Reklamation Grafikkarte: Kostenrückerstattung der Hinsendung?

colabär

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Trägt Alternate auch die Kosten der Hinsendung? Hatte 15€ Versandkosten, werden diese auch zurück erstattet? Ich glaube nicht, aber vielleicht kann mich ja jemand eines Besseren belehren.

Also ich habe 309+15€ Porto gezahlt für die 5850. Die Frage bezieht sich also ob ich die 15€ Porto für die Hinsendung erstattet bekomme.
Bsp: Wenn ich sie nun innerhalb der 14Tage zurück schicke, bekomme ich 309€ + Rücksendungskosten, oder 324€ +Rücksendungskosten?


Rücksendungskosten bekommt man ja eh immer erstattet ab 40€


mfg colabär
 
Du bekommst bei Inanspruchnahme des Rückgaberechts den Warenwert und die Kosten für die Rücksendung erstattet, wenn der Wert der Ware über 40€ liegt. Das sind in deinem Fall also 309 + Porto für die Rücksendung an Alternate. Das Porto für die Sendung zu Dir wird nicht erstattet.
 
Das ist bisher umstritten, die deutschen Gerichte haben überwiegend einen Erstattungsanspruch des Verbrauchers gesehen, momentan liegt die Sache zur Entscheidung beim EuGH, wo es ganz nach einer verbraucherfreundlichen Entscheidung aussieht.
Allerdings dürfte ein etwaiger Expresszuschlag davon nicht erfasst sein.
 
Momentan wird es zwar auf jeden Fall so gehandhabt, wie von mir beschrieben, aber das ist trotzdem gut zu wissen. Wobei ich das dann langsam schon recht unfair den Händlern gegenüber finde.

Auch wenn es mir gefällt, dass ich etwas kostenlos zurückschicken kann, kann ich es ehrlich gesagt nicht ganz verstehen. Wenn ich jetzt aber auch noch kostenlos kommen lassen kann, dann ist die Diskrepanz zum normalen Geschäft einfach zu groß. Schließlich muss ich ja auch zu einem Laden fahren, wenn ich mir vor Ort was kaufen möchte. Da kriege ich vom Händler ja auch nicht den Spritpreis erstattet.

Na ja, mal abwarten. Das würden sicherlich einige Leute ausnutzen, womit die Händler dann gezwungen wären, die Preise anzupassen.
 
Kommt aber mit allergrößter Sicherheit häufiger vor als eine Erstattung...
 
Eigentlich ja auch egal, wegen des zu erwartenden Urteils sollte man jedenfalls die Hinsendekosten vorsorglich zurückverlangen.
 
Im Ergebnis muss alternate also die Hinsendekosten zahlen. Mit den Rücksendekosten hat sich der EuGH allerdings nicht beschäftigt, warum auch?
 
Bedeutet das für die Zukunft, dass wenn man eine Ware für über 40€ kauft und dann widerruft, sowohl Hin- als auch Rücksendekosten erstattet bekommt? In ryans Link klingt das ein wenig missverständlich.
Außerdem stünde es einer ausgewogenen Risikoverteilung bei Fernabsatzverträgen entgegen, wenn der Verbraucher im Widerrufsfall neben den Rücksende- auch die Hinsendekosten tragen müsste

Noch eine Frage zur Erstattung von Versandkosten. Folgender Fall: Hab mir im Dezember Kopfhörer für über 40€ gekauft (ich weiß nicht die genaue Relevanz der 40€, es waren aber weit mehr als 40€), diese sind nun im April kaputtgegangen. Habe daraufhin die Ware zurück in die RMA geschickt, also noch in den 6 Monaten, in denen man die Schuldfrage nicht klären muss. Muss ich die Hinsendekosten zu der RMA selbst bezahlen, oder hätte ich ein Recht auf eine Versandkostenzurückerstatten wie bei einem Widerruf?
 
Zuletzt bearbeitet:
zu 1) Hinsendekosten sind bei einem Widerruf nach der Entscheidung des EuGH immer zu erstatten.

zu 2) Im Gewährleistungsfall trägt immer der Verkäufer die Transportkosten, vgl. § 439 II BGB.
 
Bist du dir sicher das der Verkäufer im G-Fall die Hinsendekosten berappen muss? Wie sieht es aus wenn man direkt über den Hersteller die Garantie abwickelt?
 
Reden wir aneinander vorbei? Mal angenommen mein Mainbaord ist kaputt sagen wir mal nach 7 Monaten (außerhalb der Beweislastumkehr) und ich sende es zum Händler zwecks Gewährleistungsprüfung, muss ich die Kosten tragen? Mir ist bisher kein Händler untergekommen der mir für sowas im Voraus die Portokosten erstattet (sei es per Überweisung oder Paketcode etc.), auch nie im Nachhinein.

Wie schaut es innerhalb der 6 Monate aus, macht es überhaupt nen Unterschied?

Und damit verbundene Frage, was ist eigentliche eine angemessene Frist für die Nachbessserung?
 
Okay verstanden :-)

Wenn natürlich nur zur Prüfung eingeschickt wird, dann muss der Verkäufer vorerst auch keine Kosten tragen. Stellt sich ein Sachmangel i.S.d. 434 heraus, ist er aber zur Übernahme aller mit der Abwicklung verbundenen Kosten gem. 439 II verpflichtet.
Die Umkehr der Beweislast erleichtert dem Verbraucher in den ersten 6 Monaten seine Anspruchsdurchsetzung, wenn aber ein Sachmangel bewiesen ist oder bewiesen werden kann, dann spielen einzig die in 438 genannten Verjährungsfristen eine Rolle.

Was angemessen ist, ergibt sich grds. aus dem Einzelfall, generell würde ich 2 Wochen für ausreichend erachten.
 
Jupp hab grade auch nochmal nachgeschlagen im BGB. Problem ist nur wieder der Gegensatz Theorie und Praxis, wegen 6 Euro Portokosten notfalls mit Mahnbescheid vorgehen zu müssen, falls nette Mails mit Zahlungsaufforderung und Rechtsbelehrung nicht helfen steht halt in keinem Verhältnis und ich schätze mal darauf vertrauen viele Händler.

Was mir mittlerweile auch schon untergekommen ist, dass Händler nach 6 Monaten selbst das Weiterschicken zum Hersteller verweigern (oder nur gegen Aufwandsentschädigung) und von dir den Nachweis der Fehlerveranlagung zum Kaufzeitpunkt verlangen (was in den meisten Fällen unmöglich ist).

In diesem Sinne - fuck you Beweislastumkehr.
 
Der gerichtliche Mahnbescheid kann online beantragt werden und kostet so um die 20,-, das wäre es mir wegen 6,90 auf jeden Fall wert, denn die Rechtslage ist bei Vorliegen eines Sachmangels eindeutig.

Was mir mittlerweile auch schon untergekommen ist, dass Händler nach 6 Monaten selbst das Weiterschicken zum Hersteller verweigern (oder nur gegen Aufwandsentschädigung) und von dir den Nachweis der Fehlerveranlagung zum Kaufzeitpunkt verlangen (was in den meisten Fällen unmöglich ist).

Zu recht.

In diesem Sinne - fuck you Beweislastumkehr.

Verstehe ich in dem Zusammenhang nicht. Man muss sich von der landläufigen Meinung lösen, dass der Gesetzgeber eine Garantie ersetzen wollte. Die im Gesetz normierten Ansprüche des Käufers begründen sich allein auf die Bedingung, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vertragsgemäß ist, nicht mehr / nicht weniger.
 
Mir wäre es lieber es gäbe die 2 Jahre ohne Beweislastumkehr (denn wie schon erwähnt, wie soll man den Nachweis ohne Gutachter führen?), dafür hätten die Händler aber einen Rechtsanspruch gegenüber den Distributor/Hersteller, der außerdem verpflichtet wird Rücklagen zu bilden um in Konkursfalle die Gewährleistungsansprüche zu erfüllen.
Dazu rechtsverbindliche Fristen für die Nacherfüllung und endlich trägt derjenige wieder die Kosten der auch verantwortlich für die Probleme ist, dürfte der Qualität auch nicht abträglich sein. Zwar würden die Preise wohl leicht steigen, wäre es mir aber wert.
 
Dir ist schon klar, dass die ersten 6 Monate die Beweislast umgekehrt wird? Denn normalerweise muss im Zivilprozess immer der beweisen, der einen Anspruch geltend macht.
Dieser Beweis wird dem Verbraucher in den ersten 6 Monaten erleichtert, da davon auszugehen ist, dass ein sich innerhalb dieses Zeitraums zeigender Mangel schon bei Gefahrübergang zumindest ursächlich angelegt war.

Aber nochmal: die gesetzliche Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie, weder der deutsche noch der europäische Gesetzgeber haben das gewollt.

Der Verkäufer hat ggü. seinem Verkäufer natürlich grds. auch Ansprüche und Rücklageverpflichtungen dürften wohl gegen Art. 12 und 14 GG verstoßen.
Gesetze können keine Einzelfälle regeln sondern müssen vielmehr möglichst alle denkbaren Situationen abdecken. Deshalb macht eine feste Frist für unterschiedliche Sachverhalte kaum Sinn.
 
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Natürlich ist mir die 6 Monats Frist und ihre Bedeutung bekannt.

Unabhängig von rechtlichen Belangen erwarte ich aus meiner Lebenserfahrung heraus aber, das hochwertige Konsumgüter länger als 6 Monate halten (von normalen Verschleiß red ich nicht).
Mal ein Beispiel zur Verdeutlichung um aus den abstrakten Rechtsgefilden herabzusteigen, ich erwerbe ein High-End-Mainboard von Asus für 300 Euro welches nach 8 Monaten den Geist aufgibt, ohne das ich Mainbaord außerhalb seiner Spezifikationen betrieb.

Der Händler verlangt von mir den Fehlernachweis (wie soll ich den erbringen, und welcher Gutachter kann so einen Fehler seriös feststellen?), Asus verweigert Endkunden gegenüber die direkte Garantieabwicklung, somit bin ich der Gekniffene und darf 300 Euro abschreiben.

Mir ist schon klar worauf du hinaus möchtest, jedoch ist der normale Bürger bei techn. Geräten wohl in 99% der Fälle nicht in der Lage den Nachweis zu erbringen, oder die Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Wert. Bei so ungleicher Ausgangslage bin ich der Meinung das es dem (Ge)Recht(igkeits)empfinden entgegen käme die Beweislast umzukehren.
 
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