Schließzylinder mit 4-Augen-Prinzip

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Solch eine Kellerraumkonstellation gibt es doch bei Mietobjekten gar nicht.

Grundriss bitte.
 
Ich hab's jetzt mehrmals durchgelesen, aber kapiers nicht so richtig.
Liegen Raum 1 und 2 hintereinander und man kommt in Raum 2 nur über Raum 1. Oder haben beide Räume jeweils eine Zutrittstür und sind dann durch eine Zwischentür miteinander verbunden?
Und um diese Zwischentür geht es?
Aber egal wie, der Mieter hat Bedenken, dass der Vermieter Zutritt zu seinem Keller haben könnte?
Nun ja, jeder Vermieter/Eigentümer hat doch Zweitschlüssel zu den vermieteten Objekten und das ohne jegliches Augenprinzip.
Und das Ganze basiert auf Vertrauen bzw. der rechtlichen Grundlage, dass der Eigentümer/Vermieter ohne Genehmigung nicht zutreten darf, egal ob er Schlüssel hat (die er immer hat) oder nicht.
Daher verstehe ich das Problem gar nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unterschied Theorie und Praxis.
Aber du hast aus rechtlicher Sicht natürlich absolut Recht.
 
c-mate schrieb:
egal ob er Schlüssel hat (die er immer hat)
Ich kann doch als Mieter ohne Erlaubnis immer die Schlösser tauschen. Man muss den Vermieter nicht mal darüber informieren.

Wenn der Keller zur Mietsache gehört dann muss dieser so beschaffen sein das nur der Mieter Zugang hat.
Idealerweise müsste diese Verbindungstür dauerhaft verschlossen werden. Zuschweißen wäre wohl am billigsten, wenn schon kein Geld da ist.
 
c-mate schrieb:
Oder haben beide Räume jeweils eine Zutrittstür und sind dann durch eine Zwischentür miteinander verbunden?
So ist es.

Beide Räume haben jeweils eine eigene Zutrittstür und sind dann durch eine Zwischentür miteinander verbunden.

Es geht um diese Zwischentür.

Es soll jetzt verhindert werden, dass der Mieter oder der Vermieter diese Zwischentür unbefugt benutzt.
 
Wenn beide Räume einen eigenen Zugang haben, dann wird die Zwischentür ja auch gar nicht benötigt, dh die Tür kann quasi still gelegt werden, zb von beiden Seiten durch einen Flachwinkel mit der Wand/Zarge verschrauben. Wenn es von beiden Seiten gemacht wird, dann kann ja auch keiner die Tür öffnen, da er nur die Verschraubung auf seiner Seite lösen könnte.
 
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@c-mate Ja, das könnte man machen.
Problem: Durch die Bohrungen würde man die Stahltür beschädigen. Die Zarge würde ja auch beschädigt werden.
Es müsste ja von beiden Türseiten gemacht werden. Der Handwerker wird da sicherlich wieder 500 Euro für verlangen.
Und wenn der Mieter irgendwann auszieht, kann man die Flachwinkel wieder abbauen und die Beschädigungen bleiben sichtbar.
Da es im Internet ja bekanntlich alles gibt, dachte ich, dass man für den Preis auch einen Schließzylinder findet, der nur geöffnet werden kann, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.

Hat aber keiner hier so etwas gefunden?
 
Man kann auch den Schliesszylinder und die Klinke samt Schliessblechen entfernen, dann die Tür verschliessen und anschliessend schraubt man auf die entstandenen Öffnungen von beiden Seiten ein Stück Flachstahl auf, indem man die Schrauben durch den Vierkant der Klinke und die Öffnung des Schliesszylinders führt. Dazu nimmt man Schlossschrauben und führt die einmal von der einen Seite und einmal von der anderen Seite durch. Passt und jede Seite kann immer nur eine der beiden Schrauben entfernen.
 
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c-mate schrieb:
jeder Vermieter/Eigentümer hat doch Zweitschlüssel zu den vermieteten Objekten
Ich hoffe nicht, dass die Mehrheit der Vermieter so illegal unterwegs ist!
platin4 schrieb:
Hat aber keiner hier so etwas gefunden?
Glaubst du wirklich, wenn du schreibst, was du suchst, wird hier für dich gesucht? Ernsthaft?
 
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@Unfähigkeitspraktiker ;)

Variante a) Die Tür geht zum Keller des Nachbarn auf:
Strick oder Kette an/um die Klinke und mit einem ordentlichen Dübel in der Wand neben der Tür verankert, verhindert das man die Tür aufziehen kann. Kostenpunkt rd. 10€, Bohrmaschine notwendig

Variante b) Tür geht zu Deinem Keller hin auf:
Man stellt einen (schweren) Schrank oder ein Regal vor diese Tür auf und befestigt ihn wie oben mit zwei Dübel (links + rechts je 1x) an der Seitenwand vom Keller. Kostenprunkt max rd. 10€, Bohrmaschine notwendig

Es war mir eine Ehre, Ihnen aus meinem reichhaltigen Lebenserfahrungsschatz erprobte und kostengünstig oftmals praktizierte Lösungsvorschläge offerieren zu dürfen! :D
 
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Das Mitlesen hier tut schon sehr weh. Der Ersteller werden wirklich immer wieder neue Vorschläge bereitet, aber keiner ist gut genug. Zusätzlich kommen dann noch neue Anforderungen (Tür darf nicht beschädigt werden,...).

Einfach machen wie @ThomasK_7
 
ThomasK_7 schrieb:
Variante b) Tür geht zu Deinem Keller hin auf:
Man stellt einen (schweren) Schrank oder ein Regal vor diese Tür auf und befestigt ihn wie oben mit zwei Dübel (links + rechts je 1x) an der Seitenwand vom Keller. Kostenprunkt max rd. 10€, Bohrmaschine notwendig
Das ist keine Lösung, weil der Vermieter ja jederzeit heimlich den Schrank wegschieben könnte und die Tür öffnen könnte. Das lässt sich viel zu leicht öffnen.
 
Du bist ja so <unfähig>, nicht zu verstehen, dass dieser Schrank auf Deiner Seite im Keller zu stehen hat und mit Befestigen mittels Dübeln in der Mauerwand ist dieser Schrank auch unverrückbar! :D
Mit dem Schank lässt sich die Tür nur wenige Zentimeter öffnen, ja nach dem, wie gut Du ihn nahe genug platzieren kannst!
 
Gibt doch auch Schliesszylinder die nur einseitig schließbar sind.
Schließbare Seite zum Mieter, Vermieter hat den Schlüssel. So müssen auch beide anwesend sein sollte die Tür geöffnet werden.
 
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