• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

Rückgabe von "Keine Jugendfreigabe"

Es gibt noch mehr "Hintertüren"!

In einem ähnlichen Fall (der 14-Jährige hat sich vom Taschengeld eine Airsoft-Pistole gekauft) hat das Amtsgericht Freiburg (Breisgau) folgendes entschieden:

1. Ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung
des gesetzlichen Vertreters geschlossener Kaufvertrag gilt nicht nach BGB § 110 als wirksam, wenn der Minderjährige wußte, daß seine Eltern mit der Verwendung des
ihm grundsätzlich zur freien Verfügung überlassenen Taschengeldes für
einen derartigen Kauf jedenfalls nicht einverstanden waren.

2. Der Kaufvertrag ist dann vollumfänglich rückabzuwickeln. Die verschärfte Haftung des BGB § 819 greift nicht ein.


Ich persönlich würde das folgendermaßen interpretieren: solange die Eltern ihrem Kind keinen Freibrief zum Ballerspiel-Kaufen geben, ist ein solcher Vertrag immer schwebend unwirksam, auch wenn mit Taschengeld bezahlt wurde, das generell an keinen bestimmten Zweck gebunden war.

Aber wenn du schon Rechtsanwaltsgehilfe bist, warum fragst du nicht einfach deinen Boss anstatt dich hier zu einem Thema, über das du eigentlich eh Bescheid wissen müsstest, einer solchen Lawine Halb- und Unwissens auszusetzen.

An sich sollte dieses Thema geschlossen werden, am Ende nimmt ein armer Unwissender hier noch die falschen Aussagen ernst oder hält das gar für Rechtsberatung :freak:
 
Das Spiel müsste zurückgenommen werden, wenn man jetzt davon ausgeht das es ein teures Spiel war. Ein 5 Euro Grabbeltisch Spiel übersteigt wohl kaum den sogenannten "Taschengeldparagraf".

"In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss."
 
CorporalHicks schrieb:
Bin Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und denke, dass es definitiv Geldrückgabe geben müsste. Das Mindestalter von 18 ist nicht erreicht und der Verkauf gesetzeswidrig (gegen das Jugendschutzgesetz). SOmit dürfte dem Umtausch oder der Geldrückgabe doch nichts im Wege stehen oder?

Wenn du wirklich Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter bist, dann hättest du das alles schon in der Ausbildung gehabt. Kommt mir alles irgendwie wie Hausaufgaben vor.

Der Taschengeld §§ umfasst im übrigen nichts angespartes vom Taschengeld.
Wenn das Kind 5 EUR bekommt und sich 40EUR für nen Kinderspiel anspart, so ist und bleibt der Vertrag auch dann schwebend unwirksam.
 
In der ausbildung ham wir den § 110 mur kurz angesprochen und hatten halt auch nen paar fälle zur geschäftsfähigkeit, gesetzliche verbote haben wir in dem zusammenhang leider nie behandelt...

und später ham wir eh keine fälle mehr gemacht, weil unser lehrer nur vorgelesen hat :(
 
Das ist alles schön und gut, aber Ladenhütter ab 18* Verkaufen die gerne an Kinder um das Zeug loszuwerden.

Mein kleiner Bruder hat sich so ein paar 18er Spiele in einer Videotheke gekauft.
1-2 EUR billiger als das Preisschlid, aber dann ohne Rechnung/Quittung.

Einmal hat er 5 EUR gezahl aber eine 6 EUR Quittung bekommen, wie lustig.
Das Spiel habe ich ihm aber dann für 5 EUR abgenommen weil ich das schon gesucht haben. ;-)

Aber es ist noch zu erwähnen das nicht jedes Spiel das als "18/keine Jugendfreigabe" existiert
auch ein 18er Spiel ist.
Alle alte und/oder ungeprüfte Spiele sind ja jetzt auch USK 18, was für eine Schande.
 
CorporalHicks schrieb:
[...] die spieler von KS würden nicht freundlich, nicht hilfsbereit sein und würden nur in schwarzen klamotten rumlaufen (also KS= grufti). das behandle ich im Kapitel "Soziale Herabstufung der Spieler".


Und warum sollte jemand denken, dass "Gruftis", also laut Deiner Aussage Menschen, die gern oder ausschliesslich schwarz tragen, nicht freundlich und hilfsbereit sein können?
Da frag mal die Einwohner des beschaulichen Dorfes Wacken in Schleswig-Holstein, in das jedes Jahr im Sommer für eine knappe Woche 70.000 solcher schwarz gekleideten, rumgrölenden Leute "einfallen", um ein grosses, friedliches Festival zu feiern. (Zwar sind nicht viele wirkliche Gruftis dabei, aber für den unwissenden Aussenstehenden sind ja scheinbar alle schwarz gekleideten gleich böse...)

Sorry, falls ich Dich falsch verstanden haben sollte, aber aus meiner Sicht beklagst Du Dich hier über die Vorurteile gegen "Killerspiele"-Spieler, während Du gleichzeitig die Vorurteile über "Grufties" anfeuerst...
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ich glaub, da hast du mich ein wenig falsch verstanden. ich selbst kenn auch ein paar "grufti"-mäßig angezogene leute. sind mega nett, aber dennoch gehen ihnen die meisten menschen aus dem weg, weil sie angst vor ihnen haben (was meiner meinung nach schwachsinn ist). und das sagte mir einer meiner freunde selbst! z. b. wenn er in den bus einsteigen wollte, würden die leute ihn vorlassen und einen schritt zur seite machen.

allerdings bezog sich diese aussage uach mehr auf meine erfahrungen als zivi im krankenhaus, wo mich einige patienten gefragt haben, ob ich KS spielen würde. sie hätten durch die medien das gefühl bekommen, dass alle, die diese spiele in ihrer freizeit spielen so rumlaufen würden wie gruftis und total unfreundlich usw. seien. also quasi "Killerspiel"-Zocker = Grufti = unfreundlich und "böse". Sie dachten im grunde, dass die KS-Spieler blutrünstige, schwarze gestalten seien. also ein sehr schlechtes image der gamer :( und das nur durch die inkompetente berichterstattung in zahlreichen sendungen wie Frontal 21, hartaberfair usw. sicherlich gibt es auch kompetente berichterstattungen wie z. b. Welt der Wunder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah, ok, dann hab ich das einfach verkehrt aufgefasst ;)

Aber stimmt schon, viele Leute meiden auch mich in fast jeder Fussgängerzone, allerdings ist es seit 2-3 Jahren etwas besser geworden, denn bei uns im Norden ist sogar das WOA inzwischen gesellschaftsfähig geworden. Jeder hat irgendwoher gehört, dass die "bösen schwarzen Leute da" eigentlich sehr nett sein sollen.

Vllt sollte man auch mal ein grosses "Killerspiele"-Festival in irgend 'nem kleinen Kaff veranstalten. Nach knapp 20 Jahren konsequenter positiver Berichterstattung der lokalen Medien würden die Besucher dann ja evtl auch langsam akzeptiert :evillol:
 
wird das buch verkauft oder wird das ein freier download?
generell klingt das überfliegen des aufbaus recht interessant, das ich mal n blick reinwerfen wollen würde
 
also es wird zwei varianten geben: gedruckt als taschenbuch im a5 format oder als eBook-download. der download ist demnentsprechend günstiger, denke, dass es 3,95 kosten wird. die gedruckte version weiß ich noch nicht genau, weil ich die produktionskosten noch nicht kenne. denke aber, dass die gedruckte version um die 10 euro liegen wird (außerdem entfallen beim download die versandkosten).
 
Zurück
Oben