Rufbereitschaft als MUSS plötzlich? Nicht optional!

spyro0101

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Vorweg! ich weiß es ist kein rechtliches forum!

Hey Leute, mal ne frage:

ich habe einen unbesfristeten vertrag seit 2 jahren und einen 140h/monat teilzeitjob als supporter. wir haben früh und spätschicht:
früh = 8 - 16
spät = 14 - 22

nach 2 jahren kündigte mein arbeitgeber vorgestern an das jeder rufbereitschaft übernehmen muss im monat 1 woche lang von montag bis sonntag. unsere schichten sind jedoch nur von mo - freitag. diese rufbereitschaft läuft so ab das man 24/7 erreichbar sein muss für die kunden und man auch noch den schichten nachgehen soll. also z.b. frühschicht und danach gleich die rufbereitschaft.

das kann doch nicht rechtens sein oder?
was könnte mir denn drohen falls ich dies ablehne? es steht ja nicht in meinem vertrag!

ich befürchte das es nur darauf ausgeht falls man es nicht akzeptiert findet man einen betriebsbedingten grund mich zu kündigen und ich muss mir in meiner kündigungsfrist etwas neues suchen......

danke das ihr das durchgelesen habt! ich bin ziemlich ratlos im moment und suche auch nach einer rechtsberatung.
 
Prinzipiell geht das. 7 Tage im Monat 24/7 ist OK. Ich habe 10 Tage Rufdienst im Monat im öffentlichen Dienst. Dort ist das im TVÖD näher geregelt.

Für eine Rechtsberatung solltest du einen Rechtsanwalt aufsuchen.
 
Von der Regelung und Anzahl pro Stunden ist das i.O.
Ob du das tun musst sollte in deinem Vertrag stehen. Falls es dort nicht aufgeführt ist musst du es auch nicht tun. Wie das dein Chef dann auffasst steht auf einem anderen Blatt.

Fall dieser Laden die Leute dann bei Weigerung anfängt rau zu behandeln/zu piesacken würde ich mir etwas besseres suchen.
 
Eine Regelung dazu kann (soweit ich weiß ) im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag stehen. Ist das ggf. der Fall bei dir?
 
So wie meine Vorredner es bereits gesagt haben, wenn es in deinem Arbeitsvertrag steht dann hast du keine Chance was dagegen zu machen.

Aber wenn nicht, dann hat er keine Chance das bei dir ohne deine Zustimmung anzuwenden. Natürlich könnte er dich kündigen, aber dann solltest du den Laden sofort wechseln, wenn dein Chef so ein Idiot ist.


Er kann ja auch nicht ankommen und sagen du sollst morgen x y z machen nur weil er meint das müssen nun alle so machen. Ich hatte den Fall auch mal, da kam mein aktueller Chef und meinte das wir Rufbereitschaft machen müssen. Meine Antwort war (das war noch während der Probezeit): "Man wird sich sicherlich einig, was für eine Entlohnung bietet die Firma dafür". Das habe ich vor gesammelter Mannschaft gesagt, das Resultat war, dass es keine Rufbereitschaft mehr für die Abteilung in der ich war gab.
 
Das kann natürlich ein Test sein für eine mögliche Übernahme (bzw. Übernahme mit Befristung und Sachgrund) oder der Versuch kurz vor dem Rauswurf die Befristeten noch schön auszuwringen.

Es sei wie es ist: Es gibt da auch das Arbeitszeitgesetz: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden." § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer. Nach 10 Std./Tag ist eigentlich Schluss.


Ergänzt:

"Irrtümlicherweise gehen Arbeitnehmer häufig davon aus, dass die Rufbereitschaft Arbeitszeit ist. Das ist nicht der Fall. Die Rufbereitschaft ist laut § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Ruhezeit."

aber

"Erst mit dem tatsächlichen Einsatz wird die Ruhezeit unterbrochen. Das heißt auch, erst Ihr tatsächlicher Einsatz (inklusive der Fahrtzeit) gilt als Arbeitszeit und muss entsprechend vergütet werden. Wichtig: Zwischen dem Ende Ihres letzten Einsatzes und Ihrem nächsten Arbeitstag müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden einhalten."

https://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-02/arbeitsrecht-rufbereitschaft

Ich kann beim besten Willen nicht sehen, wo da noch eine Rufbereitschaft dazwischen passt, denn es darf ja kein Einsatz mehr passieren, sonst sind es ja mehr als 10 Std. Arbeitszeit?
 
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Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit. Als Arbeitszeit gilt nur tatsächlich geleistete Arbeit während des Rufdienstes.
 
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matraj63 schrieb:
Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit. Als Arbeitszeit gilt nur tatsächlich geleistete Arbeit während des Rufdienstes.

Yep habe da noch ergänzt. Trotzdem 10 Std.-Grenze.
 
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Kräuterbonbon schrieb:
Ich kann beim besten Willen nicht sehen, wo da noch eine Rufbereitschaft dazwischen passt, denn es darf ja kein Einsatz mehr passieren, sonst sind es ja mehr als 10 Std. Arbeitszeit?

Ich weiß nicht in welchem Umfang beim TE mit tatsächlichen Einsätzen zu rechnen ist und wie die dann aussehen. Aber bei einem 8 Stunden Arbeitstag bleiben noch 2 Stunden tatsächliche Einsatzzeit übrig.

Rufdienst bedeutet ja auch nicht zwangsläufig, das du in die Firma kommen musst. Ich mache das Meiste z.B. telefonisch oder per Fernzugriff, das geht fix.
 
matraj63 schrieb:
Rufdienst bedeutet ja auch nicht zwangsläufig, das du in die Firma kommen musst. Ich mache das Meiste z.B. telefonisch oder per Fernzugriff, das geht fix.

Yepp es kommt auf die Gesamtarbeitszeit an und die ihr gesteckten Grenzen. Die 10 Std. habe ich jetzt mal als Grenze gesetzt! D.h., 8-16 Uhr + Einsatz inkl Beachtung der 10 und 11 Stunden-Regel.
Ich verstehe unter "Einsatz" die Annahme schon eines arbeitsgem. Telefonats. Es muss sich ja nicht zwingend um einen Außeneinsatz handeln.

Und stimmt bei 140 Std. ist da noch Luft. 20 Tage/Woche * 8 Std. = 160 Std.. Damit sind 20 Std. mehr möglich im Monat unter Beachtung der obigen Parameter.
 
Ja klar, ein Telefonat ist dann schon Arbeitszeit. Übrigens gibt es natürlich wieder Ausnahmen für die 11 Stunden Ruhezeit...
 
1. danke euch. also im netz lese ich TENDENZIELL das man die RUFBEREITSCHAFT NICHT annehmen muss. falls es nicht im vertrag steht und das TUT ES NICHT!

was passiert aber dann wenn ich ablehne? was kann sich der arbeitgeber einfallen lassen? ich möchte ja nicht gleich die finte ins korn werfen und gar arbeitslos werden, ka wie schnell ich was neues finde.

2. da ich teilzeit bin arbeite ich im schnitt 7 stunden pro werktag!
wie sähe es aber aus wenn ich dann z.b. von 10 - 17 uhr arbeite, und plötzlich um 20 uhr das telefon klingelt? muss ich nicht eigentlich dann ruhezeit haben zwischen 17 und 20 uhr? oder tritt die ruhezeit erst ein wenn ich 10h innerhalb von 24h arbeitszeit hatte?

ps. ich muss für die rufbereitschaft nicht ins büro. sondern fernwartung usw
 
Grundsätzlich ab 10 Stunden (Fernwartung ist auch Arbeit) aber du sagst ja, dass du Teilzeit arbeitest und auch im Vertrag nichts geregelt wurde. Man arbeitet ja nicht umsonst Teilzeit, um nachher doch wieder durch die Rufbereitschaft-Hintertür mehr arbeiten zu müssen. Ich rate dir, dich an deinen Personalrat zu wenden, um die Situation abzuklären. Du bist auch unbefristet, daher würde ich erst einmal keine Bange haben. Also ab zur Sprechstunde deines Personalrats oder einfach da mal durchrufen.
 
Jeder Einsatz in der Rufbereitschaft unterbricht die Ruhezeit. Die gesetzlich geforderten 11 Stunden zählen wieder von vorne. Also Tagdienst 10-17 Uhr, Einsatz von 20-21 Uhr, nächster Dienstbeginn dann frühestens 11 Stunden nach 21 Uhr. Aber es gelten die oben verlinkten Ausnahmen.

Wenn ihr aber einen Personalrat habt, schnellstens da hin.

Wie ist denn die Vergütung vorgesehen? Ich kann zwischen Freizeit, Bezahlung oder einer Mischung aus beiden wählen.
 
matraj63 schrieb:
Eine Regelung dazu kann (soweit ich weiß ) im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag stehen. Ist das ggf. der Fall bei dir?

Die Antwort auf diese Frage ist uns der TE noch schuldig.

Habt ihr einen Betriebsrat welchen man zu Rate ziehen kann?
Was wird aus den potentiell mehr geleisteten Stunden? Freizeitausgleich? Bezahlung?
Wie wahrscheinlich ist es, dass während der Rufbereitschaft jemand anruft? Ich nehme mal an, dass die Bereitschaft "nur" zwischen 22-8 Uhr ist? Die restliche Zeit seit ihr ja "normal" besetzt?
Du schreibst zwar Rufbereitschaft auch direkt nach der Frühschicht, aber da ist ja der CallCenter besetzt?
 
FrankenDoM schrieb:
Die Antwort auf diese Frage ist uns der TE noch schuldig.

Habt ihr einen Betriebsrat welchen man zu Rate ziehen kann?
Was wird aus den potentiell mehr geleisteten Stunden? Freizeitausgleich? Bezahlung?
Wie wahrscheinlich ist es, dass während der Rufbereitschaft jemand anruft? Ich nehme mal an, dass die Bereitschaft "nur" zwischen 22-8 Uhr ist? Die restliche Zeit seit ihr ja "normal" besetzt?
Du schreibst zwar Rufbereitschaft auch direkt nach der Frühschicht, aber da ist ja der CallCenter besetzt?

leider haben wir keinen betriebsrat, wir sind nur 8 personen inkl. chef und 2 sekretärinnen.

die rufbereitschaft wird entlohnt mit 50 euro mehr pro tag brutto + anfallende arbeitszeit.

die rufbereitschaft ist nach ende der bürozeit 17 uhr bis 9 uhr morgens am nächsten arbeitstag.
also schicht zwischen 9 und 17 uhr + rufbereitschaft, das 7 tage hintereinander 1x pro monat.

sprich, ich arbeite ja 140h im monat also 32,5h die woche, im schnit also 6,5h täglich.

beispiel wäre:
10 - 16:30 uhr + 30 minuten pause = 10 - 17 uhr und dann rufbereitschaft bis 9 uhr morgens und wieder ab 10 uhr normalschicht und das 1 woche lang so.
 
spyro0101 schrieb:
die rufbereitschaft wird entlohnt mit 50 euro mehr pro tag brutto + anfallende arbeitszeit.

Bei uns gibt es für einen Wochentag 2 Stunden angerechnet (als frei oder Lohn), ein Wochenendtag gibt 4 Stunden. Jede angefangene Stunde Einsatz gilt als eine Stunde gearbeitet.

Mit wie vielen Einsätzen ist denn bei euch zu rechnen? Kannst du auch wählen ob Geld oder Zeit? Oder die Arbeitszeit reduzieren, um einen Ausgleich für die Rufdienste zu schaffen?

Edit:
Wieso eigentlich RD ab 17 Uhr wenn doch die zweite Schicht bis 22 Uhr arbeitet?
 
sorry wir haben 9 - 17 uhr support normal, die restliche zeit ist ohne supporthotline und gilt dann in der normalschicht für bearbeitungen ohne telefonkontakt usw. deshalb auch die rufbereitschaft damit wichtige kunden uns auch außerhalb dieser zeit telefonisch erreichen.
 
Die Vergütung scheint für einen derartig kleinen Betrieb, in dem du arbeitest, auf jeden Fall in Ordnung zu sein.
Zwingen kann dich dazu natürlich niemand, aber ist halt auch eine nette Möglichkeit, etwas dazu zu verdienen (je nachdem, wie viele tatsächliche Arbeitseinsatz du dann wirklich hast).
Wenn man es nicht gleich übertreibt (in Spitzenzeiten habe ich zB alleine durch die Rufbereitschaft + Einsätze knapp 50k/ anno dazu verdient; dass dann auch allerdings in der Funktion eines MIMs, also nicht nur eine einfache 'popelige' Rufbereitschaft) ist das auf jeden Fall mit dem Privatleben vereinbar.
 
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