@Oliko. Wenn du dir ne Wurst kaufst und die nach Ablauf des MHD nicht mehr genießbar ist, hast du auch keinen Anspruch auf Reklamation. Doofes Beispiel, aber im Prinzip das gleiche. Ein Recht auf Reklamation hast du nicht, wenn der Zustand des Displays innerhalb der ausgewiesenen Pixelfehlerklasse liegt. So einfach ist das. Kannst du das nicht wiederlegen, kannst du so viel jammern und klagen wie du willst, Kulanz ist da das Maximum was du erreichen kannst.
Natürlich verstehe ich deinen Ärger darüber, aber so ist das nunmal. Wenn du dir ein 3000 Euro Gerät kaufst, das nicht in der Pixelfehlerklasse 0 liegt, ist das doof und seltsam, aber dann schickt man es halt zurück falls das Display Pixelfehler hat(FAG).
Natürlich verstehe ich deinen Ärger darüber, aber so ist das nunmal. Wenn du dir ein 3000 Euro Gerät kaufst, das nicht in der Pixelfehlerklasse 0 liegt, ist das doof und seltsam, aber dann schickt man es halt zurück falls das Display Pixelfehler hat(FAG).