[Sammelthread] Post vom Anwalt, STA und Co (1. Beitrag beachten)

AW: Post vom anwalt!

@JulesBärle,

Aber wenn einer nicht Bezahlen will und kann dann macht er das so oder so nicht!
Und ein Gerichtstitel mit Daraufvolgender Pfändung wäre doch der Schneller Weg oder stimmst mir da nicht zu?!
 
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Aber sollte man denn nicht vorher regulär eine Rechnung von Firma A erhalten, bevor Inkassobüro C mit Mahnbescheid und und und winkt? :(

In dem Fall von loconiz geht gar nicht hervor, ob er jemals von Firma A eine Rechnung erhalten hat. Woher kommt dann die Schuld?
 
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klar. Davon geht man ja auch in der Regel aus, allerdings nicht bei illegalen Mahnschreiben bzw. fiesen Tricks.

Aber da wir nicht im Busch von Amerikanisch-Samoa leben und der statistische Verlust der deutschen Bundespost gegen 1% tendiert, geht die deutsche Gerichtsbarkeit einfach von einer ordnungsgemäßen Zustellung von Briefen - ob Rechnung oder Mahnung - aus.

Würden wir den Aussagen unserer zahlungsunwilligen Kunden glauben, wäre es so: ungefähr 50 % aller nichtbezahlten Rechnungen sind nie beim Empfänger angekommen, etwa 90 % aller Mahnungen die wir verschicken, werden von der Briefträger-Mafia vernichtet. Die säumigen Schuldner schwören jeden Eid auf so was. Ein Schelm, der böses dabei denkt. :cool_alt:

Just my 2 cents
 
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Bei der Post werden durchschnittlich an einem Werktag 70 Millionen Briefe in Deutschland zugestellt. Wenn da ein Verlust von 1% Auftritt sind das 700000 in Worten Siebenhunderttausend die pro Tag verloren gehen oder nicht? Da einfach von einer ordnungsgemäßen Zustellung auszugehen ist eine Frechheit aber leider die Warheit in Deutschland.
 
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meine Fresse - die 1% waren schlichtweg blöd geschätzt von mir, ich habe in dem Punkt Null Ahnung und hab mir auch nicht die Mühe gemacht, wie du vorher extra die Homepage der Deutschen Post zu besuchen. Du brauchst dich deshalb nicht zu echauffieren, vom Kern her ist die Aussage was die Einschätzung der Gerichte anbelangt, richtig.

Deshalb revidiere ich meine Aussage dahingehend: "Aber da wir nicht im Busch von Amerikanisch-Samoa leben und der statistische Verlust der deutschen Bundespost gegen 0% tendiert, geht die deutsche Gerichtsbarkeit einfach von einer ordnungsgemäßen Zustellung von Briefen - ob Rechnung oder Mahnung - aus."

nun zufrieden ? :freak:

Mein Motto steht weiter unten ...
 
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meine Fresse - die 1% waren schlichtweg blöd geschätzt von mir, ich habe in dem Punkt Null Ahnung und hab mir auch nicht die Mühe gemacht, wie du vorher extra die Homepage der Deutschen Post zu besuchen.
Wer weiss wo du noch nur mal so irgentwas hingeschrieben hast. Leider bin ich davon ausgegangen das du in dem Punkt bescheid weisst und recht hast. Wie es aussieht war das ein Fehler.
nun zufrieden ?

Mein Motto steht weiter unten ...
Willst du mich damit angreifen? Du schreibst doch hier Sachen die sich im nachhinein als völlig aus der Luft gegriffen herrausstellen. Also wenn es hier einen Idioten gibt mit dem man nicht diskutieren sollte.........

@ Topic
Irgentwo im Netz hab ich gelesen das der Verlust bei der Post im Promillebereich liegt (finde den Link leider nicht mehr). Und selbst das ist imho zu viel als das man immer von einer Zustellung ausgehen kann wie es in Deutschland gehandhabt wird.
 
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Nunja, das Sünder es generell gerne mal auf die Post schieben und dies in 99.9999% aller Fälle eine Schutzbehauptung ist, ist nunmal eine Tatsache.

Außerdem gibt es auch verschiedene Wege der Zustellung. Ich denke da besonders and die "behördentliche Zustellung" (die berühmten blauen Briefe) und an die Zustellung, die nur dem Empfänger persönlich ausgehändigt wird.

Aber klar doch, Mahnbescheide gehen selbstredend immer verloren...

Es ist ja auch nicht so, daß man nur einmal angemahnt wird, in der Regel wird man 3 mal angemahnt, dann erst kommt dir behördentliche Zustellung.

Und es ist schon ziemlich unwahrscheinlich, daß die Post genau diese 3 Senungen verliert und ziemlich ausgeschlossen, daß dann auch noch die behördentliche Zustellung verloren geht.
 
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Habe mich entschlossen morgen auf die polizei zu gehen und den meinen fall schildern.scane heute die briefe ein und stelle sie ins netz dann könnt ihr euch selber ein bild davon machen.
Am liebsten würde ich an den leuten selbstjustiz durchführen!
Mir wurde empfohlen das ich wiederspruch per fax einlegen soll.Hatte das jemand von euch schon gemacht und kann mir sagen was ich da schreiben aoll?

Hier sind die briefe.
Kann mir jemand sagen was ich beim wiederspruch schreiben soll?
hatte es noch nie gemacht.
 
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Deine Links funktionieren nicht, die Seite wird nicht gefunden.
Versuche bitte in Zukunft, Doppelpost zu vermeiden.
 
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Äh...WinFixer.com? Verbreiten die nicht solche netten Malwareschleuder-PopUps, die einen darauf hinweisen, dass der verwendete PC voll mit Viren und Spyware sei und dann auch noch großmütig anbieten, den Rechner zu "scannen"? Irgendwie klingt mir das nicht ganz koscher. Hab's mir bisher auch immer verkniffen, auf sowas zu klicken. Könnte mir aber vorstellen, dass die für ihren großzügigen "Scan" Geld verlangen (wollen).
 
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Falls ich wirklich auf so ein popup fenster gedrückt habe um mein pc zu scanen,habe ich eine chance gegen die betrüger was auszurichten?
Habe mir diesen text geschrieben und morgen wollte ich den faxen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Ihrem Az. XXXXXXXX fordern Sie mich zur Zahlung von 73,30€ auf.

Ich muss Sie dringend bitten mir ungehend die Anmeldedaten mitzuteilen inkl. IP-Adressen, da ich bei der zuständigen Polizeidienststelle Anzeige erstatten möchte, da hier der Verdacht besteht, daß hier meine Daten mißbräuchlich von einem Dritten verwendet wurden (§ 269 StGB).

Ich bitte Sie daher um eilige Antwort. Desweiteren weise ich darauf hin, daß ich diese Forderung nicht begleichen werde und widerspreche ihr hiermit ausdrücklich.


Mit freundlichen Grüßen"
 
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Ich hab hier mal noch einen Link, der sich auch mit einer Forderung von 2000charge befasst. Vielleicht hilft Dir das weiter. Wenn möglich, dann wende Dich an deine Rechtschutz. Falls Du keine hast, dann auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen und besagte Rechnungen einfordern. Den Verbraucherschutz kannst Du ja auch mal kontaktieren, "schwarze Schafe" sind denen meist bekannt...

Hab mir auch nochmal die WinFixer-Homepage angesehen. Soll wohl 'ne Art Tuning-Tool sein. Sieht soweit eigentlich recht seriös aus (wobei der Schein trügen kann). Bezahlung erfolgt für Kunden außerhalb der USA nur per Kreditkarte. Hab keine Ahnung, wie da offene Forderungen entstehen können. Aber vielleicht schaltet WinFixer.com nebenbei wirklich solche PopUps (die m.W. aber meist "nur" Spyware hinterlassen).

Zu Deinem Anschreiben:

Ich denke, das ist ok so. Heb auf jeden Fall den Sendebericht auf. Sonst ist das Fax dort sicher nie angekommen... ;)
 
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mit der Kanzlei Auer Witte Thiel hab ich auch schon meine Erfahrungen gemacht. Obwohl die Lastschrift einwandfrei abgebucht wurde, sollte ich löhnen - und das nicht knapp. Mein Anwalt hat darauf die Angeschrieben, bis dato nix mehr von denen gehört :)
 
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meiner meinung nach ist nicht alles korrekt was hier geschrieben wurde ... also die beweislast liegt ganz klar bei denen ... das war in deutschland schon immer so und wird auch immer so bleiben ... ne rechnung kann immer angefochten werden und dann müssen die vor gericht beweisen das die rechnung korrekt ist ... haben in der firma gerade ein fall, in dem alle verträge korrekt sind und trotzdem wird angefochten, geht jetzt vor das oberste landesgericht ... also ist es dir ein leichtes zu sagen die rechnung ist nicht korrekt, nimm dir nen anwalt und gut ... das gericht (wenn es überhaupt so weit kommt, was ich bezweifle, da solche firmen meist nur auf die schnellen bezahler aus sind die angst haben, da ein verlohrener prozess viel zu viel kosten verursachen würde ... ) verlangt dann den log der ip die bei der anmeldung verwendet wurde, diese kann mit deinem anbieter verglichen werden, und gut ;)

MFG

@ jules

mich würde mal interessieren in welcher branche du tätig bist ... kannst mich jetzt gern als idiot beschimpfen mir egal, aber glaub mir das was du schreibst ist nicht die gängige gerichtspraxis, hast du eigentlich ne ahnung wie lange das dauert bis mal der gerichtsvollzieher kommt? ich glaube eher nicht ... der von mir oben angesprochene prozess geht schon ins 2. jahr und das ist noch gar nichts ...in nem anderen fall hat das gericht auf eine ratenzahlung von 10€ über weiss ich wie viel jahre entschieden ... es ist leider für alle selbstständigen in deutschland so das es viel zu oft auf einen vergleich hinaus läuft ... alles was ich schreibe natürlich nur mit einem guten anwalt der sich an alle fristen hällt ...

will hier echt keinen angreifen, aber son forum ist immer nen guter platz sich als was auszugeben was man eigentlich nicht ist ... schade für leute die hier wirklich ernsthaften rat suchen ...

@ themenstarten

halte dich an das was ich und die anderen gesagt haben: ANWALT! und du hast bei solchen amchenschaften nichts falsch gemacht, wie auch erwähnt ist die verbraucherzentrale nen guter anflaufpunkt!
 
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>will hier echt keinen angreifen, aber son forum ist immer nen guter platz sich als was auszugeben was man eigentlich nicht ist ... schade für leute die hier wirklich ernsthaften rat suchen<

Eine billige auf Polemik abzielende Unterstellung wie oben kannst du dir schenken. Ich geb hier ernsthaften Rat aus eigener Erfahrung. Es muß ihn ja keiner annehmen und wenn du alles besser weist, auch ok.

Die Branche ist Handel, ich beschäftige mich seit 15 Jahren jeden Tag u.a. mit dem Klagewesen in unserem Konzern, gängige Praxis: Abgabe der Verfahren an das Inkassoinstitut mit angeschlossener Rechtsanwaltskanzlei. Deshalb habe ich mir erlaubt hier zu posten. Hauptsächlich mache ich noch was anderes.
 
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das sagt mir einer mit der signatur, das du dir dabei nicht selbst lächerlich vorkommst ... aber dazu sag ich nix weiter ... habe ich dein ernstgemeinten rat für den hier vorliegenden fall übersehen? dann tut es mir sehr leid ... du kannst mich gern eines besseren belehren und mir nocheinmal, falls vorhanden, deinen rat aufzeigen... und ich weiss auch nicht alles besser, nur eins weiss ich, das nicht alles was du hier geschrieben hast korrekt ist ...

aber an deinem zitierten posting musste ich ja schon feststellen das du auf fakten nicht eingehst sie nicht wiederlegst, warum auch immer (bei wem liegt die beweislast in diesem fall? ;) ) ...

ich will nur eins, das sich der threadstarter nicht von irgendwelchen inkassofirmen einschüchtern lässt ... das einzig aussagekräftige ist nen rechtskräftiges gerichtsurteil welches man auch vollstrecken kann, das ist das einzige was zählt ... und das hat er meiner meinung nach nicht zu befürchten, solange keine beweise seitens der rechnungsstellenden firma vorliegen ...
 
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bdb schrieb:
ich will nur eins, das sich der threadstarter nicht von irgendwelchen inkassofirmen einschüchtern lässt ... das einzig aussagekräftige ist nen rechtskräftiges gerichtsurteil welches man auch vollstrecken kann, das ist das einzige was zählt ... und das hat er meiner meinung nach nicht zu befürchten, solange keine beweise seitens der rechnungsstellenden firma vorliegen ...

Ich sage dazu nur eines, und das ist aus dem praktischen Leben gegriffen:

Vor ein paar Jahren war ich beruflich für 5 Monate im Ausland, wobei ich vergessen hatte, eine offene, höhere Rechnung zu bezahlen. (Mahnung war vor Abreise noch nicht eingetrudelt).

2 Wochen nach meiner Rückkehr stand dann der Gerichtsvollzieher (natürlich) vor der Tür, - und ich hatte Glück, daß dies nicht in meiner ABwesenheit passiert war -, und den hat die ursprüngliche Rechnung erst einmal gar nicht interessiert. Er war im Auftrag des Inkasso-Unternehmens tätig, und Inkasso-Firmen reicht meiner praktischen Erfahrung nach erst einmal eine vom Auftraggeber erstellte Rechnung.

Ich kann dem Threadersteller nur der Rat geben jetzt gleich Widerspruch einzulegen und nicht einfach etwas zu ignorieren, wie einige hier empfehlen. Das kann ganz böse ins Auge gehen. Nein, das wird mit Sicherheit ganz böse ins Auge gehen.
 
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joar das war ja auch mein rat ... einspruch mit hilfe eines anwalts einzulegen ... dein fall liegt ja nun wieder etwas anders, da du nicht errecihbar warst und dich auch nirgens gemeldet ahst wurde eine gerichtliche verfügung erstellt, da kann dann auch schnell der gerichtsvollzieher kommen, du hättest dich ja auch absetzen können ;)

aber er ist ja da, legt einspruch ein und alles geht seinen normalen weg, sollte er immer innerhalb allen fristen rechtzeitig reagieren kommt es auch zu ner ganz normalen verhandlung ... wenn überhaupt, wie schon geschrieben ... der nirmale weg ist 1. urteil 2. gerichtsvollzieher ... dieser kann nur ein vorhandenes urteil vollstrecken .. ;)
 
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Wollte esrst einspruch per fax schicken aber dann habe ich mir gedacht das der bestimmt bei den nicht ankommt oder die den nicht lesen können!
Also gehts nachmittags auf die post und per einschreiben geht mein brief an die kanzlei raus.
Falls ich es schaffen werde wollte ich noch bei der polizei vorbeifahren und mich mal so erkundigen,vieleicht gibts noch mehr fälle von der sorte und die wissen bestimmt bescheid wie ich weiter vorgehn soll.
Vielen dank für eure Hilfe und tips!
 
AW: Post vom anwalt!

Bitte aber als Einschreiben mit Rückschein! Auf keinen Fall als Einwurf-Einschreiben.
 
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