik) oder Hankook (wegen des immer noch schlechten Rufes).
Ich habe da viele schwierige Kunden.
Rückgaben an den Großhändler werden mir mit 4-9€ berechnet, je nach Lieferrant.
Bei 30% Marge bzw. bei in dem Fall keiner Marge bleibt man auf den Kosten sitzen und ist der gearschte.
Es ist auch eine Unsitte geworden das Kunden erst einfach mal bestellen und sich keine Gedanken machen was dann daraus wird.
@Alienate.Me
Tolle Einstellung. Und Definiton von Moral.
Nach wollen geht es im (Geschäfts)Leben nicht.
http://www.autorecht24.de/Autokauf/Rucktritt/rucktritt.html
Aus eigener Erfahrung (verkaufe momentan natürlich auch viele Reifen) kann es selbst bei einer so gängigen Größe wie 195/65 R15 schwer werden diese loszuwerden.
Nämlich dann, wenn es sich um ein Fabrikat handelt was viele aus bestimmten Gründen nicht wollen, z. B. Conti (wegen der Firmenpolitik) oder Hankook (wegen des immer noch schlechten Rufes).
Ich habe da viele schwierige Kunden.
Rückgaben an den Großhändler werden mir mit 4-9€ berechnet, je nach Lieferrant.
Bei 30% Marge bzw. bei in dem Fall keiner Marge bleibt man auf den Kosten sitzen und ist der gearschte.
Es ist auch eine Unsitte geworden das Kunden erst einfach mal bestellen und sich keine Gedanken machen was dann daraus wird.
@Alienate.Me
Tolle Einstellung. Und Definiton von Moral.
Nach wollen geht es im (Geschäfts)Leben nicht.
supastar
Fleet Admiral
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Es ist absolut sinnfrei, hier darüber zu diskutieren, ob der Händler die Reifen behalten könnte oder er sie kostenfrei zurücksenden kann.
Es scheint Fakt zu sein, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, und dann könnte der Verkäufer auf eine Abnahme des bestellten Artikels bestehen. Punkt.
Ob der TE welche geschenkt bekommen hat, dürfte den Verkäufer nicht die Bohne interessieren.
Er kam dem TE sogar ein wenig entgegen, nur Kosten für Wiedereinlagerung zu verlangen.
Man kann natürlich versuchen es auszusitzen, wenn aber wirklich bestellt wurde, ist klar der Händler im Recht. Punkt!
@ Alienate.Me:
Doof gelaufen ist es eher für den TE und nicht für den Händler!
Der Händler war ja scheinbar sogar kompromissbereit!
Selten so nen Blödsinn gelesen...
Es scheint Fakt zu sein, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, und dann könnte der Verkäufer auf eine Abnahme des bestellten Artikels bestehen. Punkt.
Ob der TE welche geschenkt bekommen hat, dürfte den Verkäufer nicht die Bohne interessieren.
Er kam dem TE sogar ein wenig entgegen, nur Kosten für Wiedereinlagerung zu verlangen.
Man kann natürlich versuchen es auszusitzen, wenn aber wirklich bestellt wurde, ist klar der Händler im Recht. Punkt!
@ Alienate.Me:
Doof gelaufen ist es eher für den TE und nicht für den Händler!
Der Händler war ja scheinbar sogar kompromissbereit!
IceDragon87 schrieb:Wer nicht bei groß firmen einkauft hat dann selber schult.
Selten so nen Blödsinn gelesen...
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FidelZastro
Commander
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So viel pseudojuristischen Stuss wie auf den letzten zwei Seiten habe ich ja lange nicht mehr auf einem Haufen gesehen - bis auf wenige Ausnahmen, gerade auf Seite 2, überbietet hier ein Beitrag den letzten an Absurdität.
1. Ob gezahlt werden muss, hängt davon ab, ob ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
2. Kaufverträge, auch B2C sind formlos gültig (oder unterschreibt jemand von Euch im Kaufland/Rewe/Whatever einen schriftlichen Kaufvertrag und fordert selbige Unterschrift auch von der Kassiererin?)
3. Das Widerrufsrecht ist hier nicht anwendbar. Den polemischen Müll der hier eben noch stand, habe ich mal gelöscht
4. Man könnte über eine Anfechtung diskutieren, aber selbst dann müsste der TO wohl die Lieferkosten etc. tragen. Im übrigen halte ich das für weit hergeholt, da der Sachverhalt beim besten Willen keinen Anhalt für einen Anfechtungsgrund gibt.
1. Ob gezahlt werden muss, hängt davon ab, ob ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
2. Kaufverträge, auch B2C sind formlos gültig (oder unterschreibt jemand von Euch im Kaufland/Rewe/Whatever einen schriftlichen Kaufvertrag und fordert selbige Unterschrift auch von der Kassiererin?)
3. Das Widerrufsrecht ist hier nicht anwendbar. Den polemischen Müll der hier eben noch stand, habe ich mal gelöscht
4. Man könnte über eine Anfechtung diskutieren, aber selbst dann müsste der TO wohl die Lieferkosten etc. tragen. Im übrigen halte ich das für weit hergeholt, da der Sachverhalt beim besten Willen keinen Anhalt für einen Anfechtungsgrund gibt.