Rücksendung der Ware am 14. Tag nach Erhalt

Countdown2

Lieutenant
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Apr. 2009
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Hallo,

ich habe mir vor 2,5 Wochen einen Laptop bestellt, den ich per Nachnahme am 26.10. (d.h. morgen vor zwei Wochen) abgeholt habe. Aufgrund des in diesem Thread (https://www.computerbase.de/forum/threads/cpu-whining-toshiba-c850-i3-3210m.1275940/) geschilderten Problems käme es mir wirklich sehr gelegen, den Laptop zurückzusenden und das Geld erstattet zu bekommen.

Die 14-tägige Frist beginnt ja frühestens mit dem Erhalt der Ware, d.h. am 26.10. Allerdings konnte ich über Google nicht herausfinden, ob die Ware innerhalb der darauffolgenden 14 Tagen beim Verkäufer eintreffen muss oder ob es auch ausreichend ist, wenn ich auf den letzten Drücker, d.h. am 14. Tag nach Erhalt, die Ware zurücksende. (Mit vorheriger Kontaktaufnahme zum Verkäufer, telefonisch oder per E-Mail). Kann mir das jemand sagen?:)

Der Laptop ist natürlich in einem einwandfreien Zustand und wurde in den zwei Wochen so gut wie gar nicht benutzt, da ich ihn nicht benötigt habe und mich das Fiepen im oben verlinkten Thread zur Weißglut brachte.

Noch was: Windows 8 war vorinstalliert und die Lizenz ist bereits aktiviert. Stellt das ein Problem dar oder ist das unerheblich für die Rücksendung? Natürlich würde ich das Notebook komplett in den Auslieferungszustand zurückversetzen.

Vielen Dank!
 
Es reicht sogar aus, den Widerruf fristgerecht in Schriftform zuzustellen.

Streng genommen kannst du also am Ende der Widerrufsfrist eine Mail/FAX schicken und musst dann nur zusehen, dass die Ware möglichst zeitnah zurückgeht.

Noch was: Windows 8 war vorinstalliert und die Lizenz ist bereits aktiviert. Stellt das ein Problem dar oder ist das unerheblich für die Rücksendung? Natürlich würde ich das Notebook komplett in den Auslieferungszustand zurückversetzen.

Könnte u.U. zu Wertersatz führen, fraglich ist nur, wie will der Verkäufer nachweisen, dass die Lizenz aktiviert war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Problematisch ist hier nur, dass weder Fax noch Email den Zugang beweisbar machen, wenn der Verkäufer bestreitet, diese erhalten zu haben.

Allerdings ist hier § 193 BGB zu beachten, nach dem die Frist am nächsten Werktag (hier also Montag) endet.
 
@ Doc Foster: und wenn der verkäufer auf meinen widerruf geantwortet hat? dann sollte er sich doch auch nicht rausreden können, oder?

tt: wichtig ist wirklich nur, dass der vertrag innerhalb der 14 tage widerrufen wird... das geld bekommst du z.B. ja auch nicht direkt wieder ;)
 
Nimmt die Gegenseite irgendwie Bezug auf den Widerruf, dann dürfte es in der Tat schwer sein, den Zugang zu bestreiten.

Seriöse Verkäufer werden den WIderruf natürlich fristgerecht vermerken.
 
Soweit ich mich erinnern kann beginnt die Frist sowieso erst am Tag NACH dem Erhalt. Demnach am 27.10.
 
Nicht wirklich, jedenfalls nicht nach deiner Rechnung; hierzu einfach mal die §§ 187 ff. BGB lesen und auf den Fall anwenden.

Danach endet die Widerrufsfrist grds. mit Ablauf des 9.11.13 (also heute), sie wird allerdings wegen § 193 BGB aufd den nächsten Werktag, also Montag, den 11.11.13 verlängert.
 
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