crashbandicot
Captain
- Registriert
- Dez. 2013
- Beiträge
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Ich hatte gerade mit einem Kollegen eine Diskussion darüber, und natürlich die Regelung zur Rufbereitschaft nicht zur Hand. 
Wie sieht es aus, wenn man um 17 Uhr Feierabend macht, in die Rufbereitschaft wechselt und um 2 Uhr nachts geweckt wird (Pager, Anruf). Muss man dann die 11 Stunden Ruhezeit einhalten, unabhängig von der Dauer des Einsatzes (z.B. Fehlalarm, nach 5 Minuten legt man sich wieder hin) oder kann man das irgendwie umgehen (durch z.B. eine betriebsinterne Regelung zur Rufbereitschaft)?
Was ist wenn man um 2 Uhr und um 6 Uhr geweckt wird (Pager, Telefon). Darf man den Pager/das Telefon irgendwann ausstellen, im schlimmsten Fall kommt man nie auf die 11 Stunden Ruhezeit.
Wie sieht es aus, wenn man um 17 Uhr Feierabend macht, in die Rufbereitschaft wechselt und um 2 Uhr nachts geweckt wird (Pager, Anruf). Muss man dann die 11 Stunden Ruhezeit einhalten, unabhängig von der Dauer des Einsatzes (z.B. Fehlalarm, nach 5 Minuten legt man sich wieder hin) oder kann man das irgendwie umgehen (durch z.B. eine betriebsinterne Regelung zur Rufbereitschaft)?
Was ist wenn man um 2 Uhr und um 6 Uhr geweckt wird (Pager, Telefon). Darf man den Pager/das Telefon irgendwann ausstellen, im schlimmsten Fall kommt man nie auf die 11 Stunden Ruhezeit.