Hi, hier ist zwar kein rechtsforum, aber evt. kennt jemand den Sachverhalt ja....
Und zwar haben wir (my Frau und ich) vor ca. 19 Monaten eine Spülmaschine im Elektromarkt gekauft, und uns wurde im Beratungsgespräch auch zugesichert , daß die (Unterbau-)Spülmaschine , Dekorfähig ist (also: sich optisch an eine neue Küche anpassen läßt) Zitat: " Ja , da wird einfach eine Front dran geschraubt..."
Nun steht eine neue Küche an, und wir stellen fest (auch durch Anruf bei Bosch), daß die Spülmaschine weder mit einer Dekorplatte, noch mit einer Möbelfront ausgestattet werden kann.
Besteht immer noch l, nach jetzigem Erkennen des erheblichen Mangels, die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten ? Oder gibt es dabei Fristen der Verjährung, etc ?
Und zwar haben wir (my Frau und ich) vor ca. 19 Monaten eine Spülmaschine im Elektromarkt gekauft, und uns wurde im Beratungsgespräch auch zugesichert , daß die (Unterbau-)Spülmaschine , Dekorfähig ist (also: sich optisch an eine neue Küche anpassen läßt) Zitat: " Ja , da wird einfach eine Front dran geschraubt..."
Nun steht eine neue Küche an, und wir stellen fest (auch durch Anruf bei Bosch), daß die Spülmaschine weder mit einer Dekorplatte, noch mit einer Möbelfront ausgestattet werden kann.
Besteht immer noch l, nach jetzigem Erkennen des erheblichen Mangels, die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten ? Oder gibt es dabei Fristen der Verjährung, etc ?