reservierung = kaufvertrag?

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bennyyy

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Nov. 2010
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653
Hallo liebe community,

ich wollte die woche etwas verkaufen und habe auch einen interessenten bekommen. dieser hat mir dann eine email geschickt :

Wie Telefonisch besprochen Reservieren sie bitte das Musterteil.

Käufer: Mustermann1
Musterstraße 2
13337 Musterland
Tel: xxxxxxxxx

Verkäufer: FB
Musterstraße 3
1337
Tel: xxxxxxxx

Bitte bestätigen. Das Musterteil wird am xx.xx.2011 besichtigt.


Habe dies natürloich bestätigt :
bestätige ich die Reservierung.


Nun habe ich das teil andersweitig verkauft und dem netten herrn dies mitgeteilt. er meinte darauf das diese oben gepostete MAIL bereits ein kaufvertrag wäre und er sich das teil am xx.xx.2011 abholt.


ist denn nun ein vertrag entstanden und ich hab mich verpflichtet?


ich würde sagen nein:

wäre das ein kaufvertrag, müsste man es ja nicht reservieren Oo sondern würde sich gleich binden. dann müsste man noch den kaufpreis eintragen. und am ende steht noch schön "besichtigen".


was meint ihr?


mfg bennyyy
 
Naja, ein Vorkaufsrecht scheint mir hier weder explizit noch konkludent vereinbart worden zu sein.

Je nachdem, was telefonisch vorher besprochen wurde, kann es sich aber mglw. um einen bedingten Vertragsschluss handeln, Bedingung wäre hierbei wohl das Ergebnis des Besichtigungstermines.
 
ist denn nun ein vertrag entstanden
Ja, denn Du hast die Interessenten-EMail und damit das Telefongespräch bestätigt.
und und ich hab mich verpflichtet?
Zu was Du Dich im Detail verpflichtet hast, kann nur beurteilen, wer den Inhalt des Telefongespräches kennt (--> Beweislage).
 
Also für mich ist das kein Kaufvertrag, sonderen eine Reservierung von der Du jederzeit zurücktreten kannst.

Dass sagt mir mein gesunder Menschenverstand und nicht eine paragraphische Absurtheit. Kann sein, dass das deutsche Gesetz das anders sieht, glaube ich aber kaum.
 
bestätige ich die Reservierung.

Nun habe ich das teil andersweitig verkauft
unverständlich....
wäre das ein kaufvertrag, müsste man es ja nicht reservieren Oo sondern würde sich gleich binden.
Du hast Dich doch schriftlich gebunden!

Ich verstehe nicht, warum Leute immer gegen selbst abgeschlossene Vereinbarungen verstossen und dann hinterher ankommen und denken sie müßten sich an nichts halten was sie geschrieben haben?

Wo wolltest Du das verkaufen - eBay oder eine andere Verkaufsplatform? Das ist das entscheidende, vom rechtlichen Standpunkt - mal abgesehen von der ohnehin schon vorhandenen moralischen Verpflichtung die Du eingegangen bist!

Denk mal drüber nach, angenommen Du hättest was reserviert in einem Laden oder bei einem anderen online-Verkäufer und vereinbarst, zu dem Zeitpunkt hole ich es ab, der Kollege bestätigt das auch noch um dann im nächsten Augenblick - nö, ich halte mich nicht an das was ich Dir geschrieben habe! - Was hätte das für Folgen, wenn sich jeder so wie Du verhalten würde.......
 
Homie2 schrieb:
Also für mich ist das kein Kaufvertrag, sonderen eine Reservierung von der Du jederzeit zurücktreten kannst.

Dass sagt mir mein gesunder Menschenverstand und nicht eine paragraphische Absurtheit. Kann sein, dass das deutsche Gesetz das anders sieht, glaube ich aber kaum.

An sprachlicher und inhaltlicher Absurdität ist dieser Beitrag kaum zu übertreffen.
 
naja es hat schon seine gründe warum ich davon zurücktrete.

des weiteren bin ich nicht der besitzer des gegenstandes udn habe es daher auch nur reservieren lassen da ich nicht selbst über den verkauf entscheiden kann.
 
Ich hoffe, dass du im Unrecht bist. Wirklich kein netter Umgang mit Käufern, die dir den Kauf versichern...
 
Achso, der Herr (Käufer) hat eine Reservierung ausgesprochen und beschwert sich jetzt das die Ware weg ist und möchte jetzt daraus einen Kaufvertrag machen.
Ganz ehrlich: Würde er abgesprungen sein, würde er sich mit Händen und Füßen dagegen wehren, das diese Reservierung ein Kaufvertrag sei.

Das sind immer die besten Leute. Habe es schon in einem anderen Forum erlebt das die Ware reserviert wurde, aber sie dann doch abgesprungen sind, weil sie das Teil dann für nen 1€ billiger woanders bekommen haben.. :rolleyes:
 
bennyyy schrieb:
naja es hat schon seine gründe warum ich davon zurücktrete.

des weiteren bin ich nicht der besitzer des gegenstandes udn habe es daher auch nur reservieren lassen da ich nicht selbst über den verkauf entscheiden kann.

Welche Gründe du für irgendwas hast, spielt zunächst keine Rolle.

Es kommt einzig darauf an, was genau vereinbart wurde.
 
vereinbart wurde ja nur das besichtigen und die reservierung bis dahin ;>
 
Und die wurde gebrochen! ;) Also nicht beschweren, wenn du rechtliche Probleme bekommst ;) Es sei denn, du hattest Gründe, die rechtlich gesehen den Kaufvertrag auflösen. Was für Gründe waren das denn, wenn man fragen darf?
 
glaube das geht dich nichts an mein freund. wollte lediglich eine auskunft.

habe ich bekommen. kompetente antwort die hand und fuß hat bekomme ich hier nicht.

thread kann geclosed werden. habe es mit dem betroffenen geklärt
 
bennyyy schrieb:
glaube das geht dich nichts an mein freund. wollte lediglich eine auskunft.

habe ich bekommen. kompetente antwort die hand und fuß hat bekomme ich hier nicht.

thread kann geclosed werden. habe es mit dem betroffenen geklärt

Wenn für die Auiskunft notwendig ist, dass die Gründe bekannt sind, dann ist es klar, dass du hier Auskunft ohne Hand und Fuß erhälst. Und sprachliche Allüren wie 'mein Freund' kannst du dir bei mir sparen!
 
alles klar mein freund ;)


schönen tag noch fb-ler.
 
Auf Wunsch des TE

*Schlüssel zück*

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