RMA Angemessene Bearbeitungszeit?

Sahit schrieb:
Hast du halt auch keinen Anspruch drauf.
Doch, eigendlich schon:
https://www.verbraucherzentrale.de/...les-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057
Man kann eine Ersatzlieferung zur Nacherfuellung anfordern.

Hier wird eine relativ kurze Frist als angemessen angegeben:
https://www.verbraucherzentrale.de/...ie-richtig-die-sechs-wichtigsten-punkte-11390

Meiner Meinung nach darf man auch nicht einfach so "indirekt" an den Hersteller verwiesen werden, indem der Haendler das eins-zu-eins weiterreicht.
 
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Bei uns dauern RMAs in der Regel 4-6 Wochen.
Ausnahmen gibt's immer sowohl nach oben als auch nach unten.
In seltenen Fällen kann es auch viel länger dauern.
Wir verkaufen aber keine Grafikkarten.
Der Weg ist fast immer so:
Kunde --> Händler --> Lieferant > Hersteller und danach umgekehrt.
Die Prüfung an sich dauert nicht lange.
Nur das hin und her schicken frisst halt Zeit ohne Ende.
Und meiste unsere Hersteller sind in Deutschland.
Wenn irgendwas ins Ausland soll, dauert es halt noch länger.

Vergiss was die Verbraucherzentrale oder sonst wer da was schreibt, ohne einen Rechtsanwalt und Rechtsstreit wirst du nichts erreichen.
Vom Kaufvertrag wirst du auch nicht einfach so zurücktreten können, egal welche Fristen du setzt.
Was man aber oft machen kann , ist einen Ersatz in eine Gutschrift umzuwandeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Konntest du bei MF denn auswählen, ob du Reparatur oder "Gutschrift abzgl Nutzng" wolltest?

Bei meinem Netzteil hatte ich diese Wahl (hatte nach ein paar Monaten Lüftergeräusche) und habe mich zur schnelleren Abwicklung für die Gutschrift entschieden.

Ggfalls ist das auch jetzt noch möglich? Mal beim Support anfragen.
 
@H1ldegunst MF bot schon im RMA-Assistenten die Zeitwertgutschrift an,
die ich aber als unverschämt erachtet habe.

Da hätte ich die Karte auch gleich als Stullenbrett ausmustern können.

MF ist in der Pflicht mir tadellose Ware zu gewähren. Schaffen sie es nicht, gibt es den vollen Kaufpreis erstattet.
Auf solche dubiose Machenschaften wie der Zeitwertsache lasse ich mich niemals ein.

Generell ist meine Haltung zu MF auf 'nem absoluten Tiefpunkt.
Fast alles, was ich dort je gekauft hatte, musste wegen Defekten rückgesendet werden.
Alles was an meinem Rechner NICHT von MF ist, lebt bis heute noch.
Diesen Mistladen werde ich in Zukunft eh nicht mehr frequentieren, die verkaufen nur Elektroschrott!
 
Flaschensammler schrieb:
@H1ldegunst MF bot schon im RMA-Assistenten die Zeitwertgutschrift an,
die ich aber als unverschämt erachtet habe.

Da hätte ich die Karte auch gleich als Stullenbrett ausmustern können.

MF ist in der Pflicht mir tadellose Ware zu gewähren. Schaffen sie es nicht, gibt es den vollen Kaufpreis erstattet.
Auf solche dubiose Machenschaften wie der Zeitwertsache lasse ich mich niemals ein.
Das hatte ich auch bei einem Netzteil, nur der Zeitwert wurde mir angezeigt.
Erstattet wurde am Ende der volle Kaufpreis, ohne dass ich irgendwas gesagt habe.

Und so ganz richtig liegst du nicht. Wenn du einen Ersatz willst, bekommst du ihn auch.
Die Praktiken mit dem Zeitwert sind nicht unüblich. Wenn deine Karte am letzten Tag der Gewährleistung kaputt geht und der Händler dir keinen gleichwertigen Ersatz liefern kann, wird ein Zeitwert ausgerechnet.
So uns so viele Prozent pro Tag der Nutzung.
Schließlich hast du die Karte 2 Jahre lang benutzt und willst jetzt noch den vollen Kaufpreis zurück. Selbst die Versicherungen mache es so.
Dazu gibt es schon Gerichtsurteile.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Flaschensammler Bei uns wird der Zeitwert überhaupt nicht angewendet. Entweder bekommt der Kunde den vollen Kaufpreis zurück oder einen Ersatz. Wir bekommen die Ware vom Lieferant komplett ersetzt, wenn der Lieferant vom Hersteller OK bekommt. Selbst nach fast 2 Jahren.
Wenn Mindfactory für deine defekte Karte einen Ersatz oder den vollen Gutschrift vom Lieferant bekommt, dann darf Mindfactory es dir auch voll erstatten. So denke ich zu mindestens. Alles andere wäre sehr fragwürdig und sie würden quasi den doppelten Gewinn machen.
 
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Flaschensammler schrieb:
@H1ldegunst MF bot schon im RMA-Assistenten die Zeitwertgutschrift an,
die ich aber als unverschämt erachtet habe.
Das ist auch etwas auf das du dich nicht einlassen musst.
Zeitwert gilt eigendlich nur, wenn der Kunde vom Vertrag zuruecktreten will:
https://www.verbraucherzentrale.de/...chaedigung-beim-ersatz-defekter-geraete-10569

Eine eindeutige Antwort darauf, ob das auch gilt wenn der Haender zuruecktritt kann ich leider nicht finden.
Aber diverse Quellen sagen, das der Haendler garnicht ohne weiteres seinerseits zuruecktreten darf, selbst wenn die betroffene Hardware nicht mehr verfuegbar ist. Nur "unverhaeltnissmaessig hohe Kosten" berechtigen den Haender die Nacherfuellung zu verweigern.
https://www.it-recht-kanzlei.de/nacherfuellung-unmoeglich-gewaehrleistung-muster-fuer-haendler.html

Und nach meinem Verstaendniss duerfte ein reiner Zeitwerersatz in diesem Fall rechtlich wackelig sein.
 
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Update:
Ich habe ein Ersatzgerät erhalten (RX 7900 XT wurde wohl ausgetauscht) und es gleich eingebaut.
Bisher trat der Fehler im Idle nicht auf; ich hoffe, dass dies so bleibt^^
 
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Selbst defekter G.Skill RAM mit Versand in die Niederlande hat 6 Wochen gedauert 😔

Wie lange hat der Austausch insgesamt gedauert?
 
@arvan https://www.computerbase.de/forum/t...sige-treibertimeouts-bei-niedriglast.2215576/

@Cerebral_Amoebe 4,5 Wochen hat der Spaß gedauert. Erst hieß es, dass der Zuliefer im Ausland sitze und daher viel Geduld nötig sei, nach Fristsetzung meinerseits aber kam nach 2 Tagen die Meldung, dass ein Neugerät an mich versandt wurde.

Einen Fehlerbericht konnte man mir nicht aushändigen.

Was ich aber noch überprüfen muss: Ob mit der Nacherfüllung die Gewährleistung neu startet (MF verneint dies, habe aber eher gegensätzliches dazu gelesen).
Ich setze mich zeitnah nochmal mit dem Verbraucherschutz auseinander.
 
Das Thema hatte ich gerade in einem anderen Forum.

Kurzfassung: Wenn der Austausch im Zuge der Nacherfüllung erfolgt, dann beginnt die Verjährung neu. Erfolgt er nur aus Kulanz, dann nicht. Ohne schriftliche Mängelanerkenntnis steht man daher im Zweifel schlecht da.
 
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Warum sollte mit einer Nacherfüllung die Gewährleistung neu starten? Hast du einen neuen Kaufvertrag abgeschlossen? Theoretisch könnte der Verkäufer dann ja unendlich lange zur Gewährleistung verpflichtet sein, wenn immer wieder nachgebessert werden muss. Wird eine Grafikkarte während der Gewährleistung repariert, dann beginnt der Gewährleistungszeitraum doch auch nicht wieder neu, oder?
 
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Ha! Hab noch mal eben die e-Mail von MF studiert... ja, sie sprechen von einem Kulanztausch und versuchen sich nun vor der Gewährleistungsverlängerung zu drücken.

Vielen Lieben Dank @Madcat69 diesen Winkelzug kannte ich noch nicht.
 
Flaschensammler schrieb:
Was ich aber noch überprüfen muss: Ob mit der Nacherfüllung die Gewährleistung neu startet (MF verneint dies, habe aber eher gegensätzliches dazu gelesen).
Ich setze mich zeitnah nochmal mit dem Verbraucherschutz auseinander.
Nein, es startet nicht neu, wenn es repariert wurde.
 
Kein Händler (auch nicht MF) tauscht eine mangelfreie Grafikkarte durch eine neue Karte aus. Wie wollen sie das denn erklären? „Wir wollten dem Kunden einfach mal etwas Gutes tun - ist ja bald Weihnachten!”

Entweder die alte Karte war mangelfrei, dann gab es keinen Grund zum Austausch. Oder sie war defekt und ein Gewährleistungsfall. Und dann ist es auch völlig egal, welchen Begriff (Kulanz) MF in seine Mails schreibt.
 
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