[Sammelthread] Post vom Anwalt, STA und Co (1. Beitrag beachten)

AW: Post vom anwalt!

Wiederspruch ist heute per einschreiben weg.Auf der polizei war ich noch nicht werde es aber am montag machen.
Gebe montag mal bescheid wie es gelaufen ist!
 
wenn du schon bei der polizei bist, dann kannst du auch gleich anzeige erstatten. am besten in bezug auf womöglich vorliegende einschlägige strafttatbestände. strafanzeigen haben den vorteil, dass sie verfolgt werden müssen und die, die daran arbeiten, haben mehr motivation.

ggf solltest du noch alles mögliche sichern, was darauf hinweist, dass du gar nicht mit der firma ein vertragsverhältnis eingegangen und keine entsprechende willenserklärung abgegeben hast - oder dass du das gar nicht konntest (verreist, what ever). wenn du keine wirklichen beweismittel wie urkunden, zeugen usw. auftreiben kannst, dann sichere wenigstens andere entlastende hinweise (mails, internetseiten ausdrucken fällt auch darunter). das sind dann zwar nur augenscheinsobjekte, aber auch solche begünstigen ein eventuelles verfahren in deinem sinne.

falls du keine rechtsschutzversicherung oder ähnliches hast: wenn du unter einer gewissen einkommensgrenze liegst bzw. vom staat lebst (sozialhilfe, alg, bafög...) kannst du beim amtsgericht einen beratungshilfeschein bekommen, gegen den dich ein anwalt (imho deiner wahl) für dich kostenlos berät. sollte es zu einem prozess kommen, kannst du an gleicher stelle auch prozesskostenhilfe beantragen, was nach den gleichen kriterien beurteilt werden sollte.

viel erfolg, weird
 
AW: Post vom anwalt!

den beratungsschein vom gericht sollte man aber tunlichst VOR dem ersten anwaltsbesuch holen.

baFh
 
AW: Post vom anwalt!

Hallo zusammen,
ich habe heute auch eine Mahnung über 139,18€ bekommen.

Das sieht nach Betrug aus.

Bitte melden Sie sich bei mir

groh2000@gmx.de
 
AW: Post vom anwalt!

Nen Kollege hat Post bekommen von Olaf Tank....

Welt bekannter der Mensch....
Fälle gegen ihn liegen bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden und Darmstadt vor.

Das Verfahren ist immer das gleiche:

Auf irgendeiner .....blablablaheute.com Seite gewesen, angebliche IP wurde zurück verfolgt.

Das Beste an der Sache: Mein Kollege hat nimmer Inet :lol: :freak:
Strafanzeige eingeleitet und abwarten....
Geforderter Betrag 84€.

Gut das ich hier schon was gelesen hatte....

Wollte es aber nochmal erwähnen falls noch einer von Euch, oder Euren Kollegen ( ohne Inet :lol: )
Post bekommt...
 
AW: Post vom anwalt!

@China: Ist das nicht der Typ, der letztens bei BIZZ das "Fass ohne Boden" bekommen hat? Das Traurige ist, dass viele Menschen sich von sowas auch noch einschüchtern lassen und dem tatsächlich das Geld überweisen. Unglaublich, wie dreist manche Menschen sind..
 
AW: Post vom anwalt!

So lange sie funktioniert, machen es die Leute.

es gibt ständige neue mails vonwegen ja wir hatten nen virus in der datenbank bitte schick deinen username und dien passwort nochmal bitte an unsere lycos addresse.

Das mit dem Geld ist auch ne Tierische Abzocke wobei es sehr unwahrscheinlich ist da man bei Firstload kaum so krumme Beträge bezahlt und dann schon über mehrer Monate das gemacht haben muss da selbst 50 Gb da nicht so teuer sind :p und ich weiß jetzt net genau die Preise aber man verdammt viele für das Geld gel33cht haben muss.

Immer wieder aufpassen, und nix bezahlen, und Firstload klagt auch nicht, normalerweise nicht da es ja selbst illegale Sachen anbietet, ähnliche Kazaa etc, weiß aber net was die genaue rechtslage da ist.

Aufjedenfall nicht bezahlen, oder was noch besser ist in der besagten Kanzlei anrufen.
 
AW: Post vom anwalt!

also, der Amtsrichter hat mit dem gerichtlichen Mahnverfahren erst einmal nichts zu tun, das machen die rechtspfleger. der amtsrichter kommt erst dann ins spiel, wenn der antragsteller die option angewaehlt hat, dass die sache ggf an das streitgericht angegeben werden kann.
ausserdem muss entweder gegen den mahnbescheid innerhalb von 14 tagen ab zugang widerspruch eingelegt werden oder einspruch gegen den vollstreckungsbescheid, der ergeht, wenn eben dieser widerspruch nicht erolgt. der vollsteckungsbescheidsteht einem versaemnisurteil gleich d.h.vorlaeufig vollstreckbar, 14 tage notfrist ab zustellung des vollstreckungsbescheides.
wenn es dann zum streit kommt, dann obliegt selbstverstaendlich die beweislast demjenigen, der einen anspruch geltend macht und zwar fuer die voraussetzungen der den anspruch erfuellenden tatsachen.
einfach behaupten, der nachbar schulde 200 euro, reicht also nicht, es sei den, der nachbar kuemmert sich im falle des gerichtlichen mahnverfahrens nicht um seine geschaefte.

wer den widerspruch gegen den mahnbescheid versaemt, braucht keine angst zu haben, solange der einspruch gegen den vollstreckungsbescheid nicht versaemt wird. dieser wird dann naemlich als rechtzeitig eingelegter widerspruch behandelt.

wichtig ist also, dass eventuelle Mahnbescheide/vollstreckungsbescheide abgewartet werden und unverzueglich widerspruch bzw. einspruch eingelegt wird. entweder schriftlich oder zu protokoll der geschaeftsstelle des angegebenen amtsgerichtes. einen anwalt braucht dafuer niemand, eine (gar juristisch ausgefeilte) begruendung ist ist nicht erforderlich. sollte der antragsteller dann tatsaechlich eine klagebegruendung einreichen, dann kann man die einschaltung eines anwaltes erwaegen. in faellen ungerechtfertigter/betruegerischer forderungen wird es dazu meist nicht kommen.

und noch etwas: wer solche briefe per email bekommt, der sollte bei zweifeln (der brief macht einen unserioesen eindruck) auf keinen fall irgendeine angegebene rufnummer waehlen, dahinter, und das ist der trick, kann sich eine teure mehrwertnummer verbergen.
 
AW: Post vom anwalt!

*Wieder ausgrab*

Olaf Tank lebt noch und ärgert die Leute jetzt sogar mit Viren!



Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Rheiner Landstraße 197

49078 Osnabrück

Aktenzeichen: XXXXXX/XX
Osnabrück, den 24.04.2007

Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.

Sehr geehrte Kunde,

hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an.
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:

Rechnung vom 15,08,2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer RXXXXXX
für die Anmeldung vom 29.07.2006 um 14:52 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.XXX.XXX.XX.

Sie schulden meiner Mandantschaft daher XXX,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind
Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.

Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte Word Datei.
Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen.

Liquidation:

1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV XXX,50 EUR

Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV X,50 EUR

Gesamtsumme XXX,00 EUR


Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf XXX,00 EUR.

Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum

09.04.2007 (hier eingehend)

auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto.
Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen,
die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen,
wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen,
welche Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einsehen können.

Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt
übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den
Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des
PC's, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des
Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten
herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem
Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige
Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die
dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Tank
Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Postfach 6251
49078 Osnabrück
Tel: 0541-34 97 70-0
Fax: 0541-34 97 70-77
anwalt@forderungseinzug.de

Bankverbindung Ausland: Postbank Hannover IBAN DE06 2501 0030 0077 6673 07, BIC: PBNKDEFF

Bankverbindung Deutschland: Postbank Hannover Kontonummer: 77 667 307, BLZ 250 100 30


Bitte geben Sie als Zahlungsempfänger unbedingt RA Olaf Tank an und Ihr Aktenzeichen als Verwendungszweck.



Und jetzt der Kracher: Die Mail ist 1:1 reinkopiert!
Die ständigen XXX sind NICHT von mir.
Damit soll man dann genötigt werden in die verseuchte Rechnung.zip zu schauen...:freak:

Hoffentlich kriegt der nochmal ein drauf! :rolleyes:
 
AW: Post vom anwalt!

Hallo Leidensgenossen,

habe eine kleine über Internet verkaufende Firma und seit 1/2 Jahr ca 50 Rechnungen ohne Bestellung erhalten, davon 21 von RA Olaf Tank angeblich im Namen der Fa Schmidtlein.

Auf Euren Thread kam ich über die Google-Eingabe "Auer-Witte-Thiel", da ich bei Webtrade mich für "Flirt-Fever" angemeldet haben soll.

Die "Beweis - IP" von mir (wohne in Berlin) zeigt nach Dresden ... und ist exakt identisch mit einer häufig von RA Olaf Tank in den Rechnungen an mich verwendeten... ein interessanter Zusammenhang dem die Staatsanwaltschaft nachgehen sollte.

Da ich genug exakte Betrugsbeweise habe, habe ich inzwischen eine koplette Anzeige wegen betrügerischer Erpressung sowohl direkt gegen die Firmen als auch unabhängig dierekt gegen ihre Anwälte erstattet - nicht gegen unbekannt.
In den meisten Fällen gibts nämlich gar keine Rechnungen, sondern sofort Anwaltsbriefe, insofern sind die Anwälte uns gegenüber die eigentlichen Täter.

Wir müssen auch (wenn das Beweismaterial reicht,) bei den jeweiligen Anwaltskammern Beschwerde gegen die Anwälte einreichen, weil diese die Anwälte ausschließen können.

Kurz gefasst, wenn eine unberechtigte Forderung kommt:

1. genau prüfen, ob nicht doch wer aus der Familie was bestellt hat

2. ein Einziges Mal klar und deutlich schriftlich widersprechen, am besten per Fax mit Sendeprotokoll (gilt vor Gericht ähnlich Einschreiben) - oder per Einwurfeinschreiben, ein Übergabeeinschreiben kann Annahmeprobleme bringen.
Auf weitere Schreiben und vor allem Drohungen nicht eingehen, nur wenn der Eindruck besteht, daß die fordernde Firma ernsthaft glaubt im Recht zu sein.

Manche wollen, daß man einen Fragebogen ausfüllt u. z.B. angibt wer sonst noch Zugang zum PC hat etc. - das geht zu weit und die nix an.

3. zumindestens gegen Internetbekannte Firmen braucht Ihr (aus m.Sicht) keine Anwälte, da deren Verhalten bekannt ist.

4. bei unberechtigten Mahnbescheiden unbedingt sofort widersprechen und Frist (meist 2 Wo.) beachten.
Besonders tückisch sind während des Urlaubs "Hinterlegte Sendungen", die trotz Nachsendeantrag nicht nachgesendet werden. Bei Fristüberschreitung unbedingt die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen (mit glaubhafter Begründung!).

5. Manche behaupten Bestellungen mit Absenderadresse "@zipzaps.de" , diese ist ideal für Betrug, da sie 24 Std. nach der letzten Nutzung sich spurlos in Nichts auflöst.
Der Betrüger kann in Eurem Namen so ne Addy anlegen, sich die Zugangsdaten holen und Ihr bekommt die Rechnung.
Zumindestest wenn das bei einer Fa. die gegen Euch Forderungen stellt öfter passiert, ist klar, daß sie das wissen musste, also BÖSGLÄUBIG oder zumindest sehr fahrlässig handelt, und Ihr seid raus.

6. Wenn Ihr Kraft und Zeit habt, erstattet Anzeige - im Prinzip ist es im Rechtsleben immer besser möglichst schnell, fundiert und stark zurückzuschlagen.

7. eigentlich müßte man gegen die "Spezial-Firmen" dieser Branche Schadensersatzklagen einreichen.

Ich hoffe das hier hilft ein paar von Euch - ich warte (ohne Anwalt) ab, erstatte meine Anzeigen und hoffe, daß die Mühlen die richtigen zermahlen.

viele Grüße
Ulrik
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Post vom anwalt!

Ulrik schrieb:
Auf Euren Thread kam ich über die Google-Eingabe "Auer-Witte-Thiel", da ich bei Webtrade mich für "Flirt-Fever" angemeldet haben soll.


Bekomme seit einiger Zeit Mails von "Flirt-Fever".
Unter dem Betreff: Passende Kontakte für Weltenbummler12

Habe nun mal unten geklickt bei: Solltest Du unseren kostenlosen Email-Service nicht weiter in Anspruch nehmen wollen, klicke bitte hier.

Hoffe mal, dass da nun kein Spam mehr kommt.


Kannte diese Seite vorher natürlich nicht und habe mich nie dort angemeldet.
 
AW: Post vom anwalt!

Hallo Tomcat. Ich hoffe das war kein Fehler, jetzt wissen die nämlich das deine Email-Adresse wirklich in Benutzung ist. Daher kann es sein, das es vermehrt Spam hagelt.
 
Auer Witte Thiel !!!

Hallo,
auch ich bekomme schon seit längerer zeit Post von dem genannten Anwaltsbüro.
Bei mir ist das ganz auch ziemlich Kurios. Ich habe mich mal bei einem anbieter angemeldet zum downloaden. Dh. ich musste dafür zahlen! Es sollte alles ganz schnell gehen etc.
Das ganze hat mir aber echt nicht zugesagt und habe nach einer halben stunde das erstemal eine Kündigung aufgesetzt! kam aber keine Reaktion.. das ganze war natürlich erst per email. Dass man darauf nicht reagieren muss war mir klar ebenso dass ich für den Monat trotzdem bezahlen muss habe ich auch eingesehen!! Glaube ich habe ganze zehn kündigungnen rausgeschickt bis dan der Monat fast rum war und die mir dann geschrieben haben (also der download anbieter) ich hätte niciht geündigt und somit wurde mein vertrag verlängert. Wow... da war ich erst baff habe dann aber sofort per einschreiben das ganze gekündigt. Seitdem bekomme ich natürliche diese mails nicht mehr! Aber von da an kamen gleich die Anwalts Briefe! Immer mit der Drohung vor Gericht zu zu ziehen etc. Ich war bereit für die zwei Monate zu Zahlen obwohl ich den Anwälten mehrmals meine Kündigungen geschickt habe! Ich habe also meine zwei monate bezahlt. Trotzdem hörte dass ganze nicht auf!! Es kamen immer mehr Briefe und die Forderungen die Deren Mandantschaft an mich hatte wurden immer größer. Bis ich dann nochmal Per einschreiben an die Kanzlei geschickt habe dass ich bereits gezahlt habe also bankbeleg kopiert und dabei gelegt, meine Kündigungen dabei gelegt, und jetzt kommts ich habe sogar das Schreiben von der Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel beigelegt indem sie mir bestätigt haben dass ich bezahlt habe und sie meine Akte abgelegt haben!! Der Witz daran ist, dass ich am selbern Tag an dem sie mir bestätigt haben dass ich bezahlt habe, eine email mit noch höheren Forderungen geschrieben haben! ich hatte um mal auf den Punkt zu kommen die geforderten 85 euro bezahlt. und Sie haben es mir bestätigt. und nun wollten sie aber 100 euro haben. heute habe ich erneut Post bekommen also das geht schon rund ein halbes jahr jetzt so. Und heute stand drin dass sie meine Akte zum gericht gebracht haben oder ähnliches und es meine letzte Chance wäre zu bezahlen. mitlerweile sind sie bei 101 und ein paar zerquetschte angekommen! Das zahle ich doch nicht nochmal!!?? habe doch alle belege noch hier!! Und trotzdem ddrohen sie mit Pfändung und Gerichtsvollzieher! soll er kommen oder?? habe doch alles heir zum vorzeigen!??

Was kann ich dagegen machen??
Am Telefon erreicht man die Schweinehunde auch nicht!!

Meldet euch bitte!

gruß,
Oggy04
 
AW: Post vom anwalt!

Da sieht man mal wieder, daß das benutzt wird, um Kunden zu melken!

Wegen 100 Euro nen Gerichtsvollzieher? Nö, glaub ich nicht wirklich. Denn allein der möchte schon soviel sehen. ;)

Schon selbst mal beim Anwalt gewesen? Laß dich auch mal beim Verbraucherschutz beraten, was zu tun ist.
 
AW: Post vom anwalt!

Leute euch wird mit Klage gedroht ?
Dann schaut euch die internetseite nochmal genau an lest euch stück für stück die AGBs durch und wenn ihr sachen findet wie "Abo für 59€...) oder sowas in die richtung dann lasst sie klagen.Das werden sie aber nicht tun ! Solche Firmen gehn so vor das sie euch mehr oder weniger drohen.Normaler weise sollt ihr angst bekommen und zahlen .. so zahlt ihr nicht dann drohen sie mehr aber mehr als drohen werden sie einfach nicht!Weil die Betreiber sich eignetlich sogar selber strafbar machen !Manche Anwälte die euch anschreiben gibt es sogar garnicht ... )Gelbeseiten machen das leben leichter^^)
Ansonsten empfehle ich AKTE07 auf SAT.1 mal zu gucken ... in fast jeder 3 Sendung ist nehmlich diese sache thema und die Firma Schmidtlein ist dort auch schon sehr bekannt .
 
AW: Post vom anwalt!

Ich würde aus zwei Optionen wählen:

1) Man legt den Brief zur Seite und vergisst die Geschichte - rechtlich können die dir nichts.
2) Anzeige wegen Betruges erstatten

:D
 
AW: Post vom anwalt!

3) rechtschutzversicherung haben und denen den fall übergeben inkl. schadenersatzforderung.
 
AW: Post vom anwalt!

fjmi schrieb:
..schadenersatzforderung.

Und welcher Schaden soll da entstanden sein? :rolleyes:

Ab damit zum Anwalt und sich freuen, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die einen solchen Fall abdeckt.

Darüber hinaus gute Nerven haben und abwarten.
 
AW: Post vom anwalt!

Hallo Oggy04!

Ich hab gedacht, dass ich der einzige bin, der genau diese Probleme mit dieser Anwaltskanzlei "Auer Witte Thiel" hat.

Ich hatte mich im September 2006 auf einer Internetseite angemeldet und sofort wieder gekündigt. Obwohl ich frühzeitig gekündigt hatte, hatten die von meinem Konto nocheinmal Geld abgebucht. Aber dies hatte ich wieder stoniert. Später hatten die noch auf die 30 Euro, Mahngebühren und Zinsen draufgepackt. Dass zog sich alles über 3 Monate hin, bis ich dann nach gab und den geforderten Betrag + Mahngebühren und Zinsen in höhe von 73 Euro, am 20.12.2006 überwiesen hatte. Dabei wurde mir noch ein Bestätigungsschreiben zugeschickt, das besagt, dass mein Account, auf dieser Internetseite, gekündigt worden ist.
Ich hatte schon gedacht, dass nach dieser Zahlung alles vorbei wäre. Aber so kam es leider doch nicht. Obwohl ich diesen Betrag bezahlt hatte, kam am 1.2.2007, wieder Post von dieser Kanzlei, wo ich dann wieder den Betrag in Höhe von 73 Euro + Zinsen bezahlen musste. Darufhin habe ich denen einen Brief geschrieben, in dem stand, dass ich den geforderten Betrag nicht bezahlen werde. Eine Kopie meines Kontobelegs, der Bestätigung meiner Kündigung und das Schreiben vom 1.2.2007 habe ich beigelegt. Später bekam ich von denen Post, wo drin stand, dass zu spät gekündigt hatte, was überhaupt nicht stimmt, weil ich direkt nach der Anmeldung, sofort gekündigt hatte. Das geht bis heute noch so!
Heute hatte ich die nächste E-Mail erhalten, in dem steht, dass ich bis zum 1.8.2007 den Betrag (inzwischen bei 77,58) überweisen muss, sonst drohen die mir mit Gericht.

Meiner Meinung nach, ist dies eine "Abzockerkanzlei". Wenn ich mich z.B. an einer kostenpflichtigen Internetseite anmelde und kann die kosten nicht bezahlen, dann kommt nach der Zeit, der 1. Mahnbescheid, dann der 2. und zuletzt der Gerichtliche Mahnbescheid(alles per Post). Das dauert insgesamt 1 höchstens 2 Monate und keine 6 Monate und mehr!
Außerdem zählen Mahnbescheide per E-Mail generell nicht! Sollte man aber trotzdem aufheben, falls irgendetwas ist.
Übrigens habe ich herausgefunden, dass man die Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel telefonisch doch erreichen kann. Man muss nur ein bisschen Geduld haben!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Post vom anwalt!

Nicht Angst einjagen lassen, dass ist nämlich die Masche. Wenn se euch vor Gericht zerren wollen, lasst se doch. Ihr habt fristgerecht gekündigt, bezahlt und alle schreiben auf eurer Seite. Euch kann niemand irgendetwas
 
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