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Hi, ich möchte mir bald ein MSI Notebook holen. Scheinbar ist MSI häufiger von Pixelfehlern betroffen. Deshalb wollte ich fragen, wie das im Fall einer Reklamation dann abläuft. Kann ich dann einfach ein neues NB bestellen und das andere zurückschicken, wenn ich das neue habe und dann das Geld für das andere zurückbekommen? So hätte ich nämlich keine Wartezeit dazwischen. Obwohl ich eigentlich nicht von diesem Fall ausgehen sollte...
Danke im Vorraus!
also ich hab da mal ein HP notebook für mutti gekauft, dass rein verarbeitungstechnisch nicht meinen anforderungen entsprochen hat (klapperende tasten, scharfe kanten ect). habs innerhalb der zwei zurückgeschickt, allerdings MIT begründung. notebooksbilliger haben sich entschuldigt, das geld zurücküberwiesen und ich hab ein neues gekauft
Das ein (oder gar mehrere Pixelfehler) kein Reklamationsgrund ist halte ich für übertrieben. Immerhin ist hier ein verbautes Teil (Display/Panel)fehlerhaft (PixelFEHLER). Und je nach dem was man damit machen möchte unhaltbar. Hatte das mit meinem TV, da wollte man mir auch die Nummer mit "erst ab einer gewissen Anzahl" verklickern. Habe mich da nicht drauf eingelassen. Das ist nicht hinnehmbar. Man will einem das als "Normal" verkaufen, dann frage ich mich ob die Display´s ohne Pixelfehler Sondelinge sind. Bin damals bis zum Verbraucherschutz. Die haben zwar nichts gemacht, aber alleine das ich dort vor Ort war hat geholfen und mir wurde ein Pixelfehlefreies Gerät ausgehändigt.
Der Verbraucher muß sich nicht alles gefallen lassen. Wenn der Hersteller eine Problem mit dem Displayzulieferer hat ist das sein Problem und nicht das des Kunden. der sich Zeitlebens des Gerätes mit Pixelfehlern rumschlagen muß.
Übertrieben ist es nicht, das kommt auf die Pixelfehlerklasse an (das ist das Stichwort). Allerdings ist es oft so, dass aus Kulanz trotzdem was gemacht wird, auch wenn die fehlerhaften Pixel noch innerhalb der gesteckten Grenzen sind.
was Du Dir so wünscht, ist ja nicht der Maßstab. Es gibt eben diese Pixelfehlerklassen.
Und wenn Du dieses Problem f+r Dich aus der Welt schaffen willst, da bietet der Markt auch Möglichkeiten. Angefangen von einer 0 Fehler Garantie seitens der Herstellers, bis zu einer Garantie, die der Händler gibt.
Das ein (oder gar mehrere Pixelfehler) kein Reklamationsgrund ist halte ich für übertrieben. Immerhin ist hier ein verbautes Teil (Display/Panel)fehlerhaft (PixelFEHLER). Und je nach dem was man damit machen möchte unhaltbar. Hatte das mit meinem TV, da wollte man mir auch die Nummer mit "erst ab einer gewissen Anzahl" verklickern. Habe mich da nicht drauf eingelassen. Das ist nicht hinnehmbar. Man will einem das als "Normal" verkaufen, dann frage ich mich ob die Display´s ohne Pixelfehler Sondelinge sind. Bin damals bis zum Verbraucherschutz. Die haben zwar nichts gemacht, aber alleine das ich dort vor Ort war hat geholfen und mir wurde ein Pixelfehlefreies Gerät ausgehändigt.
Der Verbraucher muß sich nicht alles gefallen lassen. Wenn der Hersteller eine Problem mit dem Displayzulieferer hat ist das sein Problem und nicht das des Kunden. der sich Zeitlebens des Gerätes mit Pixelfehlern rumschlagen muß.
Das ist keine Interpretation, sondern eine ganz klare Regelung. Und die meisten Geräte im Heimgebrauch haben eben keine Fehlerklasse 0, d.h. der Kunde willigt beim Kauf ein, eine gewisse Anzahl an Pixelfehlern zu akzeptieren.
Eben, und für knapp 3.000 Euro möchte ich gerne ein Gerät mit null Pixelfehlern und nicht bei einer berechtigten Reklamation lange mit nem Verkäufer rumdiskutieren und micht rechtfertigen müssen.
Das mit den Pixelfehlerklassen kenne ich, ist mir aber egal. Warum muß ich als Kunde damit einverstanden sein (und auch noch bezahlen), wenn definitiv ein Fehler vorliegt?
Jedem das seine, Pixelfehlerklassen usw.
Mit mir nicht.
Das mit den Pixelfehlerklassen kenne ich, ist mir aber egal. Warum muß ich als Kunde damit einverstanden sein (und auch noch bezahlen), wenn definitiv ein Fehler vorliegt?
Du schließt also nen Kaufvertrag über nen Produkt mit bestimmmten Eigenschaften (Pixelfehlerklasse soundso). Dann kriegst du ein Produkt mit diesen Eigenschaften. Wo ist da nen definitiver Fehler?
Du musst damit nicht einverstanden sein. Du kannst auch einfach ein Produkt mit anderen Eigenschaften (0 Pixelfehler) kaufen.
Nur weil du eine Kulanzregelung mit deinem Händler treffen konntest, würde ich da noch lange keinen Rechtsanspruch draus herleiten...