Rücksendung defektes Gerät

MagnusMagNuss

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Apr. 2019
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Grüßt euch,

habe einen Monitor bestellt, der defekt ist.
Nun möchte der Verkäufer (online Shop) die Rücksendekosten nicht tragen.
Ist er nicht dazu verpflichtet? Ich kann mir doch aussuchen, ob ich eine Nachbesserung haben möchte, oder das Gerät komplett zurücksende und meine Kosten + Rücksendekosten erstattet bekomme, oder nicht?
 
Was hast du denn dem Shop mitgeteilt?

Willst du widerrufen oder ein Gerät ohne Mangel im Austausch erhalten?
 
Idon schrieb:
Was hast du denn dem Shop mitgeteilt?

Willst du widerrufen oder ein Gerät ohne Mangel im Austausch erhalten?
Widerrufen habe ich. Aber ich kann den Widerruf noch zurückziehen, oder?
Aber der Shop will mir das Produkt nicht umtauschen, sondern das Gerät reparieren. LoL
 
An und für sich ist ein Widerruf eine einseitige Willenserklärung und damit unumkehrbar. Aber die andere Partei kann natürlich freiwillig zustimmen.

Das Wahlrecht ob Reparatur oder Austausch liegt grundsätzlich beim Verbraucher.
 
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@SenSai96

Im Falle eines Widerrufs sind vom Händler nur die Hinsendekosten zu erstatten. Die Kosten der Rücksendung wiederum hat seit dem Jahr 2014 der Verbraucher selbst zu tragen.

Einige Händler bieten hier Kulanz an und übernehmen auch die Kosten der Rücksendung. Deiner zählt offenbar nicht dazu.
 
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SenSai96 schrieb:
Widerrufen habe ich. Aber ich kann den Widerruf noch zurückziehen, oder?
Aber der Shop will mir das Produkt nicht umtauschen, sondern das Gerät reparieren. LoL
Das widerspricht sich nun aber, denn bei einem Widerruf wird der Kaufvertrag widerrufen, Du bekommst Dein Geld wieder und schickst dem Verkäufer die Ware zurück:
Damit ist es dann also als hätte der Kauf niemals stattgefunden und daher hast Du dann auch keinen Anspruch auf einen anderen Monitor oder das reparierte Gerät zurück.

Da der Händler aber anbietet den Monitor zu reparieren, dürfte hier ein Gewährleistung geltend gemacht worden sein, zumindest nach dem Verständnis des Händlers. Damit gilt folgendes:
In diesem Fall muss also der Händler die Rücksendekosten tragen und kann ein Neugerät statt einer Reparatur verweigern, wenn dies für ihn unverhältnismäßig hohe Kosten bedeuten würde.

Es widerspricht sich also, wenn der Händler einerseits die Rücksendekosten nicht tragen, andererseits das Gerät reparieren (und Dir dann ja zurückschicken) möchte.
 
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