Schädlingsbekämpfung - Vermieter will selbst ran

Lord-D

Lieutenant
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Moin Leute,

ich habe eine Frage zur Schädlingsbekämpfung in einer Mietwohnung. Ich habe zu diesem Fall leider keine Urteile gefunden, ob ich dieses Vorgehens so hinnehmen muss.

Seit ca. drei Wochen habe ich in der Wohnung an unterschiedlichen Stellen einen Ameisenbefahl. Ich habe daraufhin Köder aufgestellt, die Essig etc. probiert. Hat alles nicht geholfen. Du töstet zwei/drei Tiere und fünf Minuten später sind wieder welche da.

Mein Vermieter hat sich das angesehen und versprochen einen Experten zu beauftragen. Jetzt erhalte ich die Nachricht, dass ein Experte sehr teuer ist und auch einen Erfolg garantiert. Er möchte da jetzt selbst ran.

Muss ich das so hinnehmen? Es geht mir um den gesundheitlichen Aspekt. Wer weiß, was er mir in der Wohnung rumsprüht. Wie ist das gesetzlich verankert?
 
Also, nachdem was ich gelesen habe ist das dem Vermieter durchaus erlaubt.

Das Gesetz schränkt nur ein, dass die Bekämpfung kurzzeitig sein muss und nicht gewerbsmäßig sein darf.

Auf jeden Fall muss allerdings der Vermieter für die Beseitigung aufkommen.
 
Ich denke dem TE geht es vor allem um die Frage, ob der Vermieter als Nicht-Fachmann das Ganze selbst in die Hand nehmen darf oder ob er einen Experten beauftragen muss.
 
Ich denke man kann hier auf einen Experten bestehen, alleine schon aus gesundheitlichen Gründen. Ein herumpfuschen würde ich ablehen wer weiß mit welchen Chemikalien er dann daherkommt.
 
Es gibt recht viele Hausmittel (die teilweise auch stark auf Düfte setzen), aber der Profi wird bei einem Nest im Haus idR spätwirkende Gifte eingesetzt um die Königinnen zu erwischen.

Gehts dem TE darum, daß der Vermieter direkt ran will statt einem Fachmann oder will der TE das lieber selber regeln? Mir nicht so ganz klar.
 
verlierer schrieb:
Ich denke, dass er das nicht kann und der Vermieter sehr wohl das Recht hat die Viecher selbst zu bekämpfen (natürlich mit den unter #3 genannten Einschränkungen.
Ich bin mir hier nicht ganz sichern, aber ich würde den Zutritt verweigern, dann ist wieder der Vermieter am Zug. Wenn er untätig bleibt dann würde ich das melden.
 
So, kurz mal noch zur Info. Mein Vermieter will, statt einen Fachmann zu beauftragen, die Bekämpfung selbst vornehmen. Ich verstehe, dass ich im ein solchen Recht einräumen muss, bspw. Reparatur eines Wasserhahns oder einer Fliese.

Hier wird ja sicherlich Chemie eingesetzt, keine Ahnung welche. Ich meine, ich hab keine Garantie, dass das alles verträglich ist. Das Problem ist halt im Schlafzimmer. Nachher ist das irgendein reizender Stoff aus dem Baumarkt für den Außenbereich.
 
Realistischer Weise würde ich mir einfach das Zeug vor dem Einsatz zeigen lassen und genau lesen auf dem Präparat drauf steht.
Du wirst es Dir ja sicher nicht mit dem Vermieter aus Dauer verscherzen wollen. Vielleicht hat er ja sogar ne gute Lösung, wer weiß.

Was sind es denn für Ameisen? Habt ihr Holz in den Wänden? Denn wenn die aus der Wand kommen, kann das auf Feuchte und verrottendes Holz hinweisen. Das wird von einigen Ameisenarten gern zum Nestbau genutzt.
 
Ob er das Recht hat, das selbst zu versuchen oder ob das ein Fachmann machen muss, weiß ich nicht...aber wenn du ihn erst rechtlich dazu zwingen willst, einen Fachmann zu beauftragen, kann sich die Lösung des Problems ja noch Wochen, eher Monate hinziehen.

Ich würde das pragmatischer sehen...soll er doch versuchen, die Viecher selbst zu beseitigen. Klappt das nicht, muss er doch eh einen Fachmann beauftragen. Zur Beseitigung von Ameisen ist ja nicht zwingend Chemie notwendig, so genau beschreibst du den Befall ja nicht. Falls doch -> siehe Tipp von verlierer

Hier kannst du dir schon mal einen Überblick über die in D zugelassenen Biozide holen.
 
@TE
Backpulver soll sehr gut wirken!
Sollte auch gesundheitlich unbedenklich sein.
Schreibst ja leider nicht, was Du bisher alles so versucht hast.

Rechtlich zwingen kannst Du den Vermieter nicht. Hast aber Anspruch auf Kenntnis der eingesetzten Mittel.
Der Vermieter wird bestimmt nur mit handelsüblichem Zeug kommen.
 
Stell mal eine Schale "Kaffeeprütt" hin, also bereits gebrauchtes Kaffepulver aus dem Filter nach dem Brühen. In Schale sammeln und hinstellen, ab und zu erneuern, bei uns hilft es. Wir haben auch sehr viele und Backpulver hift auch nicht mehr.
 
ThomasK_7 schrieb:
Rechtlich zwingen kannst Du den Vermieter nicht.
Natürlich kann man den Vermieter rechtlich zwingen. In Österreich gibt dafür eine Schlichtungsstelle ist eine Instanz noch vor dem Gericht. Wie es in Deutschland gehandhabt wird weiß ich nicht.
Der Vermieter wird bestimmt nur mit handelsüblichem Zeug kommen
Aller Wahrscheinlichkeit nach werden die nicht wirken dann bezahlt er doppelt und muss erst einen Experten rufen. Ich würde mich da querstellen den Vermieter schriftlich anschreiben mit einer Frist und auf eine professionale Lösung beharren. Wenn er dann trotzdem mit Hausmittelchen daherkommt dann würde ich nicht einmal die Türe aufmachen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wäre mit meinen Ansprüchen da eher vorsichtig; Gerichte haben schon befunden, dass ein Ameisenbefall mitunter gar nicht dazu verpflichtet, diesen als Vermieter beseitigen zu müssen, je nach Stärke eben.
 
vergesst die ganzen hausmittel.
am besten direkt ameisengift in pulverform dort hinstreuen wo sie rauskommen, praktisch damit ihre strasse blockieren.
hatten welche im keller und seit dem auslegen des gifts nie wieder welche dort gesehen. welches das genau war ka. war auf jden fall n rotes pulver.
 
@TE, Vermieter in die Wohnung lassen aber dabei bleiben und die Namen der Mittel notieren/abfotografieren & asap kundig machen. Besonders wenns das Schlafzimmer ist, ist Vorsicht geboten!

ThomasK_7 schrieb:
@TE
Backpulver soll sehr gut wirken!
War früher so, aktuell erhältliches Backpulver hat eine andere Zusammensetzung und wirkt nicht mehr. Außerdem wurden 2013 ein Großteil der wirklich wirksamen Gifte verboten, seitdem ist es etwas schwerer Ameisen loszuwerden.
 
Kronos60 schrieb:
Natürlich kann man den Vermieter rechtlich zwingen. In Österreich gibt dafür eine Schlichtungsstelle ist eine Instanz noch vor dem Gericht. Wie es in Deutschland gehandhabt wird weiß ich nicht.

Der TE lebt aber nicht in Österreich, und wenn du schon selbst schreibst, dass du nicht weißt wie das in D gehandhabt wird, wie kommst du dann zu der aussage, er könne den Vermieter zwingen?
 
BernardSheyan schrieb:
wie kommst du dann zu der aussage, er könne den Vermieter zwingen?
Weil es seine Pflicht ist die Wohnung von Ungeziefer freizuhalten, genauso ist es auch bei Schimmelbefall der ist sogar Gesungheitsschädlich.
 
Also deinen letzten Post rein wörtlich genommen bleibt dem deutschen Vermieter ja gar keine Wahl, als selber ran zu müssen! ;)

Spaß beiseite, ich bin beruflich im Immobilienrecht unterwegs, und Du?
 

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