Rückgabe der Grafikkarte bei Hardwareversand?

FuXxMiTdOpPeLX

Commander
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Hallo,

da meine Grafikkarte anscheinend defekt ist (siehe hier https://www.computerbase.de/forum/threads/abstuerze-ursache.412809/), überlege ich nun diese zurückzugeben.

Ich habe die Karte Anfang Januar bei Hardwareversand für ~135 € gekauft. Wenn ich nun auf den Retourenschein "Erstattung" auswähle, müsste ich ja das Geld zurückbekommen. Aber ich habe mal gehört, dass man nur den aktuellen Preis zurückerstattet bekommt und nicht den Betrag, den man bezahlt hat.

Die Karte ist aber gar nicht mehr bei Hardwareversand gelistet, welchen Betrag würde ich dann bekommen? Hat damit schonmal jemand Erfahrung gemacht?

MfG
FuXx
 
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Ich würde einfach mal da anrufen, dein Problem schildern und fragen, wie viel die dir geben würden.


Gruß Timo
 
Ich habe schon mit einer Dame vom Service gesprochen, die konnte mir das aber nicht sagen. Die schien auch nicht so den Plan gehabt zu haben. Ich werde dann ich wohl Morgen nochmal anrufen.

Aber ich habe noch eine Frage zu diesem Auszug aus den AGBs:
2. Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Heißt das, dass HWV mir Geld für den Gebrauch der Karte abziehen kann? Soviel ich weiß, ist das seit Kurzem gar nicht mehr erlaubt, da gab es so einen Gerichtsbeschluss.
 
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Bis jetzt wurde mir immer der komplette Kaufpreis erstattet, wenn mir die defekte Ware nicht äquivalent getauscht werden konnte. Immer vorausgesetzt das ganze war noch im Garantiezeitrahmen.

Meine Erfahrungen belaufen sich auch auf andere Shops ^^. Meine erste Bestellung bei Harwareversand ist heute rausgegangen. ^^
 
Wie du hast die Karte Anfang Januar geholt.
Ab wann hast du Gemerkt das sie Kaputt ist.

Kann mir nicht Vorstellen das du das Geld zurück bekommst, da wir jetzt
schon April haben also fast MAI.

Ich denke wenn wirst du eine im Austausch oder im Wert eine andere Bekommen.

Ich hatte mal die MSI 3780 OC die mit dem Lüfterbug da sie zu laut war habe das Geld zurückbekommen
aber sie war erst 1 oder 2 Wochen ALT.
 
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Ok, danke für die Info.

Hier hat doch bestimmt schonmal jemand bei HWV defekte Ware zurückgegeben. Über Erfahrungen mit Hardwareversand würde ich mich freuen ;)

@bazooExcalibur
Ich habe die Karte am 01.01.2008 bei HWV bestellt und am 05.01.2008 erhalten ^^
Dass die Karte kaputt ist, habe ich erst seit einigen Tagen festgestellt. Wieso sollte ich kein Geld zurückbekommen?
Schließlich kann man ja auf den Retourenschein selber anhaken was man möchte. Entweder 1zu1 Austausch, Erstattung, oder Ersatzlieferung (zB ein anderen Artikel).
 
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Defekte Ware bei HWV hat ich auch.
Allerdings hab ich mir nicht den kaufpreis erstatten lassen (Ein Freund aber, und der hat meines Wissens nach edn vollen Kaufpreis zurückerhalten).
Hab ne G5 reklamiert und hab meinen Ersatz nach grandiosen 5 Wochen bekommen...
 
Gibts dann nicht erstmal "nachbesserung" oder austausch bevor es Geld zurück gibt ?
 
Tachchen,
leider habe ich mit Hardwareversand mäßige Serviceerfahrungen machen müssen.

Ein dort komplett erworbener Rechner stürzte ständig ab. Nach einigen Versuchen konnte ich ein Softwareproblem ausschließen.
Also kurz an Hwv geschrieben wie die das mit der Garantie handhaben. Antwort (sinngemäß): Retourenschein ausfüllen oder unfrei einschicken.
Also den Rechner ende Dezember eingeschickt mit der kopierten Rechnung sowie einer detaillierten Fehlerbeschreibung.
Mitte/ Ende Februar immer noch keine Meldung von Hwv, also E-Mail geschrieben wo mein Rechner bleibt.
Zwei Tage später eine sehr kurze Mail (ein Satz):
Ob ich denn die Paketnummer noch hätte.
Daraus verstehe ich soviel das die meinen Rechner verbusselt haben... (habe ich unbeantwortet gelassen, da ich auf der Suche nach dem Schein war)
Einen tag später ein etwas längeres Entschuldigungsschreiben (zwei Sätze):
Sie schicken mir den instand gesetzten Rechner zu. Anfang März war er auch da. Ein neues Motherboard wurde verbaut. Incl. einer neuer Rechnung dafür von Anfang Februar....

Also stand der Rechner einige Zeit nur herum. Komisch.
 
Jo, mal sehen was bei mir rauskommt. Ich werde es mal mit Erstattung versuchen. Aber sicherheitshalber rufe ich Morgen noch einmal an.
 
weiß zwar auch nicht wie das bei dem versand ist,aber ich habe mal bei media markt(was meiner meinung nach n großer saftladen ist) ne leadtek gf6600gt (1 jahr alt,dann defekt) gegen eine gainward 6600gt getauscht bekommen.den differenzpreis hab ich als gutschein ausgezahlt bekommen
 
also,

in keinem Laden der Welt wirst du nach ca. 4 Monaten einfach so dein Geld zurückbekommen. Es ist so im Gesetz:
du hast innerhalb von 2 wochen die möglichkeit ohne gründe die ware zurückzugeben und erhälts den kaufpreis zurückerstattet.
NACH den 2 wochen tritt die gesetzliche gewährleistung (1 oder 2 jahre) in kraft, dass heißt, wird die ware defekt, muss der händler gewährleisten, diesen wieder in einem defektlosen zustand zu bringen. dazu hat er die möglichkeit a) das gerät zu reparieren oder b) dir die ware zu ersetzen entweder mit dem gleichen gerät oder, wenn dieses gerät nicht mehr verkauft wird, mit einem gleichwertigen anderen gerät zu ersetzen. dabei erhälst du also dein geld NICHT zurück. Außer: Schafft der Händer die ware nicht nach 3 wochen zu reparieren oder zu ersetzen, erhälst du den kaufpreis zurück.

das mit dem retourenschein wird nicht klappen, denn deine Frist ist abgelaufen. dieses ankreuzkasten ist ja da wenn du innerhalb von 2 wochen die ware zurückschickst.

wenn du ankommen solltest mit ja, ich hab doch garantie: die garantie ist ein freiwilliges angebot des herstellers, so fern macht das sinn, wenn die garantie eine längere laufzeit als die gesetzliche gewährleistungspflicht hat. außerdem wird das dann bei einem garantiefall direkt mit dem hersteller abgewickelt, der händler hat nix mehr damit zu tun. die garantie wird behandelt wie die gesetzliche gewährleistungspflicht, also nur reparierte, ersetzte ware bekommst du. NO CASH

denn was glaubst du was passieren würde wenn du nach 4 monaten dein geld zurückbekommst. kauf ich mir nen prozessor von 200€, der monatlich im preis sinkt und im 4. monat nach kauf noch 150 € kostet, bring den zurück und erhalte dann wieder meine 200€ ?? das würde dann jeder machen und wo bleibt der gewinn für den händler??

MFG
 
Regulär ist es so dass eine Erstattung (bzw. ein Umtausch) nur innerhalb der ersten 14 Tage verbindlich ist (vgl. §312 BGB) oder nach einer 3 malig fehlgeschlagenen Ausbesserung/Austausch der Ware.
Außerdem dürfen sie noch immer für Benutzungsspuren einen angemessenen Teil des Kaufpreises einbehalten, insofern die Benutzung über die eines einfachen Tests (Funktionstest oder Handhabung wie du ihn z. B. bei einem Elektrowarenladen bei dir um die Ecke machen könntest) hinausgeht, bzw. die Verpackung übermäßig beschädigt wurde etc.

/Edit: eek - zu langsam :rolleyes:
 
Ok, danke für die Antworten. Vielleicht habe ich ja Glück, ansonsten muss ich halt wieder eine HD3850 nehmen, die von Club3D haben die nicht mehr... wäre auch nicht so schlimm, hauptsache es hat keinen häßlichen Aufdruck wie die von Sapphire ^^

Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass sie für die Benutzung kein Geld mehr einziehen dürfen. Da gabs so ein Gerichtsbeschluss, kam auch vor Kurzem in den Nachrichten, dass Händler bei Reklamationen für die bisherige Benutzung kein Geld mehr abziehen dürfen.
 
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Viel Spass bei der Rückgabe freu dich wenn du überhaupt zeitnahe Geld wieder bekommst. Da würde ich mir um 20 euro keine Sorgen machen.
 
Habe Gestern noch eine Mail hin geschrieben und heute früh Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr XXX,


bei der vermeindlich defekten Grafikkarte, handelt es sich nun um einen Garantiefall,
den wir beim Hersteller für Sie geltend machen werden.

Dieser entscheidet auch, über die Höhe des Erstattungsbetrages für die Grafikkarte.

Bitte senden Sie uns die Grafikkarte mittels Retourenaufklebers zurück und geben
Sie uns benkannt, welcher Fehler auftritt. Bitte vergessen Sie eine Kopie der
Rechnung nicht.
 
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