Router für WG mit Zugriffsüberwachung

mariuser

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Mai 2008
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Guten Tag,

ich bin auf der Suche nach einem günstigen WLAN-Router mit Zugriffsüberwachung.
Ich und drei andere Mitbewohner haben vor kurzem eine WG gegründet. Nun haben wir einen Internetanschluss der auf eine Person angemeldet ist. Jetzt ist da natürlich die Sache mit den besuchten Internetseiten, denn schließlich haftet der Anschlussinhaber für allerlei Unfug der darüber getrieben wird. Wir haben zwar vereinbart das Internet nur legal zu nutzten, jedoch bekomme ich mit, wie hin und wieder Filme geschaut werden und ein enorm hoher Datenverkehr im Router registriert wird. Wenn man jedoch fragt, ist es keiner gewesen :-/
Ich suche daher einen Router mit dem man gewisse Internetseiten sperren kann. Vor allem Seiten worüber Filme geschaut werden.
Wir haben derzeit einen alten Router TL-WR740N bei dem ich diese Funktion nicht finden kann, daher haben wir uns entschlossen einen neuen Router zu beschaffen, der dieses leisten soll.
Gibt es auch Router die zusätzlich auch die aufgesuchten Seiten protokollieren?
Gibt es vielleicht auch vorgefertigte "blacklisten"? da ich ja nicht jede illegale Seite kennen :-/
Wie ist das überhaupt rechtlich? Kann auch ein Mitbewohner wenn er ehrlich ist, die Haftung im Fall der Fälle übernehmen?
... phuuu, viele Fragen auf einmal ...

Vielen Dank schon im Voraus.

mariuser
 
dd-wrt fähiger router kann alles. wenn es dir ausreicht, guck mal nach linksys wrt54gl, ansonsten gibt es auch schon welche mit N-Standart und ggf. mit AC-Standart
 
Bevor du aber (wie auch immer) besuchte Seiten protokollierst, würde ich die anderen VORHER davon in Kenntnis setzen (wegen dieser komischen Sache die man Privatsphäre oder so nennt). Blacklisten findet man sicher im Netz wie Sand am mehr.
 
Mal so zur Info:

Gericht sieht WG-Hauptmieter als nicht verantwortlich für illegales Filesharing seiner Mitbewohner an

Das Landgericht Köln entschied mit Urteil von Mitte März (Urteil vom 14.03.2013 – Az.: 14 O 320/12), dass der Inhaber des Internetanschlusses in einer Wohngemeinschaft nicht für das illegale Filesharing seiner Mitbewohner haftet. Ohne dass ein konkreter Anlass besteht, haftet er nicht als Störer. Ihn treffen also weder Prüfungs- noch Belehrungspflichten gegenüber seinen Mitbewohnern.

Begründet wurde dies damit, dass der Hauptmieter solche Pflichten nicht erfüllen kann, da es andernfalls zwangsläufig zu einer Verletzung der Privatsphäre seiner Mitbewohner kommt. Er muss die Mitbewohner auch nicht gesondert belehren, denn diese treffen grundsätzlich Schutz- und Rücksichtnahmepfichten gem. § 241 Abs. 2 BGB auch gegenüber dem Hauptmieter. Diese sind aufgrund dessen bereits verpflichtet, den Internetanschluss nur rechtmäßig zu nutzen.

Etwas anderes gilt nach der Entscheidung der Kölner Richter nur dann , wenn für den Hauptmieter konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Verletzung von Urheberrechten bestehen.

Fazit

Das Landgericht Köln macht insbesondere Massenabmahnern einen Strich durch die Rechnung: jedenfalls vor dem Landgericht Köln greift die Störerhaftung im Fall von Wohngemeinschaften nur dann durch, wenn der Anschlussinhaber tatsächlich Kenntnis von den Urheberrechtsverletzung hat.

So hatte das LG Köln in einem anderen aktuellen Urteil bereits entschieden, dass der Anschlussinhaber bei Filesharing - Abmahnungen nicht automatisch für seine Familienmitglieder haftet. Den Rechteinhabern bleibt aber die Möglichkeit, auch vor einem anderen Gericht gegen die Filesharer vorzugehen.


Können nicht alle AVM Router eine Art Kindersicherung
Man könnte dann jedem WLAN Nutzer einrichten und Seiten sperren.
 
Nach meinem Wissen ist es keinesfalls so, dass der Anschlussinhaber uneingeschränkt für jeden Scheiß haftet. Sobald man als Anschlussinhaber seine Mitnutzer (am besten schriftlich und per Unterschrift bestätigt) davon in Kenntnis setzt, dass nichts Illegales über den Anschluss laufen darf und jeder Verursacher selbst für seine Illegalitäten geradezustehen hat, ist man meiner Meinung nach raus aus der Haftung.

Es obliegt dann dem jeweiligen Rechteinhaber bzw. der Strafverfolgungsbehörde, den tatsächlichen Verursacher zu ermitteln.

Falls ich damit falsch liege, möge man mich bitte korrigieren.
 
mackenzie83 schrieb:
dd-wrt fähiger router kann alles. wenn es dir ausreicht, guck mal nach linksys wrt54gl, ansonsten gibt es auch schon welche mit N-Standart und ggf. mit AC-Standart

Gleiche es auch gleich einmal mit open-wrt ab. DD-WRT überzeugt nicht gerade mit den neusten Builds.
 
Phuu, ja Danke erst einmal.

Das ist mal ein Forum. Hier kriegt man Hilfe, hier bleibe ich :-)
Nun, das mit der Haftung klingt ja recht sehr interessant.
Da werde ich mich nochmal schlau machen.
Vielleicht kann ich mir das mit dem Router doch sparen.

Heute habe ich nach den Blacklists recherchiert und es gibt wirklich
eine unmenge an illegalen Seiten. Das Sperren aller Seiten
ist von daher nahe zu unmöglich.

Vielen Dank
 
ein film schauen oder runterladen ergibt kein "enormer datenverkehr".
blacklist/whitelist im router kann mit fachkompetenz leicht umgangen werden, also eher sinnlose mühe.
wenn du volle kontrolle haben willst, brauchst du eine extra firewall, mit der kannst du auch die einzelnen lan-ports beschränken. das aufzeichnen von "wer macht was" ist heikel, dazu muss jeder benutzer eine einwilligung geben...
 
Das Sperren von Seiten kann zu einer wahren Sisyphos-Aufgabe werden. Die Anzahl und Fluktuation dieser Seiten ist immens. Darüberhinaus reden wir ja nicht nur von illegalen Internetseiten mit Streaming-"Angeboten", sondern auch von Filesharing jedweder Art. Das heißt Port-Sperren, etc wirst du auch brauchen. Ohne adäquates KnowHow und viel Zeit und Elan, wird das relativ anstrengend und beliebig lückenhaft.

Auf etwaige Präzedenzfälle vom Kölner Landgericht würde ich mich nicht 100%ig verlassen. Es gibt etliche anderslautende Urteile. Und wenn man etwas paranoid vernlagt ist: Wenn der klagende Anwalt gewieft ist und zuviel Zeit hat, dann findet er zB diesen Thread und die "Unwissenheit des Anschlussinhabers" ist dahin. Das ist selbstredend sehr sehr sehr sehr weit und noch weiter hergeholt :)

Eine schriftliche Bestätigung seitens der Mitbewohner kann zumindest nicht schaden. Nichtsdestotrotz greift die selbstverständlich nur, wenn sie auch als Verursacher identifiziert wurden. Ansonsten bringt das wenig. Du könntest höchstens nach einem Gerichtsverfahren bezüglich Urheberrechtsveletzung eine Klage gegen den Mitbewohner einreichen, um dir bei ihm das Geld zurückzuholen. Langwierig und vermutlich auch wenig erfolgversprechend...
Sofern du die Möglichkeit hast (zB Rechtsschutzversicherung), würde ich mich an deiner Stelle in dieser Sache beraten lassen. Evtl. auch über einen Mieterverein oder dergleichen.

Das soll jetzt keine Anleitung/Anstiftung zu Urheberrechtsverletzungen sein, aber es gibt Mittel und Wege, sich im Internet einigermaßen anonym zu bewegen. Stichwort: VPN. Wenn man zB nicht will, dass die NSA mitliest (tut sie aber eh ^^), wenn man bei google nach Beate Uhse sucht - oder andere Dinge tut...........
 
Vielen Dank an alle.
Ich werde wohl mit der WG eine Lösung finden müssen.
Vielleicht erklärt sich jemand bereit den Anschluss zu übernehmen,
damit wäre ja mein persönliches Problem gelöst :-D
 
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