Rücksendungen: Adminstrationskosten?

ThomasK_7 schrieb:
Guckt man zum Beispiel hier.

Der Shop umgeht offensichtlich die in der EU geltenden Regeln. Eine Klage hätte meines Erachtens sehr große Erfolgsaussichten. Finanziell lohnen würde sich eine Klage allerdings nicht, denn Sie müsste in Belgien eingereicht werden ggf. inkl. Übersetzung in die dortige Amtssprache. Die Vorfinanzierungskosten sind einfach viel zu hoch für die 20 Euro Streitwert.

Liest man den verlinkten Text, ist die Aussage so sicherlich kritikwürdig.

Zunächst stellt sich hier die zentrale Frage, ob der Verkäufer tatsächlich in Belgien seinen Sitz hat. Nur weil ein us-amerikanisches Unternehmen eine Niederlassung in Belgien unterhält, liegt ihr Sitz damit noch lange nicht in Belgien.

Ist der Verkäufer also eine us-amerikanische Person, sind Ausführungen zu Rom I müßig, da die USA die Rom-I-VO nicht ratifiziert haben.

Ginge man nun trotzdem von einem belgischen Verkäufer und einem Verbrauchervertrag aus, dann wäre hier zunächst zu prüfen, ob eine Rechtswahl getroffen wurde.
Mangels Rechtswahl käme deutsches Recht zur Anwendung.
Optiert der Verkäufer auf belgisches Recht, würde dieses mit der Maßgabe zu Anwendung kommen, dass ergänzend unabdingbares deutsches Verbraucherrecht gilt, hier vorrangig die deutschen Regelungen zum Fernabsatz.

Davon (rechtlich) zunächst unabhängig ist die Frage des Gerichtsstandes zu überprüfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Wahl Gerichtsstand in Deutschland für den Verbraucher besteht nach EuGH Rechtsprechung berechtigte Hoffnung. Das senkt natürlich die Prozesskosten enorm.

Von einem Vertragsverhältnis mit der Belgischen Zweigniederlassung ist auszugehen, u.a. durch
Muss ich Einfuhrgebühren bezahlen?

Wenn sich die Lieferadresse ausserhalb der EU befindet können Einfuhrgebühren anfallen. Dies sind Einfuhrzölle welche von Ihren lokalen Behörden erhoben werden und somit ausserhalb unserer Kontrolle liegen. Somit können wir keine Haftung übernehmen, sollten Sie von UPS aufgefordert werden diese Einfuhrzölle zu bezahlen. Für Kunden die im EU Raum leben fallen jedoch keine Einfuhrgebühren an.
Viele Vertragsbestandteile dieses Shops verstossen gegen die europäische Regeln des Verbraucherschutzes, anscheinend schon seit Jahren. Ich habe so meine Zweifel, ob z. Bsp. mein hiesiges Amtsgericht sich trotz EuGH-Urteil für zuständig erklären würde. Insgesamt eine interessante Rechtssache. :)
 
Forum-Fraggle schrieb:
Bisher kam ich nicht in die Situation, aber bei einem normalen Konto kann ich zurückbuchen lassen.

Nein, kann man nicht. Bei einer Überweisung hast Du über Dein eigenes Konto verfügt. Danach ist das Geld auf dem Konto eines Anderen und über das kannst Du nicht verfügen.

Ausgenommen sind Kreditkartenkonten, bei denen eine Rückbuchung möglich ist.

Forum-Fraggle schrieb:
Gibt es nicht eine ähnliche Option bei PayPal (Käufschutz)?

Der Paypal-Käuferschutz dürfte hier nicht zum Tragen kommen, denn dieser deckt nur Folgendes ab:

"Der PayPal-Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht"

Quelle: https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full

ThomasK_7 schrieb:
Zur Wahl Gerichtsstand in Deutschland für den Verbraucher besteht nach EuGH Rechtsprechung berechtigte Hoffnung. Das senkt natürlich die Prozesskosten enorm.

Dennoch liegen sie wahrscheinlich trotzdem über 20 Euro. Wenn der TO nicht aus Prinzip klagen will, würde ich das Thema unter "Lehrgeld" verbuchen.
 
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