RTX 5080 Stromanschluss beschädigt Mindfactory lehnt Gewährleistung ab

microproz

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Hallo,

Habe die Grafikkarte erst im August 2025 gekauft. Finde es ziemlich dreist einfach zu behaupten, dass der Mangel bei Auslieferung nicht vorhanden war. Aber es kann und darf ja nicht sein, dass die Buchse einfach so beschädigt wird. Es ist einfach davon auszugehen, dass mit der Buchse wohl schon vorher etwas nicht i. O. war z. B. Risse, die man nicht erkennen konnte (man sieht sie ja jetzt auch kaum). Werde das natürlich nicht akzeptierten. Die 12-monatige Beweislastumkehr interessiert die wohl überhaupt nicht!

Hat mir diesbezüglich evtl. jemand einen Tip wie weiter vorgegangen werden kann außer die auf einen Umtausch/Reparatur zu bestehen?

Danke euch.
 

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Moin, ich würde dem Händler schriftlich mitteilen, dass ich eine Nacherfüllung nach § 439 BGB verlange, also eine Reparatur oder einen Austausch. Dabei eine klare Frist setzen und auf die Beweislastumkehr hinweisen.

Reagiert der Händler weiterhin nicht oder lehnt alles ab, als nächsten Schritt vom Kauf zurücktreten oder den Preis mindern.
 
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Merlin74 schrieb:
Warum keine Garantie?
Garantie ist hier die schlechtere Wahl. Mechanisch beschädigt, abgelehnt. Wenn er Pech hat, wird die Karte direkt entsorgt oder vernichtet.
Die gesetzliche Sachmangelhaftung ist hier der bessere Weg.
Ergänzung ()

microproz schrieb:
einfach zu behaupten, dass der Mangel bei Auslieferung nicht vorhanden war.
Eine Behauptung ist kein Beweis.
 
h00bi schrieb:
Garantie ist hier die schlechtere Wahl. Mechanisch beschädigt, abgelehnt. Wenn er Pech hat, wird die Karte direkt entsorgt oder vernichtet.
Hierfür fehlt jede Berechtigung, die Karte einfach zu vernichten. Wer so etwas macht, bekommt ein ernstes Problem!
 
Mangelhaftung startet idR neu, Garantie in aller Regel nicht. Deshalb ist in 99% der Fälle in Deutschland die Mangelhaftung besser.
 
wuselsurfer schrieb:
Wenn Du eine funktionierende Austauschkarte bekommst, kann der Hersteller mit der defekten machen, was er will.
Das ist dann etwas ganz anderes und wäre auch kein Pech.
Ergänzung ()

Avatoma schrieb:
Mangelhaftung startet idR neu, Garantie in aller Regel nicht. Deshalb ist in 99% der Fälle in Deutschland die Mangelhaftung besser.
Darauf poche ich auch: Auf Nacherfüllung aufgrund eines Sach- bzw, Fertigungsmangels.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bezüglich des Vorgehens: Ich schreibe Briefe an Geschäftsführer mit Fristsetzungen und Folgenandrohung und nutze die oft gesetzlich verpflichtenden Whistleblower-/Compliance-Hotlines zur Kontaktaufnahme bzw. zum Hinweis auf das Nichtnachkommen von gesetzlichen Vorgaben (und damit meines Erachtens Compliance-Verstöße).

Meistens funktioniert es, manchmal muss ich klagen. Manchmal mache ich das, manchmal nicht. Dauer einer Klage auf Nacherfüllung bis ich ein Urteil habe vor dem Amtsgericht kann durchaus 12 Monate sein, selten weniger als 6 Monate.
 
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microproz schrieb:
Hierfür fehlt jede Berechtigung
Korrekt, gemacht wird es leider trotzdem.
microproz schrieb:
bekommt ein ernstes Problem!
Mag sein, aber erstmal hat der Kunde das Problem, sein Recht durchzusetzen.

Muss man auch nicht bis zum Ende in jeder möglichen Variante totdiskutieren. Ich rate bei fallen von mechanischer Beschädigung ausdrücklich von Garantieabwicklung als ersten Schritt ab. Immer im Rahmen der gesetzlichen Sachmangelhaftung und das dem Händler auch unmissverständlich mitteilen. Am besten entscheidet man sich auch schon vorab, welche Form der Nacherfüllung man wünscht, also z.B. Austausch.
 
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h00bi schrieb:
Korrekt, gemacht wird es leider trotzdem.

Mag sein, aber erstmal hat der Kunde das Problem, sein Recht durchzusetzen.
Da muss man überhaupt nicht lange diskutieren. Die Rechtslage ist völlig klar: Es wäre eine eklatante Missachtung der Eigentümerrechte! Sogar eine Anzeige wegen Diebstahls wäre denkbar. So jemand hätte von mir schneller eine Klage am Hals, als er das Wort überhaupt aussprechen kann.

Wer so etwas macht, ohne vorher die Genehmigung des Kunden einzuholen und zwar schriftlich, kann wohl kaum klar bei Verstand sein!

Ansonsten bin ich so vorgegangen wie du es beschrieben hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
microproz schrieb:
Habe die Grafikkarte erst im August 2025 gekauft. (...) der Mangel bei Auslieferung nicht vorhanden war
War er m.M.n. offensichtlich auch nicht, denn dann hättest du ja im August letzten Jahres Kontakt aufgenommen und einen Gewährleistungsanspruch angemeldet. Oder es war ein halbes Jahr kein Problem und die Karte lief und die Beschädigung ist erst beim Ausbau aufgetreten? Nein, ich finde die Aussage, dass der Fewler bei Auslieferung nicht vorhanden war nicht dreist. Wenn es dein Laden wäre, würdest du wahrscheinlich genau so handeln. Oder eine weitere Erklärung: Ein, Zwei Pins haben schlechten Kontakt und Aufgrund der mehr Abwärme ist der Kunststoff schnell gealtert und beim Ausbau beschädigt worden.
 
Ein Riss muss nicht unbedingt von Anfang an wirklich da sein.
Wenn das Material an der Stelle des Risses durch zB unsauberen Guss geschwaecht war, ist es sehr gut vorstellbar dass er erst nach einer Weile auftritt.

Auf dem zweiten Bild erkenne ich nicht wirklich etwas. Ist das eine gebrochene Loetstelle?
 
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Samurai76 schrieb:
War er m.M.n. offensichtlich auch nicht, denn dann hättest du ja im August letzten Jahres Kontakt aufgenommen und einen Gewährleistungsanspruch angemeldet. Oder es war ein halbes Jahr kein Problem und die Karte lief und die Beschädigung ist erst beim Ausbau aufgetreten? Nein, ich finde die Aussage, dass der Fewler bei Auslieferung nicht vorhanden war nicht dreist. Wenn es dein Laden wäre, würdest du wahrscheinlich genau so handeln. Oder eine weitere Erklärung: Ein, Zwei Pins haben schlechten Kontakt und Aufgrund der mehr Abwärme ist der Kunststoff schnell gealtert und beim Ausbau beschädigt worden.
Doch, das finde ich dreist, vor allem wenn man genau beschrieben hat unter welchen Umständen der Mangel zu Tage getreten ist und man die Karte einfach zurückgeschickt bekommt, mit der Aufforderung das Gegenteil zu beweisen. Aber diese Vorgehensweise von Mindfactory ist ja bereits schon vielen bekannt, die ähnliches erlebt haben, wenn man so manche Foren durchsucht. Man versucht es einfach und hält den Kunden für blöd.
Ranayna schrieb:
Auf dem zweiten Bild erkenne ich nicht wirklich etwas. Ist das eine gebrochene Loetstelle?
Da ist zusätzlich ein kleines Stück Kunststoff seitlich hinten sogar ausgebrochen. Das ist eben genau das, was der Fall sein muß. Die Buchse war von Anfang an nicht i.O. Die Grafikkarte habe ich nach einem kleinen SSD Umbau, nochmals ausgebaut und wieder vorsichtig und ohne größere Krafteinwirkung wieder angesteckt. Dabei hat es seltsam geknackt. Als ich den Stecker nochmals abgezogen habe, sind mir Kunststoffteilchen entgegengekommen. Ob da zusätzlich ne Lötstelle gebrochen ist, kann ich nicht genau sagen.
 
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@microproz ,

wenn Du Dir zutraust, eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht in Wilhelmshaven selbst durchzuführen, kannst Du auf die Einschaltung einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes verzichten, deren Beauftragung ich aber empfehlen würde, wenn Du nicht in Ortsnähe von Wilhelmshaven wohnst.

Ansonsten kannst Du Dich an die Rechtsantragstelle Deines Wohnsitzgerichts (Amtsgericht) wenden.

Die Rechtsantragstelle ist eine Einrichtung bei Amts-, Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten, die Bürgerinnen und Bürgern kostenlos hilft, Klagen, Anträge und Erklärungen mündlich zu Protokoll zu geben.

Sie dient der Erleichterung des Zugangs zur Justiz, bietet jedoch keine Rechtsberatung an.

Solltest Du dies in Erwägung ziehen, ist es ratsam wenn Du einen Termin hierfür mit der zuständigen Rechtspflegerin bzw. dem Rechtspfleger absprichst.

Ich weiß nicht, was die defekte Grafikkarte gekostet hat. Aber der damalige Kaufpreis wäre der Streitwert vor dem Amtsgericht Wilhelmshaven, denn dieses ist örtlich für die Klage aus der Inanspruchnahme aus der Sachmangelhaftung zuständig.

Die Firma heise mindfactory gmbh hat ihren Sitz nämlich in Wilhelmshaven.

Du solltest in der Klageschrift beantragen, dass Du einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zustimmst

Bei einem Streitwert bis € 1.000,00 € ist die Rechtsgrundlage für das schriftliche Verfahren § 495 a ZPO (Verfahren nach billigem Ermessen). Das Amtsgericht kann hier ohne explizite Zustimmung beider Parteien schriftlich entscheiden, solange niemand eine Verhandlung beantragt.

Wenn die Grafikkarte mehr als € 1.000,00 gekostet hat, kann das AG dennoch im schriftlichen Verfahren (§ 128 II ZPO) entscheiden, wenn:

Beide Parteien zustimmen: Du kannst bereits in Deiner Klageschrift erklären, dass du mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden bist.

Höchstvorsorglich könntest Du das Amtsgericht in der Klageschrift zusätzlich um eine Verhandlung per Videoübertragung gemäß § 128 a ZPO bitten, um die Reise nach Wilhelmshaven zu vermeiden.

Das liest sich jetzt alles furchtbar kompliziert, aber die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts wird das fachgerecht abfassen.
 
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Das ist super von dir geschrieben, Respekt und besten Dank 👍:)
 
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Ich weiß nicht, was Deine Grafikkarte gekostet hat. Aber der seinerzeitige Kaufpreis wird der Klage als Streitwert zugrundegelegt.

Sobald Deine Klageschrift beim AG Wilhelmshaven eingegangen ist, wirst Du eine Kostenrechnung von dort bekommen, da Du mit den Gerichtskosten in Vorleistung gehen musst.

Obsiegst Du in dem Verfahren bekommst Du das Geld von der unterlegenen Beklagten erstattet, @microproz .
 
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Die Graka hat etwas über 1.000,00 € gekostet. Da gibt es im Netz ja ganz brauchbare Rechner. Wobei mir das sogar egal sein kann, da ich eine umfassende Rechtsschutzversicherung habe, die auch Vertrags- und Sachenrechtsschutz beinhaltet. Habe extra nochmal nachgesehen. Danke dir auf jeden Fall für deine Hinweise, die auch sicher für andere nützlich sind.
 
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microproz schrieb:
da ich eine umfassende Rechtsschutzversicherung habe
Dann solltest Du zügig eine Rechtsanwältin, oder einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Deiner rechtlichen Interessen beauftragen. Die für Dich günstige Beweislastumkehr endet ein Jahr nach dem Kauf der Graffikkarte. Dann bist Du in der Beweispflicht, @microproz .
 
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