Schenker/ XMG über Bestware - Rückgabe konfigurierter Notebooks!?

Serk

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Ich beabsichtige, ein Schenker/ XMG Notebook über Bestware zu beziehen.

Nun steht beim betreffenden Artikel, den ich selbst konfiguriert habe, dass die Rücksendung kostenlos ist.

Bekannterweise ist üblicherweise im Allgemeinen und auch laut Bestware Widerrufsbelehrung, die Rückgabe ausgeschlossen, wenn es sich um Produkte handelt, die nach Kundenpräferenz individuell zusammengestellt werden.

Hierzu heißt es wie folgt:

"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind."

Link: https://bestware.com/de/unternehmen/widerrufsbelehrung/

Um sicherzugehen und mich hier einmal zu erkundigen, wie Schenker/ XMG Rückgaben über Bestware tatsächlich handhabt, frage ich mal hier in die Runde: Darf ich dort selbst konfigurierte Notebooks zurückgeben und bekomme den gesamten Rechnungsbetrag zurück oder nicht? Vielleicht hat schon jemand von euch die Erfahrung gemacht, dass er seine Bestellung dort retourniert hat und das anstandslos akzeptiert wurde. :)

PS: Gibt es gegenwärtig einen gültigen Rabatt-Gutschein?

@XMG Support
 
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Nein, das Widerrufsrecht gilt nicht für selbst konfigurierte Laptops.
 
Link: https://www.channelpartner.de/a/wid...-ist-keine-individuell-gefertigte-ware,208668

"Widerrufsrecht: Konfiguriertes Notebook ist keine individuell gefertigte Ware

[...]

Ein Kunde hatte bei einem Versandhändler ein Notebook bestellt, das teilweise individuell ausgestattet werden musste. Nach der Lieferung widerrief der Kunde aber fristgerecht den Vertrag und forderte den bereits bezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe des Notebooks zurück. Der Versandhändler berief sich auf den genannten Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Notebook sei nach Kundenwunsch ausgestattet und somit individuell konfiguriert worden.

Das sah der BGH in letzter Instanz anders: Demnach liegt kein Ausschlussgrund vor, wenn die Ware aus Standardbauteilen zusammengefügt wird. Denn diese könnten mit verhältnismäßig geringem Aufwand wieder getrennt werden, ohne dass die Substanz oder Funktionsfähigkeit der Bauteile beeinträchtigt wird, befand das Gericht und gab dem Kunden Recht (BGH AZ VIII ZR 295/01)."

Siehe auch: https://dejure.org/dienste/vernetzu...&Datum=19.03.2003&Aktenzeichen=VIII ZR 295/01
 
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Dann viel Spaß mit der Durchsetzung via Anwalt. Du kennst Du Bedingungen, sie sind für Dich nicht versteckt eindeutig lesbar und Du gehst sie ein, wenn Du dort kaufst.

@charmin er möchte nicht direkt bei Schenker kaufen. Das ist ein Shop von denen aber mit seinen eigenen Regeln.

OK, scheint deren neuer Webshop zu sein. Dann sollte Schenker selbst dazu Stellung nehmen. Auch wenn es auf deren Webseite eindeutig beschrieben ist.
 
Auslegungssache, wie im Zitat steht: Wenn nach Rechtsprechung konfigurierte Notebooks nicht als individuell gefertigte Ware gelten, weil sie aus Standardbauteilen zusammengesetzt wurden, besteht das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen trotzdem. Bestware hat es hier nicht unbedingt eindeutig formuliert und auch in den FAQ taucht kein Eintrag dazu auf. Und wenn selbst auf der Produktseite steht, "Rücksendung kostenlos", kann das irreführend sein.

So eindeutig ist das also doch nicht und deswegen wurde auch der @XMG Support getagged. :)
 
BlubbsDE schrieb:
er möchte nicht direkt bei Schenker kaufen.
Bestware ist der offizielle Shop von Schenker. Was anderes gibt es da nicht (mehr). ;)
 
Serk schrieb:
Wenn nach Rechtsprechung konfigurierte Notebooks nicht als individuell gefertigte Ware gelten, weil sie aus Standardbauteilen zusammengesetzt wurden, besteht das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen trotzdem.

Korrekt. Exakt so wird das auf bestware und dem Vorgänger-Shop mySN.de seit Ewigkeiten praktiziert. Zu mySN-Zeiten war das auch noch explizit in der Widerufsbelehrung erläutert:

WICHTIG - Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen:
  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (Dies ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die zu liefernde Ware auf Ihre Bestellung hin aus vorgefertigten Serienbauteilen zusammengefügt wird, die ohne Beeinträchtigung der Substanz mit geringem Aufwand wieder getrennt werden können.)
  • [...]
(Hervorhebung von mir.)

Ich frage mal intern nach, ob wir den Passus wieder in die aktuellen Texte übernehmen möchten.

VG,
Tom
 
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Sehr gut, vielen Dank für die schnelle Antwort! Der Passus würde aus meiner Sicht Sinn machen, denn so spricht die Formulierung im Zweifelsfall gegen einen Widerruf konfigurierter Notebooks (Auslegungssache). :)
 
@XMG Support Kleine Frage noch, für die ich nicht extra ein neues Thema aufmachen möchte:
Wann erfolgt die Zahlung bei einer Vorbestellung? Wird das Geld vorher schon eingezogen oder erst mit Versand?
 
@Serk Zitat von der Website:

Vorkasse: [...] Nachdem der Gesamtbetrag auf unserem Konto eingegangen ist, wird Ihre Ware entsprechend der Verfügbarkeit schnellstmöglich versendet. [...]

SOFORT-Überweisung: Die Zahlung wird umgehend bei Bestellung ausgeführt, unabhängig von der Artikelverfügbarkeit und Lieferzeit.

Bitte beachten Sie, dass die Lieferadresse Ihrer Bestellung mit der bei PayPal hinterlegten Lieferadresse identisch sein muss, damit wir Ihre Bestellung bearbeiten können.

PayPal: Die Zahlung wird umgehend bei Bestellung ausgeführt, unabhängig von der Artikelverfügbarkeit und Lieferzeit.

Kreditkarte: Die Zahlung wird umgehend bei Bestellung ausgeführt, unabhängig von der Artikelverfügbarkeit und Lieferzeit.

[usw.]

Quelle

VG,
Tom
 
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Hm, schade, also selbst, wenn es noch nicht absehbar ist, wann das Gerät gefertigt wird, beispielsweise bei den neuen Geräten, müsste man Wochen bis Monate vorher, bei rechtzeitiger Vorbestellung, schon den Betrag verauslagen. :(

Verständlich, aus eurer Sicht macht das Sinn. So ist die Vorbestellung etwas verbindlicher. Natürlich kann man zurücktreten und bekommt das Geld zurück, für den Kunden ist es aber erstmal weg, auf die Leistung muss er warten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Serk schrieb:
Hm, schade, also selbst, wenn es noch nicht absehbar ist, wann das Gerät gefertigt wird, beispielsweise bei den neuen Geräten, müsste man Wochen bis Monate vorher, bei rechtzeitiger Vorbestellung, schon den Betrag verauslagen.

Nein, das ist nicht ganz korrekt, aus folgenden Gründen:
  1. Wir eröffnen die Pre-Order-Phase erst dann, wenn die Verfügbarkeit absehbar ist.
  2. Wenn man "Vorkasse" wählt, kann man sich selbst aussuchen, wann man überweist. Nur hat man dann eben nicht mehr unbedingt den allerersten Platz in der Warteschlange.
VG,
Tom
 
Hallo zusammen,

um das Thema abzuschließen: wir haben die Widerrufsbelehrung jetzt aktualisiert und den folgenden Passus ersatzlos gestrichen:

"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind."

Das haben wir deshalb getan, weil wir wirklich individuelle Anpassungen (wie z.Bsp. die Lasergravur eines individuellen Namens) nicht direkt im Shop anbieten. Alles was man im Shop bestellen und konfigurieren kann, unterliegt dem Widerrufsrecht.

VG,
Tom
 
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