Rücktritt v. Kaufvertrag nach 19 Monaten, wegen Falschauskunft ?

frankomio

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Hi, hier ist zwar kein rechtsforum, aber evt. kennt jemand den Sachverhalt ja....

Und zwar haben wir (my Frau und ich) vor ca. 19 Monaten eine Spülmaschine im Elektromarkt gekauft, und uns wurde im Beratungsgespräch auch zugesichert , daß die (Unterbau-)Spülmaschine , Dekorfähig ist (also: sich optisch an eine neue Küche anpassen läßt) Zitat: " Ja , da wird einfach eine Front dran geschraubt..."

Nun steht eine neue Küche an, und wir stellen fest (auch durch Anruf bei Bosch), daß die Spülmaschine weder mit einer Dekorplatte, noch mit einer Möbelfront ausgestattet werden kann.

Besteht immer noch l, nach jetzigem Erkennen des erheblichen Mangels, die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten ? Oder gibt es dabei Fristen der Verjährung, etc ?
 
Du willst ernsthaft fast 2 Jahre nach dem Kauf zu einem Elektroladen fahren und das Ding aufgrund einer mündlichen, nicht wahren Aussage eines Mitarbeiters das gebrauchte Gerät zurückgeben?
Da bist du vollkommen chancenlos, es ist praktisch unmöglich das nachzuweisen, und selbst wenn es dir gelingt, dann stellt sich die Frage, warum du erst satte 19 Monate danach auf die Idee kommst, das mal auszuprobieren. Im übrigen hast du nach 6 Monaten die Beweislast.

Kurz und Knapp: Spar dir die Mühe
 
moment , ich glaube jetzt hast evt. Du aber mehr mangelhafte kaufmännische Kenntnisse als ich ....


denn , zum einen habe ich ja für die Aussage der Verkäufers eine Zeugin,

zum anderen gilt "im allgemeinen" ein Kaufvertrag als ungültig, wenn die Ware einen erheblichen Mangel aufweist.

Und: Dieser Mangel ist unverzüglich nach BEKANNT WERDEN anzuzeigen,

da mir dieser Mangel erst bekannt wurde, nachdem ich eine neue Küche kaufen wollte, war es mir auch vorher gar nicht möglich dies zu prüfen. Zumal der Verkäufer, mit seiner Aussage einen Vertragsbestandteil, wenn auch mündlich angegeben hat....


Und: 6 Monate Beweislastumkehr dürfte für Gewährleistungsfälle gelten , nicht aber z.B. für Verschweigen eines Mangels, bzw. Falschauskunft ...


-> würdest Du, trotz einer Zusage des Verkäufers , die Spülmaschine, zur Sicherheit, mal zum nachbarn schleppen um dies auszuprobieren....???
 
Beweislast dürfte hier kein großes Problem sein, da der Mangel nachweislich schon beim Kauf bestand.
 
eXEC-XTX schrieb:
Du willst ernsthaft fast 2 Jahre nach dem Kauf zu einem Elektroladen fahren und das Ding aufgrund einer mündlichen, nicht wahren Aussage eines Mitarbeiters das gebrauchte Gerät zurückgeben?
Da bist du vollkommen chancenlos, Im übrigen hast du nach 6 Monaten die Beweislast.

Hier geht es auch primär nicht um die Gewährleistung, sondern dass der TE den kompletten Vertrag anfechten möchte....

So würde ich vorgehen.....wie die Chancen sind....kann ich dir leider nicht sagen, da ich kein Rechtsanwalt bin...

Das wäre mein Tipp
 
Im übrigen hast du nach 6 Monaten die Beweislast.

Ja und?

zum anderen gilt "im allgemeinen" ein Kaufvertrag als ungültig, wenn die Ware einen erheblichen Mangel aufweist.

Autsch, da sind deine Kenntnisse wohl eher mangelhaft, ein Mangel (egal wie erheblich) berührt die Wirksamkeit eines Vertrages natürlich (zunächst) nicht.

Und: Dieser Mangel ist unverzüglich nach BEKANNT WERDEN anzuzeigen,

Etwas ähnliches gilt beim Handelskauf, das hat aber mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun, da hier offenbar ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt.

Im Ergebnis sind hier zwei Vorgehensweisen möglich:

1.) Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie eine vereinbarte Beschaffenheit nicht besitzt. Der Käufer kann hier ggf. auf Nachlieferung einer mangelfreien Sache bestehen, wobei das mglw. unmöglich ist, weil dieses Modell offenbar diese Beschaffenheit überhaupt nicht besitzt. Falls dies der Fall ist, bliebe nur noch der Rücktritt vom Vertrag.

In diesem Fall muss der Verkäufer gegen Rückgabe der Sache den Kaufpreis erstatten, der Käufer muss aber ggf. Wertersatz für die Nutzung leisten.

2.) Sollte hier tatsächlich eine arglistige Täuschung vorliegen, dann kann der Vertrag nach 123 BGB angefochten werden. Auch hier wird rückabgewickelt und auch hier muss der Anfechtende grds. Ersatz für die gezogene Nutzung leisten.
 
Nun, zuerst müsste die Falschberatung nachgewiesen werden, was fast unmöglich ist, da ja meistens keine Gesprächsprotokolle angefertigt werden und die Beratung nur mündlich erfolgt.
Hinzu kommt, dass man schwer beweisen kann, dass der Berater wissen MUSSTE, dass die Maschine nicht wie gewünscht ausgebaut werden kann.

Sollte der Berater das gewusst haben (was wie gesagt schwer zu beweisen ist), kann man sogar von arglistiger Täuschung ausgehen (§123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung), wodurch man den Kaufvertrag anfechten könnte. Die Verjährungsfrist liegt hierbei bei einem Jahr nach Bekanntwerden der Täuschung und erlischt nach spätestens 10 Jahren nach der Willenserklärung/dem Abschluss des Kaufvertrages (§124 BGB - Anfechtungsfrist).

Du kannst es aber wie gesagt schwer beweisen und solltest dir in deinem Falle einen RA zu Rate ziehen, der dich da konkreter beraten kann, denn ich kann mich auch irren und habe lediglich nur meine Meinung geäussert.

Edit:
Zu langsam, Doc Foster hat es treffender beschrieben.

Wie gesagt, ziehe besser einen Rechtsanwalt zu Rate, denn hier sind das quasi alles nur Vermutungen/Meinungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei den meisten Spülmaschinen ist es recht offensichtlich wenn man die Front sieht, ob man später auch Deko davor montieren kann. Der Anruf beim Hersteller hättet ihr lieber viel früher machen sollen, auf die Beratung in Geschäften ist eh meistens wenig Verlass.

Ansonsten: Ein Anspruch besteht auf alle Fälle.
Die Frage ist ob der Vertragspartner den Anspruch anerkennen wird. Ich vermute nicht, und somit landet es dann vorm Gericht … viel Spaß dabei ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Euch,

ich denke auch Recht haben und Recht bekommen liegen hier ziemlich weit auseinander...

wenn ich im Laden Nachfrage, werden die sich wahrscheinlich dumm stellen und es schlimmsten falls drauf ankommen lassen ....

hab leider auch keine Rechtsschutzvers., von daher stehe ich eh im Regen mit dem Risiko....
Ergänzung ()

moodle schrieb:
Bei den meisten Spülmaschinen ist es recht offensichtlich wenn man die Front sieht, ob man später auch Deko davor montieren kann. Der Anruf beim Hersteller hättet ihr lieber viel früher machen sollen, auf die Beratung in Geschäften ist eh meistens wenig Verlass. "

Tja, die Front der Spülmaschine hat unterhalb des Bedienfeldes eine Edelstahltür, die ca 1,5cm nach innen versetzt ist, was OPTISCH auf eine Nachrüstmöglichkeit schliessen lassen könnte (daher evt. die Aussage des verkäufers, auf unsere Nachfrage hin)

Leider behauptet Bosch aber was anderes , und die sollten es wissen


@moodle: Überprüfst du jede Aussage Ausstattung auf Wahrheitsgehalt ?
Würde in unserem Fall bedeuten: Zum Laden hin, modell aussuchen, zurück nach hause, Ausstattung prüfen, wieder zum laden hin und kaufen.....

Ob man die techn. Details per Handy "zeitnah" prüfen kann ist auch noch die Frage...
Und im Laden wird man immer argwöhnisch beäugt , wenn man sein Smartphone benutzt :D
 
Siehst du Löcher in der Tür? Also da, wo die Tür nach innen "versetzt" ist?
Dann ist sie Dekor fähig
 
Wieso versuchst du nicht erstmal tatsächlich mit dem Verkäufer zu sprechen? Du könntest staunen manche erinnern sich gut. Versuch es doch erstal als erstes, bevor du irgendwelchen Rechtlichen Kram versuchst.

Auch ist die Frage, wenn du Erfolg hast, wieviel Geld du tatsächlich wieder kriegst. Daher solltest du nach Alternativ Lösungen schauen, statt direkt auf Rückwandlung des Vertrags zu pochen.
 
Vergesst bei Euren Überlegungen nicht, wie Doc Foster es schon sagte, dass ihr den gezogenen Nutzen berücksichtigen solltet - Wenn ihr die Maschine 2 Jahre lang genutzt habt, wird man dafür Geld verlangen ;)
 
Genau! Ich bezweifle stark, dass du damit dir eine neue Spülmaschine kaufen kannst
 
Das Wichtigste ist sowieso, dass man bei einem solchen Gespräch immer steht, zumindest habe ich das hier vor kurzem im Forum von einem der zahlreichen Legastheniker-Analphabeten gelernt. :D
 
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