Rufbereitschaft und die gesetzl. Ruhezeit

crashbandicot

Captain
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Ich hatte gerade mit einem Kollegen eine Diskussion darüber, und natürlich die Regelung zur Rufbereitschaft nicht zur Hand. ;)

Wie sieht es aus, wenn man um 17 Uhr Feierabend macht, in die Rufbereitschaft wechselt und um 2 Uhr nachts geweckt wird (Pager, Anruf). Muss man dann die 11 Stunden Ruhezeit einhalten, unabhängig von der Dauer des Einsatzes (z.B. Fehlalarm, nach 5 Minuten legt man sich wieder hin) oder kann man das irgendwie umgehen (durch z.B. eine betriebsinterne Regelung zur Rufbereitschaft)?
Was ist wenn man um 2 Uhr und um 6 Uhr geweckt wird (Pager, Telefon). Darf man den Pager/das Telefon irgendwann ausstellen, im schlimmsten Fall kommt man nie auf die 11 Stunden Ruhezeit.
 
Auszug IHK Frankfurt: (gegoogelt mit "Ausnahmen für 11h Ruhezeit"

Problembereich Rufbereitschaftsdienste:


Es gibt insbesondere Unternehmen in der IT-, Kommunikations- und Versorgungsbranche, die zur Sicherstellung ihrer oder der Funktionsfähigkeit eines fremden Betriebes Bereitschaftsdienste/Rufbereitschaften einrichten. Durch diese Arbeitseinsätze entstehen dann, im Hinblick auf die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften insbesondere Ruhezeitunterschreitungen, Schwierigkeiten, die das Staatliche Amt immer häufiger zum Handeln zwingen.


1. Überschreitung der täglich zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden!


Das Arbeitszeitgesetz lässt innerhalb gewisser Grenzen Ausnahmen von dem oben aufgestellten Grundsatz zu. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet - abhängig von der Häufigkeit der Einsätze - zu prüfen, ob nicht durch andere Maßnahmen derartige Überschreitungen der täglichen Arbeitszeit zu vermeiden sind. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass die regelmäßige Arbeitszeit der betroffenen Mitarbeiter an den Tagen, an denen Rufbereitschaftsdienst geleistet wird, verkürzt wird. Um es aber nochmals zu verdeutlichen: Grundsätzlich beträgt die tägliche Arbeitszeit eines Mitarbeiters in Deutschland, jedenfalls durchschnittlich, 8 Stunden. Überschreitungen stellen in der Regel einen Verstoß (Bußgeldfolge) gegen das Arbeitszeitgesetz dar.


2. Nichteinhaltung der gesetzlichen Ruhezeit des Arbeitnehmers von 11 Stunden!


Durch die Einsätze im Rahmen von Rufbereitschaften wird die vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden unterbrochen. Nach Beendigung eines Arbeitseinsatzes während der Rufbereitschaft läuft die Ruhezeit von 11 Stunden erneut, so dass sich der Beginn der werktäglichen Arbeitszeit entsprechend nach hinten verlagert. Der Mitarbeiter darf dann erst mit Ablauf der 11 Stunden seine Tätigkeit im Betrieb wieder aufnehmen. Um diesem Problem zu begegnen, sehen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf Grund eines Tarifvertrages Möglichkeiten vor, eine vom Gesetz abweichende Regelung zu treffen. Bestehen für das konkrete Arbeitsverhältnis keine tarifvertraglichen oder vergleichbare Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kann das zuständige Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik eine Ausnahmebewilligung erteilen.



Einer meiner früheren Arbeitgeber hat auch einen Fehlalarm nachts als "Arbeit", bzw als Unterbrechung der Ruhezeit definiert und dadurch die 11h Regel wieder neu gestartet. Es wurde ja der Schlaf unterbrochen, also die Ruhephase.
 
Grundsätzlich beträgt die tägliche Arbeitszeit eines Mitarbeiters in Deutschland, jedenfalls durchschnittlich, 8 Stunden. Überschreitungen stellen in der Regel einen Verstoß (Bußgeldfolge) gegen das Arbeitszeitgesetz dar.
Mal was dazu aus dem wirklichen Leben.....

ich war vor nicht sehr langer Zeit im Krankenhaus zu einer Operation......geschätzt 4-5 Stunden.
Ich wurde eingeliefert gegen 15 Uhr und hatte um 16 Uhr Vorbesprechung mit den beteiligten Ärzten. Operationstermin nächster morgen 8.30 Uhr

Als mich dann der operierende Arzt untersucht hatte, es war 16.30 Uhr, sagte ich zu ihm "dann ruhen sie sich mal gut aus, damit sie morgen fit sind"!
Darauf sagte er, geht leider nicht, habe um 15 Uhr meine Schicht angefangen und habe jetzt Dienst bis morgen Mittag, Ende ihrer OP.
Ich zurück, oh, sind Ärzte überraschend krank geworden - Antwort, "nein, normaler Dienst"
 
@Arakash
Danke.

@Lars_SHG
Für Berufe in der Pflege etc. gelten Ausnahmen.
 
Habt ihr denn keine Regelung für die Sache?

Bei uns war das früher so: wenn ein Einsatz war MÜSSEN (dafür hat der Vorgesetzte zu sorgen, ansonsten Abmahnung) die 11h eingehalten werden - anschließend ganz normal bei der Arbeit erscheinen.
Des Weiteren darf bei uns nur bis 19 Uhr gearbeitet werden, müsste man aufgrund der 11h Pause aber länger arbeiten bekommt man die Differenz zu einem normalen 8-Stunden-Tag gutgeschrieben.
 
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@Labtec
Doch, so eine Regelung gibt es auch, allerdings müssen wir bis 20 Uhr ran und dann wird erst der Bereitschaftsausgleich angerechnet. Aber ich habe die genaue Regelung leider gerade nicht da.
 
Bei uns ist in Wochen mit Rufbereitschaft die tägliche Arbeitszeit verkürzt, um im Fall eines Einsatzes die 10 Stunden nicht zu überschreiten. Kommt es zu einem Einsatz, beginnt die nächste Schicht entsprechend später, um die Ruhezeit einzuhalten. Denn die 11h Frist beginnt am Einsatzende neu.
Ein Problem bei Einsätzen ist die mitunter sehr lange Fahrstrecke, und Fahrzeit ist auch Arbeitszeit. Deswegen dürfen wir auch am Einsatzende versuchen, ein Hotel zu finden. Klappt das nicht, Chef aus dem Bett klingeln und ihn entscheiden lassen, im Normalfall nimmt er dann die Überschreitung der 10h auf seine Kappe, wenn es nur noch um die Rückfahrt geht. Entscheidet man das selbst und es stellt sich heraus, daß es Möglichkeiten gegeben hätte, die Überschreitung zu vermeiden, droht eine Abmahnung.
Kommt nach der Rückkehr ein weiterer Anruf, wird darauf hingewiesen, daß die tägliche maximale Arbeitszeit erreicht/überschritten ist, da haben sich dann Andere darum zu kümmern. Als Unterbrechung der Ruhezeit zählt ein solcher Anruf natürlich nicht.
 
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@ frankpr

Ihr Glücklichen...

Bei uns in der Weltfirma wird das alles auf den Rufbereitschatsleistenden abgewälzt...

- Arbeitszeitverkürzung vor der Rufbereitschaft - gibt es nicht
- Einsatz in der Rufbereitschaft muss erfolgen - man beruft sich auf die Notfallregelung - Also Ausweitung der Arbeitszeiten auf max. 14 Stunden da Gefahren für Leib und Leben sowie die Umwelt bestehen...
- Rückreisen nach 10 Stunden sind generell untersagt - Hotel ist aufzusuchen (lustig am 30.12. - ein Hotel für eine Nacht zu finden; ist mir wirklich schon passiert!)
- Beim nächsten Anruf nach 10 + x Stunden Einsatz wird zwar die Eskalationsstufe 2 gezogen - man bekommt dennoch Ärger warum man denn nicht noch "schnell" (500 km Fahrt) den Kunden mal mitgemacht hat.
- 11 Stunden Ruhezeit - die sind in der Rufbereitschaft auf 8 Stunden verkürzt ! (Siehe Gefahr für Leib und Leben und die Umwelt)

Fazit: Für die paar Euros können die sich meinetwegen die Rufbereitschaft xxx - wenn da nicht die Kunden wären; die man persönlich kennt und denen man aus persönlichen Gründen helfen will...
 
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