Schnell HD4890 für 96 euro

FHZW schrieb:
Es kann kein Erklärungsirrtum vorliegen, weil lediglich eine Erklärung seitens der Käufer gemacht wurde.
Ein Erklärungsirrtum wäre es, wenn ich beim Bestellen versehentlich 111111 Mal die Karte bestellt hätte.

Also ganz klar - kein Erklärungsirrtum.

Liest Du dir eigentlich die Beiträge durch? Dort sollte genau stehen warum dem doch so ist "BGB § 119 Abs. 1. 2. Alt). Nur noch mal ein Hinweis; Die Willenserklärung des Onlinehänderls ist der ausgeschriebene Preis, ganz egal ob falsch oder richtig. Im Falle eines Fehlers, so wie hier, für das, noch vor "invitatio ad offerendum" zu einer anfechtbaren Sachlage. (invitation:= Hier war die Einladung schon falsch ^^) Man könnte auch annehmen das hier ein 1.Alt; Inhaltsirrtum (BGB § 119 Abs. 1) vorlage was aber ebenfalls nichts ändert.
Nochmal alles hier genau dazustellen ist sicher fehl am Platz da wir hier in keinem Jura-Forum sind. Allen anderen rate ich nochmals nachzulesen wie Onlinegeschäfte vollzogen werden.
An der Konsequenz das eine Auslieferung zu diesem Preis nicht durchsetzbar ist ändert dies reichlich wenig. Und auch ich weise nochmals darauf hin; ein Kaufvertrag kommt erst mit Lieferung der Ware oder aber ausdrücklicher Bestätigung zustande. Interessant vll: (BGH, Urteil vom 26.01.2005, Az.: VIII ZR 79/04 )

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet: (BGH, Urteil vom 26.01.2005, Az.: VIII ZR 79/04 hinzugefüht)
Um das Ganze etwas einfacher auszudrücken, denn Du hast vollkommen recht mpfaff82.

Entscheidend ist, ob schon ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Händler kann sich darauf berufen, dass es eine invitatio ad offerendum ist und es ohne Bestellbestätigung, vulgo Annahme des Angebotes, keinen Vertrag gibt.

Beim Notebook-Fall aus einem der Links, wo der BGH eine Rückabwicklung Zug um Zug anordnete, sah es anders aus. Da war erkennbar spätestens durch die Auslieferung und in Rechnung stellen ein Vertrag entstanden. Den galt es auf dem Wege eines Erklärungsirrtums anzufechten, da wie gesagt der Händler gar kein Angebot in dieser Höhe abgeben wollte.

Beim Quelle-Fall stehen die Urteile bekanntlich noch aus. Auch da werden die Anwälte einen Erklärungsirrtum geltend machen und Rückabwicklung fordern. Demzufolge ist auch nicht zu erkennen, was die Anwälte dort falsch machen.
 
Blödsinn! FHZW hat Recht, mal ganz davon abgesehen, daß es absolut offtopic ist, aber es ist in diesem Fall so, daß kein Erklärungsirrtum vorliegen kann, da keine Erklärung vorliegt.

Ich denek, dem, was FHZW in seinem/ihrem letzen Post geschrieben hat, ist nichts mehr hinzuzufügen - perfekt erklärt.

Un den §119 hier ins Spiel zu bringen ist ja wohl völlig deplaziert ;).

Aber wie ja schon richtig geschrieben wurde, handelt es sich hier nicht um ein Rechtforum...
 
Ja, muß auch FHZW Recht geben - hier liegt wirklich kein Erklärungsirrtum vor, exakt den Fall hatten wir nämlich neulich erst an der Uni, nur da hieß Bestsellercomputer nich Bestsellercomputer, sondern "B" :lol:...

Aber mal davon abgesehen: Die Karte wird aber trotzdem nicht für 100€ raus gehen, ganz egal welcher Paragraph das nun regelt ;). Und alles andere interessiert wohl keinen und ist nur Haarspalterei. Bzw. führt zu einer Endlosdiskussion, wie es ja auch gerade bei den Quelle-Anwälten der Fall ist. :rolleyes: Alles nur Geldmache ;).
 
SanBo schrieb:
Ich denek, dem, was FHZW in seinem/ihrem letzen Post geschrieben hat, ist nichts mehr hinzuzufügen - perfekt erklärt.

Danke :D! Übrigens, ich bin ein Er ;)...


SanBo schrieb:
Un den §119 hier ins Spiel zu bringen ist ja wohl völlig deplaziert ;).

Kann man durchaus mal in der Subsumtion darauf eingehen, bzw erwähnen, daß der Prof merkt, daß man dran gedacht hat - hat aber in diesem Fall nicht wirklich was mit der Sachlage zu tun...
 
Ich weiss nicht wieso ihr so viel Theater macht xD Lasst den doch ihren Spaß. Man weiß vll bekommen sie ja doch eine^^ Das wäre ja mal echt geil und wenn nciht dann eben nicht. [Oder höre ich da den Neid derer raus die auch eine Karte für den Preis wollen xD ] [ironie aus xD]

Bis dann Leute

Mc Lovin
 
Wenn ihr es alle besser wisst, dann widerlegt doch einfach dieses Urteil des BGH und sagt uns, warum hier keine Erklärung vorliegt.

So nebenbei. Es ist immer wieder schön in diesem Forum zu sehen, dass Ausrufe wie "Blödsinn", "Unsinn" oder schlicht "falsch" zwar in den Raum geworfen werden, aber selten jemand auch sagt, warum.

Deplatziert sind diese Fragestellungen im Forum sicher auch nicht, da es diese Fehlauszeichnungen in letzter Zeit stark gehäuft gibt.

Edit: Link überarbeitet
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Fredsteller clever gewesn wäre, hätte er es hier nicht gepostet.
Ich denke, der Grund, warum das Ganze nun letzten Endes nicht geklappt hat war, daß der ein oder andere unruhig wurde, bzw. per Vorkasse überwiesen hatte und den Händler angeschrieben hat und der somit darauf aufmerksam wurde.

Deshalb: Wenn ich so etwas sehe, dann warte ich mit der Publikation so lange, bis ich eine versandbestätigung habe ;).

@Bueller: dein Link ist tot. Sag, hast du dein Examen schon in der Tasche, oder übst du noch?
 
Ich habe den Link vorhin noch einmal überarbeitet.

Wer sagt, dass ich Jura studiere?
 
Ich bitte die Mods den thread zu schliessen , ich wollte nicht das es zu so einem theater hier kommt . Fürs näste mal behalte ich sowas für mich selbst .
 
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