Doc Foster
Fleet Admiral
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ThomasK_7 schrieb:Guckt man zum Beispiel hier.
Der Shop umgeht offensichtlich die in der EU geltenden Regeln. Eine Klage hätte meines Erachtens sehr große Erfolgsaussichten. Finanziell lohnen würde sich eine Klage allerdings nicht, denn Sie müsste in Belgien eingereicht werden ggf. inkl. Übersetzung in die dortige Amtssprache. Die Vorfinanzierungskosten sind einfach viel zu hoch für die 20 Euro Streitwert.
Liest man den verlinkten Text, ist die Aussage so sicherlich kritikwürdig.
Zunächst stellt sich hier die zentrale Frage, ob der Verkäufer tatsächlich in Belgien seinen Sitz hat. Nur weil ein us-amerikanisches Unternehmen eine Niederlassung in Belgien unterhält, liegt ihr Sitz damit noch lange nicht in Belgien.
Ist der Verkäufer also eine us-amerikanische Person, sind Ausführungen zu Rom I müßig, da die USA die Rom-I-VO nicht ratifiziert haben.
Ginge man nun trotzdem von einem belgischen Verkäufer und einem Verbrauchervertrag aus, dann wäre hier zunächst zu prüfen, ob eine Rechtswahl getroffen wurde.
Mangels Rechtswahl käme deutsches Recht zur Anwendung.
Optiert der Verkäufer auf belgisches Recht, würde dieses mit der Maßgabe zu Anwendung kommen, dass ergänzend unabdingbares deutsches Verbraucherrecht gilt, hier vorrangig die deutschen Regelungen zum Fernabsatz.
Davon (rechtlich) zunächst unabhängig ist die Frage des Gerichtsstandes zu überprüfen.
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