Falsch,
ein bloße Annahme der Karte löst keinerlei Vermutung aus, dass von einem anfänglichn Mangel auszugehen ist. Dann würde kein Unternehemn mehr Reparaturaufträge annehmen.
Es ist einfach so, dass wenn die Karte kaputt gegangen ist (einfach so, ohne anfänglichen Mangel) dann gilt auch die Gewährleistung nicht.
Und Deine AGB sind ja gut und schön, nur eine Fristsetzung ist entbehrlich, da der Verkäufer gesagt hat, dass sie irreparabel ist. Er weigert sich nachzuerfüllen.
Das ist keine Rechtsberatung.
ein bloße Annahme der Karte löst keinerlei Vermutung aus, dass von einem anfänglichn Mangel auszugehen ist. Dann würde kein Unternehemn mehr Reparaturaufträge annehmen.
Es ist einfach so, dass wenn die Karte kaputt gegangen ist (einfach so, ohne anfänglichen Mangel) dann gilt auch die Gewährleistung nicht.
Und Deine AGB sind ja gut und schön, nur eine Fristsetzung ist entbehrlich, da der Verkäufer gesagt hat, dass sie irreparabel ist. Er weigert sich nachzuerfüllen.
Das ist keine Rechtsberatung.
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