RMA Grafikkarte - nicht reparabel - Gutschrift mit Wertminderung?

Shinkansen

Lt. Junior Grade
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Aug. 2011
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392
Hallo liebe Forenmitglieder,

heute habe ich nach ca. 4 Monaten RMA-Dauer folgendes Angebot erhalten. Der Händler war Home of Hardware und es war eine Gigabyte 470 SOC. Ich finde es ist eine Unverschämtheit, und würde gerne von euch wissen, ob dies rechtens ist, und was ich nun machen kann/sollte. Ich meine eine Wertminderung wäre nicht mehr zulässig.

Folgende Email kam:

Sehr geehrter Herr ...,

wir haben Ihren Sachverhalt nunmehr ausgiebig geprüft.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Reparatur des von Ihnen eingesandten Gerätes nicht möglich ist.

Jedoch erhalten Sie von uns eine Gutschrift i. H. v. 165,17 €

Diese haben wir wie folgt errechnet:

247,75 € – die von Ihnen erfolgte Nutzung (8 Monate) = Gutschriftsbetrag.

Bitte teilen Sie uns hierzu Ihre Bankverbindung mit.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Verfahrensweise ausreichend entgegen gekommen zu sein und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Service



Wäre echt nett, wenn mir da jemand nen kompetente Antwort geben könnte.

MfG und Danke im Voraus
 
Oha.. das ist auf keinen Fall Rechtens, du hast 2 Jahre Gewährleistung, die müssen das wieder in Ordnung bringen oder dir den Preis vollkommen erstatten.

Der Händler hat mehrmals die Chance auf Nachbesserung ansonsten muss er das Geld wieder raus rücken !

Von hoh.de hab ich schon öfter gehört dasses ein drecks laden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe gerade einen Garantiefall meiner Gigabyte GTX570 die 1 JAHR alt ist und bekommen jetzt da diese nicht mehr Lieferbar ist beim Händler denn KOMPLETTEN Kaufbetrag zurückgebucht! Das ist ein Service!

Hängt vielleicht auch vom Händler ab!!

mfg
 
Also entweder müssen die dir den vollen Kaufpreis zurückerstatten oder aber dir ein gleichwertiges Ersatzgerät liefern.

Was anderes solltest du nicht akzeptieren.
 
Wenn das ein Garantiefall (privat 2 Jahre, geschäftlich 6 Monate) war, darf für die Nutzungsdauer keine Wertminderung stattfinden, da es sich nicht um einen Verschleißartikel handelt(Ausnahme wenn nur der Lüfter defekt war und ersetzt wird). Du solltest Anspruch auf 100% des Kaufwertes oder Tausch gegen einen gleichwertigen oder höherwertigen Artikel haben.

Die Händler versuchens doch immer wieder, so jemanden zu finden, der die deutschen AGBs nicht kennt.
 
Servus, das finde ich persönlich zu wenig. Warum lässt du dir nicht die gleiche (oder eine andere gleich schnelle) Graka geben!

Hatte ich damals (2007/08) gemacht ! ATi Radeon X1950 pro defekt << hab eine neue ATi Radeon HD4670 1GB bekommen! Genial

mfg HexXxer
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wäre ja, als ob du einen Fernseher für 800€ kaufst und der nach 8 Monaten den Geist aufgibt und du dann nur 600€ erstattet bekommst ! Nenene , geh da mal gleich dagegen, du hast ein Recht auf vollwertigen Ersatz oder Geld zurück.
 
Scr1p schrieb:
Oha.. das ist auf keinen Fall Rechtens, du hast 2 Jahre Gewährleistung, die müssen das wieder in Ordnung bringen oder dir den Preis vollkommen erstatten.

Der Händler hat mehrmals die Chance auf Nachbesserung ansonsten muss er das Geld wieder raus rücken !
Nur weil du keine Ahnung hast ist es kein Drecksladen. Da die Beweislastumkehr bereits vorbei ist (die ersten 6 Monate) ist es die Pflicht des Käufers nachzuweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war.

Beim Garantiefall ist es Sache des Herstellers, wie das gehandhabt wird. Da hat der Händler wenig mit zu tun. Hast du mal in die Garantiebestimmungen gesehen?
 
Wenn die quasi vom Vertrag zurücktreten wollen müssen sie den vollen preis erstatten. Alternativ können sie dir ein gleichwertiges Produkt geben.

Was die dir vorschlagen ist definitiv Mist. Das solltest du klar ablehnen und vollwertigen Ersatz oder volle Kaufpreiserstattung verlangen.

Die sind zu blöd den Schaden zu beheben, das ist nicht deine Schuld.

@Orsox: DU solltest mal genauer nachlesen. Was du meinst ist Gewährleistung. Und es gibt keine "deutschen AGBs".
 
OK. Danke erstmal.

Kann mir jemand - der vllt. juristische Kenntnisse hat - mir mal die paar Zeilen verfassen, so dass die bei denen auch Wirkung zeigen? Bin mir da unsicher.
 
nichts zu wenig, das ist nicht rechtens! Du hast 2 Jahre Gewährleistung, die haben ja wohl en Schatten !
Dann musst du eben an den hersteller gehen wegen beweislastumkehr.

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


Hier kannst dir alles durchlesen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
 
Wende dich einfach mal direkt an Gigabyte und frag was da los ist. Da die genannten 6 Monate rum sind, bist du beim Händler in der Beweispflicht, d.h. du musst klar Beweisen, dass der Mangel der Ware schon zum Kaufzeitpunkt bestand. Das ist meistens relativ schwirig.

Da Gigabyte aber 2 Jahre Garantie auf ihre Produkte gibt, solltest du dich einfach mal direkt bei denen melden.

http://www.gigabyte.de/support-downloads/customer-service.aspx?ck=2
 
Shinkansen schrieb:
Hallo liebe Forenmitglieder,

Ich meine eine Wertminderung wäre nicht mehr zulässig.
...
Wäre echt nett, wenn mir da jemand nen kompetente Antwort geben könnte.

MfG und Danke im Voraus

Kommt drauf an...

Also 8 Monate genutzt und dann reklamiert?
Oder 4 Moante genutzt und dann reklamiert über 4 Monate?
Da h.o.h. ja 8 Manate ansetzt.

Innerhalb der ersten 6 Monate ist es nicht rechtens, da der Händler erst mal beweisen muss, dass der Mangel nach Kauf entstand. Unmöglich als (Zwischen)Händler.

Nach 6 Monaten rechtens, da H.o.H. dir dann aus Kulanz den Artikel zurück genommen hat und dir einen Teilbetrag erstattet. Grundsätzlich hättest du ja erst mal beweisen müssen, dass der Mangel vor Kauf schon da war. Unmöglich.


Sollte eine herstellerseitige Garantie da sein, dürfte dieses Vorgehen auch nicht rechtens sein.



@Scr1p & Co.

Die Gewähleistung geht immer von einem Mangel vor dem Kauf aus, nicht während der Nutzung!

Der Gesetzgeber hat nur eine Schutzzeit von 6 Moanten eingebaut, inder davon auszugehen ist, dass der Mangel schon vor dem Kauf da war. Soweit vom Käufer nachweisbar, ist die Frist 2 Jahre. Beweislast ist aber meist sehr schwierig und nicht lohnenswert!

Mangel nach 6 Monaten = Rücknahme vom Händler = Kulanz!
(wenn nicht durch Käufer bewiesen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist schon krass wieviele Leute hier nichtmal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen, sich aber trotzdem zu 110% sicher sind das richtige zu behaupten.

Wenn du die Graka wirklich acht Monate benutzt hast, dann gilt die Beweislastumkehr, d.h. du müsstest nachweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag. Ne vollkommen triviale Sache ist das nicht.

Aber wie ist es eigentlich mit Garantie? Schau doch mal ob Gigabyte eine gibt, die verpflichten sich damit nämlich den Fehler zu beheben, so er denn innerhalb der Garantiezeit auftritt.
 
Nur weil du keine Ahnung hast ist es kein Drecksladen. Da die Beweislastumkehr bereits vorbei ist (die ersten 6 Monate) ist es die Pflicht des Käufers nachzuweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war.

Beim Garantiefall ist es Sache des Herstellers, wie das gehandhabt wird. Da hat der Händler wenig mit zu tun. Hast du mal in die Garantiebestimmungen gesehen?

Der einzige Beitrag hier der der Wahrheit entspricht, der Rest ist vollkommer Bullshit. Der Händler kann klar eine Wertminderung ansetzen. Man kann doch nicht davon ausgehen das man ein Gerät 2 Jahre nutzen kann und wenn es nicht mehr funzt den vollen Kaufpreis zurück bekommt.

Bevor man hier so einen totalen Mist schreibt sollte man sich informieren. Dabei stehts sogar auf der Main, Halbwissen bitte dort lassen wo es ist, es könnte Leute geben die das dann glauben.

Zeitwertgutschriften sind Gang und gebe in der IT-Branche, Serviceorientierte Firmen handhaben das natürlich mit einem gleichwertigen Ersatz, Firmen denen es egal ist nicht.

Gigabyte hat keinen Endkundensupport. Man könnte es aber bei denen mal am Telefon versuchen, die sind ziemlich kulant.
 
Hallo,

ich hatte genau den gleichen Fall, meine Karte (GTX 470 SoC) war zum Zeitpunkt der Einsendung bereits 11 Monate alt. Es lag ein Hardwaredefekt vor und ich habe bevor ich die Karte an den Händler geschickt habe, kurz mit Gigabyte Kontakt gehabt, die lehnen einen Direktsupport ab, es muss über den Händler geschehen.
Danach war meine Karte auch einen Monat weg und ich bekam die Anfrage per Mail, ob ich mit einem Austausch einverstanden sei, da die Karte irreparabel geschädigt sei und sie mir eine GeForce GTX 560Ti OC zusenden dürften - Ich habe angenommen und das müssten sie bei dir auch machen.
 
Ich hatte die Grafikkarte 8 Monate im Betrieb. Dann eingeschickt. Der Hersteller gibt 2 Jahre Garanie. Die Grafikkarte wurde dann von HoH zum Hersteller geschickt. Heute habe ich die erste Rückmeldung mit dem Angebot bekommen.
 
Schwieriger Fall. Angesichts der Gewährleistung OK. Auf deine Karte sind zwei Jahre Garantie durch Gigabyte. Allerdings - Garantie muss der Händler nicht machen, Garantieansprüche kannst du nur beim Garantiegeber - dem Hersteller - stellen.

Da du die Karte an HOH geschickt hast ist es wohl so, dass es mit Garantie Essig ist.

mfg
 
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