Reisefreimengen EU

Demolition-Man

Vice Admiral
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Juli 2004
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6.194
Moin,
mein Kumpel kommt nachher vorbei und wir fahren ne Runde nach Luxemburg.

Da ich mir absolut keine Strafen leisten kann, ich aber für meinen Kettenraucher von Vater soviel Kram wie möglich mitbringen muss habe ich eine Frage:

Gefunden habe ich das:

Innerhalb der EU:

– 800 Zigaretten oder
– 400 Zigarillos (Stückgewicht höchstens drei Gramm) oder
– 200 Zigarren oder
1 Kilogramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Deckt sich auch teilweise mit der Aussage meines Kumpels, aber:

Er sagte eine Stange Kippen und 1kg Tabak sein ok, da steht aber überall oder, und eben nicht und.

oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
D.h.? Ich hätte gerne ne Stange Kippen, wieviel Tabak darf ich dann noch einführen?

Kennt sich da jemand aus? Sorry ich wollte mich nicht schon wieder in einem neuen Forum anmelden.

Und ja, ich weiß das eh am Besten: Rauchen ist schlimm, Mkay! ;)

mfg
Kai
 
Moin,
ich weiss nicht ob es noch zählt da ich nur noch Zigaretten kaufe, aber das letzte mal als ich für jemanden Tabak mitbringen wollte wurde mir vor Ort gesagt das ich bei 2 Stangen (also rund 400) Zigaretten noch 500 Gramm Tabak mitnehmen darf!

Das obwohl Zigaretten deutlich leichter sind.
Mehr hätte man wohl davon, wenn man einfach 1 KG Tabak mitnimmt und selber stopft/dreht!

Edit: In deinem Fall würde ich darauf tippen das du bei einer Stange noch 750 Gramm Tabak mitnehmen darfst, aber da würde ich vor Ort nochmal nachfragen, die Grenznahen Geschäfte kennen sich da sehr gut aus ;)
 
...und selber stopft/dreht!
Aber ich bin der jenige der das machen "darf". :lol:

Ich werde da mal nachfragen, aber sicher das die sich an die BEstimmungen halten, und nicht nur verkaufen wollen?
 
Ich werde da mal nachfragen, aber sicher das die sich an die BEstimmungen halten, und nicht nur verkaufen wollen?

Zufriedene Kunden kommen wieder, Leute die erstmal einen Tag beim Zoll o.ä. festgehalten werden eher nicht ;)
 
Gut ich überlegs mir! Wie ich es am Besten mache.

Edit: Ich rauche nicht, trinke nicht, ja ich bin schlimm!

Was könnte ich bloß für mich kaufen? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
cartridge_case schrieb:
einfach bei der ausfahrt die netten leute an der grenze fragen

An der Grenze sind keine netten Leute mehr.

Die netten Leute kontrollieren stichprobenartig, wenn man die Grenze bereits passiert hat, und zwar bevorzugt Fahrzeuge mit auswaertigen Kennzeichen. Und wenn das passiert, und man hat zu viel dabei, dann ist es definitiv zu spaet. Denn dann hat man die Zigaretten bereits importiert.

Gruss,
Jan
 
Ich bin immer wieder erstaunt, dass die Leute es schaffen sich in einem Computerforum anzumelden, aber eine einfache website über Google nicht finden können.

So noch mal vorab, wir leben in der EU und du darfst soviel wie du willst für den persönlichen Gebrauch mitnehmen. Die oberen Grenzen sind nur Richtwerte, bei denen auf jeden Fall der persönliche Gebrauch unterstellt wird. Wenn du 10 Stangen mitnimmst, wird das aber auch kein Problem sein, must halt "nachweisen" dass du die 10 Stangen in gewisser Zeit selber verbrauchst. Aber Kettenraucher mit 3 Schachteln am Tag = einen Monat rauchen^^

"Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU - ausgenommen Sondergebiete - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss.

Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Genussmittel wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird:Tabakwaren Richtmengen innerhalb der EU
Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 Kilogramm"

Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...U/Steuern/Genussmittel/genussmittel_node.html
 
Da hast du aber vergessen zu lesen, was weiter unten auf der Seite steht.
Das gilt nur für den persönlichen Verbrauch, nicht wenn man das für andere mitbringt.

Die Waren müssen außerdem für Ihren persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sein. Für andere Personen mitgebrachte Geschenke sowie zu gewerblichen Zwecken mitgeführte Waren fallen nicht darunter.
 
Äh und was habe ich geschrieben? Natürlich persönlicher Gebrauch.
 
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